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Olaf Bull

14.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die ehemalige Geschäftsführerin der Bremer Bäder hat in ihrer Funktion keine persönlichen Rechtsstreitigkeiten geführt. Die Gesellschaft hat sich in der vergangenen Legislaturperiode in 23 Sachverhalten von Rechtsanwaltskanzleien vertreten oder beraten lassen. Eine Zuordnung auf die einzelnen Jahre ist nur schwer möglich, weil die Rechtsstreitigkeiten und juristischen Beratungen bis zu einer abschließenden Klärung oder Entscheidung häufig über mehrere Jahre laufen. Die Rechnungsstellung erfolgte in drei Fällen in 2019, in fünf Fällen in 2020, in acht Fällen in 2021, in einem Fall in 2022 sowie in sechs Fällen in 2023. In drei Fällen ist die Unterstützung noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 2: Die anwaltliche Vertretung beziehungsweise Beratung erfolgte durch insgesamt sechs Rechtsanwaltskanzleien. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 168 277,85 Euro. Zu Frage 3: Die anwaltlichen Leistungen wurden für Vertragsgestaltung, Verhandlung geschlossener Vergütungs- und Bauzeitnachweise und die Überprüfungen von Projektsteuerungsrechnungen erbracht. Darüber hinaus war ein Rechtsbeistand anlässlich der inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellten Ermittlungen zur Sanierung des OTeBades erforderlich. Zudem gab es wenige arbeitsrechtliche Mandatierungen sowie einen umfangreicheren, noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit mit dem Errichter des Naturbeckens im Stadionbad, der nahezu die Hälfte der genannten Kosten verursacht hat. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Olaf Bull Protokoll (PDF) ↗