Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Ressort für Kinder und Bildung prüft derzeit die vorgelegten sonderpädagogischen Gutachten, um die Gründe für die massiv gestiegene Zahl der Kinder mit Förderbedarfen in den Bereichen Wahrnehmung und Entwicklung zu erfassen. Zu Frage 2: Der Senat hat weiter das Ziel, die maximale Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung pro entsprechendem Klassenverband schnellstmöglich wieder auf fünf Kinder zu reduzieren. Durch verschiedene Maßnahmen soll erreicht werden, dass insgesamt mehr Klassenverbände, in denen auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung beschult werden, in der Stadt Bremen zur Verfügung stehen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen an Schulen, die bislang noch kein W+E-Standort sind, die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung auch in einzelnen Klassenverbänden an diesen Schulen, die schnellere Einrichtung von neuen W+E-Standorten und die Erhöhung der Anzahl der W+E-Klassenverbände an W+E-Standorten. Die Maßnahmen an den einzelnen Standorten sollen in der Fortschreibung der Schulstandortplanung 2024 grundsätzlich Berücksichtigung finden. Zusätzlich werden laufend bedarfsorientierte bauliche Maßnahmen an bestehenden W+E-Standorten zur Anpassung an sich verändernde Bedarfe sowie Bestandsanpassungen zur Erhöhung der W+E-Kapazitäten an Bestandsschulen umgesetzt, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Zu Frage 3: Das sonderpädagogische Diagnostikverfahren vor der Einschulung in die erste Klasse wird in der Regel auf Grundlage der von den Schulärzt:innen nach erfolgter schulärztlicher Eingangsdiagnostik gestellten Anträge eingeleitet. Anträge der Schulärzt:innen können noch bis zum Mai des laufenden Jahres vor Einschulung eingehen. Die sonderpädagogische Diagnostik erfolgt durch das Diagnostikteam Wahrnehmung und Entwicklung oder durch dafür beauftragte Sonderpädagog:innen nach Antragstellung auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Wahrnehmung und Entwicklung. Auf Grundlage statistischer Auswertungen für das Schuljahr 2024/2025 hatte das Ressort bereits in der internen Kapazitätsplanung die zur Verfügung stehenden Plätze für Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung um 38 Prozent von 122 Plätzen im Schuljahr 2023/2024 auf 174 Plätze im Schuljahr 2024/2025 erhöht. In diesem Jahr ist auf Grundlage der dem Diagnostikteam bisher vorliegenden 168 Anträge auf die Durchführung einer Diagnostik mit einem deutlichen Anstieg der Schüler:innenzahlen in diesem Bereich zu rechnen. Planerisch muss aufgrund von statistischen Berechnungen mit einer Anzahl von bis zu 240 Anträgen gerechnet werden. Erfahrungsgemäß ergibt sich nicht aus jeder durchgeführten Diagnostik ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung. Gesicherte Zahlen zu den Bedarfen werden in der Regel erst im Mai des laufenden Schuljahres vor der Einschulung vorliegen. In Zukunft sollen Eltern beeinträchtigter Kinder gezielter dazu informiert werden, dass sie laut § 36 Absatz 5 Bremisches Schulgesetz die Möglichkeit haben, die Vorverlegung der schulärztlichen Untersuchung zu beantragen. Hierzu wurden bereits Absprachen mit dem Schulärztlichen Dienst getroffen. Auf diese Weise kann die sonderpädagogische Diagnostik frühzeitig eingeleitet und somit gesichert werden, dass die notwendigen Planungsgrundlagen eher vorliegen. Sobald die Zahlen des Statistischen Landesamtes für 2024 vorliegen, wird der Kapazitätsbedarf für die Anzahl zukünftiger schulpflichtiger Einschulungskinder insgesamt und auch für den Bereich Wahrnehmung und Entwicklung neu berechnet beziehungsweise abgeleitet und wird in die überarbeitete Fassung der Schulstandortplanung 2024 eingehen. Diese ist für das vierte Quartal 2024 avisiert. – So weit die Antwort des Senats!
