Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Mit diesem Thema ist die Aktuelle Stunde beendet. Meine Damen und Herren, wie vereinbart rufe ich jetzt noch zwei Tagesordnungspunkte ohne Debatte auf. Der erste ist der Tagesordnungspunkt 39: Neue Wege für Bremer Schulen ebnen: Ein Pilotprojekt für eine verbindliche Nachhilfe für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler Antrag der Fraktion der FDP vom 13. August 2026 (Neufassung der Drucksache 21/1608 vom 12. Februar 2026) (Drucksache 21/1937) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 108: Energiepreise runter – Bürger und Unternehmen jetzt entlasten Antrag der Fraktion BIW vom 22. September 2026 (Drucksache 21/2015) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BIW) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um Stimmenenthaltungen. (FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos] Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß treten wir jetzt in eine 60- minütige Mittagspause bis 15:45 Uhr ein. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 14:37 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:45 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 92 auf: Gesetze zur Änderung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Mitteilung des Senats vom 8. September 2026 (Drucksache 21/1972) Wir verbinden hiermit den Tagesordnungspunkt 100: Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungsund Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen Mitteilung des Senats vom 15. September 2026 (Drucksache 21/1996) und Tagesordnungspunkt 107: Anhebung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich – Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes und zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 22. September 2026 (Drucksache 21/2014) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 22. September 2026 (Drucksache 21/2026) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Fecker. Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung des Stadthaushaltes einbezogen werden soll. Wir kommen zur ersten Lesung der aufgerufenen Gesetzesvorlagen. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält Bürgermeister Fecker das Wort. Bürgermeister Björn Fecker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Wir leben in krisenhaften Zeiten. Das geht auch an den Haushalten des Landes und seiner beiden Städte Bremen und Bremerhaven nicht spurlos vorbei. Die langanhaltende Wirtschaftsflaute setzt uns mit schwachen Steuereinnahmen ebenso zu wie der inflationsgetriebene Anstieg der Ausgaben. Hinzu kommen erhebliche Steuerausfälle, die uns der Bund mit seinen Steuerrechtsänderungen aufbürdet. Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen stellen sich in dieser schwierigen Lage ihrer Verantwortung. Wir treffen Entscheidungen, die nötig sind, um unser Land weiter auf Kurs zu halten für den sozialen Zusammenhalt, für den existenziellen Klimaschutz und für wirtschaftliche Stärke, meine Damen und Herren. Wir sind angesichts verschiedener Entwicklungen gezwungen, beim Haushalt nachzusteuern. Deswegen legen wir dem Parlament heute die Nachtragshaushalte 2026 und 2027 für das Land und die Stadt Bremen vor. Ehe ich auf die Details eingehe, möchte ich mich herzlich bei allen bedanken, die an diesem Nachtragshaushalt in den Ressorts mitgewirkt haben, insbesondere auch bei meinen Staatsräten Martin Hagen und Wiebke Stuhrberg sowie unserem Haushaltsdirektor Holger Duveneck und seinem Team. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Was beinhalten jetzt die Nachtragshaushalte im Wesentlichen? Erstens, aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation müssen wir erhebliche Nachzahlungen an unsere Beamtinnen und Beamten leisten. Zwar können wir einen erheblichen Teil des Einmalbetrags auch aus der Vorsorge abdecken, aber es verbleibt eine Deckungslücke von 76 Millionen Euro, die wir mit dem Nachtragshaushalt 2026 im Land schließen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Spielregeln zur Berechnung mit neuen Kriterien entscheidend geändert. Das war so weder für uns noch für den Bund oder andere Länder vorhersehbar. Deshalb stellt diese Entscheidung alle Regierungen völlig unabhängig von ihrer Parteifarbe vor immense finanzielle Herausforderungen. Wer also nur mit dem Finger vorwurfsvoll auf uns zeigt, zeigt ebenso auf die anderen Länder und den Bund in dieser Frage, meine Damen und Herren. Zweitens, ein Mehrbedarf von über 12 Millionen Euro ist zur Absicherung der Ganztagsbetreuung nötig. Dafür wurden 165 zusätzliche Stellen geschaffen, die auch für die Folgejahre ab 2027 weiter finanziell abgesichert werden. Wer es mit den Bildungschancen von Kindern ernst meint, muss auch für die personelle Ausstattung sorgen. Die Landesregierung setzt also trotz der angespannten Haushaltslage einen Schwerpunkt auf Bildung, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Stagnation der Wirtschaft setzt besonders unseren beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu. Ihre Gewerbesteuern brechen drastisch ein. Die vom Bund dauerhaft reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen und Restaurants schlägt hier auch durch. Die Stadt Bremen muss 2027 Steuerausfälle in Höhe von 124 Millionen Euro und die Stadt Bremerhaven in Höhe von 14 Millionen Euro im Durchschnitt gegenüber den Ergebnissen aus den beiden Steuerschätzungen 2025 verkraften. In unseren beiden Städten aber erleben die Menschen ihren Alltag. Hier wirtschaften die Unternehmen. Dort zeigt sich, ob der Staat funktioniert. Deshalb haben wir bereits unsere neue Verschuldungsmöglichkeit zur Unterstützung der beiden Stadtgemeinden genutzt. Zudem fließen gut 60 Prozent der Investitionsmittel aus dem Sofortprogramm für Infrastruktur und Klimaneutralität in die beiden Kommunen. Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir für die Städte Bremen und Bremerhaven nun insgesamt weitere 69 Millionen Euro bereit, um ihre Steuerausfälle abzufedern. Mir ist bewusst: Das zusätzliche Geld löst nicht alle Probleme in beiden Städten, aber es ist eine wichtige Unterstützung in einer schwierigen Situation. Im Rahmen seiner begrenzten Möglichkeiten ist das Land weiterhin ein verlässlicher Partner seiner beiden Kommunen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Arbeit ist damit aber noch nicht getan. Aufgrund der sehr kurzfristig bekannt gewordenen Probleme des Kommunalen Klinikverbundes werden wir auch dazu noch eine Lösung liefern müssen. Von der GeNoGeschäftsführung erwarte ich, das diesjährige Defizit auch durch Eigenanstrengungen mit abzufangen. Zugleich wissen wir, dass ab dem kommenden Jahr das vom Bund beschlossene Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung ein deutliches Minus in die Budgets der Krankenhäuser reißen wird. Es ist bitter, wie der Bund bundesweit Kliniken in Existenznöte treibt. Der Versuch, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss im Bundestag zu stoppen, scheiterte in der Mehrzahl an den unionsgeführten Ländern. Die GeNo rechnet aktuell mit dauerhaften Einbußen von gut 40 Millionen Euro pro Jahr. Darum braucht es jenseits kurzfristiger Einsparungen zügig ein Zukunftssicherungskonzept. Der Klinikverbund sichert die medizinische Versorgung aller Bremerinnen und Bremer, die GeNo ist und bleibt integraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Dafür werden wir uns einsetzen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dies alles finanziell zu stemmen, ist für Bremen mitten im Sanierungskurs ein sehr großer Kraftakt. Die Reserven sind aufgebraucht. Wir müssen den Euro fortan nicht nur zweimal, sondern mindestens dreimal umdrehen. Die wirtschaftliche Durststrecke hält seit nunmehr sieben Jahren an. Das ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig. Immer neue Entscheidungen des Bundes auf Kosten von Ländern und Kommunen verschärfen die Lage weiter. Dagegen kann man auf Dauer nicht ansparen. Insofern bin ich überrascht, dass die sehr engen Haushalte und die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen an der einen oder anderen Stelle für Überraschung gesorgt haben. Um das sehr deutlich zu sagen: Die Lage ist ernst. Wir brauchen dringend eine Trendwende beim Wirtschaftswachstum und eine solide Einnahmebasis. Das ist auch der Opposition hier in Bremen bekannt. Umso fassungsloser war ich über den jüngsten Vorschlag der Bremer CDU, wenn ich das hier offen sagen darf, die Gewerbesteuer signifikant zu senken und den Freibetrag (Lachen Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) für Einzelunternehmen sowie Personalgesellschaften zu verdoppeln. Das, meine Damen und Herren, ist nicht seriös. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist so lächerlich, aber gut!) Sie bezeichnen jetzt den Beschluss des Landesparteitags als lächerlich? Nein, das habe ich jetzt falsch verstanden. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nein, Ihre Rede.) Es ist aber auf jeden Fall nicht seriös, Herr Strohmann. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Eher Ihre Art und Weise da ran zu gehen!) Das ja das Ziel, das Sie sozusagen haben, das möglichst zügig umzusetzen. Wenn man Parteitagsbeschlüsse ernst nimmt, ist das Ihre Botschaft. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Und wenn man Parteitagsbeschlüsse ernst nehmen würde, dürften Sie nicht mit der Linken – –.) Da muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt 100 Millionen aus den Kassen dieses Gemeinwesens ziehen wollen, dann weiß ich gar nicht mehr weiter. Das ist unseriös. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Wir würden die Wirtschaft damit aktiv ankurbeln!) Das ist eben – –. Sorry, aus meiner Sicht ist das klar, wir sind – –. (Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Na ja, dieses Geld, Herr Strohmann, ist nicht einfach über, wie ich jetzt gerade erklärt habe, sondern dieses Geld müssen wir wegnehmen. Das geht dann zulasten der Sportförderung, der Kulturförderung, aber auch bei Jugendeinrichtungen werden wir es kürzen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Oder den Kitas!) Diese Art von unausgegorener Kahlschlagpolitik wird es mit uns nicht geben. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren von der CDU. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das sind Sie, der das nicht einordnen kann!) Ein Punkt, den es wirklich für die Wirtschaft braucht, ist Bürokratieabbau, da wären wir jetzt wahrscheinlich wieder zusammen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den heutigen Antrag der Koalitionsfraktionen, die Wertgrenzen bei den öffentlichen Aufträgen anzuheben. Das reduziert den Verwaltungsaufwand, beschleunigt die Auftragsvergabe und die Umsetzung dringend erforderlicher Investitionen. Zur finanziellen Stabilisierung unseres Gemeinwesens setzen wir aber auch auf eine gerechte Steuerpolitik. Dazu gehört zum Beispiel, große Steuerschlupflöcher zu schließen. Meine Damen und Herren, es ist hierzulande möglich, 300 Wohnungen zu vererben, ohne einen einzigen Cent Erbschaftssteuer zu zahlen. Das ist weder seriös noch gerecht, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir sind uns einig, dass wir die sehr starken Schultern stärker belasten. Statt solche Gerechtigkeitsfragen anzugehen, macht unser Bundeskanzler das, was er politisch am besten kann: nichts. Meine Damen und Herren, wir mussten in letzter Zeit auf Bundesebene häufiger erleben, wie politische Kompromisse scheitern. Unterschiede gehören in Koalitionen dazu, das weiß ich selbst aus eigener Erfahrung, politische Kompromisse gehören dazu. Zum seriösen politischen Handwerk gehört aber auch, einen guten Kompromiss zu finden, hinter dem sich alle Regierungspartner vereinen. Die Menschen erwarten zu Recht von uns Ergebnisse. Mit diesen Nachtragshaushalten zeigt die Landesregierung, wie es geht. Wir haben trotz schmerzhafter Einschnitte für die Ressorts ohne Nebengeräusche gemeinsam Nachtragshaushalte aufgestellt. Dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen im Senat sehr dankbar. Lassen Sie uns in diesem Geist auch weitere Probleme vertrauensvoll lösen, zum Wohle des Landes und der Menschen in Bremen und Bremerhaven. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzsenator hat die Zahlen vorgestellt, und ich will sie jetzt nicht alle wiederholen, sondern ich will sagen, wie wir sie als SPDFraktion einordnen. Dieser Nachtragshaushalt bringt keine neuen Programme. Er setzt auch keine neuen Schwerpunkte, wenn man von einer kleinen Akzentuierung absieht. Er reagiert auf Dinge, die nach dem Haushaltsbeschluss passiert sind. In diesem Sinne kann man sagen, es ist ein technischer Nachtrag. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Muss nicht sein!) Er löst sich allerdings nicht von selbst. Da müssen wir entscheiden, und bei diesen Entscheidungen müssen wir die Rahmenbedingungen natürlich beachten. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört insbesondere, dass wir in einer Lage entscheiden, die ein Jahr vor einer wichtigen Entscheidung steht, nämlich 2027 wird entschieden ob Bremen aus dem Sanierungsprogramm entlassen wird. Dafür müssen wir beim Stabilitätsrat zwei Kennziffern einhalten: den Finanzierungssaldo, also das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben, und die Kreditfinanzierungsquote, also das Verhältnis der aufgenommenen Kredite zu dem Gesamthaushalt. An diesem Maßstab muss sich der Nachtrag messen lassen, und die Botschaft hier schon vorweg: Diesen Maßstab hält er ein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich gehe nochmal die beiden Jahre durch, 2026, 2027, auf die sich der Nachtrag bezieht. In 2026 haben wir die Herausforderungen und Probleme vor allen Dingen im Land. Dort brauchen wir 89 Millionen Euro zusätzlich, und hinzu kommen nochmal 8 Millionen Euro in der Stadt. Der größte Teil geht an die Beamtinnen und Beamten. Der Finanzsenator hat das schon beschrieben: Wir haben das Urteil zur Beamtenbesoldung in Berlin. Das hat grundsätzliche Bedeutung für alle Länder, und die wesentliche Botschaft ist: Die unterste Besoldung muss einen klaren Mindestabstand zum mittleren Einkommen halten. Deshalb müssen wir rückwirkend nachbessern, 2024, 2025 und in diesem Jahr. Wir haben eine gewisse Vorsorge, trotzdem bleiben die 76 Millionen Euro übrig. Die müssen wir zahlen. Das ist keine Frage, ob wir das gerne möchten oder ob wir das nicht möchten. Das ist Verfassungsrecht. Das ist ein Urteil, und das müssen wir umsetzen. Die übrigen 21 Millionen, immerhin auch ein beachtlicher Teil, entstammen aus Steuerausfällen. Das ist wieder so eine der tricksigen Sachen. Eigentlich haben wir in diesem Jahr über 100 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen, als man in dem vergangenen Jahr für uns vorausgesagt hat. Genau diese steuerlichen Mehreinnahmen können wir aber aufgrund der rechtlichen Regelungen nicht einsetzen. Auf der anderen Seite gibt es Steuerausfälle infolge von Steuerrechtsänderungen, also strukturelle Veränderungen. Die werden angerechnet, und die müssen wir ausgleichen. Das sind im Wesentlichen die herabgesetzte Umsatzsteuer, das sind aber auch schon die neuen Auswirkungen der Aktivrente. Wir können viel da drüber debattieren, über das Konnexitätsprinzip – –, oder anders gesagt, wir müssten genauer beachten, wer bestellt, soll auch bezahlen. Im Moment gilt das noch nicht, und deshalb kommen wir nicht drum herum, auch in diesem Fall die Sache zu übernehmen. Wie decken wir nun diese zusätzlichen Belastungen? Der größte Posten ist eine Umlage auf alle Ressorts: 41 Millionen Euro. Das ist ein echter Beitrag über die gesamten Häuser hinweg. Die Umlage wird in diesem Fall auch nicht mehr allein an den Verhältnissen von Sachausgaben und Investitionen berechnet, sondern zusätzlich auch bei den personellen Ausgaben, weil in diesem Bereich der Beamtenbesoldung, der Nachzahlung, auch personelle Faktoren eine große Rolle spielen. Entschieden wird das letztendlich auf Vorschläge von den Ressorts und in den Deputationen. Dort kennt man sich am besten in diesen Teilen aus, und dort wird auch entschieden, wo dann gespart werden muss. Hinzu kommen verschiedene Gelder, die wir in diesem Jahr gewissermaßen nicht brauchen. Wir haben 15 Millionen Euro nachbezahlt bekommen aus dem Europäischen Sozialfonds. Wir haben noch rund 17 Millionen Euro Investitionsmittel, bei denen man sagen würde: Och, Investitionsmittel. Na ja, wir können sie in diesem Fall, wie insbesondere bei den KrankenhausTransformationsinvestitionen, nicht einsetzen. Es ist aber keine Umwandlung von Investitionen jetzt in andere Mittel, sondern es sind verschobene Ausgaben. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Natürlich, was ist es sonst? So ein Quatsch! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Ist überhaupt nicht schlimm. Bla, bla, bla!) Das können Sie in dem Bereich ja gleich einmal darlegen. Diese Gelder, mein lieber Jens Eckhoff, sind nicht weg. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Nur woanders!) Wir werden sie natürlich in dem weiteren Bereich dafür einsetzen, wofür sie auch gedacht sind. (Zurufe Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Hinzu kommen Einsparungen, die wir beim Deutschland-Ticket haben. Wir haben Mehreinnahmen bei der Spielbankabgabe, und wir haben einen weiteren Posten, den ich auch für bemerkenswert halte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir merken, dass insgesamt das Zinsniveau steigt, in diesem Jahr allein um über einen halben Prozentpunkt. Wenn das auf unseren gesamten Haushalt durchschlagen würde, müssten wir praktisch 100 Millionen Euro zusätzlich reinrechnen und dieses auch noch ausgleichen. Fakt ist aber, in Bremen werden wir, anders als in allen Bundesländern und im Bund, keine zusätzlichen Ausgaben für Zinsen haben, sondern ganz im Gegenteil. Sie sinken, und wir haben durch die Entwicklung der Verträge sogar noch einen zusätzlichen Gewinn in der Größenordnung von 12 Millionen Euro, die wir hier einsetzen können. (Beifall SPD, Die Linke – Unruhe CDU) 12 Millionen Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Größenordnung von dem, was wir an zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der Ganztagsschulen einsetzen werden. Wir können also froh sein, dass wir diese Vorkehrungen haben und damit dann auch den Bereich 2026 abdecken können. Kommen wir zu 2027: In 2027 haben wir die Probleme nicht vornehmlich im Land, sondern in der Stadt. Der erste Punkt, der kein Problem ist, sondern eine klare Entscheidung: Wir werden 165 neue Stellen zur Abdeckung des Ganztages schaffen, und zwar, um Mehrbedarf von Schülerinnen und Schülern abzudecken, aber vor allen Dingen auch, um die Qualitätsziele, die wir uns gesetzt haben, einzuhalten. Dies kostet rund 13 Millionen Euro, die aufgebracht werden müssen. Wir haben zudem auf der Ebene der Städte – der Finanzsenator hat das schon skizziert – den schweren Einbruch bei den Steuereinnahmen, die wir erwarten können: 124 Millionen Stadt Bremen, 14 Millionen Bremerhaven. Etwas davon verrechnet sich durch den Ausgleich, trotzdem bleibt neben diesen 13 Millionen für den Ganztag ein zusätzlicher Betrag von 100,3 Millionen, die ausgeglichen werden müssen. Wir können die nicht irgendwo aus einer Verschuldung herholen, wir können aber auch in dieser Situation, in der sich die Kommunen befinden, dort nicht mit einem Rotstift durchgehen; die Handlungsfähigkeit unserer beiden Städte, die muss erhalten bleiben. Wir müssen da die Fairness, wir müssen die Solidarität aufbringen und das machen wir auch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir werden zwei Sonderzahlungen leisten. Das eine ist, das Land übernimmt die Mehraufwendungen für den Ganztag in der Höhe von 13 Millionen Euro. Der andere Punkt ist, für Bremen und Bremerhaven werden im Rahmen einer Sonderzahlung 69 Millionen Euro nach Bremen und nach Bremerhaven transferiert. Dieser Betrag liegt nicht einfach da, der muss natürlich gegenfinanziert werden. Auf Landesebene hilft uns da, dass wir nach der neuerlichen Steuerschätzung auf der Landesebene, anders als bei den Kommunen, deutlich mehr Einnahmen haben. Wir haben dort noch die verschobenen Krankenhaustransformationsmittel, sodass wir auch dort den Haushalt abdecken können, ohne dass wir unsere gesetzten Ziele, wie ich eingangs genannt habe, verletzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein abschließendes Wort auch noch zur GeNo, ein Thema, das nicht in diesem Nachtragshaushalt steht, über das aber alle reden. Die Lage ist ernst: Für dieses Jahr erwartet die GeNo ein Defizit von rund 20 Millionen. Bis 2028 können es zusammen rund 135 Millionen werden. Die Ursachen sind teils vor Ort zu lokalisieren, teils kommen sie, wie insbesondere das Beitragsstabilisierungsgesetz, von außen. Es ist aber klar, dass gehandelt werden muss. Die Frage, die vielleicht hier im Raum steht: Warum steht das jetzt nicht in diesem Nachtrag? Das liegt daran, dass wir für 2026 kein zusätzliches Geld aus dem Haushalt für diese GeNo brauchen. Für 2027 kennt heute niemand die richtige Zahl, die wir brauchen. Eine Summe in den Haushalt zu schreiben, die niemand begründen kann, wäre leichtfertig. Deshalb sage ich auch für meine Fraktion drei Dinge, die sich durchaus mit denen vom Finanzsenator decken: Erstens, wir stehen zu unseren kommunalen Krankenhäusern. Die Versorgung der Menschen in Bremen steht nicht zur Disposition. Zweitens, es gibt keinen Blankoscheck. Wir erwarten ein belastbares Zukunftskonzept und volle Transparenz gegenüber diesem Parlament. Drittens, erst kommen die Zahlen, dann das Konzept, dann das Geld. Das ist die Reihenfolge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Nachtrag bezahlt, was wir schulden: den Beamtinnen und Beamten ihre verfassungsgemäße Besoldung, den beiden Städten einen fairen Anteil und den Familien den Ganztag. Und er hält den Sanierungspfad ohne Notlage, ohne Griff in die Rücklagen ein. Richtig bleibt aber: Unsere Finanzlage bleibt eng! Deshalb ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Enge auch damit zu tun hat, dass wir eine Erbschaftssteuer haben, die (Zurufe CDU: Ooh! – Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Bingo!) uns mit ihren großen Schlupflöchern erhebliche Ausfälle bringt und (Beifall SPD – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Nein!) wir haben die Aussetzung der Vermögenssteuer. Wenn man alles zusammennehmen würde, liebe Kolleginnen und Kollegen, reden wir über einen jährlichen Betrag von 200 bis 300 Millionen Euro, die uns fehlen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das ist bereits versteuertes Geld!) Das sind die Größenordnungen! Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, Sie werden das heute vielleicht in der Zeitung gelesen haben: Es gibt einen Bremer Appell, der jetzt die Initiative ergreift, dass dieses geändert werden soll. Ich würde mich freuen, wenn jeder hier ihn unterzeichnen würde. (Beifall SPD) Zuletzt noch eine Anmerkung: Wir haben die Debatte über den Nachtrag mit den Gesetzesänderungen zur Anhebung der Wertgrenzen verbunden. Ich weiß nicht, inwieweit wir hier noch intensiv darüber diskutieren, über diese Erleichterung. Ich beantrage aber hier schon mal, dass wir heute die erste und die zweite Lesung durchführen. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Eckhoff. Abgeordneter Jens Eckhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Märchenstunde des Bürgermeisters und dem Finanzvortrag von dem Abgeordnetenkollegen Gottschalk möchte ich doch einen vielleicht etwas anderen Blick auf den Haushalt werfen. Der Haushalt, wie sollte er normal eigentlich sein? Was ist der Normalzustand eines Haushaltes? Man stellt ihn eigentlich am Ende des Vorjahres auf, dann bewegen sich die Parlamentarier in diesem Haushaltsrahmen und dann werden in einer Jahresschlusssitzung gegebenenfalls Reste noch mal aufgeteilt, zugeteilt. In Bremen ist aber auch dieses nicht normal. Mittlerweile beschäftigen wir uns – nach zwei Haushaltsnachträgen im Jahr 2023, die übrigens beide verfassungswidrig waren, dem verfassungswidrigen Haushalt 2024 und dem Haushalt 2025 mit einem späteren Nachtragshaushalt – mal wieder mit einem Nachtragshaushalt. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie unseriös das Haushaltsaufstellungsverfahren in Bremen jeweils ist. (Beifall CDU) Nun wird hier der Eindruck erweckt, das ist alles normal und es ist alles überraschend, die multiplen Krisen wirken auf diesen Nachtragshaushalt ein. Gucken wir uns die Fakten an: Die Beamtenalimentationen in der Größenordnung von 76 Millionen Euro ergeben sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Herbst des letzten Jahres. Als wir den Haushalt hier im Parlament im März verabschiedet haben, waren alle Fakten bekannt, aber man hat es nicht berücksichtigt. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Gar nicht wahr!) Die Steuerrechtsänderungen, Größenordnung/Auswirkungen 13,2 Millionen, sind von Bund und Ländern vor dem Jahreswechsel beschlossen worden. Auch diese hätten bereits in dem Haushalt 2026 berücksichtigt werden können. Die Zuweisung an die Kommunen, ich glaube, wir diskutieren seit Jahren jedes Jahr darüber in der Fraktion, vor jedem Haushalt ausgiebig mit den Kollegen aus Bremerhaven. Jedes Jahr wissen wir, dass die Zuweisungen an die Kommunen nicht ausreichen. Ein völlig altbekanntes Problem, hätte man in der Haushaltsaufstellung berücksichtigen können. Sogar die Steuermindereinnahmen waren zu Beginn dieses Jahres, vielleicht nicht in dieser Größenordnung, Herr Bürgermeister, bekannt. Auch diese hat man nicht berücksichtigt. Es handelt sich also nicht um plötzlich eingetretene Veränderungen, die kurzfristig Anpassungen des Haushalts erfordern, sondern um eine falsche Haushaltsaufstellung, die Folgen zeigt. Diesen Nachtragshaushalt, dass Sie den brauchen, das wussten Sie schon im März dieses Jahres, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Warum hat der Senat das nicht damals schon eingebracht und warum haben wir das im Parlament, beziehungsweise die Koalition, nicht im Parlament beschlossen? – Weil Sie schon damals die Wahrheit hätten sagen müssen! Wie lautet die Wahrheit? Investitionen werden gestrichen, meine sehr verehrten Damen und Herren! 29,5 Millionen plus den investiven Anteil an der Ressortumlage in einer Größenordnung von 14 Millionen, das macht fast 44 Millionen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hätte bestimmt nicht zu der Erzählung des Senats gepasst, dass man hier eine Investitionsoffensive startet. Lieber Arno Gottschalk, es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man in die Gesundheitsinfrastruktur investiert oder das Geld für allgemeine Kosten oder für Alimentation von Gehältern bezahlt. Das ist genau der Unterschied zwischen investiv und konsumtiv. Sie haben hier den Eindruck erwecken wollen, als wenn alles das Gleiche ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht der Fall. (Beifall CDU) Sie greifen in die investiven städtischen Sondervermögen ein, 41 Millionen Euro, und dort auch in die Rücklage. Sie wollen angeblich unsere Schulen renovieren, nehmen aber 10 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Immobilien und Technik. Sie wollen angeblich die Häfen ausbauen, nehmen aber 11 Millionen aus dem Sondervermögen Hafen. Sie wollen angeblich die Straßen, Brücken und Radwege sanieren, nehmen aber 10 Millionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Das ist die Wahrheit Ihrer Politik in Bremen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Lieber Arno Gottschalk, Sie haben darauf hingewiesen, auf die 12,4 Millionen Zinsminderausgaben. Auch das sagen wir, glaube ich, bei jeder Haushaltsaufstellung, es ist die Spardose des Senats. Aber, Herr Gottschalk, das vielleicht auch noch zur Einordnung: Auch wenn man weniger Zinsen ausgibt – –. Also eine Minderausgabe hat mit einem Gewinn im eigentlichen Sinne aber auch gar nichts zu tun, lieber Herr Gottschalk. Das ist was ganz anderes. (Beifall CDU) Die Ressortumlage wird hier angesprochen, aber hier verschweigt der Senat auch jetzt noch, wo er genau sparen will. Das heißt, er weiß jetzt, Ende September, nicht, wo die Ressorts eigentlich ihren Sparbeitrag bis zum Jahresende erbringen sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei hatte der Senat noch Glück: Die Mittel Europäischer Sozialfonds – 15 Millionen –, die Erstattung für das Deutschland-Ticket – knapp 10 Millionen –, das Plus bei der Spielbankabgabe – 4 Millionen – und natürlich die Steuermehreinnahmen haben dem Senat sozusagen geholfen. Man würde heute gerne wissen, lieber Herr Bürgermeister: Wo würden wir eigentlich städtisch stehen, wenn Sie diese Mehreinnahmen in dem Bereich des Landes nicht gehabt hätten? – Sie hätten hier im Endeffekt einen haushaltspolitischen Offenbarungseid leisten müssen! Das eigentlich Interessante sind ja die Haushaltsrisiken, die bis jetzt nirgendwo drinstehen. Ich wette mit Ihnen, es wird nicht der letzte Nachtragshaushalt für das Jahr 2026/2027 sein, sondern wir werden auch im nächsten Jahr garantiert einen Nachtragshaushalt bekommen. Gucken wir uns die Risiken an: Heute Morgen ist intensiv über den Tankrabatt und die 14 Millionen gesprochen worden, das möchte ich an dieser Stelle nicht noch mal aufwärmen. Wir haben beim Flughafen ein Defizit von circa 13 Millionen, wir haben eine drohende Insolvenz beim Flughafen. Der Senat beschäftigt sich in seinem Nachtragshaushalt überhaupt nicht mit dieser Thematik. Die Messe Bremen hat einen jährlichen Zuschuss, der entsprechend angepasst werden muss. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Ich weiß, das tut weh, wenn man der Realität ins Auge guckt, lieber Volker Stahmann. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Die Messe Bremen hat den jährlichen Zuschuss bereits von 5 auf 7 Millionen erhöht bekommen, aber dieser Zuschuss wird nicht ausreichen, es wird auch dort ein Verlust entstehen, das ließ sich auch schon nachverfolgen. Sanierungskonzepte, Rettungskonzepte, davon können wir in diesem Haushalt nichts nachlesen. Am letzten Freitag hatten wir den Bildungssenator bei uns, der sehr eindringlich auf die Problematik der Schulassistenten und die Notwendigkeit hingewiesen hat. Dort gibt es auch noch eine Summe, die im kommenden Jahr völlig ungedeckt ist. Der Bildungssenator hat im HaFA davon gesprochen, dass es vermutlich mindestens die Summe von diesem Jahr, also 27 Millionen Euro sein wird, aber dass die Gefahr auch groß ist, dass diese Summe noch deutlich ansteigt. Das heißt, wir reden hier im Jahr 2027 über ein weiteres Risiko von, sagen wir mal, 35 Millionen Euro, das Sie einfach totschweigen, wo Sie meinen, die Lösung fällt in den nächsten Monaten vom Himmel. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist doch die Ausrede!) Dann kommen wir zur GeNo: Das hat Arno Gottschalk gerade angesprochen. Da muss ich einen Schluck Wasser nehmen, weil einem da wirklich die Sprache wegbleibt. (Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben ja noch nicht mal genaue Zahlen, wie hoch eigentlich das Defizit ist, in diesem Jahr vermutlich 20 Millionen. Wenn man denn etwas recherchiert, liegt es laut „buten un binnen“ bis zum Jahr 2028 bei 135 Millionen, laut ARD bis zum Jahr 2030 vermutlich bei 260 Millionen Euro, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und woher kommt das?) Da erinnere ich mich an eine Debatte im Mai 2018. Da haben wir eine größere – –. (Zuruf Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte) Ja, ich weiß, daran möchten Sie sich nicht erinnern, lieber Herr Bürgermeister, und auch der Kollege Gottschalk nicht. Damals gab es eine Zahlung von 205 Millionen Euro. Das wurde hier kontrovers diskutiert und dann haben Sie gesagt, damals in Ihrer Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender, das sind jetzt auch wirklich die allerletzten Mittel, entweder kriegt das Krankenhaus jetzt mal die Wende hin oder – –, mit weiteren Mitteln werden wir nicht zur Verfügung stehen. Jetzt reden wir schon wieder über 260 Millionen! Wir reden über eine GeNo, die in den letzten fünfzehn Jahren eine knappe Milliarde Euro zur Verfügung gestellt bekommen hat. Jedes Jahr spricht man, meine sehr verehrten Damen und Herren, über die gleichen Probleme. Sie erwähnen hier aber nur, dass man eine Lösung finden muss. In einen seriösen Haushalt und auch in einen seriösen Nachtragshaushalt muss man Zahlen reinschreiben, die man braucht, um dieses Geld den Kliniken zur Verfügung zu stellen, wenn man es denn politisch will, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das machen Sie nicht und das zeigt, dass wir garantiert auch im Jahr 2027 den nächsten Nachtragshaushalt von Ihnen präsentiert bekommen. (Beifall CDU, FDP) Der Senat Bovenschulte, meine sehr verehrten Damen und Herren, legt uns mal wieder eine Reparaturliste vor. Nur leider repariert er dieses Mal nicht unsere vernachlässigte Infrastruktur, sondern – mal wieder notwendig – seinen maroden Haushalt. Unsere Straßen, Brücken, Schulen et cetera sind dringend sanierungsbedürftig, weil Sie von der Substanz leben. Aber der Geist, der durch diesen Haushalt, den Sie uns wieder einmal vorlegen, – –. Sie stopfen kurzfristig Haushaltslöcher und zwar auf Kosten der Substanz. Es werden wieder einmal vor allen Dingen Investitionen gekürzt und das machen wir nicht mit, weil Sie mit solchen Haushalten den Sanierungsstau der Zukunft produzieren! (Beifall CDU, FDP) Wieder einmal keine Antworten auf die Zukunft, wieder einmal läuft man den Problemen hinterher. Das ist kein Normalzustand eines Haushaltes, um zum Anfang zurückzukommen. An dieser Unfähigkeit, Probleme zu lösen, orientiert sich auch in diesem Jahr Ihr Nachtragshaushalt. Herr Bürgermeister, ich finde das ehrlich gesagt enttäuschend, weil Sie jetzt auch schon ein paar Jährchen im Amt sind. Ich hätte von Ihnen, gerade persönlich, wo Ihre Partei auch immer das Zukunftslied nach draußen sendet und sagt, wir kümmern uns insbesondere auch um die nächsten Generationen, uns liegt das Klima am Herzen, wir wollen dort mehr machen, damit die nächsten Generationen auch gut leben können – –. Finanzpolitisch versagen Sie in dieser Rolle völlig, Sie machen genau das Gegenteil. Sie geben jetzt das Geld der zukünftigen Generationen aus und das ist höchst unseriös. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Zunächst einmal, bevor ich inhaltlich einsteige, möchte auch ich mich im Namen unserer Fraktion ganz herzlich bei allen Beteiligten der Verwaltung und insbesondere bei den Kolleg:innen im Hause des Senators für Finanzen für ihre Arbeit bei der Aufstellung dieses Nachtragshaushaltes bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Es gab in der Replik von Herrn Eckhoff mehrere bemerkenswerte Aspekte. Der erste ist, dass er dem Kollegen Gottschalk vorwirft, er halte einen Finanzvortrag, und dann hält er selbst einen Finanzvortrag darüber, was ein Normalhaushalt ist und was davon jetzt zu erwarten ist. Es gibt noch eine Reihe von anderen Punkten, die ich im Laufe meiner Rede aufgreifen werde. Zunächst erst mal ganz grundsätzlich: Das Urteil zur Beamtenbesoldung ist der Hauptgrund, warum wir diesen Nachtragshaushalt in diesem Umfang vorlegen müssen. Es ist in mehreren Ländern so, dass das über den Nachtragshaushalt gelöst wird, auch in CDU-regierten Ländern, beispielsweise Schleswig-Holstein. Es ist also nicht so, dass im März schon alles klar gewesen wäre, weil die Länder sich zur Umsetzung an der Stelle untereinander abstimmen müssen. An dieser Stelle würde ich deswegen sagen, ist es schlicht und ergreifend notwendig, dass wir den Nachtrag vorlegen, weil wir ansonsten das Urteil des Verfassungsgerichtes ignorieren müssten, und das kann, glaube ich, keine Option sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Es wurde schon gesagt, das Urteil wirkt rückwirkend für die Jahre 2024 und 2025, 76 Millionen Euro schlagen am Ende zu Buche. Die wesentliche Änderung an der Stelle ist in der Beamtenbesoldung, dass die unterste Besoldungsgruppe nicht mehr am Grundsicherungsniveau orientiert ist, sondern deutlich angehoben wird. Zudem ist entschieden worden, dass die Besoldung fortlaufend an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden muss, was dann an verschiedenen Indizes zur allgemeinen Lohnentwicklung abgelesen wird. Selbstverständlich respektieren wir dieses Urteil und setzen es mit diesem Nachtragshaushalt um, auch wenn das für uns eine erhebliche Herausforderung ist. Dann kommen die steuerrechtlichen Änderungen mit hinzu, das wurde bereits gesagt. Das prominenteste Beispiel an dieser Stelle ist die Absenkung der Steuer auf Speisen in der Gastronomie vom normalen Mehrwertsteuersatz auf den ermäßigten von 7 Prozent. Übrigens, laut einer aktuellen Studie der Gewerkschaft NGG wurde diese Steuer, wie zu erwarten war, nicht an die Verbraucher weitergegeben, und zwar wirklich gar nicht. Man kann das jetzt bei kleinen Restaurants, die uns allen in unseren Quartieren am Herzen liegen, vielleicht noch als Liquiditätsspritze rechtfertigen, aber das Gros dieses Volumens geht dann doch wieder an Fastfoodketten und Großunternehmen, die diese eigentlich nicht benötigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Blick nach Bremen: Hier haben wir in der Tat Mehrausgaben im Bereich Bildung zu verzeichnen, ein Volumen von 12 Millionen Euro. Wenn man jetzt ganz oberflächlich hinguckt, kann man sagen: Ach, Mist, 12 Millionen Euro im Nachtrag, das ist aber schlecht. Aber nein, ganz im Gegenteil. Wir reden hier über 165 Lehrerstellen, worunter auch 100 neue Stellen fallen, mit denen der Vertretungskräftepool aufgebaut wird. Das ist natürlich eine wesentliche Voraussetzung für die Qualitätsoffensive an den Schulen und deswegen eine gute Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesen Stellen wirken wir Unterrichtsausfall entgegen und fördern die Integration von Kindern in den Ganztagsschulen. Wenn es dann auch noch gelingt, eine Zuweisungsrichtlinie für das nicht unterrichtende Personal auf den Weg zu bringen, dann haben wir in puncto Personalsteuerung und Verlässlichkeit des Schulbetriebs insgesamt einen guten Schritt nach vorn gemacht. Bei den weniger erfreulichen oder sogar sehr unerfreulichen Nachrichten aus dem Konzern Bremen steht natürlich das Thema GeNo ganz oben. Ich werde das jetzt nicht in aller Ausführlichkeit darlegen, weil es gerade schon von mehreren Rednern vorgetragen wurde. Da das Urteil zur Beamtenbesoldung zeitkritisch umgesetzt werden musste, war es an der Stelle auch nicht möglich, das noch hier im Nachtragshaushalt zu unterlegen, (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Warten wir ja erst vier Jahre drauf!) zumal bezüglich der Zahlen auch, wie bereits erläutert wurde, erhebliche Unsicherheiten bestehen. Wir erwarten natürlich, dass auch in den nächsten Wochen die Gespräche darüber intensiviert werden, wie die Situation aufgelöst wird und vor allen Dingen, wie der Aufklärungsbedarf, den auch unsere Fraktion noch hat, über den entstandenen Jahresfehlbetrag in 2026 unterhalten wird. Dementsprechend, sobald die Problemanzeigen der GeNo für das laufende Jahr vollständig analysiert und bewertet sind, wird der Senat dann auch entsprechende Schritte in Ergänzungsmitteilungen zum Haushalt darstellen. Mit dem Blick nach vorn, also jenseits des Jahres 2026, ist aber auch klar: Bei der sehr vorläufig und sehr grob abgeleiteten Zahl 135 Millionen bis einschließlich September 2028 sind die Defizite der GeNo in großen Teilen eine Konsequenz des Beitragsstabilisierungsgesetzes, das die Bundesregierung auf den Weg bringt. Es ist eben nicht nur die GeNo, sondern die gesamte Krankenhauslandschaft, die davon getroffen wird. Auch die freigemeinnützigen Kliniken werden vor massive Probleme gestellt. Anstatt im Sinne der Krankenhausreform der Ampel einen Umbau der Krankenhauslandschaft, der ja notwendig ist, das bestreitet niemand, und damit den Abbau von Überkapazitäten sukzessive abzuarbeiten und zu organisieren, droht mit den jetzt vorgelegten sogenannten Reformen der Regierung Merz ein chaotisches Kliniksterben. Eine Reform des Gesundheitssystems auf dem Rücken der Patienten kann doch niemand ernsthaft wollen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Wo wir gerade bei den Gesellschaften sind, das Stichwort Flughafen wurde aufgerufen: Da, Herr Eckhoff, glaube ich, wissen Sie es besser. Es ist kein Thema im Nachtragshaushalt, weil wir unsere beihilferechtlichen Grenzen voll und ganz ausgeschöpft haben. Der Kollege Stahmann hat es eben schon per Zwischenruf gesagt, ich möchte es hier auch noch mal zum Ausdruck bringen: Wir geben Investitionszuschüsse in dem Maß, wie wir können. Wir haben die Kosten für die Flughafenfeuerwehr übernommen. Das europäische Beihilferecht ist für Flughäfen dieser mittleren Größe, wie wir sie in Bremen haben, einfach wahnsinnig restriktiv. Deswegen können wir das Problem hier nicht einfach mal eben im Nachtragshaushalt lösen. Zoomen wir jetzt aber wieder raus von den einzelnen Gesellschaften zum Gesamthaushalt. Wie werden die Herausforderungen der Gesellschaften im Gesamthaushalt gelöst? Das hat der Kollege Gottschalk im Wesentlichen schon wiedergegeben: einerseits über eine Ressortumlage, die auf Landesebene umgesetzt wird, über sozusagen verspätet eingegangene ESF-Zahlungen, und auch über Minderausgaben beim Deutschland-Ticket. In der Tat, es ist problematisch, dass wir auch bei Investitionsausgaben wieder zurückstecken müssen und eine Verschiebung hin zum konsumtiven Bereich haben. Deswegen ist es in den nächsten Jahren zwingend notwendig, dieser Verschiebung mit erhöhten Investitionsansätzen entgegenzuarbeiten. Aber ich finde das Bild, das hier eben gezeichnet wurde vom Kollegen Eckhoff, an einigen Stellen wirklich komplett falsch. Zu sagen, da fließen jetzt auch 11 Millionen aus dem Sondervermögen Häfen, und dann zu suggerieren, wir machen also gar nichts für unsere Hafeninfrastruktur, ist natürlich kompletter Unsinn. Aus dem Sondervermögen Häfen kofinanzieren wir die Hafenmilliarde mit 180 Millionen Euro, weil wir in diese Infrastrukturen investieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Es wird aber auch in Zukunft darauf ankommen, dass man jenseits des Kernhaushalts den grundgesetzlich eingeräumten Verschuldungsspielraum dafür nutzt, investive Ausgaben zu verstärken. Um das zu tun, nehmen wir auch Vereinfachungen im Vergaberecht vor, das ist schon erwähnt worden. Wir packen die Wertgrenzen an. Ja, das ist eine sehr weitgehende Regelung. Deswegen haben wir sie auch befristet und wir werden sie evaluieren, um zu sehen, wie es in dieser jetzt sehr liberalisierten Form funktioniert. Wir versprechen uns davon eine Beschleunigung der öffentlichen Aufträge und damit unserer Investitionstätigkeiten. In dieser schwierigen Haushaltssituation hilft es dann aber auch nicht, wenn auf Bundesebene ein Tankrabatt als Gießkannenmaßnahme – ich habe es gerade an anderer Stelle ausführlich diskutiert – vorgegeben wird und uns das in Bremen womöglich wieder 14 Millionen Euro kostet, wenn dazu keine Gegenfinanzierung kommt. Gut, jetzt wurde vieles andere schon gesagt. Das heißt, ich überspringe mal ein paar Punkte und würde einmal weitergehen, nämlich zu dem, was eher das Grundsätzliche betrifft der Haushaltsaufstellung von Ländern und Kommunen. Das war schon ein größeres Thema in den letzten Haushaltsdebatten. Es hat sich am Gesamtzustand nichts geändert, weil auch da auf bundespolitischer Ebene eigentlich Schritte passieren müssten, die einfach nicht kommen. Bundesweit haben die Kommunen massive strukturelle Probleme. Das gilt auch in unserem Bundesland und gilt für beide Städte, im besonderen Maße jedoch für die Seestadt. Wie unser Finanzsenator eben schon ausgeführt hat, erhalten beide Kommunen Unterstützung aus Mehreinnahmen des Landes, damit die kommunale Haushaltslage sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven stabilisiert werden kann. Was uns für den Augenblick weiterhilft und deswegen auch vollkommen richtig ist, überdeckt aber nicht, dass wir eben strukturelle Probleme haben. Ich möchte an der Stelle betonen: Das heißt auch, wir haben es hier nicht nur mit einem Problem der Konjunktur zu tun und einer konjunkturellen Delle, die bei etwas mehr Wachstum dann schon wieder ausgeglichen wird und dann alles wunderbar läuft. Auch im Falle von einem wieder anspringenden Wachstum bleiben die Strukturdefizite in den Haushalten der Kommunen. