Sascha Karolin Aulepp
Die Kooperationen oder die Verträge oder die Vereinbarungen über die Angebote und über die Nutzung, wann welche Schulklasse zur Kinder- und Jugendfarm geht oder welche Schulen da Angebote in Anspruch nehmen, das sind tatsächlich Vereinbarungen, die die Schulen mit den Kinder- und Jugendfarmen treffen. Angesichts dessen, wie die Kinder- und Jugendfarmen als im Stadtteil verortete Angebote orientiert sind, welche Angebote sie machen können und wie das möglicherweise mit den Schulen auch noch einmal anders aufgestellt und verzahnt werden kann, oder möglicherweise ja auch im Bereich der Kindertagesbetreuung – auch da gibt es ja Möglichkeiten, zu sagen, es gibt so etwas wie die Kita im Garten oder im Grünen oder im Bauwagen auch im Bereich einer Kinder- und Jugendfarm –, da sind ja vielfältige Überlegungen denkbar, und genau diese Überlegungen stellt der Senat gerade konzeptionell an.
