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Dr. Andreas Bovenschulte

14.11.2023 Sitzungen 21/5

Das ist die Frage sozusagen, das automatisierte Mahnverfahren ist ein Expertensystem. Man kann es natürlich jetzt nicht im engeren Sinne als künstliche Intelligenz bezeichnen. Ich weiß nicht, ob Ihnen die Grundlagen des automatisierten Mahnverfahrens bekannt sind: Mahnanträge gehen ein und werden nicht inhaltlich auf ihre Meriten geprüft, sondern im deutschen Recht ja nur auf ihre Formalie. In dem Programm sind ungefähr 3 500 Plausibilitätsprüfungen hinterlegt und Algorithmen, durchaus komplex verschachtelt, die prüfen, ob dieser Mahnbescheid erlassen werden kann. In 95 Prozent der Fälle schaut sich das kein Rechtspfleger und keine Rechtspflegerin noch an, sondern das macht das Verfahren ganz allein. Nun kann man sagen: Ist das schon künstliche Intelligenz, dass das in sicherlich gewichtigen Fragen, wenn ein vollstreckungsfähiger Mahnbescheid dann erlassen wird oder ein Vollstreckungsbescheid, ohne menschliches Zutun gemacht wird? Ich würde sagen, das ist jedenfalls schon ein anspruchsvoller Algorithmus. Wenn wir viele Verfahren in der Verwaltung so machen könnten, dann hätten wir deutlich weniger Probleme mit der Bearbeitung. Sie haben aber recht, das erfüllt natürlich nicht die Definition einer generischen künstlichen Intelligenz, wie wir sie jetzt mit ChatGPT und anderen haben, aber es ist doch auf dem Weg zu einem hoch komplexen Expertensystem der weiteste Weg, den wir bisher in Bremen gegangen sind. Wenn Sie sich fragen, warum ich das jetzt so detailliert mache: Ich habe das nämlich einmal mit eingeführt und auch die Onlinekomponente bei der Antragstellung, und das ist wirklich ein ganz schönes Verfahren.

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