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag den Auftrag gegeben, Zitat, „eine grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen jenseits von Förderprogrammen umzusetzen“. Das ist mittlerweile eine Ankündigung, bei der es mir so geht wie bei der anderen Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, dass man die Finanzierung der Seehäfen neu ordnen wird. Ich frage mich: Wann wird es denn nun endlich mal kommen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein kleines Schlaglicht hatte man zunächst vermutet an der Stelle der Altschuldenregelung, die der Bund neu geordnet hat und 250 Millionen Euro bereitgestellt hat, um die Kommunen zu entlasten. Aber herausgekommen ist ein System, in dem einige Flächenländer, mitunter Geberländern, stärker profitieren als andere und die Stadtstaaten inklusive unseres Zwei-Städte-Staates gar nicht. Das liegt dann trivialerweise im Grunde genommen daran, dass wir unsere Kommunen schon 2020 entschuldet haben und damit vor den gesetzten Stichtag fallen. Das heißt, wir profitieren jetzt nicht, trotz unserer Haushaltslage, von einer Regelung zur Entlastung der Kommunen. Das ist in dieser Form absurd und ungerecht. Es ist, wie unser Finanzsenator neulich in einem Interview treffend und nüchtern zum Ausdruck gebracht hat, so: Die öffentlichen Haushalte der Städte und Gemeinden sind bundesweit am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Dabei sind aber die Stabilität und die eigenständige Investitionsfähigkeit der Kommunen bedeutsamer als jede noch so große Infrastrukturmaßnahme, die uns der Bund fördern wird. Natürlich ist die Hafenmilliarde eine wunderbare Nachricht für uns, aber sie hilft uns natürlich trotz dieses gigantischen Volumens an vielen Stellen nicht weiter. Denn auf der kommunalen Ebene halten wir Leistungen der Daseinsvorsorge bereit, bei denen Bürgerinnen und Bürger tagtäglich in ihrer Qualität erleben, wie es um ihr Gemeinwesen steht. Deswegen ist es an dieser Stelle eigentlich im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, die Kommunen in ihren finanziellen Verhältnissen zu ertüchtigen. Deswegen muss eine Reform der bundesweiten Finanzordnung vorangetrieben werden und darf nicht länger auf sich warten lassen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Wir diskutieren heute einen Nachtragshaushalt für die Jahre 2026 und 2027. Ich persönlich finde das vergleichsweise normal. Vor allen Dingen deswegen, wenn sich Dinge ändern, die man – –, weil nicht alle Menschen diese prophetische Gabe des Jens Eckhoff haben, der auf uns zukommende Mehrkosten und Mindereinnahmen eigentlich genau weiß, es uns nur nicht rechtzeitig verrät, sonst könnten wir die ja eher einbeziehen. Aber diese prophetische Gabe ist nur begrenzt verteilt worden. Deswegen muss man einen Nachtragshaushalt dann aufstellen, wenn es eine Notwendigkeit dafür gibt. Die Notwendigkeiten dafür sind zum einen durch ein Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtes in Berlin entstanden. Die haben gesagt, die unteren Einkommensgruppen von Beamtinnen und Beamten sind zu niedrig, sind sozusagen zu dicht am Mindesteinkommen oder am Meridian, und weil die dann mehr kriegen, muss das Ganze nach oben verschoben werden. Bremen hat vorgesorgt für diese Nachzahlung. Allerdings, dass 2024 und 2025 auch unter diese Nachzahlung fallen, dafür gab es zunächst keine Vorsorge, deswegen müssen wir 76 Millionen Euro nachfinanzieren. Das geht zugunsten der Beamtinnen und Beamten. Darüber hinaus gibt es die Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte in der Gastronomie. Das kostet 9,5 Millionen im Land und 6 Millionen in der Stadt. Es wurde schon gesagt, dass diese Entlastung eher nicht auf der Speisekarte zu sehen ist und deswegen auch nicht den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Mein Vorredner hat erklärt, bei kleinen und kleinsten Restaurants hat er dafür Verständnis, bei Fastfoodketten und ähnlichem nicht. Da bin ich sehr mit ihm einer Meinung. Aber trotzdem, man hat festgestellt, dass diese Mehrwertsteuereinnahmen fehlen, deswegen muss man sie ausgleichen. Ausgeglichen wird es durch eine Umlage, die von den Senatsressorts erbracht wird. Tatsächlich ist es so, dass bisher nur die Verpflichtungen eingegangen sind und die eine oder andere Präzisierung noch erforderlich ist. Darüber hinaus haben wir gesunkene Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen, 124 Millionen in der Stadt Bremen, 14 Millionen für die Stadt Bremerhaven. Das wird glücklicherweise durch Mehreinnahmen im Land ausgeglichen werden können. Jetzt wurde auch kritisiert, dass in diesen Ressortaufwendungen oder den Ressortumlagen und anderen Lagen Entnahmen aus Sondervermögen sind, und das wären ja fehlende Investitionen. Das stimmt. Auf der anderen Seite, finde ich, darf man das nicht einfach so über einen Kamm scheren. Wenn wir 13 Millionen brauchen, um die Ganztagsbetreuung sicherzustellen, ist das in meinen Augen auch eine Investition, zwar nicht eine Investition in Beton oder Asphalt, sondern eine Investition in die Menschen dieser Stadt. Langfristig ist das eine ähnlich wichtige Investition. (Beifall Die Linke) Der Nachtragshaushalt ist also schlank. Wir haben diese Punkte, und es ist völlig zu Recht angesprochen worden, dass noch eine ganze Reihe anderer Auswirkungen auf den Landeshaushalt und den Kommunalhaushalt auf der Tagesordnung stehen, allen voran die Gesundheit Nord. Da waren, glaube ich, alle Fraktionen ein bisschen überrascht, dass dann doch für dieses Jahr eine Unterdeckung im Vergleich zum Plan von 20 Millionen aufgetaucht ist. Die hätte man möglicherweise aus dem Bericht im Monat vorher schon rauslesen können, das ist aber so damals nicht deutlich geworden. Ich halte es für notwendig, dass das verbessert wird. Es darf so in der Weise, dass man als Parlamentarier diese Dinge aus der Zeitung erfährt, nicht passieren. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Ja, sehe ich auch so!) Das habe ich auch an verschiedenen Stellen deutlich gemacht. Ich bin, was das angeht, erbost: No-Go-Area. Das ist die eine Seite. (Beifall CDU) Die zweite Seite ist, und das muss man einfach konstatieren, ich mache das auch vielleicht erst mal ohne Häme: Es gibt jetzt ein Beitragsstabilisierungsgesetz, wo alle Expertinnen und Experten sagen, wenn das so umgesetzt wird, kommt es zu unkontrollierten Insolvenzen in der ganzen Bundesrepublik und zu unkontrollierten Defiziten auch in Bremen, in allen Krankenhäusern. Das macht mir offen gestanden ernsthaft Sorgen, weil da spielt jemand mit der Gesundheitsversorgung in der ganzen Bundesrepublik, wenn ich die Befürchtung ernst nehme. Möglicherweise gibt es Krankenhäuser an der einen oder anderen Stelle, auf die wir verzichten können. Möglicherweise gibt es Krankenhäuser, die man den neuen Entwicklungen anpassen kann. Aber von jetzt auf gleich geht das nicht. Wir befinden uns in einer ernsthaften Situation, und mein Petitum ist, dass wir alle Konzentration darauf richten, dass wir eine gute Krankenhausversorgung in Bremen aufrechterhalten. Das gilt für alle Krankenhäuser, auch für die privaten Krankenhäuser oder die in freier Trägerschaft, dass wir nicht zulassen, dass sich diese Krankenhäuser gegeneinander ausspielen, dass wir nicht zulassen, dass Krankenhäuser in Bremen von privaten Finanzinvestoren aufgekauft werden, wie das Jüdische Krankenhaus in Berlin. Wir haben jetzt aber noch überhaupt keinen genauen Hinweis, deswegen kann man das jetzt auch noch nicht in die Nachtragshaushalte aufnehmen: Was heißt denn das genau in Mark und Pfennig, beziehungsweise in Euro und Cent? Es gibt Schätzungen, es gibt Vermutungen, aber um es in einen Nachtragshaushalt zu buchen, sind die Perspektiven noch zu unsicher. Natürlich müssen wir das klären. Wir werden uns darauf einrichten müssen, nehme ich an, dass das in Zukunft, wenn wir eine stabile und gute gesundheitliche Versorgung in Bremen aufrechterhalten wollen, ohne gewisse Zuschüsse nicht gehen wird. Was wir keinesfalls hinkriegen, sind Defizite oder angekündigte Defizite von 135 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Das kriegen wir nicht hin. Da muss mal jemand gucken, wie wir diese Gleichung lösen, ohne tatsächlich unkontrolliertes Krankenhaussterben zuzulassen und wie wir diese Gleichung lösen, ohne dass die gesundheitliche Versorgung gefährdet ist. Dass es daneben immer noch andere Effekte gibt wie zum Beispiel die sogenannte Ambulantisierung – immer mehr Krankenhausleistungen werden nicht im Krankenhaus erbracht –, diese Entwicklung geschieht schneller als gedacht. Auch da bin ich ein bisschen skeptisch, ob man das nicht hätte gewichten können. Ich habe mir vorgenommen, ernsthafte oder deutliche Gespräche zu führen mit Menschen und die mal zu fragen, warum sie das nicht gesehen haben. Die Verteuerung von Medizinprodukten auf die Straße von Hormus zurückzuführen, das muss mir auch noch jemand erklären. Der Ölpreis – –. Das kann man alles behaupten, aber das möchte ich dann auch schon gerne in Mark und Pfennig – in Mark und Pfennig, ich bin zu alt für diesen Job –, also in Euro und Cent wissen. Kommen wir zum Flughafen. Wir wissen aus dem Controllingausschuss, dass der Flughafen ein ausgesprochen intelligentes Sanierungskonzept aufgelegt hat, wo auch in vielen Fragen schon klar wird, das kann erfolgreich sein. Es ist aber jetzt, ich sage mal, torpediert worden durch die Entscheidung der Lufthansa, Bremen-Frankfurt einzustellen. Ob das innerhalb des Flughafens aufgefangen werden kann, das steht meines Erachtens noch in den Sternen. Ich sehe das noch nicht, weil jede Sanierungsmaßnahme, wie Personaleinsparung oder Prozessoptimierung und so weiter, das hat alles physikalische Grenzen. Wenn die erreicht sind, dann geht es einfach nicht weiter. Dann kannst du eine ausgepresste Zitrone so lange pressen, es kommt aber nichts mehr raus. Da sehe ich auch ein Problem. Die Tatsache, dass am Flughafen für die Rollbahn 160 Millionen Euro aus der zivilmilitärischen Ertüchtigung der Bremischen Häfen bereitgestellt werden, ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das hätte auch niemand hier in Bremen einfach so mal aus dem Ärmel geschüttelt. Klar ist, das wurde hier schon zwischengerufen und auch behauptet, das kriegen wir haushaltstechnisch nicht gelöst. Wir können dem Flughafen nicht jedes Jahr 5 Millionen oder 10 Millionen geben, selbst, wenn wir das Geld hätten und wollten. Dürften wir nicht. Deswegen brauchen wir eine Lösung, die europäisches Recht nicht verletzt, wie das genau aussieht, muss man sehen. Wir haben drüber hinaus Finanzbedarf im Sozialhaushalt und im Bildungsressort. Auch da muss man mal feststellen, wurden wir in den vergangenen Jahren durch deutlich, wie soll ich sagen, überraschendere Zahlen aufgeweckt beziehungsweise wurden wir mit denen konfrontiert. Das heißt aber nicht, dass mir das egal ist, ob wir im Sozialhaushalt und im Bildungsressort Defizite haben. Da sind nach wie vor Dinge zu tun, und wenn es nur 28 Millionen Euro mehr sind im Sozialhaushalt – –. Da kenne ich andere Zahlen von 120, 150 Millionen. Aber die Gesamtsumme im Sozialhaushalt ist zu groß. Da gilt es einfach, Armut zu bekämpfen und die armutsbedingten Kosten zu reduzieren. Es geht auch darum, strukturelle Dinge – –, was die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern angeht und Ähnliches. Da hat die Senatskommission Sozialausgaben Vorstellungen entwickelt, aber die setzen sich eben auch nicht mit einem Fingerschnips um. Die zurückliegenden Jahre waren alles andere als einfach vorherzusagen. Die Bundesregierung ist derzeit ein Problem, das habe ich geschildert. Da sind unter anderem, hatten die Vorredner auch: Die 14 Millionen, die uns dieser Tankrabatt kosten würde, schlägt auch noch zu Buche. Das kann so nicht weitergehen. Wir brauchen da in der Tat eine Neuordnung des Finanzsystems. Die Beamtenbesoldung bleibt auch noch ein Risiko. Da gibt es auch noch weitere Klagen, insbesondere von Richterinnen und Richtern, die ausstehen. Wir brauchen tatsächlich, um auch die Möglichkeit zu haben, Investitionen kreditzufinanzieren, eine Reform der Schuldenbremse. Es gibt immer steigende Zukunftsaufgaben und zu wenig Einnahmen, und ich schließe mich meinem Vorredner Emanuel Herold an: Wir brauchen, um handlungsfähig zu bleiben, eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer. Sonst kommen wir langfristig nicht raus, sonst haben wir – –. Langfristig sind wir dann nicht mehr in der Lage, die Bundesrepublik, die notwendigen investiven, konsumtiven Ausgaben zu finanzieren, soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen. Das geht dann finanzphysikalisch nicht. Deswegen werbe ich auch noch mal dafür, in dieser Frage weiter nachzudenken. Wir haben eine gute Botschaft: Die erste Tranche der LuKIFG-Mittel ist sozusagen beschlossen. Es gibt Vorgriffe auf die zweite Tranche. Das Hauptproblem ist jetzt: Kriegen wir das Geld auf die Straße? Da denke ich auch, dass wir genau hingucken und, wenn es sein muss, Dinge zu beschleunigen – –. Dass wir heute die Vergabegrenzen anheben, ist so ein Beitrag dazu, dass wir in der Lage sind, die Mittel aus diesem LuKIFG für uns und für Bremen und für Bremerhaven schneller auf die Straße zu kriegen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer über diesen Nachtragshaushalt spricht, darf nicht nur über einzelne Titel, einzelne Millionenbeträge und einzelne Ressorts sprechen. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte heute die Gelegenheit mal nutzen, um über eine grundsätzliche Frage zu sprechen: Wie gehen wir in Bremen eigentlich mit dem Geld der Bürger um, und wie schaffen wir es, dass ein Land, das seit Jahrzehnten unter einem enormen finanziellen Druck steht, seine Kernaufgaben trotzdem zuverlässig erfüllt? Bremen erhält seit 2020 jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen des Bundes. Diese Unterstützung ist an klare Sanierungsverpflichtungen gebunden. Trotzdem zeigt uns auch dieser Nachtragshaushalt wieder, wie angespannt, überspannt die finanzielle Lage in Bremen bleibt. Für das Land entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 89,2 Millionen Euro im Jahr 2026 und 81,6 Millionen im Jahr 2027. So sicher, wie Weihnachten kommt, kommt auch wieder ein Nachtragshaushalt. Das ist in Bremen die Regel. (Beifall BIW) Genau dieses Phänomen ist für mich ein Anlass für Ehrlichkeit und auch, mit Ihnen mal Klartext zu sprechen, meine Herren aus dem Senat und Damen natürlich auch. Zu dieser Ehrlichkeit gehört ein Satz, den ich seit Jahren wiederhole, und ich bin ja schon ein bisschen länger dabei: Bremen hat kein Einnahmeproblem, Herr Finanzsenator, Bremen hat vor allem ein Ausgabeproblem und auch ein Prioritätenproblem. (Beifall BIW) Natürlich gibt es Entwicklungen, die Bremen nicht selbst beeinflussen kann. Eine schwache Konjunktur können wir nicht im Rathaus beschließen oder abbestellen. Bundespolitische Steuerrechtsänderungen können wir ebenfalls nicht verhindern. Zinsentwicklungen können wir nur begrenzt selbst beeinflussen. Aber genau deshalb müssen wir bei dem Teil besonders konsequent sein, den wir selbst beeinflussen können, Herr Senator, bei unseren eigenen Ausgaben, bei der Organisation unserer Verwaltung, bei unseren Beteiligungen, bei Förderprogrammen und vor allem bei unseren politischen Prioritäten. Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir den Bremer Haushalt von hinten herum aufbauen. Zuerst kommen politische Wünsche, neue Programme, neue Projekte, zusätzliche Zuwendungen. Wenn anschließend Pflichtaufgaben teurer werden, wenn eine Beteiligung zusätzliche Millionen benötigt oder wenn eine Brücke saniert werden muss, stellen wir fest, das Geld ist nicht da. Es reicht mal wieder nicht. Ich halte die Reihenfolge bei der Haushaltsaufstellung für falsch. (Beifall BIW) Wir müssen einen Haushalt gedanklich einmal neu vom Kern her aufbauen. Wir kennen das ja alle aus der Wirtschaft: Gedankliche Vorwegnahme nennt man auch Planung, und diese Planung sehe ich bei Ihnen leider gar nicht. Wenn wir einen Haushalt aufstellen, müssen wir zuerst die gesetzlichen Pflichtaufgaben planen, dann die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen, dann Schulen, Polizei, Justiz und die öffentliche Infrastruktur sicherstellen. Dann bilden wir realistische Risiken unserer Beteiligung und andere absehbare Belastungen ab. Auch das findet nicht statt. Erst, wenn diese Kernhaushalte auskömmlich finanziert sind, können wir über die Kür sprechen, über freiwillige Projekte, zusätzliche Förderprogramme und politische Wunschvorhaben, meine Damen und Herren. (Beifall BIW) Meine Fraktion BÜRGER IN WUT fordert deshalb eine klare Reihenfolge: erst die Pflicht, dann die Kür, Herr Finanzsenator. (Beifall BIW) Erst ein auskömmlicher Kernhaushalt und erst danach zusätzliche gewünschte politische Vorhaben. Dass diese Reihenfolge notwendig ist, zeigen ganz konkrete Beispiele, und ich möchte Ihnen mal ein paar nennen: Unseren Ausbildungsunterstützungsfonds. Über die politische Sinnhaftigkeit haben wir lange gestritten, kann man auch unterschiedlicher Meinung sein. Aber was man auf jeden Fall erwarten kann, ist, dass eine rechtssichere, technisch funktionierende und administrativ vernünftige Umsetzung erfolgt. (Beifall BIW) Genau hier gab es erhebliche Schwierigkeiten. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat 2025 nicht den Ausbildungsfonds als Solchen aufgehoben, aber es hat den § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung für unwirksam erklärt. Das ist juristische Schlamperei. (Beifall BIW) Das Gericht hat festgestellt, dass eine solche Digital Only-Regelung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage bedarf, und die war überhaupt nicht vorhanden. Aber unabhängig von den juristischen Detailfragen zeigt dieser Vorgang etwas Grundsätzliches: Wenn der Staat ein neues Abgabensystem einführt, dann müssen Rechtsgrundlagen, Technik und Verwaltungsverfahren funktionieren, bevor Tausende Unternehmer damit arbeiten müssen. Ich sage Ihnen aus praktischer Erfahrung: Wenn Unternehmen angeschrieben werden, die ersichtlich nicht in das typische Raster passen – –. Zum Beispiel ist unsere Fraktion auch angeschrieben worden, Fraktionen sind keine Unternehmer, Herr Finanzsenator! (Beifall BIW) Warum werden die Fraktionen angeschrieben? Das sorgt doch nur für Unsicherheit! Wenn digitale Verfahren nicht vernünftig mit den Steuerberatungskanzleien und üblichen Abläufen zusammenspielen und wenn die technische und organisatorische Infrastruktur während des laufenden Betriebs weiter aufgebaut werden muss, dann verursacht das Aufwand bei der Verwaltung, bei den Unternehmen und auch bei den Steuerberatern und, wir haben es auch gesehen, bei den Gerichten. (Beifall BIW) Schlechte Verwaltungsorganisation kostet Geld, unnötig viel Geld, sie bindet Personal, verursacht zusätzliche Bearbeitung, Widersprüche und Verfahren. Meine Fraktion BÜRGER IN WUT fordert deshalb: Erst müssen Rechtsgrundlagen, Verwaltungsverfahren und Technik funktionieren und erst dann darf ein neues Abgabensystem flächendenken gestartet werden, nicht andersherum, meine Damen und Herren. (Beifall BIW) Haushaltspolitik besteht nicht nur darin, ob irgendwo 10 oder 20 Millionen in einem Titel stehen, Haushaltspolitik bedeutet auch, staatliche Aufgaben so zu organisieren, dass sie effizient und mit möglichst wenig Reibungsverlust funktionieren. Ein zweites Beispiel – haben wir letzte Woche im HaFA gehabt – ist die schulische Assistenz. Hier will ich ausdrücklich differenzieren: Über die Unterstützung von Kindern aufgrund von körperlicher und geistiger Beeinträchtigung kann überhaupt nicht diskutiert werden. Die brauchen unsere Hilfe und das steht auch nicht zur Disposition. Diese Kinder müssen die notwendige Hilfe erhalten. Aber wir müssen uns über die Kostenentwicklungen Gedanken machen. Warum steigen die Kosten von Jahr zu Jahr? (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Weil es mehr Kinder gibt!) Wenn wir eine solche Entwicklung sehen, reicht es haushaltspolitisch nicht aus, jedes Jahr lediglich einen höheren Betrag einzustellen beziehungsweise einen Nachtragshaushalt zu fordern. Wir müssen wissen: Wie entwickeln sich die Fallzahlen? Wie entwickeln sich die Betreuungszeiten? Welche Leistungen werden tatsächlich benötigt und wo können wir Organisationsstrukturen verbessern? Welche Ursachen stehen hinter dieser Entwicklung? – Keiner konnte darauf eine Antwort geben. Außerdem müssen wir wissen, welche Kosten auf uns zukommen, und diese müssen wir natürlich zuverlässig in die Haushaltspläne der nächsten Jahre einplanen. Eine seriöse Ursachenanalyse darf dabei weder politisch vorgefertigte Antworten liefern, noch bestimmte Fragestellungen von vornherein ausschließen. Sie müssen auf Daten beruhen. Genau das ist für mich der Unterschied zwischen pauschaler Sparpolitik und solider Haushaltspolitik. (Beifall BIW) Pauschale Sparpolitik bedeutet: Wir kürzen einfach irgendwo zum Beispiel zehn Prozent. Solide Haushaltspolitik bedeutet: Wir untersuchen, warum Ausgaben steigen, wir unterscheiden zwischen unvermeidbaren Kosten und beeinflussbaren Kosten, wir verbessern Strukturen und wir entscheiden anschließend, welche zusätzlichen politischen Wünsche wir uns noch leisten können. Wir haben schon viel über die GeNo gesprochen. Ich will es auch nicht ausufern lassen, aber ich bin der Meinung, ein kommunaler Klinikverbund muss nicht unbedingt jedes Jahr Gewinn erzielen. (Beifall BIW) Krankenhäuser erfüllen eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (Beifall BIW) Was wir brauchen, ist eine verlässliche Kalkulation. Wenn wir einen öffentlichen Zuschuss geben müssen, müssen wir den von vornherein in den Haushaltsplan einbauen und können nicht nach Gutdünken irgendwann feststellen: Wir brauchen wieder 40 Millionen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die nächsten Jahre die GeNo und die Beteiligung so kalkulieren, dass wir vorher wissen, was uns der Spaß kostet, und dann nicht anfangen, wenn wir zum Beispiel einen Tag der Deutschen Einheit haben, dass wir bestimmte Stellen bei der GeNo nicht doppelt besetzen können, weil wir unter Umständen sparen müssen. (Beifall BIW) Was ich da im „Weser-Kurier“ gelesen habe, hat mir fast den Hut vom Kopf gehauen! Ein Haushalt wird nicht dadurch solider, dass Risiken aus der Planung herausgehalten werden. Er wird genau andersrum solide, wenn Risiken sichtbar gemacht werden. Wir müssen deshalb wissen: Was ist der realistische, dauerhafte Finanzierungsbedarf der Gesundheit Nord? Welche medizinischen Leistungen erwarten wir von einem kommunalen Klinikverbund? Welche Effizienzsteigerungen sind möglich? Welche Belastung ist die Stadt oder das Land bewusst zu tragen bereit? Wenn dann neue Defizite entstehen, reicht es nicht aus, reflexartig mit dem Finger auf eine Geschäftsführung zu zeigen. Die politische Verantwortung für die Rahmenbedingungen, Finanzierung und Beteiligungssteuerung, liegt eindeutig beim Senat und nicht bei der GeNo-Geschäftsführung. Ein viertes Beispiel ist der Flughafen Bremen. Auch dabei geht es um eine Infrastruktur, die für unseren Wirtschaftsstandort von existenzieller Bedeutung ist. Die Lufthansa-Verbindung Bremen-Frankfurt wurde zum 1. Juli 2026 eingestellt. Vor der Einstellung gab es nach Angaben des Senats rund 35 wöchentliche Abflüge mit mehr als 5 000 Passagieren pro Woche auf dieser Verbindung. Heute haben Reisende aus Bremen deutlich schlechtere Möglichkeiten, das internationale Drehkreuz Frankfurt zu erreichen. Gleichzeitig steht der Flughafen wirtschaftlich unter Druck. Auch hier brauchen wir deshalb keine Politik, die erst reagiert, wenn die Liquidität knapp wird. Wir brauchen eine langfristige Strategie für unseren Bremer Flughafen: Welche Verbindungen sind für den Wirtschaftsstandort von Bedeutung? Welche wirtschaftlichen Strukturen sind dauerhaft tragfähig? Welche Risiken trägt letztendlich Bremen als Eigentümer? Genau dafür haben wir in Bremen ein Beteiligungsmanagement. Risiken müssen erkannt werden, bevor sie zum aktuellen Haushaltsproblem werden. Beim Flughafen Bremen, das haben wir schon von meinen Vorrednern gehört, ist die Situation noch um einiges schwieriger, weil restriktive EU-Beihilferegeln eine offene Bezuschussung verbieten. Da hätten wir viel, viel früher reagieren müssen. Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen, Sie haben es verschlafen, die Sache ist in den Brunnen gefallen. Die Fraktion BÜRGER IN WUT fordert deshalb für unsere Beteiligung ein wirksameres – –; wir haben ja schon ein Frühwarnsystem, aber es ist nicht wirksam genug. Das Parlament muss rechtzeitig über Ergebnisverschlechterungen, Liquiditätsrisiken und zusätzliche Finanzierungsbedarfe informiert werden, nicht erst, wenn bereits ein zweistelliges Millionenloch vorliegt. Damit schließt sich der Kreis meiner vorgetragenen Thematiken. Ausbildungsfonds, Schulassistenz, Gesundheit Nord, Flughafen Bremen sind völlig unterschiedliche Bereiche, aber haushaltspolitisch zeigen sie ein gemeinsames Problem: Wir brauchen mehr Planung, wir brauchen mehr Priorisierung, wir brauchen mehr Transparenz über Folgekosten und wir brauchen vor allem einen Haushalt, der nicht nur dann funktioniert, wenn alles optimal läuft, meine Damen und Herren. Bremen kann sich nicht dauerhaft darauf verlassen, dass für jedes neue Problem irgendwo noch ein Cent in der Ecke liegt, irgendwo eine Rücklage gefunden wird, ein Sondervermögen, eine zusätzliche Einnahme oder eine neue Deckungsmöglichkeit. Wer jedes Jahr erhebliche Sanierungshilfen erhält, hat eine besondere Verantwortung, mit den eigenen Mitteln sorgfältig umzugehen. (Beifall BIW) Deshalb bleibt die Forderung der Fraktion BÜRGER IN WUT klar: Erst die Pflicht, dann die Kür, erst ein auskömmlicher Kernhaushalt, erst Schulen, Sicherheit und Infrastruktur, Verwaltung und eine verlässliche Daseinsvorsorge. Anschließend entscheiden wir darüber, welche zusätzlichen Vorhaben finanziell noch möglich sind. Das ist keine Aussage darüber, dass wir freiwillige Leistungen grundsätzlich falsch finden, das ist eine Frage der Reihenfolge und diese Reihenfolge entscheidet darüber, ob Bremen dauerhaft handlungsfähig bleibt oder nicht. – Vielen Dank! (Beifall BIW) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren erneut, mal wieder, das hat der Kollege Eckhoff schon gesagt, über einen Nachtragshaushalt. Wie so oft in der Vergangenheit wird hier noch mal nachjustiert, wie so oft in der Vergangenheit werden Haushaltsmittel verschoben und neue Haushaltslöcher gestopft. 2026, was ändert sich? Für 2026 beziffert der Senat den zusätzlichen Ausgleichsbedarf auf knapp 90 Millionen Euro. Auch das haben wir eben schon gehört, zur Gegenfinanzierung setzen Sie rund 41 Millionen Euro zusätzliche globale Minderausgaben an, also rund die Hälfte soll über zusätzliche globale Minderausgaben finanziert werden. Globale Minderausgaben heißen ja nichts anderes als: Wir gehen einfach mal davon aus, dass wir irgendwo noch 41 Millionen Euro zur Einsparung finden, keine Ahnung, wo genau, schauen wir mal. Sie sagen zwar, in welchen Bereichen ganz grob, beispielsweise muss Hochschulen und Forschung rund 7 Millionen Euro einsparen, 6 Millionen Euro Inneres, knapp 4 Millionen Euro jeweils Wirtschaft und Bau und Verkehr. Aber welche Maßnahmen diese Beiträge noch 2026 tatsächlich erbringen, können Sie nicht sagen. Zusätzlich werden 2026 Krankenhausinvestitionen um knapp 12 Millionen Euro und Investitionsmittel um 5 Millionen Euro reduziert. Sie sparen also heute an den dringend erforderlichen Investitionen in die Krankenhauslandschaft. Sie lösen das Problem damit aber nicht, sondern Sie verschieben das Problem ausschließlich in die Zukunft. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist doch keine seriöse Haushaltsplanung. Das ist kein seriöser Umgang mit dem Steuergeld der Bremerinnen und Bremer. Das ist einzig und allein das Prinzip Hoffnung, und das Prinzip Hoffnung können wir uns in Bremen nicht mehr leisten. (Beifall FDP, BIW) 2027 kommen gut 81 Millionen Euro zusätzliche Bedarfe hinzu. Rund 12 Millionen davon sichern zusätzliches Personal für Unterricht und Ganztag in der Stadt Bremen. Das ist erst mal gut. Zur Gegenfinanzierung werden unter anderem aber auch hier weitere 13 Millionen Euro aus den Krankenhausinvestitionen verschoben. Sie sparen also erneut bei den Krankenhäusern. Das ist in der aktuellen Situation das Falscheste, was man tun kann, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall FDP) Wenn wir über die Stadt Bremen sprechen, dann, das wurde eben schon angerissen, korrigieren Sie Ihre Steueransätze für das Jahr 2026 um 140 Millionen Euro und für das Jahr 2027 um 137 Millionen Euro nach unten. Die größte einzelne Korrektur betrifft die Gewerbesteuer. Das Volumen für 2027 sinkt von 910 Millionen auf 734 Millionen Euro, also rund 180 Millionen Euro weniger. 2026 wird die Verschlechterung der steuerabhängigen Einnahmen überwiegend durch neue Kredite aufgefangen. Die Nettokreditaufnahme steigt von 85 auf 191 Millionen Euro Kredite. 2027 steigt die Nettokreditaufnahme erneut gegenüber dem bisherigen Ansatz von 29 auf 42 Millionen Euro. In der Vorlage wird das als schuldenbremsenkonform ausgewiesen, aber damit ist ja nicht die Frage nach der dauerhaften Finanzierung geklärt. Anders gesagt: Jedes neue Finanzloch einfach immer nur durch immer mehr neue Schulden zu stopfen, das wird auf Dauer nicht funktionieren. Mit Ihrer immer weiter eskalierenden Verschuldung hier in Bremen riskieren Sie dauerhaft Bremens Sanierungspfad raus aus den Schulden und auch die Finanzierungs- und Sanierungshilfen aus dem Bund. Sehr geehrte Damen und Herren, das können wir uns perspektivisch auf Dauer hier in Bremen nicht leisten. (Beifall FDP) Sie planen also letztendlich, um das einmal zusammenzufassen, mit Wolkenkuckucksheim-Einsparungen, von denen Sie nicht sagen können, wo genau die eigentlich eingespart werden sollen. Dort, wo Sie konkret Einsparungen benennen, sind es beispielsweise die Investitionen in die Krankenhauslandschaft, also genau dort, wo jetzt eigentlich nicht eingespart werden dürfte. Sie verschieben also Investitionen, die notwendig wären in die Zukunft. Sie füllen Lücken mit neuen Krediten, also mit Geld, das Sie noch gar nicht haben und das zukünftige Generationen überhaupt erst verdienen und erarbeiten müssen. Die zukünftigen Millionenlöcher, die sich ja auch schon in der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft immer wieder am Horizont gezeigt haben: Wir haben jetzt gerade über die GeNo gesprochen, das war absehbar, dass es irgendwann dort krachen wird. Wir haben über die Zusatzkosten bei den Beamten gesprochen. Wir haben über den Flughafen gesprochen, auch das hat sich abgezeichnet. Auch die von Ihrer eigenen Bundesregierung geplanten Tankrabatte, die Sie jetzt irgendwie unterbringen müssen, all das kriegen Sie nicht ordentlich im Haushalt abgefedert. Sie sind darauf nicht vernünftig vorbereitet. Der gesamte Haushalt ist auf Lücke genäht, und das ist keine seriöse und keine vernünftige Haushaltsplanung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP) Wo wir stattdessen mal genauer hinschauen sollten: beispielsweise bei 600 Millionen Euro Steuergeldern für die Zuwendungen, die relativ unkontrolliert über viele Jahre in irgendwelche Projekte und Initiativen fließen, wo in vielen Fällen gar nicht klar ist, was damit eigentlich passiert. Da schauen Sie lieber nicht so genau hin. Wo Sie tatsächlich mal genauer hinschauen sollten: beispielsweise die immer aufgeblähtere Verwaltung, die aber offensichtlich einen immer schlechteren Service für die Bürgerinnen und Bürger bietet. Da schauen Sie auch nicht so genau hin. Wo Sie tatsächlich mal genauer hinschauen sollten: dass Sie vorausschauend einkaufen, egal ob wir über IT-Lösungen, über Dataport oder über die Anmietung von Flüchtlingsheimen sprechen, wo unfassbar viel Geld versickert, wo man unfassbar viel Geld einsparen könnte. Auch dort schauen Sie lieber nicht so genau hin. (Beifall FDP) Auch in der Digitalisierung, das heißt, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft einen besseren, schnelleren und für den Steuerzahler auch günstigeren Service anbieten können, das kann man ja sogar sozialverträglich machen, dass beispielsweise in der Verwaltung, wo Menschen in Rente gehen oder ihren Job verlassen, nicht mehr nachbesetzt wird, dass man guckt, dass man auf Digitalisierung setzt: Da könnte man unfassbar viel Geld sparen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Bürger mit weniger Aufwand, mit weniger Kostenverursachung einen besseren Service bekommt. Auch da schauen Sie lieber nicht so genau hin. Es ist letztendlich genau diese Konzeptlosigkeit, dieses Durchwurschteln, diese Mutlosigkeit, nicht dort hinzuschauen, wo man eigentlich hinschauen müsste, die Sie von einem Problem in das nächste treibt. Das ist für die Aufstellung eines seriösen Haushalts, wo es auch darum geht, wie wollen wir uns eigentlich für die Zukunft aufstellen, einfach zu wenig für die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Ich höre immer wieder den Satz, und den hat der Finanzsenator eben auch gesagt, dass wir jetzt an der Einnahmenseite noch mal was machen müssen. Unser Vorschlag wäre, dass wir mal auf die Ausgabenseite gucken. Unser Vorschlag wäre, dass wir mal gucken: Wohin geht das Geld eigentlich? (Zuruf Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber linke Parteien wollen immer nur die Einnahmen hochdrehen. Das wird dann immer verargumentiert mit dem Satz: Starke Schultern müssen mehr tragen. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Ich sage Ihnen zwei Sachen. Erstens: Schon jetzt tragen rund 10 Prozent der Höchstverdiener rund 50 Prozent des gesamten Einkommenssteueraufkommens. Wir müssen uns gar nicht die Höchstverdiener angucken. Es reicht, dass wir uns sogar diejenigen zum Mindestlohn angucken. Schon für jemanden zum Mindestlohn muss man als Arbeitgeber noch ungefähr 20 Prozent obendrauf zahlen an Arbeitgebernebenkosten. Das sind die Kosten, die dem Arbeitgeber entstehen. (Abgeordneter Jörg Zager [SPD]: Ach was!) Das heißt, von diesem Geld, was der Arbeitgeber in die Hand nehmen muss, um einen Mitarbeiter zu beschäftigen, geht beim Mindestlohn schon fast die Hälfte des Einkommens über Steuern und Sozialversicherung an den Staat. Oder um es anders zu sagen: Von 200 Euro, die Sie verdienen, kommen bei Ihnen nur 100 Euro an. Wenn Sie mit diesen 100 Euro jetzt auch noch tanken gehen, dann gehen noch mal 50 Euro an den Staat. Das heißt, von 200 Euro gehen 75 Prozent an den Staat. Diesen Menschen sagen Sie jetzt, sie müssen noch mehr tragen, sie müssen noch mehr zahlen. Diese Regierung hat so viel Geld zur Verfügung wie keine andere Regierung jemals zuvor. Es reicht! Sie müssen damit endlich mal auskommen, mit dem Geld, das die Bürgerinnen und Bürger Ihnen zur Verfügung stellen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BIW) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe hier eben viele Beispiele aufgeführt, was so in Bremen schiefläuft, jetzt möchte ich konkret zum Nachtragshaushalt kommen. Ein Nachtrag wird notwendig, weil die vorhandenen Ansätze, Umbuchungen und Deckungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen. Dabei kann der Senat auf verschiedene Entlastungen zurückgreifen. Erstens: es gibt geringere Zinsausgaben. Das entlastet den Haushalt. Aber geringere Zinsausgaben sind keine strukturelle Verringerung unserer staatlichen Aufgaben. Zweitens: es gibt Mehreinnahmen bei den Spielbanken. Auch das hilft. Aber zusätzliche Einnahmen ersetzen keine Ausgabenkritik. Drittens: es gibt geringere Belastungen beim Deutschland-Ticket. Wenn eingeplante Mittel nicht benötigt werden, müssen Ansätze selbstverständlich angepasst werden. Viertens: es werden weitere Deckungsmöglichkeiten herangezogen über eine allgemeine Ressourcenumlage von 41 Millionen Euro. Aber bei all diesen Punkten müssen wir unterscheiden: Was ist eine dauerhafte, strukturelle Verbesserung, und was hilft uns lediglich dabei, die aktuelle Deckungslücke zu schließen? Eine verschobene Ausgabe ist noch keine gesparte Ausgabe, meine Damen und Herren. Eine verschobene Investition ist ebenfalls nicht automatisch eine Einsparung. Wenn eine notwendige Brückensanierung heute verschoben wird und in drei Jahren deutlich teurer wird, haben wir nichts gewonnen, wir haben verloren. Wir haben lediglich die Rechnung in die Zukunft verlagert. Alle Ressorts sollen ihren Beitrag leisten. Aber genau dort beginnt die politische Entscheidung: Was soll konkret eingespart werden, beim Personal, bei Investitionen, bei Schulen, bei innerer Sicherheit, bei gesetzlichen Leistungen oder bei freiwilligen Programmen? Haushaltspolitik heißt nicht nur, eine Einsparung auf verschiedene Ressorts zu verteilen. Haushaltspolitik heißt, zu entscheiden: Was ist unverzichtbar und was nicht. Meine Fraktion BÜRGER IN WUT fordert deshalb: Keine pauschalen Kürzungen mit dem Rasenmäher! Der Senat muss offenlegen, welche freiwilligen Ausgaben, Programme und Projekte auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls zurückgeführt werden sollen. Freiwillige Aufgaben, das sind zum Beispiel Zuwendungen, wissen wir. Zuwendungen sind auch nicht alle beschieden und solange Zuwendungen nicht beschieden sind, kann man Zuwendungen auch wieder streichen. Es ist zwar schwierig, Zuwendungen zu streichen, aber bevor man einen GeNo-Konzern in die Kostenfalle laufen lässt, entscheide ich mich für die GeNo statt für Zuwendungen. (Beifall BIW) Ein wesentlicher Grund für diesen Nachtrag ist außerdem die Beamtenbesoldung. Auch hier möchte ich klar unterscheiden: Die Beamtinnen und Beamten haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung. Das ist keine freiwillige Leistung des Senats. Das ist eine staatliche Verpflichtung. Bremen hat deshalb beschlossen, die Besoldung rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 zusätzlich anzupassen. Zusammen mit der Übertragung des Tarifergebnisses entstehen 2026 erhebliche zusätzliche Kosten. Nach Einsatz von vorhandenen Vorsorgemitteln verbleibt im Landeshaushalt eine Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro. Diese Lücke ist ein wesentlicher Grund für diesen Nachtragshaushalt. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind dabei nicht das Problem. Polizeibeamte, Lehrkräfte, Mitarbeiter, Finanzverwaltung, Justiz, Feuerwehr und viele andere sorgen jeden Tag dafür, dass dieser Staat funktioniert. Die haushaltspolitische Frage lautet vielmehr: Warum reichen unsere Vorsorgen nicht aus, um ein Risiko dieser Größenordnung aufzufangen? Fragen der amtsangemessenen Alimentation beschäftigen den Bund und Länder nicht erst seit gestern, Herr Finanzsenator. Gerade deshalb müssen mögliche finanzielle Folgen an einer mittelfristigen Finanzplanung sichtbar dargestellt werden. Ein Haushalt darf nicht nur dann aufgehen, wenn alles dem günstigsten Szenario entspricht. Er muss auch absehbare Risiken verkraften können. Genau das ist unser Problem. Sie sind so blank und stehen so nackt vor den Bürgern, dass, sobald eine Million mehr auftaucht, Sie handlungsunfähig werden. (Beifall BIW) Das kann doch nicht wahr sein! Wir haben so viele Einnahmen. Sie müssen doch Reserven im Haushalt haben. Man kann doch einen Haushalt – –. Sie können doch nicht – –. Wenn Sie ein bürgerlicher Haushalt sind, eine Familie, dann haben Sie am letzten Tag des Monats noch einen Euro im Portemonnaie, und dann geht die Waschmaschine kaputt. Das kann nicht sein. (Beifall BIW – Zurufe) Nein, es kann nicht sein. Vielleicht bei einer Familie kann es vorkommen. Das mag ja sein, aber es darf nicht bei einem Senat oder bei einem Land passieren. (Beifall BIW – Glocke) Ich komme zum Schluss. Er muss auch absehbare Risiken verkraften können, sonst genügt eine größere Zahl zusätzliche Belastungen bei der Besoldung, einer Beteiligung oder im Bildungsbereich, und sofort müssen Ressorts zusätzliche Einsparungen erbringen, Investitionen verschoben oder neue Deckungsquellen gesucht werden. Genau das zeigt dieser Nachtrag. Es gilt: Erst rechnen, dann versprechen! – Vielen Dank! (Beifall BIW) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Jens Eckhoff. Abgeordneter Jens Eckhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf jeden Fall musste ich mich noch mal melden, weil ich für uns beantragen muss, dass wir bei den Wertgrenzen eine Überweisung möchten an die Deputation für Wirtschaft und Arbeit, und Häfen, okay, weil wir doch diverse Detailfragen haben, die noch geklärt werden müssten. Da sind auch einige, glaube ich, an uns rangetreten, und da gibt es zumindest bei uns noch einen erheblichen Beratungsbedarf, der bis jetzt nicht abgeschlossen ist. Es mag natürlich sein, dass das bei der Koalition – –. (Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: Einfach mal machen!) Herr Bürgermeister, ich begrüße Sie auch zur Haushaltsdebatte! Schön, dass Sie noch eingetroffen sind. Das freut uns ungemein, dass Sie sich noch eine Restzeit für unsere Haushaltsberatungen nehmen. (Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: Einfach mal machen, oder?) Wir hätten gerne eine Überweisung, und dann können wir das Meiste, Herr Bürgermeister, vielleicht ja auch machen. Aber dazu sollte man vielleicht eine Gelegenheit haben, die offenen Fragen noch mal zu besprechen. Ich möchte nur noch ein paar Anmerkungen machen zu denen, die hier getroffen worden sind. Man kann, glaube ich, nicht auf alles eingehen. Zunächst einmal, lieber Klaus-Rainer Rupp, herzlichen Dank für deine offenen Worte zur GeNo. Das habe ich sozusagen, und das weiß ich, ist für einen Regierungsmitglied nicht ganz so einfach, auch als Unterstützung empfunden. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Ich glaube nicht nur, dass die Koalitionsfraktionen überrascht worden sind. Ich glaube, dass auch das Finanzressort von diesen Hiobsmeldungen überrascht wurde. Die Gesundheitssenatorin sitzt ja auch da. So, auch die, glaube ich, – –, (Bürgermeister Björn Fecker: Seite an Seite!) aber bei Krisensituationen rückt man eng zusammen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ich glaube, dass wahrscheinlich selbst die Gesundheitssenatorin davon überrascht wurde. Wenn nicht, könnte sie uns natürlich mal beantworten, warum sie uns das nicht eher erzählt hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist herausfordernd. Herr Rupp, es wird dann immer gesagt, mit dem bundesweiten Schreckensszenario, da droht ein Kahlschlag, und das ist ein – –. Ich finde, wir müssen uns schon einmal intensiv, und das soll dann in der Gesundheitsdeputation sein, damit beschäftigen, dass dieser Trend zu Ambulant schneller ist als erwartet, dass man da wahrscheinlich entsprechend drauf reagieren muss. Wenn ich diese persönliche Anmerkung vielleicht auch einmal machen darf: Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, ob es nicht eine größere Panik auslöst, wenn man im Endeffekt ein spezialisiertes Herzzentrum in Bremen schließt und in eine ungewisse Zukunft überleitet. Der Fahrplan zum Umzug in Mitte wurde ja, glaube ich, schon zwei- oder dreimal korrigiert. Mittlerweile sind wir im Januar 2030. Kein Mensch glaubt, dass dieser Fahrplan eingehalten wird. Dieses schafft konkret vor Ort viel mehr Unsicherheit als manche Diskussionen, die auf Bundesebene geführt werden. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]) Flughafen: Natürlich, lieber Herr Stahmann, ist mir auch das Beihilferecht bekannt. Aber das Beihilferecht sagt ja nur das, was man nicht darf. Zu dem, was man darf, gibt es durchaus auch kreative Findungsmöglichkeiten, und ich gestehe zu, dass ein Teil dieser kreativen Möglichkeiten ausgeschöpft ist, aber es gibt noch weitere. Machen wir uns doch nichts vor, dass zum Beispiel Ryanair, (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) dass zum Beispiel Ryanair über viele Jahre ein – –. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Aber das ist Ihr kurzfristiges Denken zum Haushalt, lieber Herr Stahmann. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Genau, das ist kurzfristig!) Es kann ja sein, dass Sie für andere Maßnahmen, die Sie machen wollen, die dem Flughafen helfen, Gelder brauchen, die Sie dann zusätzlich in den Haushalt einstellen müssen. Auch das machen Sie nicht, um den Satz zu Ende zu führen. Sie glauben doch nicht, dass eine Fluggesellschaft wie Ryanair über Jahre Bremen als einen Schwerpunkt hatte, weil der Bürgermeister zufällig gerade die passenden blauen oder welche Augen auch immer hatte, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Der war ja noch nicht mal in Weyhe, als die da waren!) sondern es hatte einfach auch handfeste Gründe: Dass sie einen Vorteil davon hatten, dass sie Bremen anfliegen, der nicht direkt im Flughafenhaushalt, sondern in anderen Bereichen aufgetaucht ist. Von diesen kreativen Möglichkeiten gibt es mehr. Die muss man ausschöpfen, aber die bedeuten häufig auch Geld, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses Geld haben Sie in diesem Haushalt auch nicht veranschlagt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Hilft auch der Innenstadt! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So!) Letzte Bemerkung zu den Bundessteuergesetzen: Nach meiner Erkenntnis, der Herr Bürgermeister kann das ja vielleicht noch mal beantworten, sind die Veränderungen, die sich jetzt auf den Haushalt auswirken, im Bereich der Umsatzsteuer, im Bereich der Einkommenssteuer, mit den Stimmen der Koalition verabschiedet worden. Zum Tankrabatt hat der Bürgermeister sich heute Morgen sehr deutlich bekannt, und ich finde es einfach doppelmoralisch, wenn man sich dann hier hinstellt und wehklagt über jede Position, bei der man Gelder vielleicht nicht zur Verfügung hat für Maßnahmen, denen man vorher im Bundesrat zugestimmt hat. Das ist nicht glaubwürdig und führt ehrlich gesagt doch eher zu Politikverdrossenheit. