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Claudia Bernhard

13.02.2024 Sitzungen 21/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist federführend für den Drogenkonsumraum verantwortlich, Bauherr des Umbaus ist die Eigentümerin der Immobilie, die Breitenweg Grundstücks GbR. Der Bauantrag wird von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung bearbeitet, und die Baumaßnahmen werden von Immobilien Bremen überwacht. Zu Frage 2: Nach der abschließenden Prüfung des Brandschutzes kann die Baugenehmigung erteilt werden. Die abschließende Bearbeitung des Bauantrags durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist innerhalb eines Zeitraums von zwölf Wochen realistisch. Nach Erhalt der Baugenehmigung erfolgen durch den Architekten der Bauherrin die entsprechenden Ausschreibungen für die Gewerke, die Grundlage für die Ausführung sind. Eine belastbare Zeitplanung ist aufgrund der zahlreichen einzubeziehenden Stellen nicht möglich. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz geht aktuell von einem Baubeginn im zweiten Halbjahr 2024 aus. Zu Frage 3: Bis zur Unterschrift des Mietvertrags sind mehrere Senats-, Deputations- und Haushalts- und Finanzausschussbefassungen erfolgt: Im Senatsbeschluss vom 11. Mai 2021 „Errichtung und Finanzierung des integrierten Drogenkonsumraums in Bremen“ wurde auf Grundlage einer ersten mit Immobilien Bremen abgestimmten Umbauplanung und Baukostenermittlung über 2,37 Millionen Euro einer haushaltsrechtlichen Absicherung von 4,32 Millionen Euro Gesamtkosten zugestimmt. Im Senatsbeschluss vom 24. Mai 2022 „Umgang mit Baukostensteigerung Drogenkonsumraum“ wurde nach einer Bauplanungskorrektur und neuen Kostenermittlungen aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bereits einsetzenden Preissteigerungen einer veränderten Investitionskostenplanung über 2,818 Millionen Euro inklusive 20 Prozent Risikoaufschlag und der haushaltsrechtlichen Absicherung von 5 753 000 Euro Gesamtkosten zugestimmt. Im Senatsbeschluss vom 10. Januar 2023 erfolgten schließlich die Beschlüsse, die dem aktuellen Mietvertrag zugrunde liegen, nachdem die vorher geeinte Kaltmiete nachverhandelt werden musste. Die Umbaukosten und deren Finanzierung belaufen sich auf insgesamt rund 3,1 Millionen Euro und beinhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 502 000 Euro sowie monatliche Zuschläge zu den Mietzahlungen ab Fertigstellung der Baumaßnahme über den Mietzeitraum von 15 Jahren. Die monatliche Kaltmiete beläuft sich aktuell auf zehn Euro pro Quadratmeter, das sind knapp drei Millionen Euro über die Mietlaufzeit von 17 Jahren. Die Gesamtnettokaltmiete – ohne Baukosten – ist indexiert. Zusätzlich sind eine Betriebskostenvorauszahlung von 6 000 Euro pro Monat und die anteiligen Verwaltungskosten von Immobilien Bremen in der Kostenberechnung enthalten. Insgesamt entstehen somit über die Vertragslaufzeit von 17 Jahren Gesamtkosten von circa 7,5 Millionen Euro. Die haushaltsrechtliche Absicherung der Miet- und Mietnebenkostenzahlung ist bereits aufgrund des Senatsbeschlusses vom 10. Januar 2023 „Umgang mit Mietkostensteigerungen und kurzfristige Maßnahmen integrierter Drogenkonsumraum“ durch die Erteilung einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung erfolgt. Die Veranschlagung der Mittelbedarfe zur Abfinanzierung der Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsentwurf berücksichtigt worden. Im Eckpunktepapier zur integrierten Drogenhilfestrategie sind lediglich die zu erwartenden Kostensteigerungen aufgrund der Mietindizierung und dem zu erwartenden Anstieg des Verbraucherpreisindexes sowie der Strom- und Heizkosten durch die derzeitige Inflation enthalten. Es handelt sich hierbei um Maximalbeträge, die im weiteren Jahresverlauf überprüft werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