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Özlem Ünsal

14.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Bebauungsplan 2516 lässt die Errichtung von Windenergieanlagen zu. Es gibt die Möglichkeit zur Überschreitung der Höhenfestsetzungen, und es sind Schutzvorkehrungen auf den Gewerbeflächen gegenüber den angrenzenden Windenergieanlagen vorgesehen. Derzeit läuft ein Antragsverfahren der Wirtschaftsförderung Bremen zur Errichtung einer Windenergieanlage im unmittelbaren Umfeld des Bebauungsplanbereichs. Im Rahmen der Antragstellung werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Nebeneinander von Windenergie und Gewerbe rechtssicher abgeklärt. Die geplante Windenergieanlage soll eine Leistung von 5,56 Megawatt bringen. Die Genehmigung wird zum Ende dieses Jahres/Anfang nächsten Jahres erwartet, also zeitnah. Darauf aufbauend sollen Planungen für weitere Windenergieanlagen im dritten Bauabschnitt konkretisiert werden. Die Windenergieplanungen für den vierten Bauabschnitt stehen noch aus. Zu Frage 2: Mit dem sechsten Bauabschnitt im Bremer Industriepark wird die letzte große Fläche des Industriestandortes erschlossen. Im Kontext der beabsichtigten Dekarbonisierung der Stahlwerke wird dort, abweichend von der bisherigen Planung, ein neuer Energieknoten mit Umspannwerk, Konverterstation und Höchstspannungsleitungen geplant. Aufgrund notwendiger Abstandsflächen zu diesen Nutzungen ist ein Nebeneinander von Windenergie und verbleibenden Flächen für die gewerbliche Nutzung voraussichtlich nicht möglich. Aktuell stehen neun Windenergieanlagen im Bremer Industriepark, davon acht im geplanten sechsten Bauabschnitt mit einer Laufzeit bis 2030 und einer Leistung von 16,6 Megawatt. Im fünften Bauabschnitt befindet sich eine Windenergieanlage mit einer Laufzeit bis 2032 und einer Leistung von 2,5 Megawatt. Zu Frage 3: Das durch den Senat beschlossene Gewerbeentwicklungsprogramm 2030 formuliert mit der Entwicklungsstrategie „Zukunftsweisende Wirtschaftsstandorte“ als Handlungsfelder die Entwicklung technischer Lösungsansätze, angepasste Planungen, das Genehmigungsrecht und die Vermarktungspraxis für ein Nebeneinander von Windenergieanlagen und Unternehmen. Durch die WFB wird aktuell mit der konkreten Antragstellung im Gewerbepark Hansalinie geprüft, welche Möglichkeiten zur Realisierung von Windenergieanlagen innerhalb oder im Umfeld von Gewerbegebieten bestehen. Diese Erfahrungen sollen zukünftig in die weiteren Planungen einfließen und auch bei der Schaffung von neuem Planungsrecht berücksichtigt werden. In Bestandsgebieten ist darüber hinaus der jeweilige Einzelfall mit der konkreten Situation vor Ort zu prüfen. Auf dieser Grundlage sollen dann perspektivisch Anlagen realisiert werden können. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