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Jetzt gucke ich noch mal zur Senatsbank, aber da tut sich auch nichts. Dann ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vereinbart worden, bei den Haushaltsgesetzen zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereich betroffen sind, sowie die staatliche Deputation abzustimmen. (Zwiegespräche) Ich bitte mal eben – –. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Die müssen sich noch einigen, wie sie abstimmen. – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Bei uns ist halt Transparenz!) Ja, aber ein bisschen Ruhe jetzt! Ich muss mich hier konzentrieren. Als Erstes lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2026 in erster Lesung abstimmen. Wer das Nachtragshaushaltsgesetz 2026 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Zwiegespräche) Meine Damen und Herren, das ist äußerst störend, auch Sie, Herr Stahmann. Ich bitte um Ruhe! – Danke schön! Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2027 in erster Lesung abstimmen. Wer das Nachtragshaushaltsgesetz 2027 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Bei den Vorlagen zum Haushalt 2026 und 2027 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung und der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau. Weiter ist vereinbart, die Vorlagen an sämtliche staatliche Deputationen zu überweisen. Ich lasse jetzt über die Überweisung abstimmen. Wer der Überweisung der Nachtragshaushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, des Nachtragsproduktgruppenhaushaltes und des Nachtragshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und die eben genannten Ausschüsse und Deputationen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig) Außerdem möchte ich Sie um Ihr Einverständnis vorab bitten, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Änderungsanträge zu den Haushalten 2026 und 2027 unmittelbar an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet werden. Die Ausschüsse werden gebeten, dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, und dieser wiederum wird gebeten, der Bürgerschaft (Landtag) einen Gesamtbericht vorzulegen. Ich stelle ein Einverständnis fest. Nun kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz der Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. Ich bitte um Enthaltungen. (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Zum Schluss lasse ich über das Gesetz der Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes und zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen abstimmen. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksache 21/2026 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um Enthaltungen. (BIW) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Ich bitte um Enthaltungen. (CDU, BIW, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Hier ist beantragt worden, den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an die Deputation für Wirtschaft und Häfen zu überweisen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, dem bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag auf Überweisung an die Deputation für Wirtschaft und Häfen ab. Meine Damen und Herren, hier wurde beantragt, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deswegen hierüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in der in der ersten Lesung beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Wer enthält sich? (CDU, BIW, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Damit kommen wir jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 91: Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 8. September 2026 (Drucksache 21/1971) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Zur Einbringung des Gesetzes Frau Senatorin Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes wollen wir die Rechtsgrundlage schaffen, um die Aufgaben der Wohn- und Betreuungsaufsicht, kurz WBA, an eine andere Behörde, in diesem Fall das Gesundheitsamt, verlagern zu können. Ich werde auch kurz erläutern, was im Wesentlichen die beiden Zusammenhänge und Begründungen sind. Und zwar gibt es als Erstes einen verwaltungstechnischen Grund, und der ist folgender: Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist zuständig für die Überwachung und Beratung von stationären Einrichtungen der Pflege, das ist soweit auch bekannt, oder auch natürlich von Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder auch für Wohngemeinschaften, die in ambulanter Betreuung sind. Es handelt sich im Wesentlichen um Regelkontrollen, aber auch um anlassbezogene Kontrollen nach einer Beschwerde oder entsprechenden Hinweisen. Das heißt, der Kern der Tätigkeiten der Wohn- und Betreuungsaufsicht ist vorrangig operativ ausgerichtet. Das, finde ich, ist auch noch mal ein wesentlicher Zusammenhang, der gleich noch eine weitere Rolle spielen wird. Es geht uns aber darüber hinaus darum, das auch verwaltungstechnisch sauber einzuordnen und zu agieren. Die Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung, kurz BremGGO, vom 12. Mai dieses Jahres, sehen vor, dass operative Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung in erster Linie durch zugeordnete Dienststellen wahrgenommen werden und nicht durch senatorische Dienststellen. Mag sein, dass das manchen entgangen ist, es ist jedenfalls ein durchaus sinnvoller Zusammenhang. Diese nehmen nämlich laut der Geschäftsordnung eher strategische und steuernde Aufgaben wahr. Darunter würde dann die WBA nicht fallen. Außerdem sieht die Geschäftsordnung vor, dass senatorische Dienststellen die Fachaufsicht über zugeordnete Dienststellen und damit auch über die dort wahrzunehmenden operativen Aufgaben auszuüben haben. Durch die geplante Verordnung beim Gesundheitsamt folgen wir also den erst kürzlich aktualisierten Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremischen Verwaltungen. Die Fachaufsicht wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Senatorin für Gesundheit, Frauen- und Verbraucherschutz zugewiesen. Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, den ich auch für den wesentlichen halte: Die Verordnung beim Gesundheitsamt ermöglicht nämlich eine Verzahnung mit den dortigen medizinischen Fachkräften. Dies bringt fachliche Synergieeffekte, die so innerhalb der jetzigen Verordnung in der senatorischen Behörde nicht gleichwertig herzustellen sind. Bereits jetzt werden nämlich in den entsprechenden Abteilungen im Gesundheitsamt Pflegegutachten erstellt, Pflegegrade durchaus auch ermittelt und auch Fehlverhalten in entsprechenden Zusammenhängen der ambulanten Pflege geprüft. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht findet also bereits geeignete fachliche Strukturen vor Ort vor, und örtlich werden die Kolleg:innen der WBA übrigens zukünftig in den Räumen des Gesundheitsamtes in der Katharinenstraße untergebracht. Jetzt könnte man sich fragen: Warum und wieso und warum auch erst jetzt? Das hat folgenden Hintergrund: Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wechselte im September 2024 von der Senatorin für Soziales zu meinem Ressort. Die haushalterische Verlagerung fand einige Monate später statt – dauert ja alles immer so seine Zeit in den Verwaltungen, möchte ich an der Stelle vielleicht als Fußnote einwerfen. Wir haben in 2025 zunächst eine interne Analyse und Bewertung der Aufgabenwahrnehmung der WBA vorgenommen und haben festgestellt, dass es durchaus Optimierungsprozesse gäbe, dass es im Gesundheitsamt diese Synergieeffekte geben kann, wenn wir das operativ so aufstellen. Das ist dann auch eine Frage von Einbettung in das Gesundheitsamt. Ich möchte in dem Zusammenhang noch kurz darauf hinweisen, dass es schon jetzt praktische Erfahrungen gegeben hat, auch in den letzten wenigen Wochen und Monaten, die deutlich gemacht haben, dass diese Zusammenarbeit sehr effektiv, sehr konstruktiv und durchaus mit sehr guten Ergebnissen vonstattengegangen ist. Jetzt müssen wir natürlich auch die Grundlagen schaffen, damit wir das gesetzeskonform und normkonform umsetzen können. Deshalb heute dieser vorliegende Gesetzentwurf, weil wir diese Schlüsse daraus gezogen haben, dass es in dieser neuen Formation höchst sinnvoll ist. Die zuständige Gesundheitsdeputation unterstützte übrigens in der letzten Sitzung genau diesen Vorschlag beziehungsweise dieses Vorgehen und hat das in der letzten Woche einstimmig befürwortet. Ich werbe deshalb an der Stelle ausdrücklich auch um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, raus aus der eigenen Wohnung und rein in die stationäre Pflege – ein Schritt, den sich die wenigsten Menschen aktiv wünschen und dennoch ein Schritt, der einen neuen Lebensabschnitt einleitet. Wenn Pflegebedürftigkeit zunimmt, die eigene Lebensführung nicht mehr unabhängig gelingt, der oder die Partner:in oder auch das Umfeld Pflege nicht oder nicht mehr wahrnehmen kann oder nicht mehr in dem Umfeld, dann ist der Umzug in eine Pflegeeinrichtung an der Zeit. Nach anfänglicher Sorge vor Fremdbestimmung, dem Verlust der geliebten Wohnung, kommen viele Menschen in ihrem neuen Wohnumfeld neu an. Sie werden meist gut gepflegt, versorgt, nehmen an sozialen Angeboten in der Einrichtung teil und können auch neue Bekanntschaften machen. Pfleger:innen, Assistenzkräfte, Hauswirtschaftskräfte, aber auch Hausmeister, Personaler:innen, medizinisches Personal leisten täglich Beachtliches, um pflegebedürftigen Bewohner:innen in der Langzeitpflege ein würdevolles und möglichst schönes Leben zu ermöglichen. Es kann allerdings auch herausfordernd sein: Nicht jede:r Bewohner:in ist kooperativ bei der Nahrungsaufnahme, nicht jede:r findet in sein Zimmer zurück, nicht jede:r kann sich erinnern, ob die Medikamente schon eingenommen wurden. Dafür braucht es Zeit, ausreichend und gut qualifiziertes Personal. Was aber, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, wenn zu wenig Personal vor Ort ist, die Pflegekräfte ausgebrannt sind? Was, wenn Pflege, was, wenn Versorgung auf der Strecke bleiben? Dafür braucht es Kontrollen und Zuständigkeiten, die geklärt sind, und dafür braucht und gibt es in Bremen die Wohn- und Betreuungsaufsicht. Sie überwacht und berät Pflegeeinrichtungen und überprüft, ob genug Personal vorhanden ist, ob Gewaltpräventionskonzepte vorgehalten und eingehalten werden, ob die Bewegungsfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt bleibt. Die WBA wird aber auch neben Regelkontrollen zu anlassbezogenen Kontrollen hinzugezogen, wenn es durch die Bewohner:innen oder auch die Angehörigen oder auch durch das Personal Hinweise auf Mängel gibt. Ja, so auch kürzlich in Huchting, als eine Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung die WBA und auch gleich die Polizei verständigte, da aus ihrer Sicht unzureichend Personal vor Ort war und so die Gesundheit der Bewohner:innen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Nach Einschreiten von Polizei und WBA hat der Betreiber nachgesteuert und ausreichend Personal hinzugezogen. Das zeigt aber auch, wie wichtig und richtig es war, derartige Kontroll-, Aufsichts- und im Zweifelsfall auch Ermittlungsbehörden zu haben, weil in der Pflege eine hohe Verletzlichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner gegeben ist und eine hohe Verantwortung für die Betreiber. Daher brauchen wir gut ausgestattete und schnell einschreitende Behörden wie die WBA. Ich finde es total richtig, dass an der Stelle auch schnell gehandelt wurde, die WBA eingeschritten ist. Wir konnten uns das in der Gesundheitsdeputation vergangene Woche noch einmal erläutern lassen. Vielen Dank für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich durchaus die ein oder andere Nacht und das eine oder andere Wochenende um die Ohren geschlagen haben! Das zeigt uns aber, wie notwendig es ist, eine gut aufgestellte WBA, also Wohn- und Betreuungsaufsicht, zu haben. Das, was wir heute machen, ist dazu im Vergleich eher unspektakulär. Wir organisieren gar nicht grundlegend irgendetwas neu, sondern wir verorten die Wohn- und Betreuungsaufsicht – – oder wir geben der Senatorin die Möglichkeit, die Wohn- und Betreuungsaufsicht anders zu verorten. Sie wird in der Zukunft beim Gesundheitsamt angegliedert. Da hat sie mehr fachliche Synergien – die Senatorin ist bereits darauf eingegangen. Es gibt auch bereits einen Planungsprozess, der läuft, der diese Neuverortung, diese Umstrukturierung begleitet. Wir haben eine leichtere Verzahnung, um die Qualität der Arbeit sinnvoll zu flankieren, wir haben außerdem rechtliche Rahmenbedingungen, die das sowieso notwendig machen. Daher danke, dass ich die Zeit nutzen konnte, um allgemein über die WBA zu reden! Warum wir jetzt über die Verlagerung, die letzte Woche einvernehmlich war, eine kontroverse Debatte führen, erschließt sich mir nicht ganz. – Vielen Dank dennoch für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt in diesen Tagen nicht häufig vor, dass man mit den Kollegen von der Linken einer Meinung ist, aber ich muss sagen, ich war durchaus auch überrascht, dass wir heute noch mal über die Wohn- und Betreuungsaufsicht sprechen, denn wir waren uns schon alle sehr einig, dass das eigentlich ein ganz guter und wichtiger Schritt ist, der dort seitens des Ressorts gegangen wird. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das stimmt!) Denn wo Menschen und Pflege auf Unterstützung angewiesen sind, muss der Staat auch genau hinschauen, und wenn Mängel festgestellt werden, muss auch konsequent gehandelt werden. Aber genauso wichtig ist mir, ist uns als Fraktion auch die andere Seite. Unsere Pflegeeinrichtungen und vor allem die Menschen, die dort jeden Tag arbeiten, dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Ich besuche regelmäßig Pflegeeinrichtungen in Bremen und erlebe dort Pflegekräfte, die einen hervorragenden Job machen. Sie kümmern sich mit viel Engagement um Menschen, die auf ihre Unterstützung angewiesen sind. Dafür möchte ich Ihnen einmal recht herzlich danken! (Beifall FDP) Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir zunächst die rechtliche Grundlage dafür, die Wohn- und Betreuungsaufsicht organisatorisch zu verlegen. Der operative Vollzug soll künftig beim Gesundheitsamt liegen, die Fachaufsicht bleibt bei der Senatorin. Diese Trennung zwischen operativer Arbeit und ministerialer Steuerung ist durchaus nachvollziehbar und auch die Ansiedlung beim Sozialmedizinischen Dienst bietet am Ende Chancen. Dort gibt es medizinische Fachexpertise, dort werden bereits Pflegegutachten erstellt und Fragen auch von Fehlversorgung bearbeitet. Am Ende des Tages werden dadurch die Wege kürzer und auch der fachliche Austausch wird dadurch besser. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, dies hier zu verändern. Aber am Ende interessiert mich weniger, an welcher Haustür das Schild Wohn- und Betreuungsaufsicht hängt, entscheidend ist am Ende die Frage: Wird die Wohn- und Betreuungsaufsicht dadurch tatsächlich besser, schneller und auch wirksamer? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wir glauben, ja!) Eine Aufsicht funktioniert nur, wenn sie auch konsequent ist. Das heißt für uns aber nicht, dass wir überall mehr Kontrollen und immer mehr Bürokratie brauchen. Wir brauchen vielmehr eine Aufsicht, die ihre Ressourcen dort einsetzt, wo Risiken am größten sind. Eine Einrichtung, die dauerhaft ordentlich arbeitet und bei der keine erheblichen Mängel festgestellt werden, muss nicht mit derselben Kontrollintensität behandelt werden wie ein Betreiber, bei dem wiederholt erhebliche Probleme auftreten. Wo es gut läuft, sollte der Staat das auch anerkennen und seine Regelüberprüfungen machen. Mehr braucht es dort nicht. Wo es nicht gut läuft, muss er umso genauer hinschauen und konsequent handeln. Genau das erwarte ich auch von der angekündigten risikoorientierten Prüfstrategie. Deshalb ist für uns heute nicht allein die organisatorische Verschiebung entscheidend, wir werden es auch daran messen, ob die neue Struktur in der Praxis funktioniert, ob Risiken früher erkannt, Mängel schneller abgestellt und Wiederholungsfälle konsequent verfolgt werden. Wenn die Verlagerung zum Gesundheitsamt dazu einen Beitrag leistet, dann ist es richtig. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf – wie auch in der Deputation letzte Woche – sehr gerne zu. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abgeordneter Ole Humpich [CDU]: Jetzt bin ich aber mal gespannt!) Ja, Harmonie in der Gesundheitsdeputation, ja, dort ein einstimmiger Beschluss. Warum haben wir als CDU-Fraktion darauf bestanden, es hier und heute noch mal ins Parlament zu bringen und zu debattieren? – Ganz einfach, weil die Fakten danach schreien, denn eine Aufsicht, die nicht wirksam prüft, die kann ihrem Schutzauftrag nicht gerecht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Zahlen, und die müssen noch mal genannt werden, die waren erschreckend in den Jahren von 2017 bis zur Gegenwart. Wir haben in den Jahren 2017 bis 2019 bei einem Soll von etwa 300 nur 14 Regelprüfungen gehabt und das bei einem gesetzlichen Auftrag, jährlich eine Regelprüfung in jeder Einrichtung durchzuführen. Nächste Zahlen: In 2021 waren es nur 34, 2022 nur 40 und selbst 2023 – und wir haben als CDU-Fraktion zwischenzeitlich viele Anfragen gestellt – auch nur 71. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Mangel muss abgestellt werden. Die Menschen verdienen einen echten Schutz und das kann auch nur in neuen Strukturen geschehen. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzesentwurf als CDU aus voller Überzeugung zu, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, BIW) Aber wir wollen natürlich auch unsere Erwartungshaltung zum Ausdruck bringen und die kann man mit einem Satz aussprechen. Dieser eine Satz, und ich habe ihn auch in der Gesundheitsdeputation gesagt, lautet: Wir erwarten eine dauerhaft wirksame Wohn- und Betreuungsaufsicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Nicht die Organisationsstrukturen allein und neue Organigramme sorgen für eine Verbesserung, das haben alle Kollegen eben angesprochen, am deutlichsten Kollege Humpich. Das bedeutet, Ja zum Vertrauensvorschuss. Das Gesundheitsamt ist in den letzten Jahren gut aufgestellt worden, das muss ich einfach mal lobend erwähnen. Wenn jetzt der Umsetzungsbeauftragte Herr Appasamy, den ich seit Jahrzehnten aus seiner Arbeit in der Pflege kenne, einen Auftrag hat, die Wohn- und Betreuungsaufsicht zur Wirksamkeit zu bringen, dann haben Sie dafür die volle politische Rückendeckung der CDU-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Wir werden also diesem Gesetz zustimmen, wir werden aber auch unseren Kontrollauftrag zum Schutze der der Pflege anvertrauten Menschen voll und ganz wahrnehmen, und, wenn es erforderlich ist, auch wieder parlamentarisch durch Anfragen wirksam werden. Es muss Schluss gemacht werden mit der noch nicht einmal 50-Prozent-Erfüllung bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfung. Bitte lassen Sie sich daran messen. Eine Umstrukturierung allein reicht nicht, es muss eine Wirksamkeit, und zwar eine dauerhafte und nachhaltige Wirksamkeit zum Schutze der Menschen herbeigeführt werden. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Minne. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): werte Damen und Herren! Wer über die Wohn- und Betreuungsaufsicht spricht, der spricht nicht über irgendeinen Behördenkasten, er spricht über Menschen, die im Alter, wegen einer Behinderung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit in besonderer Weise auf den Schutz des Staates angewiesen sind. Wo sie Missständen nicht aus eigener Kraft entgegentreten können, muss die Aufsicht funktionieren – regelmäßig, unangekündigt und konsequent. Schön, dass wir hier alle so nah beieinander liegen. (Beifall BIW) Der Senat will diese Aufgabe nun aus dem Gesundheitsressort herauslösen und auf das Gesundheitsamt in Bremen übertragen. Grundsätzlich ist das nachvollziehbar, eine senatorische Dienststelle soll politische Ziele festlegen, steuern, beaufsichtigen. Das operative Geschäft gehört dagegen in eine nachgeordnete Behörde, dafür sorgt man über geeignete Strukturen. Das Gesundheitsamt hat bereits Berührungspunkte mit Pflege, älteren Menschen und gesundheitlicher Aufsicht. Eine engere Zusammenarbeit kann Doppelarbeit vermeiden und Abläufe verbessern. Wir verschließen uns so einer vernünftigen Neuordnung deshalb nicht, aber wir sagen es deutlich: Ein neues Kästchen im Organigramm schützt noch keinen einzigen Bewohner. Entscheidend ist nicht, wo die Akten liegen, entscheidend ist, ob genügend Kontrolleure durch die Türen der Einrichtungen gehen, (Beifall BIW) ob sie unangekündigt erscheinen und ob festgestellte Missstände anschließend auch Folgen haben. Der jüngste Tätigkeitbericht zeigt da ein gemischtes Bild. Die Zahl der Prüfungen ist in Bremen und Bremerhaven von 175 im Jahr 2024 auf 225 im Jahr 2025 gestiegen. Die Zahl der unangekündigten Regelprüfungen erhöhte sich von 23 auf 42, auch die Zahl der Anordnungen stieg von 9 auf 15. Das verdient Anerkennung! Die Beschäftigten der Aufsicht leisten unter schwierigsten Bedingungen wichtige Arbeit. Besonders wichtig dabei ist der Anteil der unangekündigten Prüfungen. Eine angemeldete Kontrolle kann notwendig sein, bildet den Alltag einer Einrichtung aber nur eingeschränkt ab. Wer erfahren will, wie Pflege, Betreuung und Gewaltschutz tatsächlich funktionieren, darf nicht ausschließlich dann erscheinen, wenn sich alle Beteiligten auf den Besuch vorbereiten konnten. Der Überraschungseffekt ist kein Selbstzweck, sondern ein unverzichtbares Instrument wirksamer Aufsicht. Doch derselbe Bericht räumt auch ein, dass der gesetzlich vorgesehene Prüfumfang weiterhin nicht vollständig erreicht wurde. Ende 2025 befanden sich zudem noch zweieinhalb Vollzeitstellen in einem Besetzungsverfahren. Ausgerechnet vor diesem Hintergrund legt uns der Senat jetzt ein Gesetz vor, das Zuständigkeiten verschiebt, aber keine einzige zusätzliche Kontrolle garantiert, keine Personalstärke festschreibt und kein überprüfbares Ziel nennt. Hinzu kommt ein bemerkenswerter zeitlicher Ablauf, denn noch im Mai hieß es im Tätigkeitsbericht: Die zukünftige Organisationsform soll erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 untersucht werden. Nun erklärt der Senat, eine organisatorische Betrachtung habe bereits Vorteile und Synergien und Verlagerungen ergeben. Wo ist diese Untersuchung? Welche Alternativen wurden denn da geprüft? Welche Risiken wurden festgestellt? Welche messbaren Verbesserungen wurden da erwartet? Das Parlament bekommt hierzu weder einen Bericht noch belastbare Kennzahlen vorgelegt, stattdessen soll es dem Senat eine weitgefasste Ermächtigung geben. Im Gesetz wird nicht einmal das Gesundheitsamt ausdrücklich als neue Behörde benannt, es steht lediglich, die Zuständigkeit könne durch Rechtsverordnung auf eine andere Behörde übertragen werden. Die Begründung spricht zwar für das Gesundheitsamt, der Gesetzestext lässt diesem Senat aber einen deutlich größeren Spielraum. Eine solche Ermächtigung darf kein Blankoscheck sein. Ebenso dünn ist die Aussage zu den Kosten. Angeblich entstehen voraussichtlich keine Kosten, weil lediglich die Aufgaben übertragen werden. Aber Personal, Räume, IT, Umzug und Verwaltungsleistungen verschwinden nicht, nur weil man sie in einen anderen Haushalt bucht. Wir erwarten deshalb eine nachvollziehbare Kostenaufstellung, keine haushaltspolitische Nebelkerze. Für uns gehören für eine abschließende Entscheidung mehrere Punkte auf den Tisch: Erstens, die Organisationsuntersuchung muss veröffentlicht werden. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Zweitens, der Senat garantiert, dass keine Stelle verlorengeht und sämtliche vorgesehenen Stellen tatsächlich auch besetzt werden. Drittens darf es während des Übergangs keine Kontrollpausen geben. Viertens erwarten wir nach sechs oder zwölf Monaten einen Bericht über Regelprüfungen, unangekündigte Kontrollen, die Beschwerdebearbeitung, Anordnungen und den Personalstand. Fünftens sollte der Tätigkeitsbericht künftig jährlich statt alle zwei Jahre erscheinen. (Beifall BIW) Denn eins muss absolut klar sein: Die Gesundheitssenatorin kann ihre politische Verantwortung nicht gemeinsam mit einigen Aktenschränken ins Gesundheitsamt abschieben. Die Fachaufsicht und die Bearbeitung von Widersprüchen bleiben in ihrem Ressort. Wenn Kontrollen ausfallen, Stellen unbesetzt bleiben und festgestellte Mängel folgenlos bleiben, trägt sie weiterhin die Verantwortung. Wir haben bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass zwischen den gesetzlichen Ansprüchen und der Wirklichkeit der Aufsicht eine zu große Lücke besteht. Daran hat sich trotz erkennbarer Verbesserung nichts grundsätzlich geändert. Gerade deshalb messen wir diese Reform nicht an neuen Briefköpfen, sondern an ihrer Wirkung. Wir tragen die organisatorische Neuordnung grundsätzlich mit, unsere Zustimmung ist aber kein Freibrief für den Senat. Wir erwarten Transparenz, gesicherte Personalstärke, klare Finanzierung, messbare Ergebnisse. Sollte die Verlagerung dazu führen, dass mehr Einrichtungen regelmäßig und unangekündigt geprüft, Verstöße konsequenter geahndet werden, dann ist dies ein Fortschritt. Bleibt es dagegen bei einer bloßen Verschiebung von Zuständigkeiten, war dieses Gesetz nichts weiter als Verwaltungskosmetik. Die schutzbedürftigen Menschen in unseren Einrichtungen brauchen keine Reform auf dem Papier, sie brauchen eine Aufsicht, die hinsieht, die eingreift und sich durchsetzt. Daran werden wir den Senat messen und der Wähler wird Sie daran auch Ende Mai 2027 messen. – Danke! (Beifall BIW) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt wissen wir zumindest, warum wir das hier debattieren, und das finde ich auch berechtigt, weil die Kontrollquote tatsächlich nicht so zufriedenstellend war, wie wir uns das alle gewünscht hätten. Ich finde das vollkommen sachgerecht, was das Ressort gemacht hat. Diese Trennung ministerialer Steuerungsaufgaben und operativer Vollzugsaufgaben ist notwendig. Das sollte man nicht nur dort machen, macht man auch nicht nur dort, sondern versucht man eigentlich überall dort – –, weil es einfach nicht gut ist, wenn man sich selbst kontrolliert, was hier dann der Fall gewesen ist. Das finde ich sachgerecht. Ich finde auch, was jetzt kritisiert worden ist – –: Natürlich hält man sich offen, dass man das auch an eine andere Behörde verlagern kann. Warum sollte man das nicht tun? Man nimmt die geeignete, und da ist durchaus in dem Gesetz festgelegt worden, dass die auch die fachliche Eignung dafür haben müssen, sonst können sie diese Aufgabe nicht übertragen bekommen. Aus dem Grunde ist das meiner Ansicht nach völlig vernünftig, was dort passiert ist, und ich finde das Gesundheitsamt sehr geeignet. Das hängt damit zusammen, dass die sowieso schon in dem Bereich tätig sind, dass sie auch Beratungsaufgaben übernehmen und dass sie jetzt auch diese überwachende Funktion übernehmen. Das ist vernünftig, das ist organisch gewachsen, das gehört da am Ende auch hin. Deswegen ist das erstmal eine gute Entscheidung, wo ich sagen würde, da sollten wir ihnen diesen Vertrauensvorschuss geben. Den haben sie, finde ich, auch verdient. Wir haben hier das Stichwort Huchting gehabt. Das hat mich auch erschreckt, was da passiert ist, dass dann eine Mitarbeiterin die Polizei rufen musste, weil ihr nichts anderes mehr eingefallen ist. Da wird man hingucken müssen, warum denn eigentlich dann Einrichtungsleitung oder die Gesamtleitung von dem Betrieb nicht erreicht werden konnte. Das wird ermittelt werden, jetzt. Ich hatte aber einen sehr guten Eindruck davon, wie die Wohn- und Betreuungsaufsicht damit umgegangen ist. Der Mitarbeiter war ja in der Gesundheitsdeputation, das fand ich klasse. Der ist wirklich sehr verantwortlich und immer wieder hingefahren und noch mal abends hingefahren und noch mal morgens hingefahren. Da hatte ich einen sehr guten Eindruck, sodass ich glaube, diese Vorschusslorbeeren, die wir dem Gesundheitsamt geben, die haben sie zumindest schon mal verdient, weil sie uns gezeigt haben, wie sie das machen wollen. Der Kollege Bensch hat recht, die Kontrollquote ist nicht ausreichend. Ich hoffe, das wird auch das Gesundheitsamt verbessern. Der Kollege Humpich hat auch recht, wenn er sagt, wir müssen da irgendwie flexibel mit umgehen. Wenn wir Einrichtungen haben, bei denen kein Verdacht besteht, die nie aufgefallen sind, dann sollten sie vielleicht mal gerade noch im Regel kontrolliert werden, und wir sollten da genau hingucken, wo Gefahr für die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner besteht. Ich bin da sehr optimistisch. Ich glaube, wir machen uns auf einen guten Weg, obwohl man das als Politik nie sagen sollte. Ich glaube aber, da sind wir auf einem guten Weg. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) Deswegen freue ich mich darauf, dass wir diesen Weg miteinander zusammen alle hier in diesem Haus gehen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Kähler. Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die uns vorliegende strukturelle Veränderung der Wohn- und Betreuungsaufsicht mit einer organisatorischen Neuzuordnung ist aus unserer Sicht sowohl organisationsrechtlich als auch fachlich gut begründet und wird von uns ausdrücklich begrüßt. (Beifall SPD, Die Linke) Die Wohn- und Betreuungsaufsicht nimmt vor allem operative Aufgaben wahr. Sie überprüft Einrichtungen, reagiert auf Beschwerden, überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, und sie trifft konkrete Entscheidungen gegenüber den Trägern. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Rechte und der Lebensqualität der Menschen, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen leben. Die Geschäftsordnung der bremischen Verwaltung sieht nun aber ausdrücklich vor, dass senatorische Dienststellen in erster Linie strategische und steuernde, also ministerielle Aufgaben wahrnehmen. Operative Aufgaben des Landes- und Kommunalvollzugs sollen dagegen von entsprechend zugeordneten Dienststellen wahrgenommen werden. Die bisherige Verortung der Wohn- und Betreuungsaufsicht in der senatorischen Dienststelle passt deshalb nicht zu dieser Aufgabenverteilung. Genau hier greifen die organisationsrechtliche und die fachliche Begründung ineinander. Denn mit dem Gesundheitsamt wird die Wohn- und Betreuungsaufsicht nicht nur organisatorisch an den richtigen Ort gebracht, sie wird auch dort angesiedelt, wo bereits wichtige fachliche Kompetenzen vorhanden sind. Im sozialmedizinischen Dienst werden heute schon die gesundheitlichen Belange älterer Menschen und von Menschen mit einer Behinderung bearbeitet und begutachtet. Unter anderem werden Pflegegutachten und die Prüfung von Fehlverhalten in der ambulanten Pflege dort begutachtet. Dadurch können die vorhandenen Strukturen, die fachlich sehr geeignet sind für diese Aufgabe, effizient genutzt werden, Kompetenzen können gebündelt und der fachliche Austausch gestärkt werden. Gleichzeitig verbleibt die Fachaufsicht bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die politische und fachliche Steuerung ist damit gesichert und bleibt dort, wo sie hingehört, während der operative Vollzug zukünftig beim Gesundheitsamt liegt. Das, meine Damen und Herren, ist eine vollkommen schlüssige Neuorganisation. Sie folgt den Vorgaben der Geschäftsordnung, sie schafft eine klare Trennung zwischen Fachaufsicht und operativem Vollzug, und sie verbessert gleichzeitig die fachliche Zusammenarbeit. Letztendlich geht es bei dieser Neuorganisation aber nicht nur um Verwaltungsstrukturen, und vor allen Dingen geht es nicht um Verwaltungsstrukturen ihrer selbst willen. Es geht darum, die Wohn- und Betreuungsaufsicht wirksam aufzustellen, sie handlungsfähig zu halten und die Rechte und die Lebensqualität der Menschen, die auf Pflege und Unterstützung in ihrer Lebensführung angewiesen sind, zuverlässig zu schützen und den Menschen, die Pflege leisten, hierfür einen guten Rahmen zu geben. Dafür legt der Gesetzentwurf eine gute Grundlage, weshalb wir ihn sehr begrüßen, und bedanken uns dafür. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Stimmenenthaltungen? Gegenstimmen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung für heute angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh, 10 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 18:00 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Guten Morgen! Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die Klassen V26c und J26 der Verwaltungsschule Bremen. Wer ist das? Sind Sie das? (Beifall) Herzlich willkommen! Sowie die Klasse Berufsorientierung und Sprachförderung an der Allgemeinen Berufsbildenden Schule Bremen. Wer ist das? Die sind noch nicht da. Okay, begrüßen wir die gleich noch mal. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 20 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Anfrage 1: Vogelpopulation in Bremen und Bremerhaven Anfrage des Abgeordneten Holger Fricke und der Gruppe Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven vom 20. August 2026 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (BA-Gruppe): Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Erkenntnisse und Daten liegen dem Senat zu Bestandsentwicklung und Hauptbedrohungen der Vogelpopulation in den urbanen Räumen Bremens und Bremerhavens im Rahmen der letzten zwei Jahre vor? 2. Wie wird gegen die wichtigsten Bedrohungen der Bremer und Bremerhavener Vogelpopulationen vorgegangen? 3. Prüft der Senat im Rahmen seiner Problemlösungsstrategien die Einführung einer Glockenpflicht für freilaufende Katzen, und wie bewertet er eine solche Maßnahme? Präsidentin Antje Grotheer: Diese Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Henrike Müller. Senatorin Dr. Henrike Müller: Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zur Bestandsentwicklung im urbanen Raum liegen dem Senat und auch dem Magistrat keine amtlichen Daten vor. Das Monitoringprogramm der Naturschutzbehörde konzentriert sich auf die Schutzgebiete. Aus den deutschlandweit vom Dachverband Deutscher Avifaunisten ehrenamtlich erhobenen Daten lassen sich Bestandstrends für einzelne Städte nicht sicher ableiten. Hauptbedrohungen der städtischen Vogelwelt sind Lebensraumverluste, hervorgerufen einerseits durch Bebauung und Versiegelung, andererseits durch Gebäudesanierungen ohne eine ausreichende Berücksichtigung von Nistplätzen und nicht zuletzt den Rückgang von Insekten durch intensive Pflege von Grünflächen und den Einsatz von Pestiziden. Aufgrund von Hochrechnungen geht man davon aus, dass auch Vogelschlag an Glas und Prädation durch Katzen zahlenmäßig eine relevante Bedrohung der Vogelwelt darstellt. Zu Frage 2: Wichtig ist vor allem die Verbesserung der Nist- und Nahrungsangebote für Vögel, zum Beispiel durch mehr Maßnahmen für Insektenvielfalt. Können Niststätten im Rahmen von Abriss-, Bau- oder Sanierungsvorhaben nicht erhalten werden, sind je nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Ersatzlebensräume zu schaffen oder Ersatznistkästen anzubringen. Zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas und Licht findet vor allem Beratung statt, in Einzelfällen gibt es auch Auflagen in Baugenehmigungen. Aufklärung über das verantwortungsbewusste Halten von Katzen wird von vielen Umwelt- und Tierschutzorganisationen betrieben. Diese Angebote sind zu begrüßen und sollten noch mehr Beachtung finden. Zu Frage 3: Die Einführung einer Glockenpflicht wird vom Senat nicht verfolgt. Zum einen ist das ständige Klingeln eine Belastung für die Katzen, zum anderen hilft eine Glockenpflicht gerade den nicht so reaktionsschnellen Jungvögeln leider wenig. Die nach wie vor wirksamsten Maßnahmen für gesunde Vogelpopulationen sind naturnahe Lebensräume, zum Beispiel Gärten mit wilden Ecken, alten Bäumen, blühenden Wiesen, die viel Nahrung und den Vögeln Verstecke vor Katzen bieten. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, es gibt keine Zusatzfragen, dann kommen wir zu Anfrage 2. Anfrage 2: Klöckner-Verwaltungsgebäude und andere verwahrloste Immobilien Anfrage des Abgeordneten Holger Fricke und der Gruppe Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven vom 20. August 2026 Bitte sehr! Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Wir fragen den Senat: 1. Warum wurde das ehemalige Klöckner-Verwaltungsgebäude (heute im Besitz von ArcelorMittal) noch nicht abgerissen oder renoviert und stattdessen dem Verfall preisgegeben? 2. Sieht der Senat beispielsweise aus Gründen der Gefahrenabwehr oder des Umweltschutzes Handlungsbedarf, um eine Lösung für das Gebäude herbeizuführen? (Falls ja: Wie und welche?) 3. Wie ist es um Anzahl und Lösungsansätze bezüglich weiterer „verwahrloster Immobilien“ in Bremen und Bremerhaven bestellt? Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Dr. Ralph Baumheier. Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Gebäude befindet sich im Eigentum einer Privatperson. Der Eigentümer ist bisher nicht an die senatorische Behörde herangetreten, sodass keine Erkenntnisse vorliegen, wann der Eigentümer das Grundstück einer städtebaulich und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuführen möchte. Grundsätzlich ist dies natürlich im städtischen Interesse, direkte Einwirkungsmöglichkeiten bestehen allerdings nicht. Zu Frage 2: Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Durch die Entfernung zur öffentlichen Straße geht allerdings von ihm keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Aufgrund des Baualters kann eine Schadstoffbelastung vermutet werden. Zu Frage 3: In Bremen befinden sich zurzeit 150 und in Bremerhaven 250 Problemimmobilien in der Bearbeitung. Jedes gemeldete Objekt aus Bremen wird von der sogenannten Gemeinsamen Verwaltungseinheit Problemimmobilien und in Bremerhaven von der „Abteilung Problemimmobilien“ überprüft und beurteilt. Danach wird, soweit erforderlich, aufgrund der entsprechenden Rechtsgrundlagen der Eigentümer oder der Verursacher aufgefordert, die Missstände/Mängel zu beseitigen und/oder die Wohnnutzung wieder aufzunehmen. Aktuell gehört das ehemalige Klöckner-Verwaltungsgebäude nicht zu den von der Gemeinsamen Verwaltungseinheit betrachteten Problemimmobilien, da es weder eine Wohnimmobilie ist, noch eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit von ihm ausgeht. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Ergänzend zu Frage Nummer 1, da haben Sie eben gesagt, man hat daran schon Interesse, aber man hat bisher noch nichts unternommen. Meine Frage ist: Warum hat man dagegen noch nichts unternommen, was der jetzige Besitzer damit machen will oder bezwecken will? Es ist ja nun mal brach, sage ich mal und es wäre schon im Interesse, wenn Bremen da vielleicht besitzergreifend werden könnte. Oder will man aktiv werden? Das ist die Frage. Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Das Problem dabei ist, dass es keine ordnungsrechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten gibt, den privaten Besitzer dazu in Gang zu setzen, mit seinem Eigentum angemessen umzugehen. Die beschriebenen Instrumente, die wir in Bremen oder in Bremerhaven in der Abteilung haben, in Bremen in der gemeinsamen Erweiterungseinheit, die konzentrieren sich mit einer gewissen Priorisierungssetzung auf solche Gebäude, die mit dem Thema Wohnen zu tun haben. Das ist in dem Fall nicht der Fall. Es ist ein Verwaltungsgebäude in einem Gewerbegebiet. Von daher ist das auch eine Nichtausnutzung der Möglichkeiten, mit diesem Gebäude umzugehen, aber es hat jetzt nicht diese Priorität, die wir im Kontext der Problemimmobilien-Taskforce unter dem Oberbegriff Wohnen haben. Die Möglichkeit, das mehr in Wert zu setzen, um das Gewerbegebiet auch wieder in Gang zu setzen, die ist natürlich im bremischen Interesse, setzt aber tatsächlich voraus, wie ich am Schluss Ihrer Nachfrage gesagt habe, dass man Geld in die Hand nehmen müsste, um es zu erwerben und dann weiterzuentwickeln. Das ist aber in der Tat eine Frage des verfügbaren Geldes und auch da wiederum eine der Prioritätensetzungen, die bei der WFB oder beim Wirtschaftsressort bestehen. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Mir ist zumindest zu Ohren gekommen, dass sich in diesem Gebäude auch einige Obdachlose aufhalten sollen. Ich weiß nicht, ist das bekannt, dass das der Fall ist? Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Das ist mir jetzt nicht bekannt, das ist auch in der Vorbereitung auf die Frage bei mir nicht als zusätzliches Thema aufgetaucht, sondern nur die Einschätzung, es ist in einem schlechten Zustand, aber durch die Abschirmung dann erst mal keine Gefahr für die Umgebung erzeugend. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Es wurde oftmals gesagt, dass sich dort noch Wertgegenstände, alte Besitzgegenstände, die wohl auch einen bestimmten Wert haben sollen, in diesem Gebäude befinden. Ist da was bekannt? Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Dazu ist mir auch nichts bekannt. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Volker Stahmann. – Bitte sehr! Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Herr Staatsrat, ich bin etwas verwundert, dass es sich jetzt nicht um ein Wohngebäude handelt und man sich deshalb nicht darum kümmert. Vielleicht können Sie das noch mal erklären? Das Gebäude kursiert im Internet als Lost Place. – Ja, eine Frage, Frau Präsidentin. Das Gebäude kursiert im Internet als Lost Place, wir haben mehrere Einsätze des Werkschutzes der Hütte dort gehabt, es hat mehrere Brände gegeben, und die Frage ist: Warum kümmert man sich darum nicht, und warum geht man nicht einfach auf den Besitzer zu? Der Zustand ist in dem, wie er jetzt ist, wirklich gefährlich. Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Noch mal: Die Darlegung, die ich dazu sagen kann, ist, dass von diesem Gebäude selber keine unmittelbare Gefahr für die Umgebung ausgeht. Insoweit gibt es durch die Abschirmung erst mal bei dem, was man ordnungsrechtlich dort machen kann, keine Handlungsmöglichkeit. Darüber hinaus: Dass es für die Entwicklung des Gewerbegebietes natürlich einen Nachteil darstellt, hatte ich gerade schon gesagt, aber letztlich ist es dann nur eine Möglichkeit, sich mit dem Eigentümer darüber zu verständigen, ob man ihm das abkaufen kann. Nach meiner Kenntnis – aber das ist jetzt dem Hörensagen nach – ist der aufgerufene Preis allerdings einer, der nicht unbedingt direkt zum Zuschlagen anregt. Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 3: Enthaltung gegen Israel – Scheitert der Senat Bovenschulte im Kampf gegen den Antisemitismus am Widerstand der Linken? Anfrage der Abgeordneten Frank Imhoff, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 20. August 2026 Bitte sehr! Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten unterschiedlichen rechtlichen und politischen Positionen und fachlichen Bewertungen von welchen Ressorts lagen der Entscheidung der Beteiligten zugrunde, sich im Namen des Landes Bremen bei der Abstimmung über den hessischen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels am 10. Juli 2026 im Bundesrat zu enthalten, und bestand Einigkeit darüber, dass eine Enthaltung die sachlich richtige Position Bremens ist? 2. Teilt der Senat ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Landes Hessen sowie der Mehrheit des Bundesrates, das heißt, hält er die geltenden Straftatbestände für ausreichend, um öffentliche Leugnungen des Existenzrechtes Israels oder Aufrufe zu seiner Beseitigung zu erfassen, soweit diese geeignet sind, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewaltoder Willkürmaßnahmen zu fördern? 