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Dr. Andreas Bovenschulte

14.11.2023 Sitzungen 21/5

Wir haben ja allgemeine Regelungen, wenn man das Internet benutzt. So, wie man googelt und so, wie man andere Programme nutzt, die nicht gesperrt sind, wenn man in der öffentlichen Verwaltung ins Internet geht, so gilt das natürlich auch für ein Programm wie ChatGPT und für andere. Da gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, und natürlich gelten auch die allgemeinen Bedenken, die es gibt, wenn man Programme nutzt, die im Internet verfügbar sind. Wie gesagt, jede Suchmaschine ist so, da gibt es keinen qualitativen Unterschied zwischen dem, was man Google anvertraut, und anderen Programmen. Wenn man das nicht will, dann müsste man das Internet für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sperren. Ich bin mir nicht so sicher, ob das der beste Weg zu höherer Effizienz wäre.

Alle Reden von Dr. Andreas Bovenschulte Protokoll (PDF) ↗