Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Besetzung der BSAG-Fahrzeuge wird regelmäßig ausgewertet und den Qualitätskriterien des ÖDLA gegenübergestellt. Im Moment liegen der BSAG keine Erkenntnisse vor, dass die Qualitätskriterien regelmäßig überschritten werden. Die Auslastung im Gesamtnetz beträgt in den Spitzenstunden zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr bezogen auf die Gesamtplätze, das heißt, Sitz- und Stehplätze, circa 20 Prozent und bezogen auf die Sitzplätze circa 47 Prozent. Ausgewertet wurden Fahrten im ersten Halbjahr 2023, die in diesen Zeitbereichen an der ersten Linienhaltestelle beginnen. Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass eine pauschale Auswertung der Auslastung – also des Verhältnisses der in einem definierten Zeitbereich reisenden Fahrgäste und der in dem Zeitbereich zur Verfügung stehenden Platzanzahl aller verkehrenden Fahrzeuge – zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch in den seltensten Fällen die erfahrene Realität eines einzelnen Fahrgastes widerspiegelt. Eine pauschale Aussage lässt nicht erkennen, verehrte Gäste, dass zum Beispiel im Innenstadtbereich ein Fahrzeug bis auf den letzten Platz ausgelastet sein kann, während im Stadtrandbereich kurz vor einer Endhaltestelle zum selben Zeitpunkt sich aber nur ein Fahrgast in einem anderen Fahrzeug befinden kann. Zu Frage 2: Die BSAG bearbeitet sämtliche Kundenanliegen in einem digitalen Kundenmanagementinstrumentarium. Beschwerdepunkte werden den im VBN abgestimmten Kategorien zugeordnet. Es gibt bisher keine Beschwerdepunkte zur Nichtmitnahme von Rollstuhlfahrenden, Rollatorfahrenden, Kinderwagen et cetera. Diese Art von Beschwerden wird unter den Beschwerdepunkten „Fahrgäste nicht ein- und aussteigen lassen“ und „Fahrzeuge überfüllt“ geführt. Für das Jahr 2023 bis Datenstand 23. Oktober 2023 gab es insgesamt nur 19 dieser Beschwerden. Davon waren drei Beschwerden von Beobachtenden, der Rest von Betroffenen. Aus dieser geringen Beschwerdelage lässt sich eine besondere Problemlage aktuell nicht ableiten. Zu Frage 3: Die Nutzung von Bussen und Bahnen mit Hilfsmitteln für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie mit Kinderwagen soll nach Rückmeldung des Fahrpersonals in einer langfristigen Sicht zugenommen haben. Eine Statistik, die dies objektiv belegen könnte, gibt es jedoch nicht. Dennoch hat die BSAG bei der Beschaffung der neuen „Nordlicht“- Straßenbahnen reagiert und verteilt über das Fahrzeug mehr großzügige Mehrzweckbereiche eingerichtet. Dies ist vor allem gegenüber den damit auszutauschenden Niederflurbahnen der ersten Generation ein spürbarer Fortschritt, die bisher über keine Multifunktionsflächen verfügten. Auch bei der Beschaffung von Bussen sollen künftig mehr Mehrzweckbereiche eingerichtet werden. Damit wird sowohl Kinderwagennutzerinnen und -nutzern als auch der steigenden Anzahl von Nutzern mit Rollatoren Rechnung getragen, die jeweils auf Klappsitze angewiesen sind, um mit Kinderwagen beziehungsweise Rollator sitzen zu können. Dies bedeutet allerdings, dass weniger feste Sitzplätze angeboten werden können. – So weit die Antwort des Senats!