3. Falls der Senat den hessischen Gesetzesentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnt, welche konkrete gesetzgeberische Initiative wird Bremen vor dem Hintergrund des wachsenden Antisemitismus stattdessen ergreifen und unterstützen, um öffentliche Leugnungen des Existenzrechtes Israels oder Aufrufe zu dessen Beseitigung künftig wirksamer zu sanktionieren, soweit diese geeignet sind, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern? Präsidentin Antje Grotheer: Diese Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen bekennt sich zur Sicherheit und zum Existenzrecht des Staates Israel. Jüdinnen und Juden müssen in Deutschland sicher, frei und ohne Angst vor antisemitischer Einschüchterung leben können. Die Zielsetzung des hessischen Gesetzentwurfs, Antisemitismus entschieden entgegenzutreten und gegebenenfalls bestehende Strafbarkeitslücken wirksam zu schließen, wird daher grundsätzlich geteilt. Der Entscheidung zur Enthaltung lag maßgeblich die Abwägung zwischen dem wichtigen und berechtigten Anliegen, antisemitische Bestrebungen und Angriffe auf die Existenz Israels wirksam zu bekämpfen, und den erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen eigenständigen Straftatbestand zugrunde. Die Bundesregierung sieht in der konkreten Ausgestaltung des hessischen Entwurfs ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko und weist zugleich darauf hin, dass einschlägige Fälle – abhängig von den Umständen – bereits nach dem geltenden Strafrecht verfolgt werden können, insbesondere nach den §§ 80a, 86a, 111, 130 und 140 StGB. Zu Frage 2: Die Enthaltung ist nicht dahingehend zu verstehen, dass der Senat das Anliegen Hessens oder die Bekämpfung der Leugnung des Existenzrechts Israels ablehnt. Vielmehr spricht die Begründung der Bundesregierung dafür, dass die bestehenden Straftatbestände bereits einen erheblichen Teil der einschlägigen Fälle erfassen. Eine generelle zusätzliche Strafbarkeit allein wegen der Leugnung des Existenzrechts oder eines entsprechenden Aufrufs wird wegen des damit verbundenen verfassungsrechtlichen Risikos nicht für zielführend gehalten. Zu Frage 3: Eine konkrete gesetzgeberische Initiative Bremens ist derzeit nicht geplant. Stattdessen soll die Anwendung des geltenden Strafrechts weiter beobachtet und gemeinsam mit den Ländern geprüft werden, ob tatsächlich strafwürdige Fälle bestehen, die vom geltenden Recht nicht erfasst werden. Sollten dabei konkrete Schutzlücken festgestellt werden, wäre anschließend über gezielte gesetzgeberische Änderungen zu entscheiden. Aus Sicht Bremens bleibt es zugleich Aufgabe des Bundesgesetzgebers, eine rechtssichere und verfassungskonforme Regelung zu gewährleisten, die den Schutz vor antisemitischer Gewalt- und Vernichtungsrhetorik wirksam und zielgenau stärkt. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Senatorin, Sie sind ja auch Justizsenatorin, und es ist meines Erachtens keine reine Justizfrage, sondern es ist auch eine gesellschaftliche, eine religiöse Frage. Warum beantwortet der Bürgermeister, der doch für Religion zuständig ist, denn diese Frage nicht? (Beifall CDU – Unruhe SPD) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich bin gleichberechtigtes Mitglied im Senat, und ich sehe mich durchaus in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Das Sie da gleichberechtigtes Mitglied sind, Frau Senatorin, das weiß ich natürlich, (Zurufe SPD: Frage!) aber dennoch beantwortet das natürlich nicht die Frage, und deswegen frage ich Sie noch mal: Hatte er andere Termine, oder warum konnte er die Frage heute nicht beantworten? (Unruhe und Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Empörung, Empörung!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Die Frage richtet sich auf einen Straftatbestand, der eingeführt werden soll oder nicht eingeführt werden soll, und das ist eine Frage, die federführend im Rechtsausschuss befasst wurde. Deswegen stehe ich hier als Justizsenatorin. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Senatorin, in Ihrem Koalitionsvertrag steht drin, wenn man sich nicht einig werden kann unter den Koalitionspartnern, dass man sich dann enthält. Sie haben jetzt rein rechtliche Argumente ins Feld geführt. Waren Sie sich denn in dieser Frage einig oder gab es unterschiedliche Meinungen, dass Sie sich deswegen enthalten haben, zu dem Entwurf? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir waren uns in dieser Frage einig. (Unruhe – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Die nächste Frage! – Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Vizepräsident Ralph Saxe: Ich habe jetzt übernommen. Keine Zwiegespräche! Haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Ich gehe davon aus, dass es Einigkeit im Senat gab, sich zu diesem Thema zu enthalten? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ja. Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Okay! Dann habe ich eine weitere Zusatzfrage, wenn Sie das zulassen, Herr Präsident! Vizepräsident Ralph Saxe: Sehr gern, Herr Abgeordneter! Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Nach dem 7. Oktober 2023 haben der Senat und auch der Bürgermeister in der Öffentlichkeit ihr Statement dazu abgegeben, dass sie zur Staatsräson Deutschlands, zu Israel stehen. Ist die Enthaltung im Bundesrat gleichzusetzen mit der Staatsräson oder wie darf man das jetzt verstehen? (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: 23/24!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Der Senat hat eine ausdrückliche Erklärung nach einem Austausch mit der Jüdischen Gemeinde abgegeben, der genau das zum Inhalt hat, was Sie gesagt haben. Der Senat in seiner Gänze hat sich ausdrücklich zum Schutz von Jüdinnen und Juden bekannt und diese Erklärung gilt nach wie vor. Wir haben uns als Senat aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten im Bundesrat enthalten. Vizepräsident Ralph Saxe: Herr Kollege, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Senatorin, wird denn im Senat überhaupt über Antizionismus diskutiert? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich habe gerade auf die Erklärung verwiesen, daran können Sie durchaus erkennen, dass sich der Senat mit diesen Themen auseinandersetzt und auch im guten Austausch mit der Jüdischen Gemeinde steht. Vizepräsident Ralph Saxe: Herr Kollege, noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Senatorin, in den verschiedenen Bundesländern wird auch rechtlich unterschiedlich mit Ausdrücken wie „from the river to the sea“ umgegangen. In Bremen ist das nicht erlaubt, in anderen Bundesländern ist es wieder von Gerichten bestätigt worden, dass das gesagt werden darf. Insofern frage ich: Würde der Gesetzesentwurf aus Hessen nicht hierüber Klarheit schaffen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wenn ein Gesetzesentwurf gegen das Verfassungsrecht verstößt, schafft er keine Klarheit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Herr Kollege Imhoff, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Senatorin, wie kommen Sie denn darauf, dass dieser Gesetzentwurf gegen die Verfassung verstößt? Ich kenne ein Gutachten aus der Bundestagsverwaltung, die Bedenken anmeldet, aber die nicht sagt, dass es verfassungswidrig ist. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Doch, diese Stellungnahme, die kann ich auch gerne zitieren, weist genau auf diese verfassungsrechtlichen Bedenken hin und ich habe mich durchaus mit diesem Thema befasst. Es gibt einen offenen Brief, den kennen Sie sicherlich auch, von immerhin 30 oder 32 Rechtswissenschaftlern, die genau davor warnen, diesen Straftatbestand einzuführen, weil er gegen das Verfassungsrecht verstößt. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Eine Zusatzfrage gibt es von der Kollegin Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank Frau Senatorin, dass Sie als fachlich zuständige Senatorin hier Rede und Antwort stehen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Sie haben gerade schon gesagt, und das ist auch in der Antwort zu lesen, dass Sie die Enthaltung Bremens mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den konkreten hessischen Gesetzentwurf begründen. Das teile ich ausdrücklich, dass man nicht einen höchstwahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf weiterverfolgen sollte. (Zuruf: Frage!) Wäre denn der Senat offen dafür, eine verfassungskonforme strafrechtliche Regelung gegebenenfalls zu unterstützen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Selbstverständlich! Das ergibt sich auch aus unserer Antwort auf die Frage. Tatsächlich haben wir, wenn ich das richtig erinnere, in der Justizministerkonferenz (JuMiKo) auch schon einen entsprechenden Prüfauftrag gegeben. Dafür sind wir selbstverständlich offen, wobei ich aber auch eins sagen möchte: Das Strafrecht kann nicht alle Probleme, die wir gesamtgesellschaftlich haben, lösen. Deswegen muss man sich das sehr genau angucken. Ich halte es nach wie vor für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir haben, gegen antisemitische Strömungen vorzugehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der Antwort sagen Sie, dass Sie erst weiter beobachten und gemeinsam mit den Ländern prüfen möchten, ob es strafwürdige Fälle gibt, die von geltendem Recht nicht erfasst werden. Wir wissen aber eigentlich, dass das so ist, zum Beispiel sind die Urteile von Straf- und Verwaltungsgerichten zu den gleichen Sachverhalten teilweise sehr unterschiedlich, Aussagen werden mal strafbewährt eingeordnet, manchmal nicht. Finden Sie nicht trotzdem, dass aus dieser sehr offensichtlichen Rechtsunsicherheit auch ein strafrechtlicher Regelungsbedarf abzuleiten ist? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich habe das, glaube ich, schon beantwortet, dass wir uns das sehr genau angucken müssen. Sie werden immer Themen haben, wo Sie Gerichte mit unterschiedlichen Entscheidungen haben. Das ergibt sich aus der Unabhängigkeit der Gerichte und das finde ich auch richtig so. Nichtsdestotrotz sollten wir schauen, ob es diese Unsicherheit, wie Sie sie geschildert haben, tatsächlich gibt. Das werden wir beobachten, und ich bin auch sehr offen dafür, dann in einer Justizministerkonferenz gegebenenfalls noch einmal den Aufschlag zu machen. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die Sie angeführt haben, auch von den Verfassungsrechtler:innen und vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, beruhen nicht nur aber hauptsächlich auch darauf, dass der hessische Entwurf eine Erweiterung des Tatbestands der Volksverhetzung, also § 130 StGB, vorsieht, was nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist. Das ist ja die verfassungsrechtliche Kritik daran. Es gibt aber auch Vorschläge, die statt dieser Sonderstrafnorm ein allgemeines Gesetz, wie es so schön heißt, vorschlagen. Gibt es schon andere Vorschläge, mit denen Sie sich befasst haben oder mit denen sich auf Bundesebene bisher ganz konkret als Alternative zum hessischen Gesetzentwurf befasst wurde? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir haben uns in der JuMiKo schon mit entsprechenden Fragen befasst, aber es gibt im Moment aus unserer Sicht keinen konkreten Vorschlag, den wir hier anstelle dessen sehen. Und noch mal: Wir sind der Auffassung, dass es schon Straftatbestände gibt, die, wenn man die ausurteilt, auch angewandt werden können. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da würde ich doch noch gerne nachfragen, weil Sie sich in der Antwort erst auf die Bundesregierung bezogen haben, dass die Bundesregierung darauf hinweist, dass einschlägige Fälle schon nach geltendem Strafrecht verfolgt werden können. Ist das auch die abschließende fachliche Bewertung des Senats? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Nein, das ergibt sich gerade aus unserer Antwort, dass wir gesagt haben, trotzdem werden wir weiterhin beobachten, ob es Strafbarkeitslücken gibt, Rechtsunsicherheiten gibt, die wir durch eine – darum sage ich es noch mal – verfassungskonforme Regelung schließen können. Aber das ist normal, das tun wir natürlich auch in anderen Bereichen, dass wir immer schauen müssen, ob das Strafrecht noch mit den gesellschaftlichen Anforderungen einhergeht. Vizepräsident Ralph Saxe: Eine Zusatzfrage gibt es von der Kollegin Frau Dr. Winter! Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Inwiefern steht denn das Abstimmungsverhalten Bremens im Bundesrat im Jahr 2026 im Einklang mit dem, was 2024 im Bundesrat beschlossen wurde, wo einstimmig gesagt wurde, dass das Strafrecht an dieser Stelle verschärft werden müsste? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich kenne nur einen entsprechenden Entwurf von Hessen aus dem Jahr 2024, der auch aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Bedenken nicht weiterverfolgt wurde und, ich meine, bei dem Regierungswechsel liegengeblieben ist. Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, nach meinen Informationen hat der Bundesrat bereits am 2. Februar 2024 einstimmig beschlossen, dass Aufrufe zur Beseitigung Israels wirksam bekämpft werden müssen. Bremen hat anscheinend einstimmig dann auch zugestimmt. Inwiefern steht das denn, wenn man jetzt diesen Beschluss hat, im Einklang damit, dass Sie sich enthalten haben? Ich verstehe es immer noch nicht. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich sehe da keinen Widerspruch! Wir haben hier über den konkreten Gesetzesentwurf Hessens abgestimmt. Im Übrigen möchte ich eins anmerken: Wir waren nicht die Einzigen, die diese verfassungsrechtlichen Bedenken hatten, sondern beispielsweise Berlin, Hamburg, Niedersachsen, (Zurufe CDU: Ach!) Schleswig-Holstein, Sachsen waren im Rechtsausschuss genau der gleichen Auffassung und haben entsprechend abgestimmt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, Sie haben gerade gesagt, dass es für Sie ein besonderes Anliegen sei, jüdisches Leben zu schützen und auch das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Das freut mich erst mal, dass Sie das persönlich so sehen und dass auch anscheinend die SPD das so sieht. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Der ganze Senat hat das gesagt! – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist dann schon, wenn Sie das so sagen und auch sagen, dass Sie da immer weiter prüfen und es 2024 diesen Beschluss gab: Wann soll es denn aus Ihrer Sicht eine Lösung geben, oder, wenn Bremen sich da enthalten hat, was ist denn die Position Bremens? (Unruhe SPD) Eine Enthaltung ist ja keine wirkliche Haltung. (Unruhe SPD) Welche Haltung hat denn Bremen dann sonst an dieser Stelle? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich beantworte die Frage auch gern noch mal. Ich habe sie eigentlich schon beantwortet, weil ich gesagt habe, das Strafrecht kann nicht jedes gesellschaftliche Problem lösen. Wir haben ein Problem, ein gesamtgesellschaftliches Problem mit dem Antisemitismus, das wir auch gesamtgesellschaftlich bekämpfen müssen. Dazu ist nicht nur Strafrecht da. Wir haben andere Möglichkeiten, und das tun wir ja auch. Vizepräsident Ralph Saxe: Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, Sie haben gerade gesagt, dass Sie auch Antisemitismus und steigenden Antisemitismus als zunehmendes Problem in Deutschland und in Bremen empfinden. Das heißt, ich verstehe Sie so, dass der Senat auch die Warnung des Zentralrats der Juden aus den letzten Tagen sehr ernst nimmt? (Unruhe SPD) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Natürlich. Vizepräsident Ralph Saxe: Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, es freut mich, dass Sie so klar sagen, „natürlich“. Das zeigt auch, wie ernst Sie das Problem des Antisemitismus und die Haltung einiger Parteien in einigen Bundesländern in Deutschland nehmen. Ich hätte noch eine Zusatzfrage an der Stelle: Inwiefern sehen Sie denn aber, dass es eine neue rechtliche Regelung insgesamt braucht, wenn Sie sagen, Sie prüfen immer weiter? Wann sind Sie fertig mit dieser Prüfung? Wann können wir jüdisches Leben und das Existenzrecht Israels effektiv schützen in Deutschland? (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das müssen Sie den Kanzler fragen!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Noch mal, ich habe diese Frage schon beantwortet. Zum einen habe ich gesagt: Wir haben gesetzliche Regelungen, die, wenn sie ausgeschöpft werden, aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Bundesregierung einen Großteil der Straftaten wirksam bekämpfen können. Zweitens: Wir haben bisher noch keine verfassungskonforme Regelung, die zumindest auch der Bundesgesetzgeber, die Bundesregierung vorlegen müsste. Zum dritten habe ich noch – –, ich betone das noch mal: Das Strafrecht ist nicht das einzige Mittel, wie wir Antisemitismus in unserer Gesellschaft bekämpfen können und auch müssen. Darum hat der Senat in seiner Erklärung, die Ihnen sicherlich auch bekannt ist, auch andere Maßnahmen identifiziert, wie wir Antisemitismus auch hier im Lande Bremen, soweit er auftritt, bekämpfen wollen. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, verstehe ich Sie gerade richtig, dass Bremen also eine Protokollerklärung abgegeben hat, anstatt dann mit zu debattieren beim Bundesrat? Oder welche Erklärung meinen Sie an dieser Stelle? Mir ist beides nicht bekannt, aber vielleicht kann ich heute sonst noch was lernen. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Bestimmt. Nein, ich habe über zwei Punkte gesprochen: Im Bundesrat, das wissen Sie, da haben wir uns enthalten. Andere Bundesländer, darauf wollen Sie sicherlich hinaus, haben Protokollerklärungen abgegeben. Wir haben den anderen Weg gewählt. Ich meinte die Erklärung des Senates zum Austausch mit der Jüdischen Gemeinde, und ich dachte, die wäre Ihnen bekannt, wo wir als Senat uns ausdrücklich – das habe ich vorhin zitiert – zum Schutz von Jüdinnen und Juden bekennen und jede Form von antisemitischen Anfeindungen, Bedrohungen oder Gewalttaten verhindern wollen und zu diesem Thema auch konkrete Maßnahmen aufgeschrieben haben. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, vielleicht können Sie aber noch mal erklären, warum Bremen sich dann, wenn Sie diese durchgreifenden Bedenken haben, aber eigentlich das Ziel ja so sehr teilen, (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist jetzt das dritte Mal dieselbe Frage!) warum Sie sich weder an der Debatte beteiligt haben, noch warum es keine Protokollerklärung gegeben hat, an dieser Stelle, zu einem so wichtigen Thema? (Unruhe SPD – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Das hat Sie doch schon gesagt! Vielleicht mal eine neue Frage ausdenken!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Entschuldigung, die Frage habe ich beantwortet. (Unruhe) Vizepräsident Ralph Saxe: Es ist natürlich erlaubt, ähnliche Fragen zu stellen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber wir kriegen ja keine Antwort!) Von daher verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Frau Senatorin, mögen Sie darauf noch mal antworten und das verdeutlichen? (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Kann man ja noch fünf Mal stellen!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Der Senat hat sich hier dazu entschieden, sich zu enthalten, auf Grundlage der verfassungsrechtlichen Bedenken, und nicht wie andere Bundesländer eine Protokollerklärung abzugeben. Punkt. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Manche Länder haben sich ja auch enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben, aber ich sehe, dass Sie die Frage nicht beantworten möchten. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Das ist dieselbe Frage!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Nein, Entschuldigung, ich habe die Frage beantwortet. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Ich habe noch eine Abschlussfrage, oder eine vorläufige Abschlussfrage an der Stelle. Vizepräsident Ralph Saxe: Es ist nicht so, dass die Senatorin auf Ihre Fragen nicht geantwortet hat. Dass Sie vielleicht mit der Antwort nicht zufrieden sind, ist okay. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Frau Senatorin Schilling, wenn Sie mir sonst noch sagen wollen, warum es im Gegensatz keine Protokollerklärung gab: Auch immer noch gerne, Sie haben immer noch die Möglichkeit dazu. Aber mich würde interessieren: Es gab am 19. Juni einen Parteitag der Linken, wo auch das Thema Israel sehr kontrovers debattiert wurde. (Zurufe SPD: Ah!) Ach Mensch, Sie sind da jetzt auch mit dabei, spannend! (Unruhe SPD – Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Vizepräsident Ralph Saxe: Etwas mehr Konzentration, bitte! Es ist eine Fragestunde, wo jemand fragt und die Senatorin und der Senat antwortet. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Schwierig, bei der Fragequalität!) Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Am 19. Juni hatte der Parteitag der Linken stattgefunden, mit einer sehr kontroversen Debatte, die auch von einigen kritisiert worden ist, zum Thema Antisemitismus. Wir sehen auch jetzt gerade, dass zumindest einige Experten immer wieder auch sagen, dass eine Beteiligung der Linken zu einer Gefahr für jüdisches Leben führen könnte. Inwiefern – weil das kurz vor der Abstimmung am 10. Juli stattgefunden hat – hat das denn in Ihrer internen Debatte auch eine Rolle gespielt, dass die Linken, die das danach ja auch in einer Pressemitteilung bejubelt haben, dass ein solches Abstimmungsverhalten stattgefunden hat: Inwiefern war das Teil Ihrer Beratung? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Zum einen hat Die Linke – –. Gehen Sie auf die Pressemitteilung ein: Nach meiner Kenntnis hat Die Linke in dieser Pressemitteilung sehr deutlich gemacht, dass sie zum Schutz jüdischen Lebens steht und hat es begrüßt, (Beifall SPD, Die Linke) dass sich das Bundesland Bremen wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken im Bundesrat enthalten hat. Das ist die Position, die ich hier auch dargelegt habe und die wir als Senat natürlich auch teilen. Ich hoffe, ich habe es richtig zitiert. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Danke!) Vizepräsident Ralph Saxe: Es gibt noch eine weitere Zusatzfrage, mindestens eine, von der Kollegin Tek. – Bitte sehr! Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Liebe Frau Senatorin, mit Blick auf den Anstieg von antisemitischen Vorfällen, darauf, dass immer mehr Abgeordnete, Politiker in den anderen Ländern Mandate gewinnen, rechts wie links, würde ich gerne wissen, was Sie glauben, was eine angemessene Zeit ist, um zu beobachten. Wir beobachten gefühlt schon seit über drei Jahren, mindestens nach dem Hamas-Angriff, aber Antisemitismus ist kein neues Problem unserer Gesellschaft. Was ist die angemessene Zeit aus Ihrer Sicht, zu beobachten? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Die Frage möchte ich andersherum beantworten, weil ich sie, glaube ich, schon beantwortet habe: Ich glaube, wir müssen uns als Gesellschaft alle gemeinsam, und damit meine ich hier wirklich alle demokratischen Parteien, gegen den Antisemitismus stellen. Das tun wir, glaube ich, auch wirklich in vielen, vielen, vielen Bereichen. Das müssen wir weiterhin tun. Wir müssen aber nicht nur versuchen, den Antisemitismus über das Strafrecht zu bekämpfen. Ich glaube, damit werden wir scheitern. Wir müssen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen. Wir müssen in unseren Schulen schauen, wir müssen in unseren Hochschulen schauen. Ich habe zum Beispiel als Justizsenatorin auch eine Allgemeinverfügung schon in 2021 erlassen, wonach Straftaten mit antisemitischem Hintergrund nicht einfach eingestellt werden müssen, sondern wir da das öffentliche Interesse begründen. Ich glaube, dieses Bündel an Maßnahmen ist viel wichtiger, als dass wir jetzt versuchen, über eine verfassungsrechtliche Regelung des Strafrechtes eine Lösung für alle Themen der antisemitischen Strömungen zu finden. Darum ist das meine Auffassung. Deswegen kann ich Ihnen zu dieser Zeit überhaupt nichts sagen, sondern wir müssen jetzt handeln. Es gibt Untersuchungen, wo wir genau dieses Phänomen haben, dass wir sagen, die antisemitischen Strömungen steigen. Deswegen müssen wir da mehr Antworten finden als nur über das Strafrecht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Ich bin da nicht weit entfernt von Ihnen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, aber nichtsdestotrotz muss auch das Strafrecht dafür eine Antwort finden, wo wir gesamtgesellschaftlich versagen. Noch mal meine Frage. (Unruhe SPD) Mit Blick auf die Vergangenheit und auf das, was vor uns steht: Was ist aus Ihrer Sicht eine angemessene Zeit, zu beobachten, um endlich auch strafrechtliche Konsequenzen zu bekommen? (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Aber es gibt doch strafrechtliche Regeln, das wurde schon 20-mal gesagt!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Noch mal, es gibt strafrechtliche Regelungen, die aus Sicht sowohl der Bundesregierung und der Länder eine Antwort auf antisemitische Straftaten geben. Wir wollen jetzt doch nur noch identifizieren: Gibt es Lücken? Wie sie Hessen zum Beispiel sieht, sonst hätten sie den Antrag nicht gestellt. Das werden wir beobachten. Ich kann Ihnen persönlich zusagen: Wenn mir im Land Bremen ein Fall zugetragen wird, wo es sich um eine Strafbarkeitslücke handelt, wo die Gerichte nicht handeln können, werde ich mich persönlich dafür einsetzen, dass wir umgehend eine neue Initiative starten. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Eine weitere Zusatzfrage gibt es vom Kollegen Imhoff. – Bitte sehr! Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Ich glaube, wir sind uns einig über den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den wir haben müssen, um Antisemitismus, auch Antizionismus zu bekämpfen. Allerdings bröckelt der massiv in der Gesellschaft, und Sie haben eben immer davon gesprochen, das Strafrecht gibt schon Möglichkeiten her. Mein Kenntnisstand ist, dass es nur die Volksverhetzung ist im Strafrecht, die darauf wirkt. Ist das richtig? Wenn ja, reicht das für Sie aus? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Nein, es ist nicht richtig. Wir hatten auch die Straftatbestände aufgeführt, die dieses Strafrecht auch umschreiben. Es sind 80 Ereignisse, die ich jetzt im Einzelnen nachgucken könnte, Ihnen die geben. Es gibt auch andere strafrechtliche Normen, die noch ergänzen, denken Sie an Beleidigung und so weiter, einschränkend sein können. Wir haben nicht nur den einen Straftatbestand, sondern wir haben das gesamte Strafrecht, was bestimmte Tatbestände abgreifen kann. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Nein, die Antwort hat mir nicht gefallen, aber ich habe keine weiteren Fragen. (Unruhe SPD) Vizepräsident Ralph Saxe: Die Fragesteller stellen die Fragen, und die Senatorin antwortet. So ist dieses Format gedacht. Jetzt hat das Recht, eine Frage zu stellen, der Kollege Michael Labetzke. – Bitte sehr! Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Senatorin, es wurde hier schon viel gefragt, warum nichts gemacht wird und das lange beobachtet wird, und es wurde, auch zu Recht, auf die große Gefahr des Antisemitismus hingewiesen in unserem Land, der unterschwellig und jetzt auch ganz offen zutage tritt, durch keine andere politische Strömung und Partei mehr als die in ihrem Wesenskern, wie ich es immer sage, verfassungsfeindliche Partei der AfD. Halten Sie ein Verbot der AfD für ein entsprechendes Instrument, um dem Antisemitismus entgegenzuwirken? (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Das ist Lächerlich! Genau das, genau sowas stärkt die AfD!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Wir haben hier schon mehrfach über ein Verbotsverfahren der AfD diskutiert, und der Senat hat seine Haltung dazu auch ganz deutlich gemacht. Insbesondere hat sich der Bürgermeister dazu auch positioniert. Vizepräsident Ralph Saxe: Herr Kollege Labetzke, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Das sind die größten Steigbügelhalter für die AfD, wirklich!) Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau, weil Bremen das gemacht hat: Können Sie kurz erläutern, woran oder an wem dann unsere Bundesratsinitiative aktuell scheitert? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: An der rechtlichen Grundlage vielleicht?) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Das ist ja eine rhetorische Frage, genau, der CDU. Nach meiner Kenntnis ist die CDU auch nicht für ein Verbotsverfahren. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist nicht korrekt!) Das müsste aber die CDU beantworten. Vizepräsident Ralph Saxe: Wir können da, glaube ich, gerne miteinander und durcheinander und bilateral darüber reden, aber jetzt hat das Recht, noch mal eine Zusatzfrage zu stellen, noch mal der Kollege Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Schilling, Sie haben ja in einem Nachsatz gerade meine Frage beantwortet, ich danke Ihnen dafür. Keine weiteren Zusatzfragen. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Es geht weiter mit einer Zusatzfrage der Kollegin Gröninger. – Bitte sehr! Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Können Sie sich vorstellen, Frau Schilling, dass die Enthaltung der bremischen Regierung, bestehend aus SPD, Grünen und Linken bei dieser Frage Ängste bei der jüdischen Bevölkerung, bei unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern verstärkt, was einen aufwachsenden Antisemitismus in Deutschland angeht? (Unruhe SPD, Die Linke) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Erstens müssten Ihnen das sicherlich unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger beantworten, aber ich glaube durchaus, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger unsere differenzierte Sichtweise auf diese Frage beurteilen können. Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Gröninger, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Wenn man die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger fragt, dann fragt man am ehesten deren Dachorganisation, aber auch verschiedene studentische Vertretungen, und die sagen sehr, sehr klar, dass vermeintlicher politischer Aktivismus getarnter Antisemitismus sei. Haben Sie etwas in dieser Form auch schon wahrgenommen beziehungsweise in Gesprächen mit der jüdischen Gemeinde in Bremen besprochen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich habe zum einen gesagt, dass der Senat natürlich im Austausch mit der jüdischen Gemeinde steht, und natürlich ist uns dort auch von aufkommenden Ängsten oder auch größer werdenden Ängsten in der jüdischen Gemeinschaft geschildert worden. Genau darauf haben wir als Senat die Antwort gefunden, die ich vorhin auch schon zitiert habe, indem wir uns als Senat weitere Maßnahmen auferlegt haben, um das jüdische Leben in Bremen zu schützen. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Frau Schilling, haben Sie persönlich mit der jüdischen Gemeinde über die Enthaltung im Bundesrat gesprochen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich persönlich habe nicht mit der jüdischen Gemeinde über die Enthaltung im Bundesrat gesprochen. Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Wenn es eine Sache gibt, die uns in historischer Verantwortung eint, dann ist es die Tatsache, dass wir in historischer Verantwortung Israel als Partner und als Nation anerkennen. Wenn wir dann sagen, wir haben einen besonderen Straftatbestand für die Leugnung des Holocausts geschaffen, was auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, und wir nun sehen, dass häufiger auch das Existenzrecht von Israel politisch diskreditiert wird: Warum gibt es denn da – und ich bin die Nichtjuristin in der Runde – warum gibt es denn dann verfassungsrechtliche Bedenken, dass wir das eine zwar dem Straftatbestand zuordnen können, das andere aber – vor allen Dingen unter Berücksichtigung der historischen Verantwortung – nicht? Vizepräsident Ralph Saxe: Das war eine sehr lange Frage. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD] – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich habe sie aber verstanden. Gut. Vizepräsident Ralph Saxe: Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich weiß jetzt nicht, ob wir in einen juristischen Diskurs gehen sollten. Ich kann versuchen, die Grundsätze zu umreißen, aber ich bin auch gern bereit, dass wir das auch gern im Rechtsausschuss vertiefen. Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die ganz genau die Planken daransetzt, was ich an Gesetzen zur Meinungsäußerung und zu Grundsätzen beschließen kann. Da wird gesagt, während es sich beim Völkermord an der jüdischen Bevölkerung um eine historische Tatsache handelt, geht es bei den Äußerungen um ein zukünftiges Existenzrecht um eine Wertung, die als Meinungsäußerung zu verstehen ist. Diese Meinungsäußerung kann nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden. Hier sagen die Gutachten, dass ein solches allgemeines Gesetz hier nicht vorliegt. Das ist ganz grob, wirklich ganz grob gesagt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Vielen Dank! Sehr gut erklärt!) Danke! Vizepräsident Ralph Saxe: Über ein Lob freuen wir uns immer. Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Jetzt sind wir hier tatsächlich ja in einem Plenarsaal, in dem wir auch als Gesetzgeber aktiv sein können. Natürlich ist das eine Entscheidung, die auch im Bund getroffen werden muss. Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie denn, um das Existenzrecht Israels rechtlich zu verankern? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Meinen Sie strafrechtlich? Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Wie auch immer. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Noch mal, wir sprechen hier über die Frage, ob wir es schaffen, ein verfassungsrechtliches Strafrecht zu fassen, um antisemitische Straftaten zu behandeln. Diese Frage habe ich beantwortet. (Beifall SPD) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Gröninger, haben Sie trotzdem eine weitere Zusatzfrage? Ich schließe mich dem Kollegen Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Imhoff an, zufrieden bin ich nicht, aber Zusatzfragen habe ich keine mehr. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Da kann sie auch nichts für, dass Sie es nicht verstanden haben!) Vizepräsident Ralph Saxe: Es gibt weitere Zusatzfragen, zunächst die Kollegin Çolak. – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Frau Senatorin, Sie haben eben deutlich gemacht, dass es Straftatbestände gibt, die jetzt schon bei Diskriminierung, Antisemitismus strafrechtlich relevant sein können, dass Menschen, wenn es zu strafbaren Handlungen kommt, auch verurteilt werden und dass es dazu eigentlich auch bei anderen Tatbeständen, so habe ich Sie verstanden, außerhalb von Volksverhetzung auch Möglichkeiten gibt. Was ich besonders gut fand ist, dass Sie noch mal deutlich gesagt haben, Strafrecht reicht nicht aus. Jetzt meine Frage: Ich sehe das genauso wie Sie, und ich würde Sie gerne fragen: Wie beurteilen Sie die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle, die gestern die SPD, Grüne und Linke hier beschlossen haben, um Antisemitismus, Muslimenfeindlichkeit und Rassismus – –, gerade bei dem Erstarken der AfD: Ist das nicht auch ein geeignetes Mittel, um dagegen vorzugehen? (Beifall SPD, Die Linke) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Vielen Dank für die Frage, Frau Çolak! Das passt wunderbar in – –, ich setze jetzt gerade den anderen Hut auf, denn wir haben auch als Senat in Federführung meiner Funktion als Sozialsenatorin den Landesaktionsplan gegen Rassismus beschlossen, haben uns da auch zu Antisemitismus und der Definition in diesem Zusammenhang geäußert und auch entsprechende Maßnahmen beschlossen. Aus unserer Sicht ist natürlich ein ganz wesentlicher Teil die Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle wie dann auch folgend eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Das ist für uns ein ganz wichtiger Baustein in diesem Punkt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Also verstehe ich Sie richtig, dass es vieler Maßnahmen bedarf, um Rassismus hier im Land Bremen zu bekämpfen? Sie haben jetzt eine genannt, den Aktionsplan gegen Rassismus und auch die Landesantidiskriminierungsstelle, Straftatbestände und so weiter. Nochmals, das hat die CDU gestern nicht mit abgestimmt, weil sie das nicht als notwendig angesehen hat: (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Doch, wir haben mit abgestimmt!) Welche Maßnahmen sind noch überlegt seitens des Senats? (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Inwiefern hängt das jetzt mit der Anfrage zusammen? – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Wer im Glashaus sitzt! – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Gibt es da noch weitere Maßnahmen? Weil für eine starke Demokratie ist das ja wichtig. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Dann haben wir mal wieder eine neue Beratungsstelle, die wir gründen können, endlich!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Genau, Teil dieses Landesaktionsplans gegen Rassismus sind 43 Maßnahmen, die wir uns als Senat aufgelegt haben, um Rassismus zu bekämpfen. (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Ich kann solang aufhören, weil ich muss immer so dagegen anschreien. Vizepräsident Ralph Saxe: Herr Kollege Strohmann! Senatorin Dr. Claudia Schilling: Daneben hat genau zu dem Punkt Antisemitismus der Senat sich auch zusätzliche Maßnahmen auferlegt, und ich hatte sie schon genannt. Das sind auch Maßnahmen, die wir innerschulisch oder in den Hochschulen aufsetzen. Das ist etwas, was ich als Justizsenatorin durch Verwaltungsanweisungen regeln kann, was übrigens dann eine Ergänzung zu dem Bundesstrafrecht ist. Da schöpfen wir durchaus unsere Möglichkeiten aus – für mich wirklich noch mal der Appell, das nicht auf das Strafrecht zu reduzieren. Deswegen bin ich Ihnen da sehr dankbar, dass Sie da noch mal reingehen. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Dann hat jetzt das Wort für eine weitere Zusatzfrage die Kollegin Wargalla. Ich möchte noch mal daran appellieren: Es ist zwar sehr geschickt, noch Statements in Fragen unterzubringen, aber wir befinden uns in der Fragestunde, deswegen vielleicht das nicht ausufern lassen! Frau Kollegin Wargalla hat das Wort für eine Frage. – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich glaube ehrlich gesagt, dass niemand hier gesagt hat, dass es einzig und allein um strafrechtliche Regelungen geht bei der Bekämpfung von Antisemitismus. Ich glaube einfach, dass das jetzt gerade das Thema dieser Frage in der Fragestunde ist. Im Landesaktionsplan Rassismus ist ja Antisemitismus explizit nicht enthalten, was ich auch richtig finde, weil es keine Unterform von Rassismus ist. Auf der anderen Seite haben wir natürlich die antisemitismuskritische Bildungsarbeit gestärkt, wir haben die RIAS-Meldestelle beschlossen, die jetzt aber auch eingerichtet werden muss. Ich wollte einmal sagen, oder Sie fragen: Ich glaube schon, das wurde gerade angemerkt, dass es Jüdinnen und Juden tatsächlich Sorgen machen kann, dass es keine Unterstützung für einen bestimmten Gesetzentwurf gibt. Ich finde aber auch, und das hatten Sie ja gesagt, Vizepräsident Ralph Saxe: Die Frage? Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): dass ein verfassungswidriger Entwurf nicht zielführend wäre. Es gibt ja zum Beispiel einen Entwurf des Tikvah Instituts – ja, da kommt jetzt die Frage –, der verfassungsrechtlich anders konstruiert ist. Könnten Sie da vielleicht – im Nachgang wahrscheinlich eher – uns einmal eine verfassungsrechtliche Bewertung zukommen lassen? Vielleicht kommt man da einen Schritt weiter, ob das vielleicht ein Weg wäre. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Mache ich gern. Geben Sie ihn mir und dann werde ich den bei uns im Justizressort gern einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen lassen. Gerne. Eine Zusatzfrage gibt es vom Kollegen Voigt. – Vizepräsident Ralph Saxe: Bitte sehr! Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Frau Senatorin, Sie sagten gerade auf Nachfrage von der Kollegin Winter, dass Sie die Bedenken des Zentralrats der Juden persönlich teilen und unterstützen. Der Zentralrat der Juden hat vor wenigen Tagen geäußert, dass sie strukturelle Demokratiedefizite bei den Linken sehen und ausdrücklich vor einer Regierungsbeteiligung der Linken in Berlin warnen. Wenn Sie diese Bedenken persönlich teilen, frage ich Sie: Gab es schon, weil es auch ein potenzieller Partner im Bundesrat wird, weil Sie unter der gleichen Koalition hier in Bremen regieren, Beratungen dazu im Senat? Spielen diese Bedenken, die Sie persönlich haben, auch eine Rolle bei den restlichen Senatsmitgliedern? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich meine mich zu erinnern, dass ich gesagt habe, dass ich sie ernst nehme – es steht mir ja nicht zu, das anders zu bewerten –, dass ich die Bedenken des Zentralrates der Juden ernst nehme. Der Senat hier befindet sich in einer Koalition mit den Bremer Linken. Die Bremer Linken haben sich ausdrücklich zum Schutz des jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels bekannt. Das finde ich gut so. Deswegen befinde ich mich nicht in einer Koalition mit den Berliner Linken, sondern mit den Bremer Linken, die diese Auffassung geteilt haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Falls ich die Frage, sie war ein bisschen verklausuliert, richtig wahrgenommen habe. (Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Das ist aber kurz gesprungen, wirklich!) Vizepräsident Ralph Saxe: Herr Kollege, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Wie würden Sie denn mit Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Berliner Senat eine Beteiligung der Berliner Linken dort bewerten? (Unruhe SPD – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Dass euch das aufregt, das wissen wir!) Senatorin Dr. Claudia Schilling: Es ist meine Aufgabe als Senatsmitglied, in Ministerrunden mit verschiedenen Konstellationen zusammenzuarbeiten, damit professionell umzugehen. So werde ich es in meiner Eigenschaft als Senatsmitglied weiter handhaben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Es gibt noch eine Zusatzfrage der Kollegin Tek. – Bitte sehr! Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Liebe Frau Senatorin, ich frage Sie als Senatorin für Soziales, Jugend und Integration. Wenn wir über gesellschaftlichen Zusammenhalt sprechen: Ist Ihnen oder dem Senat bewusst, dass wir jüdische Mitbürger:innen in Bremen haben, die Angst haben, ihre Kippa zu tragen, Angst haben, einen Davidstern zu tragen, Angst haben, in Universitäten sich als jüdische Studierende zu bekennen? Würden Sie sagen, dass wir da erfolgreich sind im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in Bekämpfung des Antisemitismus? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Natürlich ist mir bekannt, und das habe ich auch gesagt, und das besorgt mich auch, das macht mir auch tiefe Sorge – –, weil ich finde, wir sind in einem Bundesland, wo Menschen keine Angst haben dürfen, für ihre Religion einzutreten, für ihre gesellschaftliche Überzeugung einzutreten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mir ist es wichtig, dass im Land Bremen jeder seine Überzeugung ausleben kann. Insofern, ja, sind mir diese Bedenken bekannt. Jetzt habe ich den Rest der Frage vergessen, Entschuldigung. Ja, Sie haben mich gefragt, ob wir in dem Kampf schon weit genug sind. Nein, ich finde, wir müssen unsere Anstrengungen nach wie vor verdoppeln, verdreifachen, wie auch immer, damit wirklich jeder Jude und jede Jüdin hier in unserem Bundesland sicher leben kann. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin Tek, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Frau Senatorin, ich habe gar keinen Zweifel an dem, was Sie gesagt haben in Bezug auf den Kampf von Antisemitismus Ihrerseits, aber was sind denn Ihre Strategien? Die Landesantidiskriminierungsstelle allein kann es ja nicht sein, gegen Antisemitismus zu kämpfen. (Zurufe SPD: Das hat sie doch gesagt! Hören Sie zu!) Mich würde interessieren, was sind Ihre Strategien? Wie schafft es der Senat, den Mitbürger:innen die Angst zu nehmen und ihnen wieder das Gefühl zu geben, dass sie in diesem Land, in diesem Bundesland die Kippa tragen können, den Davidstern tragen können und auch an Universitäten ihren jüdischen Glauben nicht verleugnen müssen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ich glaube, das habe ich auch schon beantwortet, ich habe es jedenfalls versucht: (Zurufe SPD: Ja! – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Auf jeden Fall!) Weil wir uns als Senat auf ein Bündel von Maßnahmen nicht nur im Landesaktionsplan geeinigt haben, sondern auch in einer gesonderten Erklärung des Senates. Ich meine, es war das letzte Jahr, wo wir genau das, was Sie ansprechen, aufgenommen haben. Das war das, was ich auch versucht habe zu verdeutlichen. Wir müssen in unseren Schulen ansetzen, wir müssen im Bereich Inneres ansetzen, und ich weiß, dass meine Kollegin da in sehr engem Austausch auch mit der Jüdischen Gemeinde ist, um zu schauen, ob die Polizei Sicherheitslücken identifizieren kann, um das jüdische Leben noch sicherer zu machen. Ich als Justizsenatorin habe, ich habe das auch schon gesagt, eine Verwaltungsanweisung erlassen, dass antisemitische Straftaten, die als solche zu identifizieren sind, nicht sofort eingestellt werden dürfen. Ich werde auch eine Ausstellung gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde Bremerhaven machen. Ich glaube, es ist einfach eine Vielzahl von Bausteinen, die wir machen müssen. Es gibt nicht, und ich glaube, das habe ich auch schon gesagt, die eine oder die andere Maßnahme, die zum Erfolg führen wird. Das war mein Appell und deswegen, Frau Wargalla, wollte ich Sie gar nicht so verstanden haben, dass wir das nur auf das Strafrecht herunterbrechen sollen, aber es war mein eigener Appell, das auch nicht zu tun. (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin Tek, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? Liebe Frau Senatorin, dann verstehe ich Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Sie so, dass Sie sagen, das eine tun und das andere nicht lassen, das heißt, zu schauen, und ich hoffe, in einer angemessenen Zeit, wie man die Lücken im Strafrecht füllen kann und gleichzeitig verstärkter in den Kampf des Antisemitismus zu gehen? