Dr. Andreas Bovenschulte
Die erste Leitidee ist: Wir müssen uns immer die Verfahren selbst ansehen. Wenn wir sie vereinfachen, sind bestimmte Verfahrensschritte überhaupt nicht notwendig, können bestimmte Prüfungspunkte/Dokumentationspflichten ganz entfallen. Das ist der erste Schritt, nicht die Digitalisierung, sonst haben wir nur ein kompliziertes Verfahren, das digitalisiert wird. Wenn wir dann die notwendigen Verfahren haben, müssen wir schauen, wie wir sie digitalisieren könnten. Da ist die Leitidee, dass grundsätzlich medienbruchfrei elektronische Kommunikation von den Antragstellern bis zu den Bearbeitenden stattfinden soll, dass aber das wirkliche Potenzial an Rationalisierung und Effizienzsteigerung nur ausgeschöpft werden kann, wenn auch der Bearbeitungsprozess automatisiert wird. Da bieten natürlich Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz deutlich bessere Möglichkeiten, als wir sie bisher haben. Wir haben ja bisher, soweit ich informiert bin, nur ein einziges vollautomatisches Entscheidungsverfahren im bremischen öffentlichen Dienst, das ist das automatisierte Mahnverfahren. Das erlässt nämlich in 95 Prozent der Fälle Mahnbescheide, ohne dass ein Mensch darauf schaut.
