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Dr. Andreas Bovenschulte

14.11.2023 Sitzungen 21/5

Ja, das ist so. Verhältnismäßigkeit bezieht sich ja immer auf ein vorgegebenes Ziel und besagt, dieses Ziel muss mit dem mildesten Mittel erreicht werden. Das ist ja die Definition von Verhältnismäßigkeit. Verhältnismäßigkeit bezieht sich nicht auf den eigentlichen Standard, also will ich einen bestimmten Sozialstandard haben, einen ökologischen Standard oder Ähnliches, sondern dass zur Erreichung dieses Ziels möglichst effizient und mit möglichst wenig Aufwand gearbeitet wird. Das ist der Maßstab der Verhältnismäßigkeit, und das ist natürlich auch unser Maßstab. Wenn ich sage, ich möchte Wohngeldanträge haben, ich möchte mehr haben, ich möchte Wohngeld-Plus haben, dann ist das Ziel gesetzlich vorgegeben, aber wie man das möglichst effizient erreicht, das ist die Frage des Bürokratieabbaus und der Digitalisierung, nicht die Frage, ob das inhaltliche Ziel überhaupt existiert oder nicht. Das ist die politische Entscheidung.

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