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Ja! Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Es war, (Senatorin Dr. Claudia Schilling: Es war ja auch kurz genug. – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie ich finde, sehr ausführlich! Anfrage 4: Einschätzung und Bewältigung von Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt und Stalking Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 20. August 2026 Frau Kollegin Eckardt, Sie stellen die Anfrage! Abgeordnete Kerstin Eckardt (CDU): Wir fragen den Senat: 1. Plant der Senat die Einführung einer landesweit verbindlichen MARAC (Multi-Agency Risk Assessment Conference) oder eines vergleichbaren Hochrisikomanagements? 2. Nach welchen Kriterien werden Hochrisikofälle bei häuslicher Gewalt und Stalking derzeit identifiziert und verfolgt? 3. Welche Behörden und Fachstellen waren in den Jahren 2024, 2025 und 2026 in wie viele solcher Hochrisikofälle verbindlich involviert? Vizepräsident Ralph Saxe: Für den Senat wird diese Anfrage beantwortet von Senatorin Dr. Högl. Senatorin Dr. Eva Högl: Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht gleich reagiert habe, wir waren noch im Nachklapp der Debatte von eben. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Polizeien im Lande Bremen wenden seit 2022 bei Vorliegen einer Individualgefährdung ein etabliertes, standardisiertes Gefährdungsmanagement an. Der rechtliche Rahmen für die Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen steht grundsätzlich zur Verfügung, sofern im Einzelfall die Voraussetzungen gegeben sind, was typischerweise bei einem Hochrisikofall vorliegt. Der Senat legt derzeit die Maßnahmen für den 2. Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2027 bis 2031 fest. Die Weiterentwicklung des Hochrisikomanagements in Fällen häuslicher Gewalt soll als Maßnahme aufgenommen werden, um die Sicherheit von Betroffenen zu verbessern. Zu Frage 2: Das Gefährdungsmanagement sieht ein dreistufiges polizeiinternes Bewertungsmodell zur Identifizierung von Hochrisikofällen unter Einbeziehung zweier Führungsebenen vor. Dabei fließen Feststellungen aus der Sachverhaltsaufnahme, kriminalpolizeiliche Erkenntnisse sowie die soziokulturelle Gesamtsituation der beteiligten Personen in die Bewertung ein. Es wird dann von einem Hochrisikofall ausgegangen, wenn die Gefahr einer erheblichen Körperverletzung oder des Todes für das oder die Opfer besteht. Abhängig von der jeweiligen Einstufung des Sachverhaltes werden gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der gefährdeten Personen durchgeführt. Zu Frage 3: Die Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen haben die Möglichkeit zur Teilnahme an Fallkonferenzen. In der Stadt Bremen finden hauptsächlich polizeiinterne Fallkonferenzen im Kontext von Individualgefährdungen statt. Vereinzelt wurden in den vergangenen Jahren auch interdisziplinäre Fallkonferenzen einberufen, an denen unterschiedliche Netzwerkpartner und -partnerinnen, wie zum Beispiel das Amt für soziale Dienste, teilgenommen haben. Auch unabhängig von Fallkonferenzen werden relevante Stellen über Sachverhalte informiert. In Bremerhaven wird ein behördenübergreifender Austausch ebenfalls ausschließlich bei Hochrisikofällen durchgeführt. Diese Fallkonferenzen werden in der Stadt Bremerhaven durch die Polizei angeregt und nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die Anzahl der durchgeführten Konferenzen wurde statistisch nicht erfasst. – So weit die Antwort des Senates! Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, gibt es Zusatzfragen? Abgeordnete Kerstin Eckardt (CDU): Frau Senatorin Dr. Högl, der Fachtag Stalking-KIT hat gerade anlässlich des 20. Geburtstages stattgefunden. Dazu habe ich die Frage: Wie sieht es denn aus, gibt es einen Unterschied zwischen Stalking und häuslicher Gewalt? Wie wird das insgesamt behandelt? Senatorin Dr. Eva Högl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das sind zwei rechtlich unterschiedlich zu beurteilende Phänomene von Gewalt und Kriminalität. Stalking ist weit im Vorfeld, ist anders zu beurteilen. Es folgen auch andere Maßnahmen, die wir bei Stalking anwenden können. Häusliche Gewalt ist ein Gewaltdelikt im häuslichen Umfeld, häufig bis hin zu versuchter oder sogar erfolgter Tötung, die Femizide, über die wir sprechen. Beide Straftatbestände sind aus Gründen, weil sie schrecklich sind, weil sie die Opfer stark betreffen und die zusammengehörenden Begleiterscheinungen auch, Straftatbestände oder Phänomenbereiche, die seit einigen Jahren stärker in der öffentlichen Wahrnehmung sind. Deswegen begrüße ich sehr, dass Stalking auf dem Fachtag intensiv bearbeitet wurde und dass wir über die Jahre hinweg auch immer in der Diskussion sind, wie wir noch besser werden können mit unseren Maßnahmen. Das eine ist, wir haben eben schon intensiv darüber diskutiert, immer auch das Strafrecht. Wir schärfen Straftatbestände, damit wir Täter wirksamer bestrafen und schneller auch die Verfahren führen können, aber es braucht auch hier einen Gesamtansatz, beginnend bei Prävention bis hin zu verschiedenen Maßnahmen, die da wirken. Das betrifft sowohl Stalking als auch häusliche Gewalt. Gestatten Sie mir eine Bemerkung: Alle Straftatbestände sind schlimm und man kommt immer ins kurze Gras, wenn man eine Bewertung macht. Ich finde, eins der grausamsten Delikte, die wir haben, ist häusliche Gewalt, wenn Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, in ihren eigenen vier Wänden nicht sicher sind, sondern von ihnen nahestehenden Personen bedroht sind durch Gewalt bis hin zum Tod. Wir müssen mit der gesamten Gesellschaft da konsequent gegen vorgehen, dass wir noch besser werden, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Eine weitere Zusatzfrage gibt es von der Kollegin Çolak! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Danke, Frau Senatorin, dass Sie das so deutlich hervorgehoben haben! Wir haben als SPD, Grüne und Linke dieses Jahr im März 2026 die elektronische Fußfessel in das Polizeigesetz aufgenommen und ich würde gern Ihre Einschätzung erfragen zu solchen Hochrisikofällen, wenn es um häusliche Gewalt, Stalking, Wiederholungen geht. Sagen Sie dazu noch mal ein paar Sätze: Ist das aus Ihrer Sicht ein geeignetes Instrument oder nicht? Senatorin Dr. Eva Högl: Sehr gern, herzlichen Dank, Frau Abgeordnete, für diesen Hinweis! Es ist sehr gut und wichtig, dass wir im Bremischen Polizeigesetz die Möglichkeit haben, in Hochrisikofällen, über die ich eben gesprochen habe, auch eine Fußfessel anzulegen, um den Aufenthalt eines Täters, eines Gefährders elektronisch überwachen zu können. Das ist ein ganz wichtiges Instrument. Ich werde demnächst auch nach Wiesbaden reisen und mir in der Stelle, die das für uns überwacht – wir haben einen Staatsvertrag, das Land Hessen übernimmt das für uns –, auch ganz genau anschauen, wie das wirkt. Wir haben noch keine Fußfessel bisher angelegt, aber die Kriminalpolizei hat Fälle im Blick – hatte jetzt gerade auch einen Fall im Blick, der aber jetzt in der Untersuchungshaft ist, das noch schärfere Instrument, das wir haben –, aber hat Fälle im Blick, Hochrisikofälle, um dann zu gucken, ob die Voraussetzungen vorliegen, damit die Fußfesseln auch angelegt werden. Das schützt die Opfer ganz besonders gut, weil dann diese auch sehen können, wo der Täter, der Gefährder sich befindet und entsprechend die Polizei informieren, aber auch Maßnahmen ergreifen können. Darf ich die Gelegenheit nutzen, auch noch zu sagen: Wir brauchen noch mehr Maßnahmen. Ich bin zum Beispiel sehr für das, was die Bundesjustizministerin jetzt plant, auch die Frage: Können Ehen zügiger geschieden werden, wenn die Ehepartner durch häusliche Gewalt auffällig geworden sind? Muss da das Trennungsjahr abgewartet werden? Oder auch Fragen des Sorgerechts, dass wir da stärker die Opfer schützen und die Täter bestrafen, indem wir auch die familienrechtlichen Regelungen daraufhin anpassen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit Beantwortung dieser Frage ist der Tagesordnungspunkt Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 77: Problematische digitale Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen – Prävention, Gesundheitsfolgen, Schulregeln und Jugendmedienschutz Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 24. Juni 2026 (Drucksache 21/1870) Dazu Mitteilung des Senats vom 25. August 2026 (Drucksache 21/1950) Dazu spricht als Vertreter des Senats Senator Mark Rackles. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Ja, den Titel hat der Herr Präsident sehr deutlich vorgelesen und der trifft nicht nur den Kern der Anfrage, sondern auch das große Problem, das wir haben. Denn die Themen Cybermobbing, Grooming, Deepfakes und sonstige bedenkliche Nutzung der digitalen Medien durch unsere Kinder müssen gestellt und dürfen nicht ignoriert werden. Wir haben eine Große Anfrage gestellt, damals noch als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, jetzt als Fraktion BÜRGER IN WUT, und haben auf 37 Seiten eine ziemlich umfangreiche Antwort erhalten. Eine lange Liste von Projekten, Workshops, Zuständigkeiten und teilweise auch guten Absichten. Auf die entscheidenden Fragen gibt es leider keine wirklichen Antworten, denn das Wichtige ist ja: Kommt die Hilfe dort an, wo sie benötigt wird? (Beifall BIW) Dass wir in der jüngeren Generation ein Problem mit der digitalen Mediennutzung haben, ich glaube, das ist jedem von uns bekannt. Jeder, der Kinder hat, jeder, der selbst das Internet nutzt, stellt schnell fest, wie viele Gefahren dort lauern. Deepfakes, Informationen, die uns Dinge glauben lassen, die gar nicht real sind, Anfragen auf sexueller Ebene, mit denen wir eigentlich gar nichts zu tun haben wollen oder sogar Bewertungen unserer Person, die im normalen Alltag so niemals stattfinden würden, weil man sich unter vier Augen nicht trauen würde. Genau von diesen Problemen sind auch unsere Kinder und Jugendlichen betroffen. Nur, sie haben meist nicht die Erfahrung, die wir Erwachsenen haben, nicht die Resilienz, nicht das Rückgrat und auch nicht die Stimme dazu, um sich gegen solche Dinge zu wehren. In Bremerhaven nutzt zum Beispiel nach eigenen Zahlen des Senats jeder fünfte Jugendliche zwischen 14 und 17 die digitalen Medien in problematischer Art und Weise. In der Stadtgemeinde Bremen ist es sogar fast jeder Vierte. Das sind daher keine Einzelfälle, das ist auch keine Randerscheinung, das ist eine relevante Belastung für junge Menschen, ihre Familien, für Schulen und für Fachkräfte. (Beifall BIW) Was sagt der Senat zur Versorgungslage? Dem Schulamt liegen keine validen Daten zur spezifischen Versorgung vor. Das ist zumindest der Kern der Antwort. Der Senat kennt das Problem, aber er kann nicht verlässlich sagen, ob die Hilfen ausreichen. Stattdessen kommen eine Vielzahl an Angebotsnamen, „Lions Quest“, ich muss mal vorlesen, die kann ich mir gar nicht alle merken, „Gemeinsam Klasse sein“, „Durchblick frei“, Cybermobbing-Workshops, Elternabende, „ #Aufgeklärt“, Gesundheitsfachkräfte, die Fachstelle Medienabhängigkeit und vieles mehr. Ja, jedes einzelne dieser Angebote kann sinnvoll sein, man müsste vielleicht noch mal das eine oder andere evaluieren, aber eine Sammlung verschiedener Projekte ist noch lange keine Strategie, meine Damen und Herren, (Beifall BIW) denn der Senat kann nicht sagen, wie viele Schüler diese Angebote tatsächlich erreichen, welche Schulen regelmäßig teilnehmen, welche nicht, welche Angebote dauerhaft abgesichert sind, welche nur von befristeten Projektmitteln abhängen, die demnächst vielleicht auslaufen, wie viele Fachkräfte tatsächlich zur Verfügung stehen. Wie sich die Lage zwischen Bremen und Bremerhaven oder zwischen unterschiedlichen Quartieren unterscheidet, kann man auch nicht sagen und vor allem, welche Maßnahmen messbar wirken. Das ist daher kein nebensächliches Verwaltungsproblem. Das ist die Frage, ob Politik nach Bedarf handelt oder nur nach Zuständigkeiten. Wer Prävention ernst meint, muss auch wissen, ob sie ankommt. Wer Kinder schützen will, muss wissen, welche Risiken sie betreffen. Wer öffentliche Mittel einsetzt, muss erklären, was damit erreicht wird, meine Damen und Herren. Gerade dort entstehen Gewohnheiten. Wie lange wird online verbracht? Besonders schwierig wird die Datenlücke bei Kindern unter 14 Jahren, denn dem Senat liegen hier noch weniger Daten vor. Für diese Altersgruppe gibt es nämlich gar keine belastbaren, landesspezifischen Daten, aber gerade da entstehen die ersten Gewohnheiten. Wie lange wird online verbracht? Wie wird kommuniziert? Wie gelingt Selbstregulierung? Wie früh beginnen Kinder problematisches Verhalten, Mobbing, sexualisierte Ansprachen oder manipulative Plattformmechanismen? Die Lücke ist umso bemerkenswerter, weil digitale Endgeräte in der Schule bereits früh zum Alltag gehören. In Bremen beginnt die 1-zu-1-iPad-Ausstattung nämlich bereits ab Klasse 1 und in Bremerhaven ab Klasse 2. Niemand verlangt hier, Digitalisierung zurückzudrehen. Digitale Teilhabe, moderne Lernformen und Zugang zu Wissen sind wichtig. Aber Geräte auszugeben, meine Damen und Herren, das ist keine Medienbildung. Ein iPad ersetzt weder Orientierung noch Selbstregulation, weder Datenschutzkompetenzen noch Schutz vor digitaler Gewalt. (Beifall BIW) Auch bei den Smartphoneregeln bleibt der Senat hinter seinen Möglichkeiten zurück. In Bremerhaven gibt es nämlich unterschiedliche Modelle an den Schulen: vollständige Verbote, eingeschränkte Pausennutzung und altersgestufte Regelungen. Das wäre eine Chance, systematisch zu prüfen: Welche Regeln funktionieren für welche Altersgruppe und Schulformen? Stattdessen beschreibt der Senat lediglich den Status quo, anstatt einen Nutzen daraus zu ziehen. Er evaluiert nicht, ob sich Unterrichtsruhe, Konzentration, Pausenverhalten, Konflikte und soziale Begegnungen verändern. Das Gleiche gilt für Cybermobbing, Sextortion oder die digitale Gewalt. Die wenigen verfügbaren Zahlen sind kein Lagebild. Die Polizeistatistik erfasst dieses Phänomen nicht mal eigenständig. Die drei gemeldeten schweren Fälle von Cybermobbing pro Schuljahr in Bremerhaven bilden nur Fälle ab, die einen eigenen schulischen Meldeweg durchlaufen haben. Meine Damen und Herren, das Dunkelfeld ist sehr wahrscheinlich sehr, sehr groß. (Beifall BIW) Digitale Medien sind kein Randthema und keine Zukunftsfrage, denn sie gehören längst zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Vor 30 Jahren kannten wir dieses Problem nicht. Wir kannten weder endloses Scrollen noch Deepfakes, Cybermobbing, Sextortion oder KI-Bots. Wir hatten hier und da mal diese Pop-ups, das wurde irgendwann gelöst, dann kamen mal ein paar Mails. Aber dieses massive, dieses auch systematische Rangehen an die Kinder und Jugendlichen, an uns damals, das kannten wir nicht. Heute sind es aber reale Risiken, auf die Schule, Jugendhilfe, Elternarbeit und Politik vorbereitet sein müssen. Wir haben schon zu viele Jahre verpasst, uns dieses Themas ernsthaft anzunehmen, meine Damen und Herren. Der Senat weiß genug, um zu handeln. Was fehlt, ist der politische Wille und vor allem eine verbindliche Steuerung. Wir brauchen jetzt eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, nicht irgendwann die nächste Arbeitsgruppe oder das nächste Projekt, das vielleicht auch drittmittelfinanziert ist. Alles schön, nützt uns nur nichts. Wer früh digitalisiert, meine Damen und Herren, muss früh begleiten und schützen. Die Eltern schaffen es nicht alleine. Auch an den Schulen werden wir damit konfrontiert. Die Schülerinnen und Schüler untereinander kennen sich, suchen sich online auf und fangen an, sich zu mobben, zum Beispiel. Nicht alle, aber so läuft das ganz oft. Durch persönliche Kontakte wird dann in der digitalen Welt jemand zum Beispiel angegriffen. Von daher müssen auch wir hier Entscheidungen treffen, die unsere Kinder schützen. Wer Prävention verspricht, muss auch die Wirkung nachweisen. Da gibt die Anfrage nicht genug her, um genau das zu beweisen. Ganz im Gegenteil, wir machen viel, ob es ausreicht, wissen wir nicht. Ob das, was wir machen, überhaupt was bringt, wissen wir nicht. Genau da liegt das Problem. – Wir von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, nein, Entschuldigung, wir von BÜRGER IN WUT danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BIW) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Fricke auf! – Der ist überrascht, aber er ist jetzt dran. (Unruhe) Könnten Sie dem Redner die Aufmerksamkeit schenken? (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Das will ich gern selbst entscheiden, wem ich Aufmerksamkeit schenke und wem nicht!) Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die sozialen Medien nehmen für immer mehr Menschen eine zentrale Rolle ein. Wer heute nicht auf TikTok, X oder Instagram ist, der ignoriert die Lebenswelt der jüngeren Generation. Sie sind das wichtigste, oft sogar das einzige Nachrichtenmedium, dazu Kommunikationsplattform, Unterhaltungsmedium und noch viel mehr. Sie sind die Fenster, durch die junge Menschen in die Welt und in unsere Gesellschaft blicken. Deswegen ist es umso beunruhigender zu sehen, welche Folgen algorithmengesteuerter Medienkonsum auf junge Menschen hat. Wissenschaftliche Studien haben schon seit 2019 klar darauf hingewiesen, dass mehrstündiger täglicher Social-Media-Konsum die Wahrscheinlichkeit für Depressionen stark erhöht. Viele Jugendliche vergleichen sich mit selektierten Urlaubsfotos, Fahrern geliehener Sportwagen und KIoptimierten Beauty-Influencern. Selbstwahrnehmung und Zufriedenheit mit dem eigenen Körper und den eigenen Lebensumständen nehmen dann mit teils drastischen Folgen für die seelische Gesundheit deutlich ab. Da hören die Effekte aber nicht auf. Wenn wir auf die Auswirkungen, auf die kognitive Leistungsfähigkeit gucken, wird es dramatisch. Die Entwicklung des Gehirns wird durch unser Handeln bestimmt. Wer jeden Tag ständig Social Media aufmacht, der bekommt alles optimiert und mundgerecht vorgesetzt und gewöhnt sich daran. Konzentriert längere Texte zu lesen oder einem komplexen Thema im Unterricht zu folgen, wird dann deutlich schwerer. Häufig lassen sich Bremer Schüler alles von KI vorlesen und diktieren Texte direkt ins Smartphone. Natürlich führt das zu immer größeren Schwierigkeiten, richtig Lesen und Schreiben zu lernen. Wer sich immer nur alles von KI zusammenfassen lässt, fällt auf jede KI-Vorstellung, jede Falschmeldung herein, denn im Hintergrund läuft der Algorithmus. Der optimiert aber nicht für geistige Gesundheit, persönliches Wachstum oder die Stabilität unserer Gesellschaft, im Gegenteil, er optimiert für Nutzungsdauer und Unternehmensgewinne. Dass die Betreiber um den angerichteten Schaden wissen und es ihnen egal ist, das erfuhren wir von Whistleblowern; 2021 sagte Ex-FacebookManagerin Frances Haugen vor dem US-Senat aus, und sie war nicht die einzige. Heutzutage kommt noch die offene autokratische Agenda gewisser Plattformbetreiber als Problem hinzu. Bei diesen Algorithmen sind die gleichen Menschen und Mechanismen am Werk, die Glücksspielautomaten und Online-Casinos optimieren. Ob ich in Mobile Games eine Lootbox aufmache oder in der Spielothek am Hebel des einarmigen Banditen ziehe, selbes Prinzip, ähnliche Suchtgefahr. Hier brauchen wir Bremer Lehrer und Unterrichtsformate, die Medienkompetenz gut vermitteln. Herr Senator Rackles, da müssen wir genau hinschauen, da müssen wir handeln. Glücksspielsucht und Mediensucht beginnen früh, immer mehr junge Menschen sind nicht ausbildungsreif und die schlechten Bildungsmonitorresultate in Bremen und Bremerhaven sind kein Zufall. Mit dem Nutzungsverbot bis Sek I an Schulen geht der Senat gerade in die richtige Richtung. Das reicht aber nicht, wie üblich zu wenig, zu spät. Woran ich Sie hier erinnern muss: Medienkompetenz kommt nicht von selbst. Wir brauchen Angebote, auch für Eltern, um auch die fit zu machen, die es noch nicht sind. Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche brauchen Vorbilder. Eltern sind die engsten Bezugspersonen, da können wir ansetzen. Es muss aber auch genug Geld für genug Lehrer und gute Weiterbildung da sein. Das geht an den ganzen Senat: Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition unserer Zeit. Ansonsten dürfen wir uns dann schon bald fragen, wie die kommende Generation bitte schön am Ende die Rentenbeiträge und die Schuldenzinsen erwirtschaften soll, die wir ihr aufbürden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Hassanpour auf! (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Der ist doch die ganze Zeit in Social Media!) Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mediennutzung vieler Jugendlicher ist zunehmend problematisch. Das zeigt die SCHULBUSStudie aus dem Jahr 2025 deutlich, auf die sich die Senatsantwort vor allem stützt. Zwar haben sich die täglichen Bildschirmzeiten der Jugendlichen nicht erhöht, das Verhalten am Bildschirm wird aber von vielen Jugendlichen immer öfter als Sucht beschrieben. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während bei Jungen vor allem Gaming und Glücksspiel Probleme bereiten, so sind es bei den Mädchen vor allem die sozialen Medien, die als süchtig machend benannt werden. Gerade für Mädchen beziehungsweise junge Frauen ist dann oft ein Folgeproblem, dass die eigene Körperwahrnehmung verzerrt wird. Unerreichbare Ideale werden präsentiert und führen nicht nur dazu, dass der eigene Körper immer wieder infrage gestellt wird, sondern dass auch ganz konkret Magersucht oder andere Störungen des Essverhaltens auftreten. Neben dem Effekt des Süchtigwerdens benennt die Senatsantwort auch noch andere Probleme der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Hierbei geht es dann nicht um das eigene Medienverhalten, sondern darum, was Kinder und Jugendliche im Internet erleben, Hassrede und Cybermobbing sowie die Konfrontation mit pornografischem Material gehören dazu. Gleichzeitig, auch das macht die Senatsantwort deutlich, ist die Beschreibung des Internets allein als Gefahrenraum für Kinder und Jugendliche natürlich nicht zielführend und wird dem, was diese täglich im Internet erleben, auch nicht gerecht. Es ist für Jugendliche heutzutage einfach Normalität, sowohl offline als auch online zu leben, soziale Kontakte in beiden Sphären zu pflegen und Medien im Alltag einzusetzen. Ziel muss also sein, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Weg in die digitale Welt zu ermöglichen, sie zur mündigen Nutzung des Internets zu befähigen und ihnen Medienkompetenz beizubringen. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig müssen wir Erwachsenen uns hinter die Ohren schreiben und das gewährleisten, dass das Internet ein sicherer Raum für alle Nutzer:innen, aber insbesondere für Kinder und Jugendliche ist. Wie im Land Bremen beide Ziele erreicht werden, die Steigerung der Medienkompetenz und die Sicherung des digitalen Raums, das zeigt die Senatsantwort. Zuerst sind natürlich die Schulen gefragt. Medienkompetenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem digitalen Raum sind Querschnittsaufgaben des Unterrichts von der Grundschule bis in die Sekundarstufe II. Die Themenfelder sind in den Bildungsplänen aller Fächer verankert. Fortbildungsangebote am LIS finden regelmäßig statt, um Lehrkräfte darin zu unterstützen, diese Aufgabe wahrzunehmen, und am Landesinstitut für Schule, also dem LIS, ist die zentrale Suchtpräventionsstelle für das Land Bremen angesiedelt. Diese hat eine erhebliche Kompetenz auch im Bereich der Mediensucht aufgebaut. Neben Fortbildungen für Lehrkräfte werden vor allem Workshops für Schüler:innen angeboten. Das LIS ist regelmäßig an den Schulen mit diesen Workshops präsent und neben der Thematisierung von Verhaltenssucht geht es in diesen Workshops vor allem auch darum, Kinder und Jugendliche zu stärken, damit sie gar nicht erst eine Mediensucht entwickeln. Ebenfalls zu diesen Workshops gehören Angebote, die sich gezielt an FLINTA-Jugendliche wenden und das Ziel haben, sich gegen Onlinegewalt zu wehren. Abgerundet werden diese Angebote des Landes Bremen durch ein Beratungsnetzwerk, in dem sowohl Jugendliche als auch Eltern Hilfe finden, wenn es zu Mediensucht, anderen Krisen oder selbstgefährdendem Verhalten kommt. Zuerst zu nennen sind an dieser Stelle die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren, die wir als ReBUZ kennen. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Beratungsstellen, die nicht direkt dem Schulsystem angehören, wie die Ambulante Suchthilfe, die Suchtprävention der Caritas oder natürlich auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Inhaltlich sehe ich das Land Bremen bei der Förderung der Medienkompetenz und der Suchtprävention und der Beratung und so weiter echt gut aufgestellt. Fraglich bleibt für mich beim Lesen der Senatsantwort aber, ob die Angebote ausreichend sind. Vor allem vor Kurzem hat die Suchtpräventionsstelle am LIS der Deputation für Kinder und Bildung einen Bericht über ihre Arbeit vorgelegt. Aus diesem Bericht wissen wir, dass aktuell die Präventionsstelle nicht ausreichend ausgestattet ist, um alle Schulen im Land Bremen mit ihrer Arbeit zu erreichen, auch wenn es bereits einen sehr hohen Abdeckungsgrad gibt. Als Politik erreichen uns ebenso regelmäßig Beschwerden, dass die Wartezeiten für Beratungen am ReBUZ viel zu lang sind und Kinder und Jugendliche nicht schnell genug bei Problemen Unterstützung bekommen. Beide Befunde, sowohl, dass das LIS mit den Präventionsangeboten noch nicht vollständig in der Fläche angekommen ist als auch, dass wir an den ReBUZ mehr Beratungen brauchen, müssen wir als Koalition ernst nehmen und in künftige Beratungen einfließen lassen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Regelungen, mit denen wir das Internet als Schutzraum für Kinder und Jugendliche besser ausgestalten, werden vor allem auf EU- und Bundesebene getroffen. Hier können wir als Bundesland zwar intervenieren, sind an den Entscheidungen aber nur indirekt beteiligt. Einige von Ihnen wissen bereits, dass die EU-Kommissionspräsidentin letzte Woche ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt hat, wie zukünftig der Zugang zum Internet nach Alter reguliert werden soll. Um ehrlich zu sein, das ist jetzt erst mal meine persönliche Meinung, gehen mir die Vorschläge der EU-Kommission viel zu weit. Umfangreiche Zugangskontrollen sind vorgesehen, die weit über das Ziel des Kinder- und Jugendschutzes hinausgehen und den allgemeinen freien Zugang zum Internet, wie wir ihn bisher kennen, abschaffen werden. Das ist aus Datenschutzsicht hochriskant, wenn wir uns für jeden Instagram-Account, für jeden Facebook-Account mit Ausweis anmelden müssen und somit auch unsere Identität festgelegt ist und verknüpft ist mit den Accounts. Gleichzeitig will die EU-Kommission die großen Internetplattformen aber nur im geringen Umfang in die Pflicht nehmen, die Suchtgefährdung in ihren Angeboten, die Steuerung über Likes und Algorithmen zu verringern. Ich finde, hier muss deutlich nachgebessert werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Senat spricht hier in seiner vorliegenden Antwort allgemein davon, dass Alterskontrollen und Datenschutz austariert werden müssen, das finde ich sehr gut, da freue ich mich sehr drüber, und dass selbstverständlich auch die Internetkonzerne in der Pflicht stehen, Jugendschutz zu betreiben. Das ist meiner Meinung nach genau der richtige Weg. Ich hoffe, dass der Senat auch nach den jetzt vorliegenden Vorschlägen der EU weiterhin bei dieser ausgewogenen Position bleibt und sich in diesem Sinne auf Bundes- und EU-Ebene für eine Korrektur der Vorschläge aus der EU-Kommission einsetzen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir debattieren eine Große Anfrage von BÜRGER IN WUT zum Thema Digitale Medien. Wie auch schon ein-, zweimal gesagt wurde: Die Große Anfrage betrifft ganz viele Themen und uwar gehen wir in 24 Fragen ganz breit von Bildschirmzeit über Cybermobbing, von Gaming zu sensiblen Inhalten und von KI-Chatbots bis zu Jugendschutz. An dieser Stelle einmal danke an die verschiedenen Ressorts, die das bearbeitet haben und beantwortet haben! Das wird nicht ganz einfach, in dieser Redezeit gleich alle Themen zu bearbeiten, deswegen werde ich mir gleich drei Stück rausnehmen. Aber vorweg, die Ausgangslage ist ganz bemerkenswert: 14- bis 17-Jährige, das sind die einzigen Daten, die wir bekommen haben, verbringen in Bremen und Bremerhaven durchschnittlich 5,2 Stunden täglich zusätzlich zur schulischen Nutzung online. Gleichzeitig ist aber die reine Nutzerzeit zurückgegangen. Das deckt sich mit insgesamten Statistiken. Selbst Meta gibt eigene Statistiken raus, in denen sie zum Beispiel zeigen, dass in den letzten zehn Jahren auch die Instagram-Nutzung deutlich zurückgegangen ist. Gleichzeitig entsteht ein immer größerer Anteil an problematischer Internetnutzung. In Bremen sind es 23,8 Prozent, in Bremerhaven 19,8. Das folgt auch der Beobachtung, dass wir kein Social Media mehr haben wie vor zehn Jahren, sondern jetzt in TikTok-Algorithmen leben und sonstigen. Das heißt, die eigentlich interessante Erkenntnis daraus ist, dass wir uns weniger angucken sollten, was ist eigentlich die durchschnittliche Bildschirmzeit pro Tag, sondern mit welchen Medien man diese durchschnittliche Bildschirmzeit verbringt. Der erste Punkt, den ich mir rausgenommen habe, aus den 24 Fragen, ist das Thema Handyverbot. Das ist hier schon oft diskutiert worden. Es gab einen CDU-Antrag, der wurde abgelehnt. Dann kam doch eine Umsetzung, und zwar ganz schnell, und wir haben uns damals dagegen positioniert, nicht, weil wir für eine unregulierte Handynutzung an Schulen sind, sondern weil ich während der Debatte Schulen kennengelernt habe, die, glaube ich, einen sehr, sehr guten Weg gefunden haben, damit umzugehen. Die haben nämlich zwischen Schülerinnen und Schülern und der Schule Lösungen entwickelt. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist das gerade ein Paradebeispiel, was wir eigentlich haben wollen müssten, wenn wir über gute Medienkompetenz und Verstehen von Medien sprechen. Da wurden Probleme erkannt, es wurde sich gemeinsam auf Regeln geeinigt, da wurde Verantwortung übernommen, wie man mit seinen Freiheiten umgehen kann und umgehen muss, statt ausschließlich Verbote von oben drüberzugeben. Ich habe danach gehört, dass das an manchen Schulen gar nicht so gut ankam, weil man sich gerade auf diesen Prozess geeinigt hat und der dann quasi wieder abgeschafft wurde. Deshalb fand ich besonders spannend in der Antwort des Senats, dass der Erlass von den Schulen durchweg positiv bewertet wurde und dass es für Klarheit und Handlungssicherheit gesorgt hat. Das ist wahrscheinlich wirklich ein Pluspunkt, dass die Schulen mit der Aufgabe nicht mehr alleingelassen sind, das zu regeln. Tatsächlich aber die Frage, gibt es jetzt wesentlich weniger Unterrichtsstörungen, sind Schülerinnen und Schüler konzentrierter, hat sich das Pausenverhalten, darüber haben wir ja auch gesprochen, wesentlich verändert? Der Senat beschreibt selbst, dass wir immer noch Müdigkeit, Konzentrationsprobleme und Konflikte mit Smartphones als konkrete Probleme im Schulalltag haben. Ich fände das sinnvoll, dass wir da eine Evaluation machen, weil die Rückmeldung noch keine Überprüfung ist. Wenn wir so einen großen Eingriff in die Grundrechte unserer Schülerinnen und Schüler vornehmen, dann sollte man auch eine vernünftige Evaluation machen. Vielleicht können wir uns darauf einigen, ohne dass wir als Opposition das noch mal einbringen. Das wäre, glaube ich, sinnvoll. (Beifall FDP) Der zweite Punkt: Wir haben gesehen, es gibt ganz, ganz viele Angebote. Es gibt den „Medienkompass“, das „Internet-ABC“, das Projekt „Aufgeklärt“, das Projekt „Durchblick“, „Lions-Quest“, „Gemeinsam Klasse sein“; ich könnte noch ganz viele hier weiter aufzählen. Ich habe auch gemerkt, wie viele Projekte es eigentlich im Thema Medienkompetenz gibt. Das heißt, das Problem ist nicht, wir machen zu wenig, sondern das Problem ist, dass ich genauso wie die Fraktion BÜRGER IN WUT nicht richtig rauslesen kann, welche Projekte davon was bringen. Ich muss leider auch gestehen, ich kann gar nicht sagen, ob es jetzt an dem Senat liegt oder an der Fraktion BÜRGER IN WUT, denn sie haben gar nicht abgefragt, welche von diesen Maßnahmen irgendwas bringen. Deswegen bleiben wir da ein bisschen ratlos. Das sollte, glaube ich, unser oberstes Ziel sein, weil wir auch sehen, im ReBUZ wird das Angebot, das wir stellen, gar nicht hundertprozentig abgefragt. Das heißt auch nicht, dass das ReBUZ einen schlechten Job macht, sondern dass wir vielleicht überprüfen müssten: Kommt unser Hilfeangebot überhaupt bei denjenigen an, die unser Hilfeangebot brauchen? Der Kernsatz müsste also sein: Präventionspolitik darf nicht danach bewertet werden, wie viele Projekte es gibt, sondern ob sich auch die Lage für unsere Jugendlichen verbessert. (Beifall FDP) Der dritte Punkt ist, das ist quasi übergreifend, dass wir noch keine so richtige Strategie haben. Der Senat sagt selbst, eine eigenständige ressortübergreifende Strategie für problematische digitale Mediennutzung gibt es bislang nicht. Erst nach einer Empfehlung von der Bundeskommission soll jetzt eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe konkrete Schlussfolgerungen für Bremen ziehen. Ich glaube, gerade da sollten wir ein bisschen schneller vorankommen. Da brauchen wir nicht das nächste Projekt oder die nächste Arbeitsgruppe, sondern wir sollten uns klare Ziele setzen: Was wollen wir eigentlich in den nächsten drei bis fünf Jahren erreichen? Welche Indikatoren messen wir denn da? Welche Programme wollen wir evaluieren? Welche führen wir fort? Welche führen wir nicht fort? Erst dann kommen wir weg von diesen ganzen Einzelmaßnahmen, können ja auch das noch mal verstärken, was viel bringt. Das muss eigentlich unser oberstes Ziel sein, dass wir jetzt mit der Gesamtstrategie vorankommen. Eine Schlussbemerkung: Ich spreche sehr oft mit jungen Menschen, wenn wir Austausche haben mit Schülerinnen und Schülern, und wir hatten auch letztens eine größere Veranstaltung mit Abgeordneten aus allen Fraktionen zum Thema KI und Social Media. Ich nehme wahr, dass junge Menschen unfassbar bewusst mit diesem ganzen Thema umgehen, dass denen bewusst ist, welche Herausforderungen digitale Medien mit sich bringen, welche Gefahren sie mit sich bringen. Die kommen auch auf uns zu mit Vorschlägen für Regulatorik, Prävention, fordern Behandlungsangebote ein. Sie wollen bloß einfach keine einfachen Antworten auf komplizierte Fragen. Deswegen glaube ich, dass da eine ganz große Aufgabe bei uns als Politik liegt, gerade nicht einfache Antworten auf komplizierte Fragen zu geben, sondern dass man die ernst nimmt und auch mit den Jugendlichen spricht und nicht über die Jugendlichen. Deswegen muss das nächste Ziel sein, unsere Gesamtstrategie auszuarbeiten. Wir machen da ganz, ganz viel, das heißt aber nicht, wir erreichen da ganz, ganz viel, und das müsste eigentlich unser Ziel sein. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Tek. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen, lieber Herr Hassanpour! Heute kommen wir uns inhaltlich etwas nah. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Oha!) Liebe Kolleg:innen, Smartphones, Instagram, TikTok, Gaming, Streaming, all das gehört heute ganz selbstverständlich zum Alltag junger Menschen und nicht nur zum Alltag junger Menschen, sondern auch in unseren Alltag. Wenn ich einmal in diese Reihen schaue, so sind Sie doch alle mit Ihren PCs und Handys beschäftigt. Ich gehe aber davon aus, dass Sie gerade ernsthaft an Ihren Debatten arbeiten. Die digitale Welt ist für Jugendliche ein natürlicher Teil ihres Lebens. Sie reden dort miteinander, hören Musik, spielen, informieren sich, lernen, verlieben sich sogar, streiten sich und probieren sich aus, also eigentlich alles, was Jugend schon immer ausgemacht hat, nur eben heute auch digital. Trotzdem dürfen wir die Probleme nicht kleinreden. Die Antwort des Senats zeigt, dass es jungen Menschen zunehmend schwerfällt, einen gesunden Umgang mit digitalen Medien zu finden. Das Interessante ist: Obwohl die durchschnittliche Onlinezeit nicht gestiegen ist, nimmt problematische Nutzung zu. Es geht also nicht einfach darum, Stunden zu zählen, es geht darum, wie digitale Medien genutzt werden und wie diese sich auf das Leben und Befinden auswirken, ob Gaming nur noch ein Hobby unter vielen bleibt oder irgendwann Schule, Freunde und Sport verdrängt, ob soziale Medien verbinden oder ob der permanente Vergleich mit vermeintlich perfekten Leben und Körpern das eigene Selbstbild verändert. Gerade bei Mädchen beschreibt der Senat einen erheblichen sozialen Vergleichsdruck und eine sehr kritische Körperwahrnehmung. Das ist keine Frage, die wir allein mit Medienkompetenz beantworten können. Problematische Mediennutzung steht häufig neben familiären Konflikten, schulischen Schwierigkeiten oder anderen psychosozialen Belastungen. Deshalb brauchen wir starke Strukturen für junge Menschen, eine erreichbare Jugendhilfe, gute Beratungsangebote und eine verlässliche Offene Kinder- und Jugendarbeit und starke Jugendverbände, denn nicht jedes Problem macht sich im Klassenzimmer bemerkbar. Manchmal sind es die Mitarbeitenden im Freizi oder die Vertrauenspersonen im Jugendverband, die zuerst merken: Hier zieht sich jemand zurück, hier braucht jemand Unterstützung. Solche Strukturen dürfen nicht von kurzfristigen Projekten abhängen. Prävention, das beschreibt auch der Senat, braucht Verlässlichkeit, sie braucht Menschen, Beziehungen und Orte, die bleiben. Aber wir dürfen die Verantwortung nicht nur allein Jugendlichen, Eltern und Pädagog:innen überlassen. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, deren Geschäftsmodell davon lebt, unsere Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Der nächste Inhalt startet automatisch, der Feed endet nie, die nächste Benachrichtigung wartet schon. Ein zwölfjähriges Kind und ein milliardenschwerer Plattformkonzern begegnen sich nicht auf Augenhöhe. Deshalb gehört zur Debatte auch „Safety by Design“. Kinder- und Jugendschutz muss von Anfang an in digitalen Angeboten eingebaut werden, durch sichere Voreinstellungen für Minderjährige und Grenzen für Mechanismen, die gezielt darauf ausgelegt sind, Nutzer:innen möglichst lange auf den Plattformen zu halten. Das ist keine Absage an die digitale Welt, im Gegenteil. Wir wollen, dass junge Menschen diese Welt nutzen, entdecken und gestalten können. Aber wir erwarten zugleich von denjenigen, die mit dieser digitalen Welt Geld verdienen, dass sie Verantwortung übernehmen. Auch hier gilt: Verbote alleine machen junge Menschen nicht medienkompetent. Lassen Sie uns den Jugendlichen vermitteln, dass wir ihnen den vernünftigen Umgang mit dieser Welt grundsätzlich zutrauen. Ja, Jugendliche brauchen Schutz, aber sie brauchen genauso Vertrauen und Freiräume. Sie müssen lernen können, Risiken selbst zu erkennen, Entscheidungen zu treffen und ja, auch Fehler zu machen. Denn Jugend hat sich nicht grundsätzlich geändert. Die Räume, in der Jugend stattfindet, haben sich verändert, darauf muss Politik eine zeitgemäße Antwort geben. Liebe Kolleg:innen, die Botschaft aus der heutigen Debatte darf nicht sein, die Jugend hängt zu viel am Handy. Das wäre viel zu einfach. Die eigentliche Botschaft lautet: Digitale Medien bieten jungen Menschen enorme Chancen, aber ein relevanter Teil der Jugendlichen entwickelt Nutzungsmuster, bei denen Unterstützung notwendig ist. Unsere Aufgabe als Politik ist es deshalb nicht, jungen Menschen die digitale Welt wegzunehmen, unsere Aufgabe ist es, ihnen die Fähigkeiten und die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, um sich darin sicher und selbstbestimmt bewegen zu können. Dafür brauchen wir starke Familien, gute Schulen, eine gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe, eine verlässliche Kinder- und Jugendarbeit und einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz. Vor allem brauchen wir eins: eine Jugendpolitik, die jungen Menschen etwas zutraut, sie schützt, wo Schutz notwendig ist, unterstützt, wo Unterstützung gebraucht wird, und beteiligt, wo Entscheidungen über ihr Leben getroffen werden. Das ist der Anspruch, den ich an eine moderne und wirksame Jugendpolitik habe. