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Ulrich Mäurer

13.02.2024 Sitzungen 21/9

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Strategie des Senats sieht vor, dezentrale Taubenschläge zu realisieren, um Taubenpopulationen zu begrenzen und ihnen einen sicheren Rückzugsort und Versorgung zu gewähren. Mit der geordneten Versorgung soll ein Fütterungsverbot einhergehen. Eine Änderung des Ortsgesetzes hierzu befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Ein generelles Fütterungsverbot wird abgelehnt. Zu Frage 2: Die Regelung zu den Fütterungsverboten soll zeitnah nach Inbetriebnahme des ersten Taubenhauses in Kraft treten. Der Ausbau des ersten Taubenhauses und die Inbetriebnahme sollen im ersten Quartal erfolgen. Zu Frage 3: Eine Evaluierung des Erfolgs eines Taubenschlags erfolgt insbesondere durch die Erfassung der Anzahl der Tauben, die das Taubenhaus nutzen, sowie die Dokumentation der insgesamt entstandenen Kosten. Das Taubenfütterungsverbot wird nicht evaluiert. Die Kontrolle des Verbots erfolgt durch den Ordnungsdienst des Ordnungsamtes. Es werden Statistiken über festgestellte Verstöße erstellt. Soweit festgestellt werden sollte, dass es an bestimmten Stellen vermehrt zu Verstößen kommt, würde der Ordnungsdienst seine Kontrollstrategie angemessen anpassen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Ulrich Mäurer Protokoll (PDF) ↗