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senator Rackles das Wort. Senator Mark Rackles: Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ganz dankbar, dass ich bei der Abgeordneten Tek gleich anschließen kann, die ja die Gemeinsamkeiten betont hat, denn obwohl die Anfrage von BÜRGER IN WUT kam – –. (Zuruf) „BÜRGER:INNEN IN WUT“, genau, so viel Zeit muss sein, das stimmt. Wobei man auch lange darüber reden könnte, warum eine Partei sich wütend nennt, und wir reden hier über Digitalisierung, wo die Wut und die Aggressionen und die Polarisierung eine Riesenrolle spielen. Mag alles miteinander zusammenhängen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Warum nennt man sich SPD, wenn man keine Sozialpolitik macht?) Trotzdem ist die Anfrage als solche natürlich eine sehr spannende, weil sie die zentralen Fragen in der Bildungspolitik benennt. Ich habe im Kern im Bildungsbereich, im Kinderbereich zwei ganz große Herausforderungen. Das eine ist die Frage der Entwicklung in der Inklusion, Sonderpädagogik, Förderbedarfe. Nun hatten wir kürzlich im Haushalts- und Finanzausschuss wieder eine Vorlage, die nur die Problematik abgebildet hat. Die zweite große Frage, und die ist viel, viel größer, ist die Frage der Mediennutzung und der Folgen einer Mediennutzung, die schon in der Kita beginnt, wo wir Kinder reinbekommen, die den Blickkontakt nicht halten können zu den Erzieherinnen, die Aufmerksamkeitsspannen von Schnecken haben, angeblich, was natürlich alles auf die Qualität von Bildungsprozessen durchschlägt. Das ist eine der ganz großen Fragen. Ich bin ganz froh, wenn die „BÜRGER:INNEN IN WUT“, Frau Tiedemann, zu allem eine Antwort haben und sich wundern, dass der Senat nicht zu allem schon sprechbereit ist. Dann wäre ich extrem interessiert, was Ihre Antworten da sind, weil das eine sehr komplexe, gesamtdynamische, gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, die uns alle vor große Fragen stellt, wo die Antworten leider nicht so schnell zu geben sind. Deswegen ist es ausgesprochen spannend, und Sie haben mehrfach darauf Bezug genommen: Es haben sich viele Expert:innen in allen möglichen Runden dazu Gedanken gemacht. Die EU ist genannt worden, die Prien‘sche Kommission ist genannt worden, die ein Jahr getagt hat und an drei verschiedenen Stellen Empfehlungen ausgesprochen hat. Der Papst hat sich dazu verhalten, wir haben die Kinderärzte, die Kinderpsycholog:innen, wir haben die GMK, die im Juni dazu ein Thema – –. Es sind wirklich eine ganze Menge Menschen gerade unterwegs, die versuchen, zu erklären oder versuchen, zu begreifen, was da gerade passiert, und auf dieser Skala zwischen Verboten auf der einen Seite, wo Gefahren bestehen, und Ertüchtigen auf der anderen Seite, wo Chancen entstehen, die sinnvollen politischen Konsequenzen zu ziehen. Diese Schlussfolgerungen sind natürlich völlig unterschiedlich, ob ich mir Zwei- und Dreijährige angucke, die inzwischen ja stundenweise Bildschirmzeiten vor der Nase haben, oder ob ich mir 17-, 18-Jährige angucke, wo ich tatsächlich auch kein Problem damit habe und natürlich möchte, dass die mit diesen Medien und mit diesen neuen Angeboten sinnvoll umgehen und auch voll erfassen können, was es für Gefahren sind. In diesem Spektrum ist es nicht so ganz einfach, zu sagen: Das ist die Antwort, ich brauche da keine – haben ja beide gesagt, auch Herr Voigt, Sie haben eben gesagt, wir brauchen keine – Arbeitsgruppe. Natürlich brauchen wir eine Arbeitsgruppe. Sie haben ja sinnvollerweise eine Gesamtstrategie eingefordert, das hat Frau Tiedemann auch eingefordert, völlig richtig. Dazu ist eine ressortübergreifende Strategie notwendig, aber natürlich ist dazu eine Abstimmung notwendig und natürlich müssen wir dazu Arbeitsgruppen bilden. In diesem Fall – „wenn man nicht weiterweiß, bildet man einen Arbeitskreis“, kenne ich alle, die Sprüche – aber in diesem Fall macht es tatsächlich Sinn, dass sich mehrere Instanzen mal überlegen: Was passiert hier eigentlich? Das ist eine Situation, die Schulen als solche völlig überfordert. Ich werde den Bericht nicht zitieren, aber die Problemlage ist klar: Wir haben nicht unbedingt in der Fläche eine völlig dynamische problematische Entwicklung, wir haben eine Konzentration von Problemfällen. Wenn 25 Prozent der Kinder oder 20 Prozent der Kinder, je nachdem, wo ich hingucke, wenn 25 Prozent der Jugendlichen in dem Alter 14, 15 eine objektiv gefährliche Mediennutzung aufweisen, dann ist das ein gesellschaftliches Problem ersten Ranges. (Beifall SPD) Wenn ich jetzt zurückgehe und versuche, das zu erklären, lande ich natürlich nicht im Unterricht. Ich lande sehr schnell in familiären Strukturen, das ist vorhin genannt worden. Ich lande in gesellschaftlichen Strukturen. Ich lande auch bei der Frage gesellschaftlicher Angebote. Frau Tek hat eben die Jugendhilfe angesprochen und Jugendarbeit, das hängt ganz stark damit zusammen. Ich kann natürlich Handys verbieten und da komme ich jetzt auch zum Handyverbot. Es ist relativ einfach, das ist kurz vor meiner Zeit passiert, aber ich stehe hundertprozentig dahinter, Handys zu verbieten oder Smartphones zu verbieten in der schulischen Nutzung – nicht in der schulischen Nutzung, aber im schulischen Alltag. Alle Rückmeldungen, die ich habe, das ist hier nicht – –, das ist tatsächlich eine Empirie, die jetzt nicht einer Evaluation entspricht, aber alle Rückmeldungen, die ich habe, wenn ich in den Schulen bin, und ich bin in sehr vielen Schulen im Rahmen meiner Schultouren, die nach wie vor ja anhalten, alle Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und von Schüler:innen sogar sind positiv. Die Schüler:innen sind ein bisschen differenzierter. Die sagen: Ey, Leute, wir hatten vorher mal so eine Handyzone, wo wir mal eine Stunde mit dem Handy – –. Die 9. und die 10. Klassen beispielsweise, die gehen tatsächlich in die Richtung, zu sagen: Traut uns doch zu, mit zunehmendem Alter anders damit umzugehen. Das ist was, das werden wir auch dieses Jahr im Rahmen einer Abfrage noch mal, wo wir eine Umfrage machen mit den Schüler:innen, landesweit, wo wir vielleicht flexibler werden müssen, dass wir überlegen müssen, auch denen – –. Das spiegelt sich auch wider in den Empfehlungen der Expert:innenkommission, die ein sehr altersgestuftes System vorschlagen. Das ist genau das, was wir jetzt auswerten, vielleicht in einer Arbeitsgruppe mit anderen Fachexpert:innen in Bremen und Bremerhaven, wo man überlegen muss: Ist es vielleicht doch richtig, bestimmte gestufte Maßnahmen zuzulassen? Wir haben erst mal pauschal verboten, um den Druck aus dem System zu nehmen. Jetzt sind wir in der Lage, auf Basis von fachlichen Empfehlungen von wirklich fachkundigen Personen, die in der Neurologie unterwegs sind, in der Soziologie, Psychologie – –. Es ist ja nicht so, dass die alle einer Meinung sind, aber wenn die uns in der Tendenz sagen, es ist inzwischen klar, dass 14- bis 15-Jährige konditioniert durchaus sinnvoll damit umgehen können, verantwortlich umgehen können, wenn das eingebettet ist, dann kann man etwas lockerer werden. Wo ich nicht lockerer wäre, wären 6-, 7-, 8-Jährige. Da müssen wir teilweise ganz rigide auch führen, weil die Eltern in diesem Fall manchmal nicht mehr führen und teilweise die Eltern selbst eine Generation sind, die auch nichts anderes kennt als die Handynutzung. Inzwischen haben wir junge Eltern, die selbst schon in einer Situation aufgewachsen sind, die nicht stabil ist. Deswegen, ich will nur dafür – –, natürlich ist diese Sammlung von Fragen zu einer Großen Anfrage – –, wirkt auf über 30 Seiten wie ein Sammelsurium von Projekten. Aber ich bin ehrlich gesagt ganz froh, dass wir diese Möglichkeiten und diese Chancen in Bremen und Bremerhaven auch leben, dass wir diese Projekte haben. Die helfen auch. Wir haben gerade die Situation gehabt, dass in Oldenburg Deepfakes – haben Sie der Presse vielleicht entnommen –, ganz üble Deepfakes an die Schüler, speziell an Schülerinnen gingen. Das kann in Bremen schon mal nicht so passieren, weil wir mit „itslearning“ ein anderes System aufgebaut haben, wo die Kinder aus schulischen Accounts nicht direkt angeschrieben werden können. Das lernen wir gerade alle gemeinsam. Ich würde darum bitten – und deswegen noch mal das, was Frau Tek eben sagte –, die Gemeinsamkeiten zu betonen, das geht auch in die Richtung „BÜRGER:INNEN IN WUT“. Wir haben hier ein gemeinsames gesellschaftliches Problem, das viel, viel tiefer geht, als viele von uns, glaube ich, ahnen. Wir sind, glaube ich, am Anfang eines Prozesses. Wenn die Kinder inzwischen in der Kita auflaufen mit den sozialen Kompetenzen oder den nicht vorhandenen Kompetenzen, die wir eigentlich brauchen, dann ist das was, das sich in die gesamte Gesellschaft durchziehen wird. Ich kann nur davor warnen, jetzt zu schnell zu einfache Antworten zu finden, wie es oft üblich ist in der Politik. In diesem Fall macht es durchaus Sinn, sich etwas Zeit zu nehmen, in Ruhe zu überlegen, wie man Schutzräume und gleichzeitig Chancenräume eröffnet. Das ist unsere Aufgabe und ich wäre dankbar, wenn wir das gemeinsam leisten könnten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/1950 Kenntnis. Wir kommen nun zu TOP 66: Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler in bremischen Handwerksbetrieben einführen Antrag der Fraktion der CDU vom 8. Juni 2026 (Drucksache 21/1824) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 15. Juni 2026 (Drucksache 21/1847) Meine Damen und Herren, wir verbinden hiermit den Tagesordnungspunkt 94: Orientierung ermöglichen, Fachkräfte gewinnen: ein Freiwilliges Handwerksjahr im Land Bremen einführen! Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 11. September 2026 (Drucksache 21/1986) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Schilling. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Gröninger? (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Arpaz. Das war in der Interfrak.) Okay, die Abgeordnete Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Vielleicht zur Aufklärung der Verwunderung: Da unsere Fraktion diesen Antrag gesetzt hat, den letzten, bringe ich den ein für unsere Fraktion. Vorweg, wundern Sie sich deshalb nicht darüber, dass ich natürlich nur auf den Antrag der Koalition eingehen werde. Die anderen beiden Initiativen werden wir folglich ablehnen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Vielen Dank. – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Warten Sie doch mal die Debatte ab.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Wir präsentieren Ihnen heute ein echtes Zukunftskonzept für das bremische Handwerk und für viele junge Menschen bei uns im Bundesland. Denn beide sind aufeinander angewiesen und stehen vor zentralen Herausforderungen. Stellen wir uns einmal einen jungen Menschen vor, der gerade frisch die Schule beendet hat und den Abschluss in der Tasche – (Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: In Bremen leider nicht.) jemand, dem quasi alle Türen offenstehen, der nun ins richtige Leben starten könnte und trotzdem viele Fragen hat und den das Gefühl nicht loslässt, möglichst schnell die richtige Entscheidung für den Rest des Lebens zu treffen. Was kann ich eigentlich gut? Was macht mir Freude und wo möchte ich mich eigentlich beruflich wiederfinden? Was ist das Beste für mich? Eine Ausbildung oder doch nicht lieber die vermeintlich sichere Option und somit das Studium? Direkt weiter oder erst mal Pause? Wo habe ich überhaupt die besten Chancen? Das sind nur einige von vielen Gedanken, die einen jungen Menschen neben den gängigen multiplen Krisen aktuell beschäftigen. Deshalb wollen wir als Koalition ein neues Angebot für junge Menschen in der Übergangsphase machen mit einem Freiwilligen Handwerksjahr im Land Bremen, welches wir heute auf den Weg bringen. Denn manchmal entdeckt man den eigenen Beruf nicht in einem Flyer, bei der Beratung und auch nicht bei einem Stand auf der Berufsbildungsmesse, sondern erst dann, wenn man ihn tatsächlich ausprobiert. Wenn man morgens in einem Betrieb anfängt, mit den eigenen Händen arbeitet, etwas repariert, baut oder installiert und am Ende des Tages sieht, was man selbst geschaffen hat. Vielleicht stellt man dann fest: Das liegt mir, das kann ich, das möchte ich machen. Diese Erfahrungen zu machen, wollen wir ermöglichen, denn sie sind meiner beziehungsweise unserer Meinung nach Gold wert, nicht nur für junge Bremerinnen, sondern auch für unser Handwerk. Denn wir wissen, dass das Handwerk, was die Nachwuchskräftegewinnung angeht, vor Herausforderungen steht, seien es Vorbehalte gegenüber bestimmten Handwerksberufen, Mismatching oder auch schlicht der Gedanke, dass das Handwerk nichts für einen selber sei. Das ist ein Problem. Betriebe suchen dringend nach Azubis, nicht selten geht es auch um Existenzen – und das in einem Wirtschaftszweig, auf den wir doch so angewiesen sind und es in Zukunft noch mehr sein werden. Schließlich geht es hierbei auch um weit mehr als um die Frage, wie wir junge Menschen sinnvoll auf ihre berufliche Entwicklung vorbereiten können und Betriebe dabei unterstützen, Nachwuchskräfte zu bekommen. Es geht auch darum, wer eigentlich die großen Aufgaben, vor denen wir stehen, praktisch umsetzen soll. Mit großen Aufgaben meine ich die ökologische Transformation unserer Gesellschaft, die uns bevorsteht. Denn wir reden hier zu Recht viel in diesem Hause über Klimaschutz, über Energiewende, über energetische Sanierung, über den Ausbau erneuerbarer Energien und über die Modernisierung unserer Infrastruktur. Aber bei all diesen Themen dürfen wir eines nicht vergessen: Am Ende des Tages muss es auch jemand machen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Solaranlage montiert sich schließlich nicht von selbst, unsere Infrastruktur modernisiert sich nicht nur allein durch Beschlüsse. Dafür brauchen wir Menschen mit Wissen, mit Können und mit praktischer Erfahrung. Genau dafür brauchen wir das Handwerk. Gerade deshalb müssen wir junge Menschen für das Handwerk gewinnen und ihnen zeigen, wie vielfältig, modern und anspruchsvoll die Berufe dort tatsächlich sind und welche wichtige Rolle sie dabei haben als unsere Zukunftsmacher:innen. Long story short: Unser Vorschlag bringt deshalb zwei Dinge zusammen, die unmittelbar zusammengehören, unserer Meinung nach, und auf die wir angewiesen sind: die Berufsorientierung junger Menschen und die Fachkräftesicherung unseres Handwerks. Wie wollen wir das genau erreichen? Mit unserem Freiwilligen Handwerksjahr haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, für je drei Monate bis zu vier verschiedene Gewerke kennenzulernen und im Betrieb praktische Erfahrungen zu sammeln. Sie müssen sich also nicht sofort festlegen und können anschließend auf Grundlage eigener Erfahrungen entscheiden, welcher Weg für sie der richtige sein könnte. In Lübeck wurde das Freiwillige Handwerksjahr bereits eingeführt. Die Erfahrungen dort sind ermutigend. Mehr als 200 Betriebe hatten sich registriert für das Handwerksjahr. Über 75 Jugendliche haben im ersten Jahr an dem Modellprojekt teilgenommen und eine Vielzahl von ihnen ging anschließend in Ausbildung in einem der besuchten Betriebe. Das zeigt uns doch: Wenn wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, das Handwerk wirklich so richtig kennenzulernen, dann gibt es auch dafür Interesse. Dieses Interesse besteht auch bei den Betrieben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Als Fraktion haben wir deshalb dazu im Vorhinein bereits Gespräche mit der Handwerkskammer Bremen geführt. Ich kann Ihnen versichern, dort besteht sehr großes Interesse an der Initiative und an der gemeinsamen Entwicklung eines solchen Angebots, was mich wirklich sehr freut. (Beifall SPD, Die Linke) Denn für uns ist auch in diesem Bereich wichtig, die Projekte nicht über die Köpfe der Betriebe hinweg zu entwickeln. Im Sommer 2027 soll es dann hoffentlich losgehen, weshalb nach Beschluss der Senat gemeinsam mit der Handwerkskammer, den Berufsschulen, der Jugendberufsagentur und weiteren Partnern ein konkretes Konzept erarbeiten soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Freiwillige Handwerksjahr ist in jeder Hinsicht eine gute Sache – für die Berufsorientierung, für die Fachkräftegewinnung, für unsere Handwerksbetriebe und damit letztlich auch für unsere Zukunft. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass die Freiwilligen von heute die Meister:innen von morgen werden! Deshalb hoffe ich auf breite Unterstützung. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Gäste hier vor Ort und an den Bildschirmen! Bremen verliert zu viele junge Menschen auf dem Weg in den Beruf. Jedes Jahr verlassen über 700 Menschen Bremer Schulen ohne Abschluss. Das sind gut 10 Prozent eines Jahrgangs. Im Jahr 2025 wurde mehr als jeder dritte Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet. Mehr als jede vierte Person zwischen 25 und 34 Jahren hat in Bremen keinen Berufsabschluss. Das ist der höchste Wert aller Bundesländer. Gleichzeitig suchen unsere Handwerksbetriebe händeringend nach Nachwuchs. Ein Grund dafür ist die oft unzureichende Berufsorientierung. Viele Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräfte haben keinen guten Überblick darüber, was eine duale Ausbildung anbietet. Wir haben dazu schon Vorschläge gemacht, etwa durch ein eigenes Schulfach Berufsorientierung. Der Senat Bovenschulte hat diese Vorschläge nicht aufgegriffen. Die Praktikumsprämie, die wir mit unserem Antrag einführen, ist einfach, günstig und wirksam. Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein zeigen, wie es geht. Wer mit mindestens 15 Jahren in den Ferien freiwillig ein Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb des Handwerks macht, erhält 120 Euro pro Woche. Die Abwicklung läuft schlank und unbürokratisch über die Handwerkskammer. Die Jugendlichen bekommen echte Einblicke in den Arbeitsalltag, die Betriebe lernen potenzielle Auszubildende kennen, und beide Seiten merken früh, ob es passt. Sachsen-Anhalt ist 2020 als erstes Land gestartet. Schon 2021 hat dort jeder dritte Praktikant anschließend eine Ausbildung im Handwerk begonnen, viele davon im eigenen Praktikumsbetrieb. In Schleswig-Holstein gab es im ersten Jahr 630 Praktika. 2025 waren es schon fast 1 000. Inzwischen haben dort 309 ehemalige Praktikantinnen und Praktikanten eine Handwerksausbildung begonnen. Die Praktikumsprämie und das Handwerksjahr gehören zusammen. Auch das zeigt Schleswig-Holstein. Die Prämie schafft den ersten Kontakt während der Schulzeit, das freiwillige Handwerksjahr bietet nach dem Schulabschluss vier Gewerke in einem Jahr. In Lübeck sind rund 80 Jugendliche gestartet, über 200 Betriebe machen mit. Schon nach dem ersten Durchgang haben 20 junge Menschen eine Ausbildung begonnen. Erst schnuppern, dann ausprobieren, dann entscheiden. So entsteht eine Kette ohne Lücke. Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag zum Handwerksjahr zu. Wir stimmen auch dem Antrag der FDP zu, die das Handwerksjahr übrigens schon im Juni gefordert hat, zusammen mit einer Praktikums-App, AzubiBotschaftern und einer Kampagne für die Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium. Aber eines passt nicht zusammen. Sie berufen sich beim Handwerksjahr auf Schleswig-Holstein und lehnen gleichzeitig die Prämie ab, die dort fest dazugehört. Deswegen finde ich es auch eine absolute Missachtung unseres Antrags, hier nicht einmal darauf einzugehen. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Wenn Sie das Maßnahmenpaket von Schleswig-Holstein gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass sowohl die Praktikumsprämie als auch das Handwerksjahr ein gutes Gesamtkonzept bilden. Es ist Geld da. Es ist eine Frage der Prioritäten. Unsere Praktikumsprämie kostet im ersten Jahr rund 100 000 Euro. Das lässt sich durch die Umschichtung im Produktplan 31 bezahlen, und zwar schon im beschlossenen Haushalt 2027. Zum Vergleich: Der Ausbildungsunterstützungsfonds hat alleine im vergangenen Jahr mehrere Millionen Euro Verwaltungskosten verursacht, bezahlt aus dem Kernhaushalt. Erst letzte Woche wurden noch einmal über 600 000 Euro in die Software des Fonds gesteckt, weil die bisherigen 1,3 Millionen Euro für die Software nicht ausgereicht haben. Alleine dieser Nachschlag für die Software würde unsere Praktikumsprämie sechs Jahre lang finanzieren. Wer also sagt, es sei kein Geld da, meint in Wirklichkeit, es hat für ihn keine Priorität. (Beifall CDU) Wir als CDU setzen gemeinsam mit der FDP eine klare Priorität: Mehr junge Menschen sollen sich für einen Beruf im Handwerk entscheiden. Sie sollen schon in der Schule in den Kontakt kommen mit den Ausbildungsbetrieben. Gute Ideen dürfen nicht daran scheitern, von wem sie kommen. Es ärgert uns, dass die Koalition unseren Antrag und den Antrag der FDP ablehnt. Den Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven und den Betrieben, die Nachwuchs suchen, ist völlig egal, wer einen Antrag geschrieben hat. Sie wollen, dass es funktioniert. Wir stimmen heute allen Anträgen zu. Springen Sie über Ihren Schatten und machen Sie es genauso! – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich bei uns eine Gruppe begrüßen. Sie sind heute relativ leicht zu erkennen. Das ist nämlich der aktuelle Lehrgang des Allgemeinen Vollzugsdienstes der JVA Bremen. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt hat als Nächster das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir reden sehr viel darüber, dass junge Menschen nach der Schule noch nicht richtig wissen, welchen Weg sie einschlagen wollen. Gleichzeitig suchen Handwerksbetriebe händeringend nach Nachwuchs. Im CDU-Antrag stehen zwei sehr interessante Zahlen dazu, die zeigen, wie groß das Problem ist. Über 700 junge Menschen verlassen jährlich die Schule ohne einen Abschluss, und über ein Drittel der Ausbildungsverträge wurden 2025 vorzeitig beendet. Es gibt bekannterweise ein sogenanntes Mismatch, dass es ganz viele Schülerinnen und Schüler gibt, die mit einem Schulabschluss die Schule verlassen und händeringend nach einem Ausbildungsplatz suchen und gleichzeitig ganz viele Ausbildungsplätze leer bleiben. Für uns ist deshalb entscheidend, dass Berufsorientierung, um da einen Schritt zu machen, nicht nur auf dem Papier oder auf Berufsmessen oder auch im Klassenzimmer stattfinden muss oder soll, das wollen wir auch, aber dass junge Menschen vor allem auch tatsächlich Berufe kennenlernen können, und zwar möglichst unkompliziert und attraktiv. Dafür haben wir heute drei aus unserer Sicht sehr gute Initiativen vorliegen, die auch ineinandergreifen können. Das ist einmal der Antrag der CDU, der wurde gerade schon vorgestellt. Wir finden die Praktikumsprämie besonders richtig. Sie ist in verschiedenen Ländern schon erprobt. Es gibt ein gewisses Geld, 120 Euro pro Woche in den Ferien, und das nicht als Taschengeld, sondern ich glaube, als nötigen Anreiz, damit man was in den Ferien macht und ausprobiert, was man vielleicht sonst nicht kennengelernt hätte. Gleichzeitig profitieren ganz viele Betriebe davon, dass sie potenzielle Auszubildende im jungen Alter kennenlernen. Das Ganze soll als Pilotprojekt stattfinden, überprüft werden und dann gegebenenfalls ausgeweitet werden auf andere Branchen, also genau das, was wir immer fordern. Uns ist das sehr, sehr viel lieber als das weitere nächste theoretische Programm zur Berufsorientierung. (Beifall FDP) Wir haben deswegen, weil wir das so gut fanden, noch ein paar Ergänzungspunkte gemacht, vier an der Zahl. Wir wollen eine digitale Plattform, damit das möglichst bürokratiearm ist, Azubi-Botschafter in den Schulen, die tatsächlich von ihrem Berufsalltag erzählen, eine Kampagne zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung. Wir kennen das alle, dass viele das Studium anvisieren, aber die Ausbildung so ein bisschen unter den Tisch fällt. Wir haben auch gefordert die Prüfung eines freiwilligen Handwerksjahrs. Dahinter steht ein ziemlich einfacher Gedanke. Wie gesagt, ein Studium ist ein guter Weg, aber eine Ausbildung ist auch ein sehr guter Weg. Entscheidend ist, dass junge Menschen den Weg finden, der zu ihnen passt. (Beifall FDP) Deshalb freuen wir uns ganz besonders, dass die Koalition jetzt das freiwillige Handwerksjahr aufgreift. Gestatten Sie mir die Bemerkung, die Frau Gröninger auch schon gemacht hat: Wir haben als FDP im Juni bereits in unserem Änderungsantrag ein freiwilliges Handwerksjahr vorgeschlagen, da noch als Prüfauftrag. Deswegen ist es auch gar kein Grund zum Ärgern bei uns, sondern eher ein Grund zum Zustimmen, weil der bei Ihnen jetzt sehr viel konkreter ist. Ich muss sagen, das Modell ist auch sehr interessant. Es gibt vier dreimonatige Praxisphasen, man geht durch unterschiedliche Gewerke durch. Es ist kein Ersatz für eine Ausbildung, sondern eher ein Orientierungsjahr, was es ja auch sein soll, und das ist, glaube ich, besonders wichtig, wenn man auf das guckt, was ich eben gesagt habe: Nicht jeder 17- oder 18- Jährige muss am Tag des Schulabschlusses wissen, was er machen muss. Dann lieber ein Jahr strukturiert verschiedene Berufe ausprobieren, als vorschnell eine Ausbildung anfangen und sie nach wenigen Monaten wieder abbrechen. Ein Punkt, der uns als FDP noch besonders wichtig ist, bei der Umsetzung: Das Ganze darf nicht in der nächsten bürokratischen Parallelstruktur enden. Gerade kleine Handwerksbetriebe haben weder große Personalabteilungen, noch Kapazitäten für komplizierte Auswahlverfahren. Deswegen erkennen wir an, dass auch im Koalitionsantrag drinsteht, dass der administrative Aufwand möglichst minimal bleiben soll. Da sind wir immer so ein bisschen skeptisch, aber gucken, wie es am Ende ausgestaltet wird. Handwerkskammer einbinden, bestehende Strukturen nutzen, digital organisieren: Wir schauen uns das an. Ich glaube, dass wir hier einen gemeinsamen Nenner haben. Deswegen, ich weiß, dass Sie unseren Antrag und den Antrag der CDU ablehnen werden. Aber es wäre eine Möglichkeit gewesen, ineinander greifend mit drei guten Anträgen einen Schritt näher ans Ziel zu kommen. Ist nicht die Lösung für alles, muss es aber jetzt auch gar nicht sein. Wir brauchen mehr Kontakt zwischen Schule und Arbeitswelt, und das ist ein guter Aufschlag, den wir heute vorliegen haben. – Danke! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst will ich mal eines vorausschicken: Ich wage, mich noch dunkel daran zu erinnern, dass wir Ihnen schon mal einen Antrag präsentiert hatten, der sich mit Praktika für Mängelberufe oder Mangelberufe beschäftigt. Da waren Sie aber mehr oder weniger fraktionsübergreifend, wenn ich mich recht erinnere, doch wieder relativ einmütig der Geist, der stets verneint, weil klar, kam ja auch nicht von Ihnen. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ja, der war ja auch schlecht!) Ach, Sie können sich doch gar nicht mehr dran erinnern, seien Sie doch ehrlich! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das war ein Witz!) Von daher freuen wir uns natürlich, dass sich da eventuell die Gesinnung fraktionsübergreifend ein wenig geändert hat, weil ich denke mal, in einem Punkt sind wir uns fraktionsübergreifend einig: Bremen braucht mehr junge Menschen, die sich für eine Ausbildung entscheiden, und das Handwerk braucht endlich wieder bessere Chancen, Ihren Bildungsinitiativen gedankt, qualitativ Nachwuchs zu gewinnen. Das ist auch gar keine abstrakte wirtschaftspolitische Frage. Es betrifft den Betrieb um die Ecke, die Bäckerei, die Tischlerei, die Kfz-Werkstatt, den Elektro- oder Sanitärbetrieb. Es betrifft inzwischen auch die Großbetriebe, die eigentlich bisher mehr oder weniger in einer, ich sage mal, bevorzugten Situation waren, weil sie eigentlich immer die Möglichkeit hatten, mehr oder weniger den Rahmen der Bewerber abzuschöpfen. Das hat sich ein wenig geändert, wie wir hören. Aber es betrifft natürlich vor allem junge Menschen, die vor der Frage stehen: Was kann ich, was will ich, und wo habe ich eine echte Perspektive? Viel zu oft lautet die Antwort in Bremen: Wir beraten erst mal, wir prüfen, entwickeln Konzepte, und am Ende bleibt der konkrete Kontakt zwischen den Schülern und den Betrieben dann eventuell doch wieder halbherzig auf der Strecke. Genau deshalb ist die Praktikumsprämie der richtige Ansatz. Sie schafft einen einfachen, unmittelbaren Anreiz – Sie würden das wahrscheinlich wieder niedrigschwellig, ich liebe dieses Wort, nennen –, für Schülerinnen und Schüler, in den Ferien freiwillig in einen Handwerksbetrieb hineinzuschnuppern. Also nicht nur einen Beruf auf einer Webseite anzuklicken, nicht nur eine Hochglanzbroschüre zu lesen, sondern durchaus mal morgens im Betrieb zu stehen, echte Arbeitsabläufe kennenzulernen und zu erleben, Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen und festzustellen, das liegt mir, oder das liegt mir möglicherweise eben doch nicht. Aber auch das wäre ein Erfolg. Denn eine falsche Entscheidung, die früh vermieden wird, vermindert oder verhindert später Frust und Ausbildungsabbrüche. Die CDU beantragt also ein überschaubares Pilotprojekt. 120 Euro pro Woche bis zu vier Wochen im Jahr, eine schlanke Abwicklung über die Handwerkskammer und eine anschließende Evaluation. Das ist konkret, das ist finanzierbar, und das kann doch eigentlich auch zügig umgesetzt werden. Für uns BÜRGER IN WUT ist deshalb klar: Die Praktikumsprämie verdient Unterstützung. Aber wir sagen ebenso klar, sie darf nicht in einer bürokratischen – da richte ich mich an Sie, meine Damen und Herren – Warteschlange verschwinden. Aber zugegeben, auch der Antrag der Regierungsfraktionen zum freiwilligen Handwerksjahr enthält durchaus sinnvolle Gedanken. Wer nach dem Schulabschluss noch Orientierung braucht, wer noch zwischen mehreren Berufen schwankt oder wer ein Studium abgebrochen hat, kann von längeren Praxisphasen in unterschiedlichen Gewerken profitieren. Das Lübecker Modell mit mehreren betrieblichen Stationen kam uns da in den Sinn, das kann hierfür durchaus eine wertvolle Anregung sein. Ein freiwilliges Handwerksjahr kann also durchaus eine gute Ergänzung sein, aber es ist natürlich kein Ersatz für die Praktikumsprämie, ist wohl auch als Solches nicht gedacht. Die Praktikumsprämie setzt auch dementsprechend früher an bei jungen Menschen in der Schule. Ist eben, ich sagte es bereits, niedrigschwellig, zeitlich begrenzt und schnell umsetzbar. Das freiwillige Jahr richtet sich dagegen in erster Linie an Schulabgänger und braucht ein tragfähiges Konzept, klare Zuständigkeiten, Betriebe, die mitmachen und auch die dementsprechend notwendige solide Finanzierung. Deshalb darf die Reihenfolge nicht lauten, erst monatelang prüfen und dann irgendwann vielleicht mal handeln. Die richtige Reihenfolge lautet: Praktikumsprämie jetzt einführen, die Vermittlung digital und einfach organisieren, Schulen und Betriebe einbinden und parallel das freiwillige Handwerksjahr gemeinsam mit der Handwerkskammer entwickeln. Der FDP-Änderungsantrag enthält dabei einzelne sinnvolle Ergänzungen, eine einfache, nutzbare digitale Plattform und Azubi-Botschafter, die jungen Menschen in den Schulen ehrlich aus ihrem Berufsalltag berichten. Das ist praktisch, und das ist auch zielführend. Was wir allerdings nicht brauchen, meine Damen und Herren, ist eine Überfrachtung mit neuen Strukturen, Zuständigkeiten und Sonderleistungen, bevor überhaupt der erste Jugendliche einen Handwerksbetrieb mal von innen kennenlernt. Der Antrag der Koalition stellt deshalb selbst fest, dass ein freiwilliges Handwerksjahr für kleine Betriebe möglichst unbürokratisch sein muss. Zugleich wird über Beratungsstrukturen, Tickets, Kulturangebote und eine bundesrechtliche Gleichstellung mit FSJ und FÖJ nachgedacht. Das passt natürlich nicht so ganz zusammen. Ein Handwerksjahr ist in erster Linie Berufsorientierung durch betriebliche Praxis. Es sollte also jetzt nicht wieder künstlich zu einem weiteren schwerfälligen Freiwilligendienstsystem umgebaut werden. Betriebe brauchen Klarheit und einfache Regeln, Jugendliche brauchen echte Chancen, und der Staat muss darauf achten, dass aus einer guten Idee oder in dem Fall auch mehreren guten Ideen, kann man eigentlich schon sagen, dann nicht doch wieder kompliziertes Förderkonstrukt entsteht und wird. Meine Damen und Herren, wir brauchen keine weitere Sonntagsrede über Fachkräftemangel. Wir brauchen jetzt einfach mal in der Sache die dementsprechend auch geeignete praktische Politik. Praktikumsprämie jetzt, digitale Vermittlung, direkter Kontakt zwischen Schulen und Betrieben und ein freiwilliges Jahr als sinnvolle zweite Stufe, aber nur eben mit der Kammer, nur mit klarer Finanzierung und bitte, bitte, bitte ohne neue Bürokratiemonster. Ausbildung beginnt nicht mit einem Formular, Ausbildung beginnt mit der Begegnung zwischen einem jungen Menschen und einem Betrieb. Jedenfalls stellt sich meine Fraktion das so vor, und ich bitte Sie, dies dann in der Umsetzung zu berücksichtigen. Zustimmen werden wir Ihnen allen Dreien. – Danke! (Beifall BIW) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Sascha Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier heute über die Praktikumsprämie in Handwerksbetrieben. Dazu bieten sich die Ferien an. Die Ferien sind für Jugendliche in unserem Land nicht nur eine Zeit für Erholung und Freizeitspaß. Viele von ihnen nutzen die Wochen auch, um sich mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Oder sie absolvieren ein Praktikum, um ganz gezielt in einen Beruf hineinzuschauen, der vielleicht einmal für eine spätere Ausbildung infrage kommt. Die Einführung einer staatlichen Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler in Handwerksbetrieben ist ein gutes politisches Instrument zur Berufsorientierung und Nachwuchssicherung, das bereits in anderen deutschen Bundesländern erfolgreich umgesetzt wird. Das Konzept sieht vor, dass Jugendliche, die in den Schulferien freiwillig ein Praktikum in Handwerksbetrieben absolvieren, eine finanzielle Anerkennung direkt vom Bundesland erhalten. Jetzt gucken wir mal zu einigen anderen Bundesländern: Da gibt es nämlich schon einige Modelle, das wurde hier auch schon mal erwähnt. Da geht es zum Beispiel um die Höhe der Prämie. Da gibt es zum Beispiel den Wert 120 Euro pro Praktikumswoche. Da gibt es eine Zielgruppe, das sind Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 15 Jahren. Der Zeitraum spielt sich meist in den Ferien ab, in den Schulferien, und der Umfang ist meistens zwei bis vier Wochen pro Kalenderjahr. Hinzu kommt noch die Abwicklung, also die Auszahlung. Warum wurde oder ist die Prämie eingeführt worden? Wegen der hohen Konversionsrate, der Entlastung der Kleinbetriebe oder auch des sogenannten Anreizes gegen die sogenannten Couchferien. Jetzt kommt eine ganz interessante Zahl, die ich einmal gelesen habe: 30 Prozent der Teilnehmenden in den anderen Bundesländern, wo es bereits praktiziert wird – –, im vergangenen Jahr haben 30 Prozent nach einem Schülerpraktikum im Handwerk einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Diese Zahl finde ich sehr bemerkenswert. 30 Prozent ist schon ganz gut, aber da gibt es sicherlich auch noch ein bisschen Luft nach oben. Wir haben heute auch schon einige Vorschläge gehört. Es gibt einen Antrag der CDU, es gibt einen Änderungsantrag der FDP, es gibt auch noch einen Antrag von der Koalition. Wir als BA-Gruppe hier werden allen drei Anträgen und Änderungsanträgen zustimmen, da wir meinen, dass das der Weg in die richtige Richtung ist. Ich bitte auch, es wurde eben auch schon mal erwähnt, die Koalition darum, auch einmal dem Antrag der Opposition oder dem Änderungsantrag der Opposition zuzustimmen. Denn letztendlich verfolgen wir hier ein gemeinsames Ziel, und ich glaube, das, was wir bisher hier gehört haben, das fruchtet auch bei anderen, und das ist auch das, was wir alle wollen. Deshalb bitte ich hier um breite Zustimmung. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Solveig Eschen. Abgeordnete Dr. Solveig Eschen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäst:innen! Zunächst einmal ein kurzes Wort noch: Unsere Gesinnung hat sich zum Glück natürlich nicht geändert, Herr Schellenberg, und das wird auch so bleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Aber zum Thema zurück: Ich habe mich insgesamt fünfzehn Jahre meines Berufslebens mit dem Thema Eignungsdiagnostik beschäftigt. Wenn man prüfen möchte, ob eine Tätigkeit und eine Person gut zusammenpassen, dann ist eine der effektivsten Methoden die sogenannte Arbeitsprobe. Das kann eine Simulation sein, das kann ein Praktikum sein oder es kann so etwas sein wie das Handwerksjahr. Bei einer Arbeitsprobe ist es so, dass die Bewerber:innen praktische realistische Aufgaben aus dem Berufsalltag bewältigen. Im Handwerksjahr ist es genauso, junge Menschen begegnen echten Anforderungen von Jobs. Das Gute an solchen Proben ist für alle Seiten: So eine Arbeitsprobe hat eine unglaublich hohe Validität, eine unglaublich hohe Aussagekraft. Sie gehört zu den zuverlässigsten Vorhersagen für den späteren beruflichen Erfolg, weil tatsächlich Können und gegenseitige Passungen miteinander abgeglichen werden können und beide Seiten sofort sehen, ob es für sie funktioniert. Genau das macht auch das Handwerksjahr, das es jetzt seit über zwei Jahren so erfolgreich in Lübeck gibt. Die neuen Zahlen sind so, dass statt der bisher angenommenen oder am Anfang angenommenen zwanzig Personen pro Jahr, also vierzig in zwei Jahren, inzwischen schon über hundert junge Menschen daran teilgenommen haben und sogar die Hälfte derjenigen in einem der Betriebe, wo ein Part des Handwerksjahres stattfand, tatsächlich eine Ausbildung begonnen hat. Das ist ein schönes Ziel und genauso wünschen wir uns das auch für Bremen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Es wurde schon angesprochen, wir haben auch in diesem Jahr und in vielen Jahren davor immer wieder Schulabsolvent:innen ohne Ausbildungsplatz und auch die Übergangsquote in duale Ausbildungsplätze allgemein ist in Bremen geringer als im Bundesdurchschnitt, gleichzeitig fehlen im Handwerk Nachwuchskräfte. Wir sind alle auf ein starkes Handwerk angewiesen, sei es zu Hause, sei es im Bereich Mobilität für die Klimawende, für die Wärmewende, im Wohnungsbau. Wir brauchen das Handwerk und wir müssen und wollen es stützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Abgesehen davon bin ich überzeugt, dass alle Jahre, die jungen Menschen nach der Schule machen oder in einer Orientierungsphase – seien es Freiwilligendienste im sozialen Bereich, im ökologischen Bereich, aber auch Auslandsjahre, Austausche und so weiter – eine sehr gute Sache sind. Genauso sehe ich auch das Handwerksjahr. Es ist eine riesige Chance, dass unverbindlich ein Beruf kennengelernt werden kann, dass Sorgen, die man hat, abgebaut werden können, Befürchtungen abgebaut werden können. Wir Grüne haben deshalb im Jahr 2025 im Rahmen eines Positionspapiers das Handwerksjahr für Bremen vorgeschlagen und freuen uns sehr, den heutigen Koalitionsantrag dazu hier mit breiter Mehrheit zu beschließen. Das ist ein guter Tag! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Wir möchten jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf den Einstieg in eine Ausbildung erleichtern, ihnen berufliche Perspektiven aufzeigen und gleichzeitig auch das Handwerk als attraktiven Ausbildungsort, guten Arbeitgeber und wichtige Stütze der Daseinsvorsorge stärken. Wir wollen, dass junge Menschen faire Chancen haben auf Ausbildung und Beruf, unabhängig von Herkunft, Schulform und Unterstützungsbedarf. Das Handwerksjahr kann ein Baustein für ein solidarisches, zukunftsfähiges Ausbildungssystem sein, das individuelle Förderung mit gesellschaftlicher Notwendigkeit hervorragend verbindet. Es ist natürlich ausgesprochen hilfreich, dass wir auf die Erfahrungen aus Lübeck zurückgreifen können, aus Schleswig-Holstein. Inzwischen ist es auch nicht mehr nur Lübeck, sondern das Handwerksjahr ist nun auch breiter gestreut. Das Tolle daran ist, dass wir dort sehen können, dass auch Zielgruppen erreicht werden, die sonst vom Handwerk nur in geringerer Zahl hinsichtlich der Ausbildungszahlen erreicht werden. Man hat unter den Teilnehmer:innen in Schleswig-Holstein sowohl mehr Frauen als auch mehr Abiturient:innen und mehr junge Menschen, die zum Beispiel ein Studium begonnen haben, merken, dass es für sie nicht ganz das Richtige ist und dann im Handwerksjahr, ohne sich komplett festlegen zu müssen, einmal ausprobieren können, ob das praktische Arbeiten für sie vielleicht der bessere Weg ist. Das ist eine tolle Chance, um Hürden abzubauen und Menschen, die Orientierung brauchen und suchen, zu ermöglichen, dass sie verschiedene Dinge ausprobieren können. Ich kann also voller Überzeugung sagen, man merkt es schon, ich bin ein Fan des Handwerksjahres! Ein paar Worte noch zu dem Thema Praktikumsprämie und den beiden Anträgen dazu. Ich finde, dass das grundsätzlich eine gute Idee ist, mit so einer Praktikumsprämie, die wir Grüne uns auch perspektivisch für Bremen gut vorstellen könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir uns als Koalition allerdings erst mal auf das Handwerksjahr konzentrieren, deshalb werden wir den beiden Anträgen heute nicht zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir zwei Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung im Handwerk; in Zeiten von Fachkräftemangel ist das natürlich ein ernstes Problem. Uns liegen hier zwei Anträge vor, jeweils mit verschiedenen Stoßrichtungen und Ansätzen. Ich möchte zunächst mit den von der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen beginnen, denn die CDU hat recht, wenn sie sagt, dass in Bremen zu viele Jugendliche ohne Abschluss die Schule verlassen und wir auch gleichzeitig bundesweit eine der höchsten Ausbildungsabbruchquoten haben. Das ist ein ernsthaftes Problem, das muss man kritisieren, aber eine Praktikumsprämie allein und mehr Berufsorientierung gehen an dieser Stelle nicht weit genug. Um an dieser Stelle etwas zu verändern, muss mehr getan werden als Berufsorientierung als Fach in den Schulen einzuführen. Wir müssen auch massiv in die Förderung der Jugendlichen investieren, die an den Berufsschulen sind und Bedarfe haben, die gedeckt werden müssen. Dafür braucht es Geld! Unser Finanzierungsvorschlag liegt auf dem Tisch, unser Finanzierungsvorschlag wird von Expertinnen und Experten und Gewerkschaften seit Jahren gefordert: Es ist der Ausbildungsfonds. Den lehnen Sie aber konsequent ab. Die Lobby, die dahinter steht, hat wahrscheinlich Millionen in eine Kampagne gegen den Ausbildungsfonds investiert. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Was?) Hätten die Unternehmen mal das Geld in die Förderung von Azubis gesteckt, (Widerspruch CDU, BIW, FDP) wäre es sicherlich viel besser angelegt gewesen. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU] – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Quelle? – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Wo ist denn ihr Beleg? – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Falschaussagen!) Ach, Frau Gröninger, wischen Sie sich den Schaum vom Mund und kommen Sie nach vorne, stellen Sie sich der Debatte und hören Sie auf, von hinten reinzugrölen! (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Bleiben sie doch bei dem, worum es geht! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Fake News!) Etwas, das Sie vollkommen aus den Augen verloren haben, ist natürlich auch die – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gröninger zu? Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Nein! (Lachen und Unruhe CDU, BIW, FDP) Wann haben Sie das letzte Mal eine Anfrage von uns zugelassen? Vizepräsidentin Christine Schnittker: So, meine Damen und Herren, jetzt ein bisschen Ruhe! Herr Hassanpour hat das Wort. – Bitte schön! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ahh, unangenehm! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Dann müsste er sachlich argumentieren. Das kann er ja nicht.) Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Etwas, das Sie nämlich vollkommen aus den Augen verloren haben, ist die Anzahl der Ausbildungsplätze. Die haben natürlich auch etwas damit zu tun, dass die Anzahl der Auszubildenden abnimmt. 2019 war es jeder vierte Betrieb, der ausgebildet hat, heute ist es nur noch jeder fünfte Betrieb. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Und Bewerber und Plätze?) Das sind also tausend Ausbildungsplätze weniger als zuvor und auch hier liefern wir eine Antwort mit den Anreizen, die der Ausbildungsfonds schafft. Darüber haben Sie, Frau Gröninger, leider gar nicht gesprochen, aber ich rate jetzt mal einfach Ihre Position: Die Antwort der CDU auf alles ist ja Wirtschaftswachstum. Das hat Ihr Kanzler Merz ja versprochen, aber knapp zwei Jahre später immer noch nicht geliefert. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Doch! Heute Morgen! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Nachrichten nicht gesehen?) Ich habe gehört, sein Job wird bald neu vergeben. Vielleicht können Sie einen DHL-Boten fragen, der liefert in der Regel innerhalb weniger Tage. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Es ist gut, wenn man die Zeitung liest.) Was ich begrüße, ist eine Einführung des freiwilligen Handwerksjahres in Bremen. Ein freiwilliges Handwerksjahr kann auch junge Menschen erfolgreich dabei unterstützen, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden und zu halten. Sie können sich ausprobieren und der Betrieb und mögliche Auszubildende können sich gegenseitig kennenlernen und das in einem Umfang, den ein Praktikum nicht bieten könnte oder auch lediglich der Ausbau von Berufsorientierung. Was allerdings das freiwillige Handwerksjahr nicht leisten sollte, ist, echte Arbeitskräfte zu ersetzen. Es darf also nicht als billiger Ersatz für die regulären Azubis oder Fachkräfte dienen. Auch bei der monatlichen Vergütung, die in Lübeck bei zum Beispiel bei 450 Euro im Monat liegt, sehen wir einen Nachbesserungsbedarf. Wir fordern nämlich eine faire Vergütung und Absicherung, die sich an den Standards des etablierten freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes orientiert, inklusive vollständiger Sozial-, Unfall- und Rentenversicherung. Auch das Kindergeld sollte an die Eltern weitergezahlt werden und natürlich muss es einen Zuschuss zum Ticket für den öffentlichen Nahverkehr geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Gröninger zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Liebe Frau Präsidentin! Herr Hassanpour, es ist schon sehr, sehr beachtlich, dass Sie es nicht schaffen, die Rede für das zu nutzen, für das sie gedacht war, nämlich für das Handwerksjahr. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Dann haben Sie nicht zugehört.) Wenn wir uns dann angucken: Sie werfen uns hier vor, dass die Lösung für alles größeres Wirtschaftswachstum ist. Das ist nämlich so, weil wenn wir mehr erwirtschaften, haben wir mehr Steuereinnahmen, (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) dann können wir am Ende auch wieder mehr umverteilen. Wenn Sie dann sagen, dass es das im Moment nicht gibt, dann gibt es tatsächlich seit heute Morgen Meldungen auf allen großen Nachrichtenportalen. Ich habe mir mal die Tagesschau rausgenommen, die sind nämlich unverdächtig, (Widerspruch BIW) und die sagen heute Morgen: Die deutsche Wirtschaft könnte 2026 viel stärker wachsen als im Frühjahr angenommen, führende Forschungsinstitute gehen in ihrer Herbstprognose von 1,3 Prozent aus. Das ist tatsächlich dann ein Erfolg. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Kriegswirtschaft. Das ist kein Wachstum.) Wenn Sie sich dann hier hinstellen und dieses Handwerksjahr in Kombination mit unserer Praktikumsprämie dafür nutzen, um hier wieder eine Generaldebatte zum Ausbildungsfonds aufzumachen, dann werde ich nämlich wirklich wütend, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Noch ein Wutbürger!) weil, was Sie nicht gesagt haben, ist, dass tatsächlich das Angebot an Ausbildungsplätzen und die Bewerber um Ausbildungsplätze, dass es da den Mismatch gibt. Dafür könnten sowohl das Handwerksjahr als auch die Praktikumsprämie einen Anreiz bieten. Für den Ausbildungsfonds haben Sie gerade über 2 Millionen Euro für die Verwaltung ausgegeben. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) 1,3 plus einen neuen Zuschlag von 600 000 für die Software. Überlegen Sie mal, wie viele Praktikanten Sie damit hätten wie lange finanzieren können. Das ist nämlich Ihre Leistung, wo Sie das Geld verpulvern, anstatt es in die Ausbildung der Menschen zu investieren. (Beifall CDU, BIW, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, meine Damen und Herren. Deswegen erhält jetzt die Senatorin Dr. Schilling das Wort. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr geehrten Gäste! Wenn wir über die Zukunft des Handwerks sprechen, sprechen wir über eine tragende Säule der Wirtschaft. Das Handwerk schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze, ist unverzichtbar für Daseinsvorsorge und wird für die großen Aufgaben unserer Zeit dringend gebraucht, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) von der Klimawende über die Wärmewende bis zum Ausbau nachhaltiger Mobilität. Gleichzeitig fehlt es in vielen Gewerken schon heute an Fachkräften. Trotz großer Anstrengungen bleiben die Ausbildungszahlen hinter dem Bedarf zurück. Deshalb müssen wir uns fragen: Wie schaffen wir mehr Begegnungen zwischen jungen Menschen und dem Handwerk, und wie wird aus einer Begegnung eine berufliche Perspektive? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Anträge, die wir heute gemeinsam beraten. Praktika sind dabei ein wichtiger Baustein. Sie ermöglichen jungen Menschen erste Einblicke und geben Betrieben die Chance, potenzielle Auszubildende kennenzulernen. Aber aus unserer Sicht liegt die Herausforderung nicht allein darin, einen einzelnen Praktikumsplatz finanziell zu fördern. Gerade im Rahmen der schulischen Berufsausbildung gibt es bereits Praktika. Entscheidend ist vielmehr, junge Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung zu unterstützen und sie mit passenden Betrieben zusammenzubringen. Genau hier setzt der Antrag für ein freiwilliges Handwerksjahr an. Es soll jungen Menschen, die noch keine klare berufliche Entscheidung getroffen haben, nach dem Schulabschluss eine echte Orientierungsphase ermöglichen. Sie sollen verschiedene Gewerke kennenlernen, praktische Erfahrungen sammeln und dabei pädagogisch begleitet werden. Konkret bedeutet das, junge Menschen absolvieren mehrere praktische Einsätze in unterschiedlichen Gewerken und lernen somit verschiedene Bereiche kennen, um herausfinden zu können, was zu ihnen passt. Auch für die Betriebe entsteht ein konkreter Mehrwert. Nachwuchsgewinnung funktioniert nicht nur über Werbung, sondern vor allem über persönlichen Kontakt und praktische Erfahrung. Wenn Betrieb und junger Mensch sich über einen längeren Zeitraum kennenlernen, kann daraus Vertrauen entstehen und im besten Fall ein anschließendes Arbeitsverhältnis. Das freiwillige Handwerksjahr ist deshalb kein Ersatz für Ausbildung, es ist eine Brücke zwischen Schule und Beruf, und die wollen wir möglichst vielen jungen Menschen eröffnen. Dazu gehören ausdrücklich auch junge Frauen. In vielen Handwerksberufen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Das ändern wir nicht allein durch Appelle. Wir müssen konkrete Erfahrungen ermöglichen und das Handwerk als selbstverständliche Berufsoption sichtbar machen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Auch Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher wollen wir erreichen. Wer einen neuen beruflichen Weg sucht, sollte das Handwerk als attraktive Perspektive kennenlernen können. Damit das funktioniert, muss das Angebot für die Betriebe möglichst bürokratiearm sein. Gerade kleinere Handwerksbetriebe dürfen nicht durch zusätzliche Verwaltung abgeschreckt werden. Deshalb wollen wir gemeinsam mit der Handwerkskammer Bremen und den Berufsschulen ein passendes Bremer Modell entwickeln und die Erfahrungen aus Lübeck systematisch auswerten. Dabei geht es um die praktischen Rahmenbedingungen, um Beratung und Begleitung, um die Informationen an Schulen und durch die Jugendberufsagentur und natürlich um die Erreichbarkeit der Einsatzbetriebe. Deshalb gehört für uns auch die Nutzung des TIM-Tickets dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das freiwillige Handwerksjahr steht nicht isoliert. Es ergänzt den Ausbildungsunterstützungsfonds als ein wichtiges Instrument der Stärkung betrieblicher Ausbildung und Unterstützung der Ausbildungsbetriebe, indem es Orientierung, praktische Erfahrung und Nachwuchsgewinnung systematisch miteinander verbindet. Auch für Berufsorientierung und Praktika gibt es bereits Maßnahmen, und weitere sind geplant. Perspektivisch wollen wir uns zudem auf Bundesebene für verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen und eine rechtliche Verankerung des freiwilligen Handwerksjahres einsetzen. Unser Ziel ist klar: Zum Sommer 2027 soll ein Bremer Modell starten können, das jungen Menschen Orientierung gibt und gleichzeitig einen konkreten Beitrag zur Fachkräftesicherung im Handwerk leistet. Deshalb ist das freiwillige Handwerksjahr aus unserer Sicht der richtige nächste Schritt – nicht gegen Praktika, sondern über das einzelne Praktikum hinaus. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für den Antrag zum freiwilligen Handwerksjahr. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der CDU abstimmten. Dort lasse ich gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksache 21/1847 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Einzelabgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Jetzt lasse ich über den Antrag der CDU selbst abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Einzelabgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, auch dieser Antrag ist abgelehnt. Nun komme ich zum Schluss und lasse über den Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mit der Drucksache 21/1986 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, somit ist der Antrag angenommen. (Einstimmig) Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, TOP 3: Für mehr Wertschätzung und Attraktivität des Berufsbildes: Heilfürsorge auch im Bremer Justizvollzug ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU vom 10. September 2025 (Drucksache 21/1349) Wir verbinden hiermit Tagesordnungspunkt 4: Attraktivität des Justizvollzugsdienstes steigern und Rahmenbedingungen in Sicherheitsberufen angleichen Antrag der Fraktion der FDP vom 6. Januar 2026 (Drucksache 21/1547) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Hagen. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren und auch liebe Gäste aus dem Justizvollzug! Wenn wir über innere Sicherheit sprechen, denken viele zuerst an die Polizei, an Streifenwagen, Einsätze, Festnahmen. Aber die Verantwortung unseres Rechtsstaates endet nicht beim Urteil. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Hinter den Mauern einer Justizvollzugsanstalt geht sie weiter, jeden Tag, auch nachts, an Wochenenden, an Weihnachten. Die Beschäftigten im Justizvollzug sorgen für Sicherheit. Sie müssen Konflikte entschärfen, mit Aggressionen umgehen, Menschen auf ein Leben ohne Straftaten vorbereiten. Sie müssen Grenzen setzen und zugleich Ansprechpartner bleiben. Das verlangt fachliche Kompetenz, starke Nerven und persönliche Einsatzbereitschaft. Dafür verdienen diese Menschen unseren Dank. (Beifall) Aber vom Dank allein werden ihre Arbeitsbedingungen nicht besser. Im Gegenteil, diese Arbeitsbedingungen sind härter geworden. 740 Gefangene auf 717 planmäßigen Haftplätzen, 127 Menschen in Mehrfachbelegung. Letztes Jahr war das nur die Hälfte. Im allgemeinen Vollzugsdienst 273 besetzte Stellen bei einem Soll von 280. Immer dünner besetzte Dienste, mehr herausfordernde Häftlinge, die Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst verdienen unsere Wertschätzung und die muss sich auch daran zeigen, was der Staat für seine Beschäftigten tut. Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen den Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes die Möglichkeit eröffnen, zwischen Heilfürsorge und Beihilfe zu wählen. Bei Polizei und Berufsfeuerwehr gehört die Freie Heilfürsorge bereits zum Alltag. Auch im Justizvollzug bestehen besondere gesundheitliche Herausforderungen, die SPD beschreibt das im Übrigen selbst in ihrer Kleinen Anfrage zu diesem Thema ausdrücklich auch mit Blick auf die psychische Belastung. Wenn wir uns bei der Problembeschreibung so weitgehend einig sind, dann sollten wir doch auch bei einer Lösung vorankommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie erinnern in derselben Anfrage selbst daran, dass die Ausweitung der Freien Heilfürsorge in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das war 2023. Ihr Senat antwortet Ihnen drei Jahre später nur mit einem einzigen Satz: Er prüft die Einführung. Wir als CDU fordern jetzt den nächsten Schritt. Legen Sie endlich einen Gesetzentwurf vor! Schaffen Sie die Wahlmöglichkeit, und bilden Sie die Finanzierung im Haushalt ab! (Beifall CDU) Ein Versprechen im Koalitionsvertrag ist noch keine Verbesserung im Dienstalltag. (Beifall CDU) Dabei ist uns die Wahlfreiheit besonders wichtig, denn nicht jede Lebenssituation ist gleich. Was für einen jungen Berufseinsteiger sinnvoll ist, muss für eine langjährige Beamtin mit Blick auf ihre Familie und ihren Ruhestand nicht automatisch die beste Lösung sein. Deshalb wollen wir eine zusätzliche Möglichkeit eröffnen: Die Beschäftigten sollen entscheiden, welche Absicherung zu ihrer Lebenssituation passt. Natürlich müssen wir über Kosten sprechen. Die vorliegende Senatsantwort zu der bereits genannten Anfrage liefert keine belastbaren Vergleichsberechnungen. Sie nennt günstigere Abrechnungssätze bei der Freien Heilfürsorge, aber auch zusätzliche Leistungen. Daraus lässt sich weder Kostenneutralität noch eine sichere Einsparung ableiten. Der Senat sagt dazu selbst, eine solche Berechnung sei ihm nicht möglich, weil das Fachverfahren die Kosten nicht getrennt ausweisen kann. – Na ja! Er antwortet aber auch, dass das neue Verfahren das ab 1. Oktober können soll. – Danach gibt es diese Ausrede nicht mehr. Noch etwas steht in dieser Antwort: Baden-Württemberg hat die Wahlmöglichkeit seit 2020, Sachsen hat die Heilfürsorge 2025 eingeführt. Erfahrungen aus beiden Ländern, so der Senat wörtlich, liegen ihm nicht vor. Zwei Bundesländer machen es vor, es hätte vielleicht zwei Telefonate gebraucht, um Erfahrungen zu finden. Dabei geht es aber noch nicht mal mehr nur um die Kosten. Wir wollen den Justizvollzug als Beruf attraktiv halten, Nachwuchs gewinnen und erfahrene Beschäftigte auch im Justizvollzug halten. Wer dort jeden Tag Verantwortung übernimmt, muss sich auf die Fürsorge seines Dienstherrn verlassen können. Meine Damen und Herren, wir stimmen auch dem Antrag der FDP zu – er nimmt weitere wichtige Bedingungen in den Blick: Zulagen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, den Quereinstieg und die Ausbildung –, denn wer Menschen für den Justizvollzug gewinnen und dort halten will, muss ihnen verlässliche Perspektiven bieten. Die Heilfürsorge ist dabei ein konkreter Baustein. Sie löst nicht jedes Personalproblem, aber sie ist eine Verbesserung, für die wir uns entscheiden können. Liebe Koalition, unser Antrag liegt seit September letzten Jahres vor. Schließen Sie Ihre Prüfung endlich ab und übernehmen Sie Verantwortung! Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug haben eine Antwort verdient und keine weiteren Versprechen. (Beifall CDU) Stimmen Sie unserem Antrag zu und führen Sie die Freie Heilfürsorge im Justizvollzug ein! – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! 770 Gefangene sitzen aktuell ungefähr in der JVA Bremen für 717 Haftplätze – das sind 107 Prozent. Dazu muss man wissen, dass eine JVA eigentlich schon bei 85 Prozent als voll gilt, weil man auch immer Puffer braucht. Weil kein Platz mehr ist, hat der Senat im letzten Dezember wieder einmal die Notbremse gezogen: Ersatzfreiheitsstrafen werden schlicht nicht mehr vollstreckt. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlt, geht nicht in Haft, weil das Gefängnis voll ist. Nicht nur das zeigt, wir haben in Bremen ein strukturelles Problem mit unserer inneren Sicherheit: Die Polizei ist überlastet, die Staatsanwaltschaft ist überlastet – 17 500 unerledigte Verfahren, Tendenz steigend – und auch die Gerichte sind überlastet. Jetzt stellen wir uns einmal vor, der Senat würde all das schaffen, er würde genug Polizisten einstellen, er würde genug Staatsanwälte einstellen, genug Richter einstellen. Alle Aktenberge werden abgearbeitet, alle Urteile gesprochen, alle werden verurteilt oder fast alle. Dann stellt sich ja die Frage: Wohin mit den Verurteilten? Die JVA ist das letzte Glied in der Kette, aber eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Deswegen sind wir als FDP der Überzeugung, wenn wir das strukturelle Problem mit unserer Sicherheit in Bremen lösen wollen, dann müssen wir das Pferd von hinten aufzäumen und die JVA stärken, und zwar zuerst. (Beifall FDP, BIW) Jetzt kommt gleich der Hinweis auf das Haus 2. – Ja, das hat 140 neue Plätze, aber frühestens 2028. Vor allem, und darum geht es heute, ist ein Haftplatz ohne Personal kein Haftplatz, das ist nur ein Raum mit einer verschlossenen Tür. Der Senat hat zwar die Zielzahl im allgemeinen Vollzugsdienst auf 280 erhöht, das ist richtig, aber wir haben einen sehr hohen Krankenstand und angesichts der Belastung und der doch sehr, sehr vollen JVA bräuchten wir eigentlich eher 300. Stellen auf dem Papier schließen nun mal keine Zellentür auf. Die JVA hat, und das ist das Grundproblem, das wir mit unserem Antrag angehen wollen, auch ein massives Problem, diese Stellen überhaupt zu besetzen. Ich habe selbst einmal eine Frühschicht in der JVA Oslebshausen mitgemacht, und was ich erlebt habe, war eine körperlich und psychisch sehr herausfordernde Tätigkeit. Immer mehr psychisch erkrankte Gefangene, immer mehr synthetische Drogen und inzwischen Doppelhafträume, die teilweise drei- oder vierfach belegt sind. Die Kolleginnen und Kollegen halten den Laden trotzdem am Laufen. Die Arbeit in der JVA, das muss man so klar sagen, das ist eine der herausforderndsten Tätigkeiten, die man in unserem Staat tun kann. Dafür gebührt Ihnen allen unser ganz herzlicher Dank und unsere aufrichtige Wertschätzung! (Beifall FDP, SPD, CDU) An der Stelle bin ich dann doch etwas irritiert, dass Herr Staatsrat Hagen die Debatte heute macht. Nicht, weil ich nicht gerne mit Ihnen debattiere, aber es geht hier heute nicht um eine trockene, beamtenrechtliche Frage, es geht hier heute um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates und darüber hätte ich dann doch lieber mit unserer Justizsenatorin diskutiert. Das muss ich ganz klar so sagen. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Warum kommen denn so wenige Bewerber? Wir glauben, dass ein Teil der Antwort auch ist, dass die Rahmenbedingungen im Justizvollzugsdienst nun einmal schlechter sind als in anderen vergleichbaren Berufen. Die Zulage in der JVA ist beispielsweise deutlich niedriger als bei der Feuerwehr und die Einstiegsgruppierung von Angestellten in der JVA ist Entgeltgruppe 6. Im Ordnungsamt werden Quereinsteiger mit Entgeltgruppe 8 bezahlt. Da stellt sich doch die Frage: Wieso sollte man denn die anspruchsvolle Arbeit in der JVA machen, wenn man mit einer höheren Entgeltgruppe auch Strafzettel verteilen kann? Bei der Polizei Freie Heilfürsorge, in der JVA nicht. Menschen reagieren auf Anreize und wer zwischen Polizei und JVA wählen kann, der wählt in der Regel nicht die JVA. Das kann man niemandem übel nehmen, aber das kann man ändern. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Wir als FDP fordern erstens, die Zulage im Justizvollzug auf das Niveau der Feuerwehr anzuheben, und zwar dynamisiert und ruhegehaltsfähig, damit man nicht jedes Jahr wieder über die Zulage diskutieren muss. Das ist ja so ein generelles Thema, das gilt auch für die Polizei. Zweitens, die Angestellten im Justizvollzug so einzugruppieren wie beim Ordnungsamt. Drittens, die Laufbahn nach Berliner Vorbild bis A13 zu öffnen. Darüber haben wir bei unserer Rechtsausschussreise in Berlin schon gesprochen, das haben wir da von den Berliner Kollegen gelernt, dass das eine gute Maßnahme war. Viertens, Dienstzeiten von Quereinsteigern aus öffentlichem Dienst anzurechnen, beispielsweise von der Bundeswehr. Fünftens, Herr Zeimke hat es schon genannt, die Freie Heilfürsorge mit Wahlrecht einführen, denn wir brauchen nicht nur mehr Personal, wir brauchen insbesondere auch gesundes Personal. Es ist auch nicht länger hinnehmbar, dass Beamtinnen und Beamte monatelang auf die Erstattung von Performa Nord warten müssen. Das ist gegenüber den Menschen, die hier tagtäglich den Rechtsstaat am Laufen halten und ihren Kopf hinhalten, einfach nicht länger hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, CDU) Sechstens, mindestens einen Ausbildungsjahrgang pro Jahr. Siebtens, die Ernennungsurkunden im Rathaus überreichen, wie bei der Polizei. Das kostet fast nichts, aber es zeigt: Ihr gehört dazu. Unser Antrag ist an der Stelle deutlich weitergehender als der der CDU, deswegen werden wir uns enthalten, auch wenn der auch in die richtige Richtung geht. Ich weiß ganz genau, was gleich kommt: Ja, das kostet Geld! Allein die Angleichung der Zulagen kostet nach meinen Berechnungen – und wir wissen ja, judex non calculat – 312 000 Euro im Jahr. Das könnte man sozusagen locker finanzieren, wenn man sich beispielsweise die Antidiskriminierungsstelle gestern gespart hätte. Was kostet es, wenn Urteile nicht vollstreckt werden? Der Schaden für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist unermesslich. Eine funktionierende Justiz ist staatliche Kernaufgabe und da muss das Geld zuerst hin. (Beifall FDP, BIW) Wenn der Staat seine Kernaufgaben nicht mehr durchsetzt und das Recht nicht mehr vernünftig durchsetzt, dann verliert der Rechtsstaat an Glaubwürdigkeit, und davon profitieren am Ende immer nur die Falschen. Liebe Koalition, es kann nicht sein, dass man tagein, tagaus vom Schutz der Demokratie spricht, aber dann unseren Rechtsstaat, im wahrsten Sinne des Wortes, links liegen lässt. Das geht nicht! (Beifall FDP, BIW) Nur wenn die JVA genug und genug gesundes Personal hat, dann können wir unsere Gefängnisse auch gut und sicher betreiben. Nur dann bleibt auch wirklich Zeit für Resozialisierung und dann bringen zusätzliche Polizisten und zusätzliche Staatsanwälte auch wirklich etwas. Die JVA ist der Schlüssel, um das strukturelle Problem der Sicherheit in Bremen zu lösen. Deswegen lassen Sie uns hier und heute die JVA stärken, lassen Sie uns hier und heute den Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten die Wertschätzung geben, die sie verdienen! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Tiedemann. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): geehrte Kollegen, liebe Gäste! Heute geht es um einen Antrag der CDU, der die Freie Heilkostenfürsorge für den Justizvollzug einführen möchte, und ebenso über einen Antrag der FDP, der zugleich beraten und beschlossen wird. Vorweg: Gerade, was den CDU-Antrag angeht, der der Hauptantrag ist: Wir von Bürger in Wut sympathisieren definitiv mit der Idee einer Freien Heilkostenfürsorge. Doch so, wie dieser Antrag formuliert ist, können wir dem nicht folgen. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Dann hätten Sie ja einen eigenen schreiben können.) Zunächst einmal, der Justizvollzug steht gerade im Land Bremen, aber auch bundesweit vor massiven Problemen, gleichzeitig hat er aber auch extrem wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft zu tragen. Denn der Justizvollzug, so unsichtbar er auch nach außen hin immer ist, sorgt für Sicherheit, Ordnung, Resozialisierung, also eine Arbeit, die kaum sichtbar ist, aber ohne die der Rechtsstaat nicht funktioniert. Ich war auch schon im Justizvollzug hier und habe mich davon selbst überzeugen können, was für Arbeit die Mitarbeiter leisten – ich war bisher zweimal da –: Schichtdienst, psychische Belastung, Konflikt- und Gefahrensituationen sind an der Tagesordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusätzlich noch Druck dadurch, dass es ständig zu Personalausfällen kommt, Engpässen in der Dienstplanung und oft auch zu Improvisation. Ehrlich gesagt, war das an den beiden Tagen, an denen ich da war, sogar das größte Problem, dass die Anzahl der Mitarbeiter auf der entsprechenden Station nicht ausreichend war. Justizvollzug ist nicht sexy, ich glaube, da sind wir uns erst mal alle einig. Trotzdem müssen wir den Justizvollzug natürlich stärken. Der Justizvollzug hat wenig Prestige und selten positive Öffentlichkeit. Die meisten öffentlichkeitswirksamen Dinge, die wir über den Justizvollzug lesen, das sind Skandale, Einzelfälle oder wenn mal ein neues Gebäude eröffnet wird. Aber die tägliche professionelle Arbeit bleibt unsichtbar und da hätte der Senat sich längst mit der Anerkennung, Personalbindung und Attraktivität befassen müssen. Die Heilfürsorge kann dafür ein sehr, sehr sinnvoller Baustein sein. Der Wunsch der Beschäftigten, des Personalrates ist legitim, es ist nachvollziehbar, dass sie sich die Freie Heilkostenfürsorge wünschen, und wir gönnen ihnen auch diese Verbesserung. (Zurufe CDU: Aber?) Das kann ich Ihnen sehr einfach beantworten: Ihr Antrag ist eine Überschrift, aber letztlich nicht mehr, denn Sie wollen den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Wenn Ihnen dieser Antrag tatsächlich so wichtig gewesen wäre, dann hätten Sie ihn bereits im Laufe des letzten Jahres auf die Tagesordnung gesetzt und nicht einfach laufen lassen, (Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Wir haben einen Antrag. Was haben Sie? – Abgeordneter Hartmut Bodeit [CDU]: Wo ist denn Ihr Vorschlag?) bis er über die reguläre Tagesordnung läuft. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Sie haben ja gar keinen Antrag geschrieben.) Die CDU verlangt nicht erst Prüfung, Kostenrechnung und Variantenvergleich, sie fordert sofort den Gesetzentwurf, Wahlrecht, Einführungsvorbereitung für den Doppelhaushalt 2026/2027 und damit einen dauerhaften Systemwechsel, aber keine belastbaren Grundlagen. Die offenen Fragen bleiben dabei absolut unbeantwortet, nämlich: Wer ist anspruchsberechtigt? Was kosten die Modelle für Neueinstellung, gesamten Bestand oder Wahlrecht? Welche bisherigen Beihilfeausgaben entfallen? Welche Nettomehrkosten entstehen, welche Leistungen, welche Regelungen nach der aktiven Dienstzeit? Welche Mittel fehlen an anderer Stelle? (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Lesen Sie mal die Anfrage der SPD, da steht das alles drin.) Der Antrag beantwortet keine dieser Fragen und, meine Damen und Herren, das kann er auch gar nicht. Aber was Sie hätten machen können, ist, sich diese Informationen zu beschaffen. Sie hätten nämlich schon längst einen richtigen Prüfauftrag, einen Druck auf einen Prüfauftrag, eine Rechtsprüfung, einen Finanzierungsvorschlag zumindest beantragen können. Das hätten wir schon längst diskutiert haben können, dann hätten wir erst die Infos, bevor wir einen Gesetzesentwurf fordern. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Worum geht es jetzt eigentlich? Was wollen Sie sagen? – Abgeordneter Hartmut Bodeit [CDU]: Wo ist Ihr Antrag? Was ist Ihre Idee?) Dann haben Sie nicht zugehört! Sie fordern den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt. Wenn Ihnen das nicht passt, dass ich Ihnen das hier sage, dann: kein Problem! Sie können Ihren Antrag zurückziehen und können einen Prüfauftrag rausgeben, (Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Sie machen nichts. – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Was wir zu tun haben, wissen wir selbst.) damit Sie wissen, was Sie hier überhaupt fordern. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Was wir zu tun haben, sagen Sie uns nicht.) Was Sie erwarten, ist, dass wir hier einen Blankoscheck ausstellen. Das können wir nicht, das sollten wir auch gar nicht, Sie wissen, wie knapp die Haushaltslage ist. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Genau! Hat sie völlig recht. – Heiterkeit) Ja, Wertschätzung kostet Geld, aber sie ist eine – –. (Unruhe) Wertschätzung kostet Geld, ja, aber wir können doch keinen Blankoscheck (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das ist ja wie auf Bundesebene.) ausstellen, meine Damen und Herren. Wir müssen erst einmal wissen, worauf wir uns einlassen, bevor wir dem Ganzen zustimmen. Genau das ignorieren Sie. Warum? Weil es einfacher ist, diesen Antrag so zu stellen, wie er ist, einfach einen Gesetzentwurf zu fordern. Sie wissen, er kommt eh nicht durch, aber man hat nach außen hin was für den Justizvollzug getan. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Worum geht es ihnen hier heute? Machen Sie das gerade für TikTok oder was?) Die Schlagzeile haben Sie. (Beifall BIW) Der Senat muss endlich aufräumen, ja, Aufgaben priorisieren und transparent machen, wofür Mittel fehlen und eingesetzt werden. Dann findet man es bestimmt auch einfacher durchzusetzen, eine Heilkostenfürsorge einzuführen. Da sind wir uns sicherlich auch einig: Wenn man sich den Haushalt anschaut, da ist viel aufzuräumen, und bestimmt findet sich da der ein oder andere Euro, mit dem wir solche Sachen finanzieren können. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Nee, da finden Sie keinen Euro mehr. Da können wir lange suchen.) Ja, weil die Priorisierung fehlt. Wo waren wir? – Genau: Wir haben zusätzlich noch den FDP-Antrag. Der FDP-Antrag erkennt richtig, Attraktivität entsteht nicht nur durch Maßnahmen. Aber von einer Ernennungsfeier im Rathaus bis hin zur Heilfürsorge wird alles aufgezählt und es findet keine Priorisierung statt. Auch hier: Zeitplan, Preisschilder fehlen! Kein Paket wird dadurch besser, dass man ihm immer mehr ungeprüfte Maßnahmen hinzufügt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dann doch lieber das rote Telefonbuch wieder einführen. – Heiterkeit – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Nee, wir brauchen erst eine Seilbahn.) Von daher werden wir uns enthalten. Nicht, weil wir den Beschäftigten etwas missgönnen, wir enthalten uns, weil Sie mehr verdienen, meine Damen und Herren vom Justizvollzug, als große Erwartungen ohne belastbare Grundlage. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Was haben Sie denn in petto? Sagen Sie doch mal, was Sie vorhaben! – Glocke) Anerkennung, bessere Rahmenbedingungen, ernsthafte Personalpolitik? – Ja! Heilfürsorge als möglicher Baustein? – Ja! Aber solide geprüft und dauerhaft finanziert. – Vielen Dank! (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Und finanzierbar. – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Sind Sie jetzt hier der Finanzsenator? – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Kann noch kommen. – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Sie hätten jetzt auch noch für Ihre Rednerin Beifall geben müssen! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sternstunden des Parlaments.) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste und Zuschauende! Sehr geehrte Kollegin, ich musste mich jetzt erst wieder ein bisschen sammeln, aber das geht wohl. CDU – –, (Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Frau Präsidentin!) ja, das kommt durch solche Reden, das bringt man immer durcheinander. Frau Präsidentin, entschuldigen Sie bitte! (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]) CDU und FDP möchten den Justizvollzug attraktiver machen. Während die CDU nur die Freie Heilfürsorge einführen möchte, verlangt die FDP gleich ein ganzes Bündel von Maßnahmen, neben der Freien Heilfürsorge unter anderem auch, die Höhe der Zulage im Justizvollzugsdienst an die Höhe der Zulage der Feuerwehr anzugleichen, nach erfolgreicher Angleichung die Zulage zu dynamisieren und deren Ruhegehaltsfähigkeit einzuführen sowie die Eingruppierung gemäß TV-L der Angestellten im Justizvollzugsdienst EG 6 an die Eingruppierung beim Ordnungsamt EG 9 anzugleichen. Wissen Sie was? Ich habe durchaus Sympathie für diese Vorschläge, und wenn Sie mich persönlich fragen, auch als Beschäftigter im öffentlichen Dienst, wenn Sie mich persönlich fragen, würde ich das sofort unterstützen, (Beifall CDU, FDP) insbesondere, wenn wir uns anschauen, dass der Justizvollzugsdienst in den letzten Jahren herausfordernder geworden ist: Nahezu ständig eine Maximalbelegung, störende Baumaßnahmen, eine immer größere Arbeitsverdichtung, mehr Drogenabhängigkeit und generell mehr psychisch kranke Inhaftierte bringen die Beschäftigten immer öfter an ihre Belastungsgrenze. Dass immer noch nach EG 6 eingruppiert wird, ist für mich ohnehin ein Unglück. Von daher sind Ihre Anträge erst einmal nachvollziehbar. Ohnehin ist es als Opposition Ihr gutes Recht, Anträge zu stellen. Als Regierungskoalition hingegen können wir nicht für alles, was wünschensund auch unterstützenswert ist, Anträge stellen. Glauben Sie mir, wie gerne ich auch die Polizeizulage nicht nur erhöht, sondern auch die Ruhegehaltsfähigkeit eingeführt hätte und sicherlich auch weitere Verbesserungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, zumal es gute Gründe gibt, die Attraktivität generell zu erhöhen, insbesondere wegen der vielen offenen Stellen durch den demografischen Wandel. Wir müssen jedoch bei allen Vorschlägen prüfen, ob wir uns das leisten können. Abgesehen davon, dass wir im Koalitionsvertrag ohnehin nur von einer Prüfung der Einführung der Freien Heilfürsorge gesprochen haben und diese wie andere Überlegungen ganz bewusst unter Finanzierungsvorbehalt gestellt haben, hat die Prüfung ergeben, dass die Einführung der Heilfürsorge im Haushalt aktuell nicht darstellbar ist. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das ist ja toll, dass Sie das geprüft haben. – Beifall BIW) Das gilt erst recht für alle weitergehenden Vorschläge. Meine sehr verehrten Kolleg:innen, es ist kein Geld da. Natürlich können Sie, und das schmiere ich Ihnen jetzt mal als Erwiderung der gestrigen Debatte zum Haushalt heute gerne aufs Brot, aus Ihrem Wolkenkuckucksheim fordern, was Sie wollen. Seriös ist das nicht. Denn wir alle wissen, dass die Finanzlage im Land Bremen diplomatisch ausgedrückt äußerst angespannt ist. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zeimke? Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Herr Kollege Labetzke, Sie haben gerade gesagt, dass die Prüfung abgeschlossen wurde, und es ist kein Geld da. Können Sie mir erklären, warum der Senat dann keine Vergleichsberechnung vorlegen konnte, wenn er das offensichtlich zu Ende geprüft hat? Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke für die Frage, Herr Kollege Zeimke, das kann ich Ihnen nicht, weil mir diese Antwort selber nicht vorliegt. Müssten wir dann den Senat auch fragen. Hätten Sie gleich auch die Gelegenheit zu. Ich weiß nicht, wo Sie gestern Nachmittag waren, aber es wurde doch nun in den Debatten noch einmal überaus deutlich, wie schwierig sich die Haushaltslage insgesamt darstellt. Ihnen dürfte doch auch nicht entgangen sein, dass wir gleich mehrere Risiken haben, deren finanzielle Auswirkungen wir noch gar nicht kennen, die aber auf uns zukommen werden: GeNo, Flughafen, die möglichen Belastungen durch einen Tankrabatt, Nachzahlung für die Beamtenbesoldung, verringerte Einnahmen durch Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie. Soll ich weitermachen, oder reicht Ihnen das erst mal? (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Aber wir müssen priorisieren.) Ich bin ohnehin doch ein Stück weit verwundert, dass Sie mit Ihren Anträgen erst jetzt um die Ecke kommen. Bis zur Wahl ist ja noch einiges an Zeit, aber Sie scheinen schon einmal Partikularinteressen bedienen zu wollen. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ist ja ein Jahr her! – Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Das sagen ausgerechnet sie! - Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Apropos Zeit: Sie hatten die Chance, in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt Ihre Forderungen einzubringen. Sie hätten unter Nennung der Haushaltsstelle, die gestrichen beziehungsweise reduziert werden soll oder aber mit einem Vorschlag der Gegenfinanzierung durch zusätzliche Einnahmen die Möglichkeit gehabt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Diese Chance haben Sie nicht genutzt, und das ist Ihr Versäumnis. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) Das jetzt aus dem laufenden Vollzug zu machen, ich sprach die Risiken an, verbietet sich angesichts der Finanzlage ohnehin, und die Finanzlage wird sich absehbar nicht verbessern. Die Wirtschaft wird weiterhin nicht in ausreichendem Maß wachsen, um für erhebliche und dringend benötigte Steuermehreinnahmen zu sorgen. Da reichen auch die jüngst angehobenen Prognosen beileibe nicht aus, und das wissen Sie auch. Auf der Ausgabenseite sind die Möglichkeiten ebenfalls begrenzt, und kommen Sie mir da bitte nicht wieder wie gestern mit haltlosen Unterstellungen bei den Zuwendungen. Da grundlegende Steuerreformen in Hinsicht auf die extrem ungleiche Reichtumsverteilung in Deutschland ein Tabuthema für FDP und CDU sind, ist auch nicht mit wesentlichen Mehreinnahmen zu rechnen. Von daher kann sich die Haushaltslage zumindest aktuell, auch nicht substanziell verbessern. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Na, das sagen Sie!) Wir müssen zudem sehen, dass durch immer stärkere Belastung durch Bundesgesetze ohne entsprechende Ausgleiche die Kommunen in die Knie gezwungen werden. Insbesondere Bremerhaven leidet fürchterlich darunter. Von daher wäre es angebracht, sich, wie unser Finanzsenator es permanent und mit Nachdruck macht, für eine auskömmliche Finanzausstattung insbesondere unserer Kommunen einzusetzen, statt noch den Haushalt zusätzlich belastende Anträge zu stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Risiko, Versprechungen zu machen und damit Erwartungen zu wecken, die hinterher nicht eingehalten werden, müssen Sie leben. Wir sehen gerade auf Bundesebene, wie insbesondere die CDU daran gerade gnadenlos scheitert. Verantwortungsvolle Politik hingegen schaut immer darauf, was sie sich leisten kann. Von daher lehnen wir Ihre Anträge ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Kurzintervention? Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Schröder zur Kurzintervention. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Labetzke, ich habe mich doch gerade sehr über Ihre Aussage gewundert, wir würden hier Partikularinteressen besetzen. Sie sind doch immer derjenige, der sich immer für die Demokratie einsetzt. Es geht hier darum, den Rechtsstaat zu stärken und die Demokratie zu stärken. Dann hier diesen Antrag als Partikularinteresse zu bezeichnen, das finde ich wirklich bodenlos, Herr Labetzke. (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Hess-Grunewald. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So, jetzt schauen wir mal, was kommt. Ich würde sagen, wir tauschen die Antidiskriminierungsstelle ein gegen die Heilfürsorge.) Abgeordnete Dr. Hubertus Hess-Grunewald (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders gilt mein Gruß an die Gäste des Ausbildungsdurchgangs des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Ich heiße Sie ganz herzlich willkommen und freue mich, dass Sie dieser Debatte beiwohnen können. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf FDP: Aber.) Kein Aber. Es ist vieles Richtiges gesagt worden, was die Frage der Wertschätzung, der Herausforderung und auch der Notwendigkeit von Veränderungen angeht. Wir haben hier jetzt zwei Anträge vorliegen, über die man sicherlich im Detail diskutieren kann, die man auch kritisch diskutieren kann, vielleicht nicht ganz so, wie die Kollegin Tiedemann das getan hat. Natürlich kann man sagen: Muss ein Antrag ein Jahr lang liegen? Muss er sich überholen lassen durch Haushaltsberatungen und Haushaltsverhandlungen? Die Wahrheit ist aber, dass auch ich große Sympathie für das Kernanliegen Ihrer Anträge habe, nämlich die Einführung der freien Heilfürsorge auch im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Dieses Thema beschäftigt uns. Ich kann sagen, wir haben am Montag – der Kollege Martin Michalik und ich – hier in diesem Raum mit genau diesen Besucherinnen und Besuchern aus dem Allgemeinen Vollzugsdienst ein Abgeordnetengespräch geführt, viele kritische Fragen beantwortet. Natürlich ist auch das Thema der Einführung der Freien Heilfürsorge eines, das den Kolleginnen und Kollegen auf den Nägeln brennt, und es war auch Gegenstand unserer Erörterung. Die Frage war: Wird das kommen? Ich habe ihnen gesagt: Aus meiner Sicht ja, aber wohl noch nicht in dieser Legislatur. Ich rechne aber damit, dass es in der nächsten Legislatur kommt. Ich kann nur sagen, so, wie die Dinge sich entwickelt haben, dass ich in meiner jungen Karriere als Parlamentarier hier meine ersten schwierigen und auch schmerzhaften politischen Erfahrungen gemacht habe. Denn Kollege Zeimke hat zu Recht die Kleine Anfrage erwähnt und die Antwort des Senats, weil wir dieses Thema sehr ernsthaft aufgenommen haben, weil wir dieses Thema auch mit dem Personalrat diskutiert haben und weil wir innerhalb der Koalition einen breiten Konsens hatten, dass wir dieses Thema auch umsetzen wollten. Ich hatte die Antwort des Senats sogar so verstanden, dass die Prüfung der Einführung auch so gemeint ist, dass es kommt. Da bin ich aber als junger Parlamentarier einem Irrtum aufgesessen. Ich war auch der Meinung, dass wir innerhalb der rechtspolitischen Sprecher der Koalition einen Konsens darüber hatten, dass wir uns sehr intensiv und stark für die Einführung verwenden. Auch das war ein Irrtum, und ich musste dann tatsächlich die Erfahrung machen, dass wir diesem berechtigten Anliegen innerhalb der Koalition nicht mit dem nötigen Konsens und der politischen Übereinstimmung begegnen konnten, sodass wir tatsächlich hier und heute trotz aller Sympathie für Ihr Anliegen und für die Berechtigung dieses Begehrens heute nicht zustimmen können, weil natürlich auch die koalitionäre Disziplin es gebietet, das zu tun. Manchmal hat man die Situation, dass man in einer Dreierkonstellation Forderungen hat, die nicht jeder Koalitionspartner mitgehen kann, das wechselt auch manchmal in den Konstellationen, auch das gehört zur Wahrheit dazu, und dass wir in dieser Frage tatsächlich diese Übereinstimmung nicht haben. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe kommuniziert, weil ich glaubte, wir haben diese Einigung erzielt. Habe ich auch gegenüber dem Personalrat, dem geschätzten Kollegen Stritzel gesagt: Das ist auf einem guten Weg, wir kriegen das hin. Es hat sich herausgestellt, dass das leider nicht der Fall ist. Deswegen von dieser Stelle aus, liebe geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich Erwartungen geweckt habe an einer Stelle, wo ich sie nicht erfüllen konnte. (Abgeordneter Cord Degenhard [BIW]: Bravo!) Das ist eigentlich nicht mein Anspruch. (Beifall) In der aktuellen Situation hilft Ihnen das wenig. Aber Sie werden an der Debatte und ihrem Verlauf feststellen, dass das Thema jetzt, spätestens jetzt auf der Agenda ist, spätestens jetzt eine hohe Sensibilität dafür besteht, dass man dieses Thema angehen kann. Ich war auch der Meinung, aber auch unsere Fraktion war einheitlich der Meinung, dass wir dieses Thema befördern, dass wir uns dafür stark machen und dass wir das nach Möglichkeit auch in diesem bereits beschlossenen Haushalt 2026 und 2027 schon anfangen können, umzusetzen, nach dem Vorbild von Hamburg mit der Wahlmöglichkeit und einer einjährigen Übergangsfrist für die Ausübung dieser Wahlmöglichkeit. Das hat jetzt politisch nicht geklappt. Das muss man eingestehen und ist eben auch eine Dokumentation und ein Ausdruck meines eigenen politischen Scheiterns in dieser konkreten Frage. Mehr kann ich Ihnen im Moment dazu nicht sagen. Aber wir werden diese Anträge gleich ablehnen müssen. Zu den inhaltlichen Fragen, die im FDP-Antrag gestellt worden sind, könnte man noch eine Menge sagen. Es sind acht Punkte, die dort aufgeführt sind, die nicht mal eben so en passant gelöst werden können, weil das Zulagensystem etwas komplexer ist, als dass man da mal eben so reingehen kann. Die Frage der Vergleichbarkeit von Tarifbeschäftigten und Beamten lässt sich nicht eins zu eins miteinander vergleichen. Solche Fragen wie die Übergabe der Urkunden im Rathaus: Nach meiner Wahrnehmung kam das zu einer Zeit, als die Urkunden noch in der Kantine der JVA überreicht wurden. Inzwischen passiert das im Festsaal der Bürgerschaft, am nächsten Mittwoch bereits wieder. Ich glaube, dass Sie da die Wertschätzung erfahren, die Sie verdienen und die Ihnen auch dieses Hohe Haus schon wiederholt gegeben hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich hoffe nur, Sie bleiben dabei, bleiben in Ihrem Job und werden hoffentlich in absehbarer Zeit die politische Umsetzung dessen erleben, was wir hier heute leider noch nicht werden umsetzen können. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Leidreiter zur Kurzintervention. Abgeordneter Piet Leidreiter (BIW): Ich möchte für meine Fraktion BÜRGER IN WUT ganz klar sagen: Wenn Sie meiner Haushaltsrede gestern gefolgt sind, (Zurufe SPD: Nee!) haben wir immer gesagt, dass wir uns auf jeden Fall für den Kernhaushalt einsetzen. Der Kernhaushalt muss vollumfänglich ausgestattet sein, und dazu gehört natürlich auch die Freie Heilfürsorge der Justiz. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Nur so, wie wir unseren Haushalt hier aufbauen, ist am Ende des Tages für die Kernaufgaben nicht genügend Geld vorhanden. (Abgeordnete Dr. Solveig Eschen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem Thema zu tun?) – Vielen Dank! (Beifall BIW) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Vollzugsbedienstete! Ein Glück wird Bündnis Wutbürger Deutschland niemals in die Lage kommen, hier einen Haushalt aufstellen zu müssen, weil dann wirklich – –, dann wird es hier echt komplett drunter und drüber gehen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Was soll das denn heißen? Mehr Chaos als Sie kann man ja gar nicht herstellen!) Aber das nur am Rande. (Beifall Die Linke – Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]) Ja, genau, alles klar. Nehme ich alles zur Kenntnis. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Sonderwirtschaftszone Berlin. Traurig! – Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Sozialistische Sonderwirtschaftszone!) Ja, ja. Alles klar. Ich glaube, man hat gerade in der Debatte gemerkt, es gibt hier große Einigkeit darüber, dass der Beruf des Justizvollzugsbediensteten eine extrem anspruchsvolle Aufgabe ist und einen wertvollen Beitrag zu unserem Gemeinwesen leistet. Die Arbeit mit verurteilten Straftäter:innen ist psychisch belastend, erfordert viel menschliches Fingerspitzengefühl und kann natürlich manchmal auch echt gefährlich sein. Im Schichtdienst zu arbeiten, das hat nachweislich negative Folgen für die Gesundheit. Ich war selber schon mehrmals in der JVA zu Gast, zweimal im Rahmen meines Jurastudiums, dann in meinem Referendariat, später als Abgeordneter, das letzte Mal im März bei diesem wirklich tollen Gospelkonzert. Ich habe da natürlich auch mit Leuten gesprochen, und mehr als einmal habe ich auch die Aussage gehört, dass man als AVDler (allgemeiner Justizvollzugsdienst) immer auch eine Art Sozialarbeiter:in ist. Dass die Vollzugsbediensteten in Bremen dieses Selbstverständnis an den Tag legen, das ist, glaube ich, nicht selbstverständlich, und das finde ich extrem begrüßenswert. Sie sind diejenigen, die unter schwierigen Bedingungen jeden Tag ansprechbar sind und so die Grundlage legen für eine gelungene Resozialisierung von Straftäter:innen. Zahllose Leben werden dadurch positiv beeinflusst, nicht nur von den Inhaftierten, sondern auch von deren Angehörigen oder von potenziellen Opfern von Straftaten, die verhindert werden, wenn Personen die JVA als bessere Menschen verlassen. Dafür gebührt ihnen unser Respekt. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, kann man schon mal klatschen, da hinten. Dass CDU und FDP heute Anträge gestellt haben, beziehungsweise nicht heute, sondern dass sie die gestellt haben, damit wir darüber sprechen, dass jetzt auch ein paar von Ihnen da sind, das finde ich wirklich gut. Der Kollege Zeimke hat gerade selber gesagt, dass der CDU-Antrag jetzt über ein Jahr alt ist. Da frage ich mich so ein bisschen: Warum wollte man den nicht setzen, wenn das Thema so wichtig ist? Sie hatten irgendwie auch genug Setzpunkte, um viermal, heute zum vierten Mal im selben Zeitraum die Abschaffung der Zivilklausel zu fordern. So wichtig kann das Thema am Ende doch nicht gewesen sein. Die FDP hat sich mit ihrem Antrag etwas mehr Mühe gegeben, das muss man anerkennen, finde ich. Ich würde da zunächst mal auf die beiden Forderungen eingehen, die kein Geld kosten würden: einmal die Urkundenverleihung. Nächsten Mittwoch habe ich auch im Kalender stehen. Ich hoffe, dass ich das schaffe. Genau, die ist dann ja in der Bürgerschaft. Zur Forderung, dass man das auch im Rathaus machen könnte: Ich verstehe, dass das von der Symbolik her wichtig ist, weil man mit Feuerwehr und Polizei gleichgestellt sein will, das finde ich absolut nachvollziehbar. Ich habe im Vorfeld der Debatte noch mal mit Herrn Stritzel gesprochen, und der hat mir gesagt, dass das eine ältere Forderung ist und dass sich eigentlich der Festsaal hier im Haus der Bürgerschaft bewährt hat. Aber vielleicht kann man am Mittwoch auch noch mal drüber sprechen, ich glaube, das ist auch was, was man vielleicht tatsächlich angehen könnte. Was die Anrechnung von Dienstzeiten bei Quereinsteiger:innen aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes angeht, da ist mein Kenntnisstand, dass das schon individuell möglich ist. Das finde ich auch nachvollziehbar, dass das eine individuelle Entscheidung ist und keine grundsätzliche, weil nicht jeder Bereich des öffentlichen Dienstes für eine Tätigkeit in der JVA qualifiziert. Mal anders gesagt: Wenn jemand in der Wohngeldstelle ein paar Jahre Akten bearbeitet hat, dann macht das noch keinen guten Justizvollzugsbeamten. Die Einführung der Heilfürsorge und eine Gleichbehandlung mit Polizei und Feuerwehr, da bin ich bei meinem Vorredner, Herrn Hess-Grunewald, das finde ich grundsätzlich richtig. Leider ist das, wurde jetzt auch schon zweimal gesagt, wie fast alles, was wir hier im Parlament so besprechen, am Ende eine Frage des Geldes. Die tatsächlichen Kosten lassen sich da nicht so genau beziffern, trotzdem wissen wir, es sind wahrscheinlich ein paar Hunderttausend Euro jährlich. Das ist jetzt kein Riesenbatzen Geld, aber dass wir das nicht genau beziffern können, das macht es noch mal ein bisschen schwieriger, zu sagen, woher das Geld dann tatsächlich kommen soll. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: LADS.) Leider können wir uns innerhalb der Koalition nicht darauf einigen, woher man dieses Geld nehmen könnte. Wenn der Bund eine progressive Vermögensteuer für Vermögen ab 10 Millionen Euro einführen würde, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, endlich! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Die hauen doch alle ab. Bleibt doch keiner hier. Muss man einen Zaun um Deutschland bauen.) dann hätte allein das Bundesland Bremen jährlich eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung – (Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) Geld, das wir unter anderem dafür nutzen könnten, Arbeitsbedingungen in der JVA zu verbessern oder auch die Entgeltgruppen anzupassen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Machen wir erst mal Schulden! – Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) Was aber stattdessen passiert, ist, dass die Bundesregierung mal wieder unser Geld verschenkt. Allein 14 Millionen Euro muss das Land Bremen jetzt für drei Monate Tankrabatt locker machen, der am Ende gar keine Probleme lösen wird. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) CDU und FDP haben also mal wieder tolle Ideen und in diesem Fall ausnahmsweise mal wirklich Ideen, die ich auch für inhaltlich sinnvoll halte, und gleichzeitig verhindern sie – zumindest die CDU, die FDP ist ja nicht mehr im Bund unterwegs – aktiv, dass der Staat genügend Einnahmen hat, um seine Aufgaben zu erfüllen und seinen Bediensteten gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Deswegen sind wir leider gezwungen, die Anträge von CDU und FDP abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrat Dr. Hagen das Wort. Staatsrat Dr. Martin Hagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, insbesondere auch die Anwärterinnen und Anwärter im Justizvollzugsdienst! Zunächst einmal möchte ich für den Senat festhalten, dass auch wir den Kolleginnen und Kollegen, Ihnen und aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen in der JVA danken für Ihre Arbeit. Sie leisten eine gesellschaftlich wichtige und anspruchsvolle Arbeit, und zudem sind Sie noch einer Reihe von körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt und halten diesen stand, und das nicht nur während der normalen Arbeitszeiten, sondern rund um die Uhr und das 365 Tage im Jahr. Dafür vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW) Wir können auch den Wunsch der Auszubildenden und der Beamtinnen und Beamten nachvollziehen, nach der Freien Heilfürsorge. Wir können auch nachvollziehen, dass der Personalrat sich das wünscht, und wir können auch nachvollziehen – und das ist ja deutlich geworden –, dass aus den Reihen des Parlaments, und das auch sehr breit, der Wunsch nach der Freien Heilfürsorge vorgetragen wird. Ich möchte Ihnen jedoch erläutern, dass dieser Wunsch einfacher vorgetragen ist, als er aus fachlichen Gründen zu erfüllen ist. Denn das System der Beamtenbesoldung sieht die Freie Heilfürsorge nur in absoluten Ausnahmefällen vor. Die Beamtenbesoldung in sich hat die Logik, und das wird häufig vergessen, dass sie nicht nur ein Lohn ist, sondern grundsätzlich eine Versorgung. Die Krankenversorgung für alle Beamtinnen und Beamten ist auch grundsätzlich in der Alimentation vorgesehen, weshalb es das System der Beihilfe gibt, von dem auch Sie profitieren. Wir verkennen auch nicht, dass der Beruf – das wurde eben auch schon dargelegt – in der Justizvollzugsanstalt auch bestimmten Gefährdungen ausgesetzt ist, die natürlich sich auch unterscheiden vielleicht von anderen Berufen. Wir müssen das jedoch sorgfältig prüfen, und das ist tatsächlich keine leichte Aufgabe, auch, wenn man denen gegenübersteht, die davon ja tatsächlich betroffen sind. Wir müssen trotzdem alle Berufsgruppen angucken und miteinander in Bezug setzen und zu entsprechenden Bewertungen kommen. Es ist richtig, das wurde auch gesagt, dass es in zwei Bundesländern eine Bewertung gegeben hat, dass die absoluten Ausnahmen, die typischerweise nur für Polizei und Feuerwehr gemacht werden, in denen wir die Freie Heilfürsorge haben, auch auf den Justizvollzugsdienst ausgeweitet wurden. Das bedeutet aber auch, dass neben Bremen auch in 13 weiteren Bundesländern diese Bewertung nicht entsprechend erfolgt ist, sondern andersrum. Das ist jetzt ein sensibler Punkt, aber trotzdem, ich will das einmal deutlich machen, denn Sie müssen sich ja fragen, warum, wenn alle das eigentlich gut finden, wir das jetzt an dieser Stelle nicht umsetzen. So haben wir ein hartes Faktum, das wir bewerten, und das ist die Anzahl der Dienstunfälle, und die ist im Bereich, nur im Bereich der Polizei und Feuerwehr, um ein so viel Entsprechendes höher, dass wir dort die Freie Hilfsfürsorge gewährleisten können. Auch, wenn es aus Sicht der Betroffenen vielleicht zunächst hart klingt: Das Argument, was vorgebracht wurde, die Freie Hilfsfürsorge als ein Signal der Wertschätzung zu werten und auch zur Attraktivitätssteigerung einsetzen, so ist das aus der beamtenrechtlichen Sicht, die ich hier vertrete, systemfremd. Wir müssen dafür sorgen, dass der Beruf in sich attraktiv ist, und das tun die Kollegen vom Justizressort auch auf unterschiedliche Art und Weise, das ist eben auch schon vorgestellt worden. Aus den engen Grenzen des Beamtenrechts ist das aber kein Argument, da das Beamtenrecht immer die Logik hat, dass wir amtsangemessen alimentieren, und das tun wir auch. Die monatliche Bruttobesoldung in der Ausbildung beträgt zurzeit 2 590 Euro. Dazu kommen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und vermögenswirksame Leistungen. Ich möchte schließen noch mal mit dem Hinweis, dass wir als Senat uns tatsächlich, weil auch das eine Rolle spielte, wo setzen wir die Prioritäten, den Bereich der Justiz auch ausgenommen haben von der Einsparverpflichtung, der 1,45 Prozent, die wir wegen der Haushaltskonsolidierung in allen anderen Bereichen nehmen. Insofern haben wir dort keine Einschränkung, und wir haben zusätzlich im letzten Jahr entschieden, dass wir aus den Stellen, die wir einsparen, 20 weitere Stellen nehmen und sie in die Justizvollzugsanstalt zuordnen. So weit meine Erläuterung zu diesem Sachverhalt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Tiedemann, dazu muss ich nichts sagen. Wer keine Anträge schreibt, der kann auch andere immer gerne kritisieren. Ich wollte aber eine Sache zu Herrn Labetzke sagen. Vielleicht sollten Sie den Koalitionsvertrag noch mal lesen. Zeile 6 922: „Die Koalition wird die Freie Heilfürsorge auch auf das Personal des Justizvollzugs ausdehnen.“ Ich will das gar nicht herausheben, aber Sie machen den Menschen in der JVA Hoffnung, dass jetzt, Ihre Forderung, endlich erfüllt wird, und dann kommt sie nicht, nach drei Jahren. (Beifall CDU, FDP) Dann habe ich hier dreimal gehört, dass das alles richtig ist und alles super ist, und das sollte man wirklich machen. Aber ach, das liebe Geld, der Haushalt. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Wenn man keine Ahnung hat…) Witzigerweise, für jedes Projekt finden Sie irgendwo noch ein paar Mark fünfzig im Haushalt. Für ein paar hunderttausend Euro, für die Menschen im Justizvollzug, finden Sie das aber nicht. Das ist ein Problem Ihrer Prioritätensetzung. (Beifall CDU, FDP, BA-Gruppe – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Zu Herrn Hagen: Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg und bald auch Niedersachsen machen das, weil es besondere gesundheitliche Gefährdungen gibt. Ich habe nicht mehr so viel Zeit, die möchte ich für Hubertus Hess-Grunewald nutzen. Lieber Hubertus, ich danke dir für deine Aufrichtigkeit, ich habe immer gerne hier mit dir zusammengearbeitet, und auch für deine Ehrlichkeit. – Vielen Dank! (Beifall CDU, FDP, BA-Gruppe) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Dr. Schröder, genau, Sie können noch als Kurzintervention. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Genau, Redezeit habe ich nicht mehr. Ich kann mich dem Dank nur anschließen. Ich glaube, ich habe noch nie so eine ehrliche Rede hier im Parlament gehört. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Ich bedanke mich auch für die große Zustimmung, die wir eigentlich zu unseren Anträgen hier heute bekommen haben. Es haben eigentlich alle Redner auch aus der Koalition gesagt, dass sie den Forderungen eigentlich viel abgewinnen können. Deswegen beantrage ich hiermit in Abstimmung mit der CDU – –. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Dr. Schröder, Sie müssen schon eigentlich auf den Vorredner eingehen. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Ja, in Abstimmung mit der CDU beantrage ich hiermit namentliche Abstimmung zum Antrag der CDU. – Vielen Dank! (Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) Präsidentin Antje Grotheer: Wie bitte, Herr Abgeordneter? (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Der Dank war der nahtlose Anschluss an die Vorrede.) Das stimmt. Aber die gesamte Kurzintervention muss sich darauf beziehen. Das war jetzt ein neuer Punkt. Gleichwohl nehmen wir den Antrag selbstverständlich noch an. Der Hinweis über den Inhalt einer Kurzintervention, den können Sie gerne in der Geschäftsordnung nachlesen, Herr Kollege. Sie sind ja lang genug dabei, Sie müssten das eigentlich wissen. So, meine Damen und Herren, wir kommen jetzt trotzdem zur Abstimmung. Habe ich Sie richtig verstanden? Sie wollen den Antrag der CDU namentlich abstimmen lassen? Ist das korrekt? Gut. Ich brauche eine Namensliste. Dann machen wir das selbstverständlich, weil wir jetzt zur Abstimmung kommen müssen, einen Moment, wir warten, bis ich Sie vorliegen habe. Wir lassen dann zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksache 21/1394 abstimmen. Das machen wir in namentlicher Abstimmung. Das heißt, die Abgeordneten werden gleich namentlich in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und können dann mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ antworten. So, meine Damen und Herren, dann starten wir jetzt mit der namentlichen Abstimmung. Ich bitte um Entschuldigung, dass es einen Moment gedauert hat. Wir hätten das selbstverständlich vorbereitet, wenn wir es geahnt hätten. Insofern wäre ein Hinweis freundlich gewesen, aber natürlich nicht zwingend erforderlich. Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Es folgt der Namensaufruf.) So, es wurden 77 Stimmen abgegeben. Auf „Ja“ entfielen 29 Stimmen, auf „Nein“ 44 Stimmen, und bei den Enthaltungen waren es 4. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksache 21/1547 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenenthaltungen? (BIW) Ich stelle fest, der Antrag ist abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir unterbrechen für eine Mittagspause bis 15:10 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:36 Uhr) Vizepräsident Ralph Saxe eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:11 Uhr. Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie eine wunderschöne, wunderbare Mittagspause genießen konnten und jetzt gut erholt dem restlichen Verlauf folgen können. Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 93: Die Zukunft des Luftverkehrs in Bremen sichern – Standortkosten konsequent senken Antrag der Fraktion der FDP vom 8. September 2026 (Drucksache 21/1981) Dazu ist da als Vertreter des Senats Staatsrat Stührenberg. Die Beratung ist eröffnet. Das Wort hat der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Bremer Flughafen und um den Flugverkehr in Deutschland. Am Bremer Flughafen, und da sind wir uns sicherlich einig, hängt nicht nur der Tourismus, das heißt, die Menschen, die von Bremen aus in den Urlaub fliegen oder die Menschen, die nach Bremen kommen, um hier ein Wochenende oder eine Woche in Bremen zu verbringen, die hier übernachten, die hier essen gehen, um Bremen kennenzulernen und die hier übrigens auch Geld ausgeben. Am Bremer Flughafen hängt darüber hinaus auch die Wirtschaft. Wir reden hier über Arbeitsplätze und wir reden über Steuereinnahmen. Wir haben alle mitbekommen, dass der Bremer Flughafen derzeit unter Druck steht – mal wieder, muss man sagen. Ein Minus von mehr als zehn Millionen Euro, und auch das Thema Insolvenz steht derzeit im Raum. Ich hoffe, dass wir uns alle einig sind, dass das, was dort aktuell diskutiert wird, auch die Gefahr, die dort droht, eine Katastrophe für Bremen wäre, für Bremen als Tourismusstandort, aber auch für die zahlreichen Unternehmen und für die Steuereinnahmen hier am Standort. Wir sind hier in Bremen ein wichtiger Luft- und Raumfahrtstandort, und ich glaube, es kann sich jeder vorstellen, was es für uns hier als Luft- und Raumfahrtstandort bedeuten würde, wenn wahlweise die Fluglinien immer weiter reduziert würden oder wenn dieser Flughafenstandort irgendwann komplett zugemacht wird. Das können wir uns hier in Bremen nicht leisten, und das gilt es, gemeinsam zu verhindern. (Beifall FDP, BIW) Wir hatten vor wenigen Tagen eine Veranstaltung zur Zukunft des Bremer Flughafens als FDP-Fraktion und auch zu der Frage, wo eigentlich das Problem liegt, wo wir ranmüssen. Alle Redner vom Flughafenchef über verschiedene Verbandsvertreter bis hin zur Wirtschaft waren einhellig der Meinung, dass es am Ende zwei große Probleme gibt. Das eine sind die Standortkosten des Flughafens hier in Bremen. Da reden wir über Start- und Landegebühren, da reden wir über Personalkosten und vieles andere mehr, was in Teilen deutlich über dem liegt, was an anderen Flughäfen aufgerufen wird. Aber es geht insbesondere auch um die Standortkosten grundsätzlich in Deutschland. Wir haben dort eine Statistik gezeigt bekommen, dass ein LufthansaFlugzeug – und das kann ich sagen, weil diese Statistiken danach rumgeschickt wurden, das heißt, die sind öffentlich –, das in Bremen pro Passagier 2 Euro Gewinn macht, an einem anderen europäischen Flughafen 28 Euro Gewinn pro Passagier macht. Das ist das 14-Fache. Das hat damit zu tun, dass wir hier ein großes Problem mit Steuern, Abgaben, Gebühren haben. Das Erste ist die Luftverkehrssteuer. Wer jetzt sagt, ja, die gibt es ja aber nicht nur in Deutschland: Ja, das ist richtig, die gibt es auch in anderen europäischen Ländern, das stimmt. Aber in rund der Hälfte aller europäischen Länder gibt es diese Steuer nicht, und unter den Ländern, wo es diese Steuer gibt, sind wir in Deutschland wieder mit am teuersten. Das Zweite sind die Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren, die auch massiv die Kosten erhöhen. Kurzum, das Fliegen in Deutschland und in Bremen ist zu teuer, und das führt dazu – und wir haben es jetzt gerade alle erlebt –, dass Airlines Flugverbindungen einstellen, zuletzt die Flugverbindung von Bremen nach Frankfurt, eine für uns sehr wichtige Flugverbindung, weil es ein ganz zentrales Drehkreuz für uns ist. Die beiden großen Drehkreuze München und Frankfurt – –, wenn wir jetzt von einem Drehkreuz abgeschnitten sind, ist das für uns hier in Bremen ein Problem. Diese Airlines verlegen ihre Flugzeuge in andere Teile der Welt. Das heißt, auch diejenigen, die jetzt sagen, ach, Klimaschutz, ist doch wunderbar, dass jetzt weniger geflogen wird: Nein, das ist nicht der Fall. Das hilft nicht mal dem Klima, denn dieselben Flugzeuge fliegen dann einfach in anderen Teilen der Welt. Wenn wir jetzt nicht komplett abgehängt werden wollen, dann müssen wir da ran. Deswegen fordern wir, dass die hoheitliche Flugsicherung perspektivisch über den Bund getragen wird, zweitens, dass der Bund sich an Kosten der Fluggast- und Gepäckkontrollen beteiligt und drittens – und das ist vielleicht der wichtigste Punkt –, dass die Luftverkehrssteuer komplett abgeschafft wird. Der Bürgermeister, der heute leider nicht da ist und offensichtlich kein Interesse an dieser Debatte und dem Thema hat – –. (Oh-Rufe SPD) Der Bürgermeister hat hier immer hochtrabende Reden gehalten, wie wichtig der Flughafen für den Wirtschaftsstandort ist, wie wichtig der Flughafen für die Arbeitsplätze ist, die wir hier in Bremen haben. Das ist alles nett, aber wir erwarten, dass man nicht nur quatscht, sondern auch mal ins Handeln kommt. Der Bürgermeister ist auch Präsident des Bundesrats. Da könnte man die Position mal nutzen, nicht nur, um irgendwo schöne Eröffnungen zu feiern und große Reden zu halten, sondern sich auch für solche Themen, für solche Positionen politisch einzusetzen und etwas zu bewegen, damit wir auch in zehn Jahren hier in Bremen noch einen Flughafen haben. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, BIW – Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Da muss er auf die FDP warten, damit er etwas macht. – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Der Bürgermeister ist wahrscheinlich gerade mit seinem Musikantenhaus beschäftigt.) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Stahmann. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt erzählt er uns wieder, dass ja schon nette Briefe geschrieben worden sind.) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ansinnen, was in dem Antrag der FDP drinsteht, ist vom Grundsatz richtig. (Heiterkeit Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) Was gibt es da zu lachen? Stimmt das nicht, Frau Grobien? (Abgeordneter Susanne Grobien [CDU]: Doch, doch.) Okay, dann sind wir mal einer Meinung. Der Antrag ist trotzdem ein bisschen ungewöhnlich, weil er in zwei Teile aufgeteilt ist. Der eine Teil heißt „die Bürgerschaft stellt fest“, das ist überhaupt nicht üblich. Ich kenne nicht, dass man das, was man festgestellt hat, also was Fakt ist, noch mal beschließt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ist doch üblich!) Aber sei es drum. Dann gibt es einen zweiten Teil mit den Forderungen, die der Abgeordnete Schäck noch mal aufgezählt hat. Auch die sind nicht falsch. Wir haben ein strukturelles Problem am Flughafen. Das betrifft zumindest, wenn man das mal an einem Beispiel verdeutlichen kann, die Sicherheitsvorkehrungen. Da haben wir nämlich drei verschiedene, einmal die Gepäcksicherung, die durch den Bund gemacht wird, dann haben wir einmal das Streifelaufen, was rund um den Flughafen ist, und dann haben wir einmal das, was auf dem Flugfeld passiert, also wenn da jemand hingeht, und die sind nicht miteinander kompatibel. Das heißt, wenn zum Beispiel keine Flieger da sind, können die Kolleginnen und Kollegen nicht Streife laufen, weil es eine andere Einheit ist. Das sind strukturelle Probleme, die wir am Bremer Flughafen angehen wollen und angehen müssen, und da ist der Staatsrat als Aufsichtsratsvorsitzender auch dran und die Geschäftsführung hat das im Blick. Zweiter Punkt: Wir haben die Finanzierung der Luftsicherheit. Das ist ein Thema, denn das ist etwas, was wir in Bremen beeinflussen können, und der Kollege Schäck hat das angesprochen. Wir haben unterschiedliche Gebühren dafür. Es gibt einen Gebührenrahmen zwischen 4,50 und 15 Euro. Hannover hat 15 Euro, die Hamburger haben 8,09 Euro, und wir liegen mit 11,98 Euro da in der Mitte. Natürlich würde es aber eine Attraktivität des Bremer Flughafens steigern, wenn wir diese Gebühren senken. Beispiel: In Schweden sind sie auf null und haben nachweislich höheres Aufkommen an Flugeinsätzen. Das heißt, es ist ein probates Mittel, um den Flughafen zu unterstützen. Löst nicht das insgesamte Problem, löst nicht das Strukturproblem des Flughafens, aber das ist etwas, wo man was machen kann. Zweiter Punkt: Luftverkehrssteuer. Das ist auch etwas, was man beeinflussen will und kann, und das hat der Bürgermeister in dem Brief zusammen mit den anderen Bundesländern, also den anderen kleineren Bundesländern – kleiner nicht im Sinne von Bundesland, sondern kleiner im Sinne von Flughäfen –, angeschrieben und auch darauf hingewiesen. Insofern finde ich, die Beschlusspunkte, die eben benannt worden sind und das, was ich eben auch als richtig zitiert habe, die sind ja angegangen vom Bürgermeister. Das ist nicht so, dass das weggeschoben wird, sondern wir sind da dran, eine Lösung zu finden, und zwar sowohl, was die Bremer Themen angeht, als auch das, was die Bundesthemen angeht. Es gibt einen weiteren Punkt, den man sich in der Tat angucken muss. Das ist die Rabattierung für Fluglinien. Da hat man auch einen Hebel. Die Frage ist: Wie weit macht man das? Für wen macht man das? Für bestimmte Ziele, für bestimmte Linien? Da ist der Flughafen dran, da gibt es auch Möglichkeiten, den Bremer Flughafen attraktiver zu machen. Insgesamt, muss ich aber sagen, ist in dem, was die FDP jetzt beantragt hat, nichts Neues. Eigentlich hätten Sie das alles in den oberen Teil, das, was schon bekannt ist und das, was festgestellt werden kann. All diese Fragen auf Bundesebene, im Bundesrat, mit der Bundesregierung oder die Themen, die wir hier am Standort haben, sind angegangen, sei es durch den Senat und durch den Bürgermeister oder sei es am Flughafen selber mit der Struktur. Insofern werden wir den Antrag ablehnen. Es gibt einen weiteren Punkt, den man realistischerweise dazu aber auch sagen muss: Wenn die Kerosinpreise so bleiben bis zum nächsten Sommer, dann brauchen wir uns über diese ganzen Dinge nicht mehr zu unterhalten, weil dann werden etliche Fluglinien den Luftverkehr in Europa nicht überleben. Wir haben Linien, die geben 80 Prozent ihres Umsatzes für Kerosin und für Stoffe aus. Das ist etwas, was wir nur sehr wenig beeinflussen können, was wir zwar alle für uns merken, aber was die Flughäfen insgesamt wirklich infrage stellt. Vielleicht das so weit. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich auf den Abgeordneten Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Der Antrag der FDP, welcher uns heute vorliegt, trägt aus unserer Sicht durchaus den richtigen Titel, denn darum geht es: Bremen darf nicht schrittweise von den internationalen Verkehrsströmen abgekoppelt werden. Der Flughafen Bremen ist nicht ausschließlich Freizeitangebot, er ist Teil unserer wirtschaftlichen Infrastruktur. Er ist wichtig für unsere exportorientierten Unternehmen, die maritime Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus, Luftraumfahrt und natürlich auch für unseren Mittelstand. Der Wegfall der Verbindung Bremen-Frankfurt zum 1. Juli dieses Jahres war deshalb mehr als nur die Streichung einer Flugroute. Rund 35-mal pro Woche wurde diese Strecke bedient. Damit ist eine ganz zentrale Verbindung zu einem internationalen Drehkreuz für Bremen verloren gegangen. Für Unternehmen, Reisende und internationale Geschäftskontakte war natürlich Frankfurt eines der Tore zu dieser Welt. Wenn Bremen seine Anbindung verliert, verliert Bremen nicht nur Reisekomfort, sondern Bremen verliert gleichzeitig auch Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb ist es richtig, da wirklich dezidiert über die Kosten zu sprechen, die der Staat als solches der Luftfahrt auferlegt. (Beifall BIW) Luftverkehrssteuer, Sicherheitsgebühren und Flugsicherungsgebühren treffen kleinere Flughäfen besonders hart. Denn dort verteilen sich die Fixkosten auf weniger Fluggäste und weniger Flugbewegungen. Der Antrag nennt dafür ein ziemlich eindrucksvolles Beispiel: Bei einem Flug mit 150 Passagieren nach Palma liegen die staatlich veranlassten Kosten in Bremen laut ADV bei 5 370 Euro. Im dänischen Billund sind es hingegen nur noch 2 235 Euro. Das ist kein kleiner Unterschied. Das ist ein handfester Wettbewerbsnachteil. Die zum 1. Juli erfolgte Senkung der Luftverkehrssteuer war deshalb auch richtig. Sie hat die Erhöhung aus dem Jahr 2024 im Wesentlichen zurückgenommen, aber sie löst natürlich andererseits auch das Grundproblem nicht. Nationale Sonderlasten, die den Luftverkehr in Deutschland verteuern und Verkehr an ausländische Flughäfen verlagern, müssen deshalb schrittweise, aber umso konsequenter abgebaut werden. Auch Ihr favorisiertes Thema, der Klimaschutz, braucht dementsprechend europäische und internationale Regeln. Er braucht nicht nur Innovationen und effizientere Flugzeuge, sondern auch nachhaltigere Kraftstoffe und neue Antriebstechnologien. Da greifen Sie auf die Zukunft zu. Wir sind aber im Jetzt und müssen fürs Jetzt dementsprechende Lösungen anbieten, denn Klimaschutz kann nicht darin bestehen, dass deutsche Standorte immer teurer werden im Vergleich und der gleiche Flugverkehr anschließend ganz einfach über Flughäfen jenseits unserer Grenzen abgewickelt wird. Das kann nicht angehen, meine Damen und Herren. Bei Luftsicherheit und Flugsicherung müssen wir auch genauer hinschauen. Die Kontrolle von Passagieren und Gepäck ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Wenn am Flughafen Bremen knapp zwölf Euro je kontrolliertem Fluggast an Sicherheitsgebühren anfallen, ist das ein ganz erheblicher Kostenfaktor. Der Bund muss sich deshalb dauerhaft und verlässlich an den Kosten seiner hoheitlichen Aufgaben beteiligen. Dasselbe gilt auch für die Flugsicherung. Sie ist keine Luxusleistung, sondern kritische Verkehrsinfrastruktur. Ihre Grund- und Vorhaltekosten entstehen unabhängig davon, ob gerade ein Flugzeug startet. (Beifall BIW) Deshalb dürfen diese Kosten nicht immer weiter über Gebühren abgewälzt werden, meine Damen und Herren. Bei aller Zustimmung zur Grundrichtung des FDP-Antrags müssen wir aber eines doch noch einmal klar sagen: Es reicht nicht, über allgemeine Steuern und Gebühren zu sprechen. Der Verlust der Frankfurt-Verbindung ist leider konkret. Unsere Antwort muss deshalb ebenfalls konkret sein und ins Ziel gehen. Niedrigere Standortkosten garantieren nämlich noch keine neuen Flugverbindungen. Lufthansa hat die Einstellung der Strecke nicht ausschließlich mit einer einzelnen Steuer begründet. Entscheidend sind auch Auslastung, Erlöse, operative Kosten, Kapazitäten und somit letzten Endes auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Wer die Verbindung Bremen-Frankfurt zurückholen oder eine gleichwertige Hub-Anbindung schaffen will, braucht deshalb auch, denken wir, wesentlich mehr als nur eine Bundesratsinitiative. Wir brauchen eigentlich, wenn wir ehrlich sind, einen ganz, ganz konkreten Bremen-Plan. Der Senat, und ich denke, er ist da auf dem Weg, muss natürlich unverzüglich mit Flughafen Bremen, mit Lufthansa und anderen geeigneten Fluggesellschaften sowie Kammer und den Unternehmen, Wissenschaft, Tourismusbranche und natürlich auch der maritimen Wirtschaft an den Tisch gehen. Wir müssen offen analysieren, warum die Strecke weggefallen ist. Da ist mir noch zu viel Dunkel im Spiel, welche Voraussetzungen für eine Rückkehr notwendig wären und welche Alternativen überhaupt realistisch sind, meine Damen und Herren. (Beifall BIW) Das kann Frankfurt sein, allerdings nicht zwingend. Es kann auch eine bessere Anbindung an München sein oder andere Lösungen. Neue Partner oder eben andere europäische Drehkreuze kommen da ins Spiel. Entscheidend ist nicht das Etikett. Entscheidend ist, dass Bremen überhaupt erst einmal wieder verlässlich in die internationalen Verkehrsnetze eingebunden wird. Wir brauchen natürlich dementsprechend Transparenz. Der Senat sollte schon der Bürgerschaft regelmäßig berichten: Wie entwickeln sich die Flugverbindungen? Wie viele Abflüge und Sitzplätze stehen zur Verfügung? Welche Anschlussmöglichkeiten haben Bremens Unternehmen und vor allen Dingen ganz aktuell, welche Gespräche werden gerade geführt, wurden geführt, mit Ergebnissen? Da ist etwas wenig Transparenz drin. Denn das ist der Unterschied zwischen einer richtigen Forderung auf Papier und einer wirksamen Standortpolitik. Von Letzterer sind wir leider ein wenig entfernt, meine Damen und Herren. Bremen darf dementsprechend nicht zuschauen, wie seine internationale Erreichbarkeit weiterhin Stück für Stück schrumpft und wir eigentlich nur den Rückwärtsgang einlegen. Wir unterstützen deshalb das Ziel ausdrücklich, staatlich verursachte Standortkosten zu senken und den Bund bei Sicherheit und Flugsicherung stärker in die gegebene Verantwortung zu nehmen, meine Damen und Herren. Wir erwarten aber natürlich auch zugleich eine konkrete Strategie für Bremen mit entsprechend klaren Zuständigkeiten, den geforderten verbindlichen Gesprächen und den entsprechend messbaren Zielen und einer realistischen ehrlichen Erfolgskontrolle. Am Ende zählt nicht, wie viele Prüfaufträge erteilt wurden oder wie viele Gespräche am Tisch stattfanden, sondern am Ende zählt, ob Bremen schlichtweg einfach wieder besser angebunden wird. – Ich danke Ihnen! (Beifall BIW) Vizepräsident Ralph Saxe: Ich rufe auf als nächste Rednerin die Abgeordnete Grobien. Abgeordnete Susanne Grobien (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte liebe Kollegen und Kolleginnen! Wieder eine Debatte zu unserem Flughafen. Ich kann es vorwegnehmen: Wir werden dem FDPAntrag zustimmen. (Beifall CDU) Es vergeht derzeit quasi keine Landtagssitzung, in der wir nicht über unseren Flughafen sprechen, und das ist auch nötig. Er ist notwendige Infrastruktur für die gesamte Wirtschaftsregion Nordwest. Unser Im- und Export, die maritime Wirtschaft, Luft- und Raumfahrt, die Wissenschaft, sie alle brauchen die Verbindung in die Welt. Wie sehr, das zeigen die vielen Appelle an die Lufthansa, die Verbindung Bremen-Frankfurt wiederherzustellen, die bekanntlich seit dem 1. Juli gestrichen ist. Am 8. September kam nun dieser FDP-Antrag mit dem Inhalt, der Senat solle sich im Bund für niedrigere Standortkosten einsetzen, insbesondere für eine weitere Senkung der Luftverkehrssteuer bis hin zu ihrer Abschaffung. Zwei Tage später haben die Regierungschefs von Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zu genau diesem Thema einen Brief an den Bundeskanzler und an den Bundesverkehrsminister geschickt. Eben dieser vertrauliche Brief, der aber in Bremen immer über eine Straßenbahn irgendwie dann doch zum „Weser-Kurier“ gelangt, stellt fest: Das innerdeutsche Flugangebot hat sich seit 2019 mehr als halbiert. Die Einstellung der Verbindung Bremen-Frankfurt, Zitat, „stellt einen besonders gravierenden Einschnitt in die regionale Anbindung dar“. Dann kommen die Forderungen: erstens, Flugsicherungsgebühren senken, also das, was Airlines für Fluglotsen zahlen. Sie haben sich seit 2019 nahezu verdreifacht. Zweitens, das fiel hier alles schon, die Gebühren für die Kontrollen vor dem Abflug auf ein konkurrenzfähiges Niveau, auf maximal zehn Euro zu reduzieren. Drittens, und das steht auch wörtlich so im Antrag: „und überdies halten wir eine weitere substanzielle Absenkung der Luftverkehrssteuer mit dem Ziel einer vollständigen Abschaffung für erforderlich“. Meine Damen und Herren, das ist fast deckungsgleich mit dem FDP-Antrag. Die maximal zehn Euro, die Flugsicherung, die Abschaffung der Luftverkehrssteuer. Alles steht in beiden Papieren. Wer diesen Antrag also heute ablehnt, lehnt ab, was der Regierungschef und Bürgermeister vor zwei Wochen nach Berlin geschrieben hat. (Beifall CDU, FDP) In der Sache sind wir uns eigentlich, und das haben Sie auch angedeutet, Herr Stahmann, fraktionsübergreifend einig, und doch soll aus diesem Parlament eben kein gemeinsames Signal nach Berlin gehen. „Machen wir doch schon, sind wir überall dran.“ Das reicht nicht. Ein Brief des Bürgermeisters ist gut, ein Beschluss des ganzen Parlaments dahinter wäre besser. Übrigens, der Aufsichtsratsvorsitzende, Staatsrat Stührenberg, bestätigt, dass diese Faktoren alle zu der Lage am Flughafen beitragen. Nun ist das aber nicht unser einziges Problem. Unser Flughafen hat ein strukturelles Defizit von mehr als dreizehn Millionen Euro im Jahr. Ein Sparprogramm hat bisher vier Millionen gebracht, es reicht aber noch längst nicht. Das Personal zwischen den Tochtergesellschaften kann immer noch nicht flexibel eingesetzt werden, da fehlt es an einer Einigung zwischen der Geschäftsführung und den Gewerkschaften. Seit Anfang September lesen wir nun in der Zeitung, dass im Aufsichtsrat über eine Insolvenz in Eigenverwaltung gesprochen wird. Paderborn wird da als Modell genannt. Die haben das im Jahre 2022 schon gemacht. Meine Damen und Herren, ich bin doch manchmal erschrocken. Ich bitte Sie, soll das unser Vorbild sein, ein Flughafen mit 700 000 Fluggästen im Jahr? Paderborn hat seinen Weg gefunden, aber Bremen hat eine ganz andere Aufgabe. Wir sind Metropole des Nordwestens mit Werften, Luft- und Raumfahrt, Automobilbau, zwei Universitäten, Forschung von Weltrang und vielem mehr, und wir sind für die Verteidigung unseres Landes von zentraler Bedeutung. Nicht umsonst sind deshalb 160 Millionen Euro vom Bund vorgesehen, in unseren Flughafen zu fließen für seine militärische Nutzung. Wir müssen uns an Hannover und Hamburg messen, nicht daran, wo es noch schlechter läuft. (Beifall CDU) Wir hätten auch gerne einen eigenen Antrag gestellt, aber wir haben uns bewusst dagegen entschieden, denn parallel dazu, es ist schon angeklungen, laufen Verhandlungen mit der Senatskanzlei, zusammen mit der Handelskammer und der Lufthansa über die Rückkehr der FrankfurtVerbindung. Das Ergebnis muss zügig kommen, denn um das ordnungsgemäß in die nächsten Flugpläne einarbeiten zu können, muss dazu spätestens im Oktober eine Entscheidung fallen. Machen wir uns nichts vor: Um die Aufarbeitung der Finanzlage des Flughafens kommen wir nicht herum. Seit wann wusste wer was, und wie konnte es überhaupt so weit kommen? Wir reden darüber, wir werden darüber zu reden haben, auch noch intensiver, in unseren Gremien, wenn das Ergebnis der anderen Streckenwiederherstellung vorliegt. Heute geht es aber um die Standortkosten, und da ist die Sache einfach. Die CDU-Fraktion stimmt zu. Nicht, weil der Antrag von der FDP kommt, so wie ansonsten die Regierung ja immer alles von uns allen ablehnt, aus der Opposition, sondern weil tatsächlich das Gleiche drinsteht und wir uns eigentlich interfraktionell über die Erreichbarkeit unseres Flughafens und die Notwendigkeit der überregionalen Anwendung einig sind. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU, FDP) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP bringt hier heute einen Antrag rein zum Bremer Flughafen. Vorweg: Wir als Gruppe Bürgerallianz werden diesen Antrag unterstützen, weil wir ihn für richtig, für wichtig und für gut halten. Wenn wir uns mit dem Bremer Flughafen beschäftigen, so beschäftigen wir uns nicht das erste Mal heute hier in diesem Hause mit dem Flughafen, sondern schon länger. Ich bin jetzt dreieinhalb Jahre hier in der Bremischen Bürgerschaft und frage mich: Was ist eigentlich in der ganzen Zeit passiert, auch mit dem Bremer Flughafen oder am Bremer Flughafen? Weil wir uns schon öfter damit beschäftigt haben, stelle ich fest: So wirklich ist da nichts passiert, sonst würden wir heute nicht erneut hier drüber sprechen. Beim Flughafen Bremen, und wenn ich das so sage, dann sage ich das, weil ich ein Abgeordneter aus Bremerhaven bin, da werde ich oftmals erinnert an den Flughafen in Bremerhaven, der irgendwann mal abgeschafft worden ist. Ich muss sagen, wenn man zwischendurch noch mal irgendwo ein Schild sieht, wo der Flughafen noch abgebildet ist – an der Autobahn oder was weiß ich, gibt es ja vielleicht noch –, und dann fährt man daran vorbei und sieht gar keinen Flughafen mehr, dann ist das schon ein komisches Gefühl, ist auch ein Stück weit peinlich. Das war die schlimmste Entscheidung, diesen Flughafen damals abzuschaffen. (Beifall BIW – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Es werden Gedanken wach, denn der Flughafen Bremen ist nun mal ein wichtiger und wesentlicher Teil der wirtschaftlichen Grundversorgung des Landes Bremen. Die Industrie, wir haben es eben schon gehört, die Wirtschaft, Luft- und Raumfahrt, Wissenschaft und Tourismus benötigen zuverlässige Verbindungen zu wichtigen Kunden und Partnern. Jetzt haben wir aber das Problem, der Flughafen kämpft mit einem schweren strukturellen Defizit von rund dreizehn Millionen Euro im Jahr und einer drohenden Insolvenz bis Mitte 2027. Also ist Handeln erforderlich. Die Ursachen, der Kollege Schäck hat das vorhin schon deutlich gesagt – ich kann es leider auch nur wiederholen, lieber Kollege, aber vielleicht ist es ja ganz wichtig –, der Wegfall wichtiger Strecken wie die Streichung der Lufthansa-Direktverbindung zum wichtigen Drehkreuz Frankfurt reißt eine große Lücke in die Bilanz. Ebenfalls haben wir gehört, die hohen deutschen Luftverkehrssteuern, hohe Gebühren für die Luftsicherheit belasten den Betrieb im Vergleich zum europäischen Ausland. Drittens, trotz knapp zwei Millionen Passagieren im Jahr reicht das zivile Geschäft nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten und den Airport wirtschaftlich zu betreiben. Sparmaßnahmen und Zukunft, dazu haben wir auch schon was gehört – der Staatsrat wird uns da sicherlich gleich noch ein bisschen mehr zu sagen können, ist aber auch nachzulesen –, dass offene Stellen nicht nachbesetzt werden, um die Personalkosten schrittweise zu senken. Dann gibt es die militärischen Investitionen von rund 160 Millionen Euro, kann man auch nachlesen. Diese fließen in den Ausbau von Roll- und Logistikflächen. Diese Gelder aus einem Bund- und Länderpaket sind jedoch für die militärische Nutzung, das heißt Verteidigungsfähigkeit bestimmt, und lösen das laufende Defizit des zivilen Betriebes nicht. Kurz von mir gesagt: Mein Vertrauen in die Fähigkeiten des Senates, effektive Problemlösungen zu finden und insbesondere auch zu finanzieren, ist nicht besonders groß. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Dr. Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Bremer Flughafen befindet sich nun schon eine Weile auf einem Sanierungspfad, und dennoch stehen wir nun vor der Frage, ob es eventuell doch nicht reicht. Das ist eine dramatische Situation für unseren Standort. Über die Bedeutung des Flughafens haben nicht nur die Vorredner heute, sondern auch wir alle hier miteinander in den letzten Debatten zum Thema schon viel gesagt. Deswegen muss ich das nicht wiederholen. Wir haben ein Betriebskostendefizit, eingespart wurden da bisher durch die Maßnahmen, die ergriffen wurden, vier Millionen Euro. Das bisherige Einsparziel lag bei zehn Millionen Euro. Das heißt, zu sagen, es wäre nichts passiert, ist bei den bisherigen Einsparleistungen schon mal falsch. Wir haben aber das Problem, dass nun mit dem Wegfall der LufthansaVerbindung Bremen-Frankfurt sich das Einsparerfordernis noch mal deutlich erhöht hat, und in der Tat, wir stehen nun bei einem Defizit von dreizehn Millionen Euro. Dass hier zu wenig Transparenz beklagt wird, wundert mich ein wenig. Die Flughafengeschäftsführung und auch die Mitglieder des Senats stehen in den Gremien Rede und Antwort, zuletzt in der Wirtschaftsdeputation und im Controllingausschuss. Es gibt noch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die in Arbeit sind und noch nicht final umgesetzt werden, also noch nicht in der Bilanz bisher wirksam geworden sind. Dazu gehören verschiedene Restrukturierungsfragen, die der Kollege Stahmann angedeutet hat, es geht auch darum, bei auslaufenden Stellen zu entscheiden: Wo muss man diese überhaupt nachbesetzen und wo kann man darauf verzichten? Weiter geht es um Maßnahmen der Prozessoptimierung und Digitalisierung. Da liegen noch Einsparpotenziale in Millionenhöhe. Nichtsdestotrotz kann man bei einem solchen Prozess davon ausgehen, dass die sogenannten „Low hanging fruits“ schon gepflückt wurden. Dennoch sind wir überzeugt: Auch wenn der Weg steiniger wird, müssen wir den Weg weitergehen und Geschäftsführung und Betriebsrat dabei unterstützen, zu weiteren Lösungen zu kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir haben dennoch ein Delta, was für den Moment bei neun Millionen Euro pro Jahr steht, und das ist ein akutes Problem, weil die Liquiditätsreserven des Flughafens natürlich endlich sind. Der vorliegende FDP-Antrag zielt nun im Kern darauf, durch die Senkung von Standortkosten und staatlichen Abgaben so viel Passagieraufkommen zu generieren, dass die Einnahmen des Flughafens wieder steigen und die ganze Sache sich betriebswirtschaftlich trägt. Das ist detailliert ausgearbeitet, das will ich gern zugestehen, aber der Kerngedanke ist dennoch der, den ich gerade genannt habe. Wie der Kollege Stahmann schon ausgeführt hat: In der Tat, der Senat ist da bereits bei vielen Themen hinterher. Ich glaube, es gehört aber auch zur Ehrlichkeit der Debatte dazu, dass wir das Blickfeld ein bisschen weiter spannen und überlegen, wie groß wir das Versprechen um den Faktor Standortkosten an dieser Stelle formulieren. Denn es sprechen ein paar Faktoren dafür, dass der Impact vielleicht nicht so groß ist, wie manche sich erhoffen. Erstens, wir befinden uns in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase, die bei vielen privaten Haushalten mit Kaufkraftverlusten verbunden ist. Wir haben gestern gerade darüber auch gesprochen. Die finanziellen Spielräume der Menschen werden auf absehbare Zeit nicht großartig weiter werden, insbesondere wenn der Preisschock des Irankriegs sich zu einer echten Inflation auswächst. Dass nun also sehr bald wieder viele Menschen mehr Geld zur Verfügung haben, um leicht vergünstigte Flugtickets zu kaufen, das, würde ich sagen, ist eine mutige Hoffnung. Zweitens, wir haben – das ist auch ein ungelöstes Problem – letztlich widersprüchliche Rahmenbedingungen, in denen der Flugverkehr stattfindet. Die Geschäftsmodelle von Flughäfen und Airlines sind auf kontinuierliches Passagierwachstum ausgerichtet. Zugleich verfolgen wir aber in Deutschland und der EU insgesamt aus klimapolitischen Gründen sinnvollerweise eine Politik der Verlagerung von Passagierverkehren auf die Schiene. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: In andere Teile der Welt!) Es wird in diesem Saal, denke ich, niemand ernsthaft dagegen sein, dass die Deutsche Bahn ihre Dienstleistungen alsbald verbessert oder dass wir das europäische Schienennetz ausbauen oder den europäischen Nachtzugverkehr. Das alles geht aber und soll auch, das ist sozusagen der Sinn und Zweck des Ganzen, zulasten des Flugverkehrs, solange dieser nicht dekarbonisiert ist, und alle Flugzeughersteller haben ihre Ziele in dieser Hinsicht weit in die Zukunft geschoben, sodass wir da erst in den 2040er-Jahren ankommen. Der dritte Faktor ist: Das Mobilitätsverhalten in Deutschland hat sich, kann man, glaube ich, mittlerweile mehrere Jahre nach Ende der Pandemie festhalten, ein Stück weit geändert. Das unterscheidet uns natürlich auch ein bisschen von Schweden, weil wir einfach in der Mitte dieses Kontinents liegen und verkehrlich ganz anders vernetzt sind. Im Vergleich zur VorCorona-Zeit liegen Businessflüge sechzig Prozent niedriger. Das Beispiel der regionalen Airline in Paderborn, die dort von Unternehmen gegründet wurde, zeigt, wo das Problem liegt. Dort wurde der Geschäftsplan aufgelegt und angenommen, man kommt auf 90 000 Passagiere im Jahr. Es waren dann 30.000. Das sind genau diese sechzig Prozent oder zwei Drittel, die zählen. An der Stelle würde ich ein Fragezeichen an die große Hoffnung machen, dass die Reduktion oder gar Abschaffung von Luftverkehrsabgaben diese komplett kollabierte Nachfrage wieder zurückholt. Das will hier niemand gern hören, aber das soll einfach nur einmal nachzeichnen, wie schwer die Aufgabe ist. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Die hören bei der Lufthansa auch zu.) Was also wirklich notwendig wäre, ist eine übergeordnete Flughafenpolitik, die diesen Namen auch verdient – ein Ansatz, der Flughäfen als kritische Wirtschaftsinfrastrukturen begreift und ihre Finanzierung nicht ausschließlich von dem Immer-mehr-Fliegen abhängig macht. Denn in der Tat, da ist ein wesentlicher Baustein in dem FDP-Antrag, der in diese Richtung geht und der auch hier schon mehrfach genannt wurde, dass der Bund sich an so einer Grundleistung wie der Flugsicherung finanziell beteiligen sollte, um von Fragen von schwankenden Passagierzahlen und des Wettbewerbs unabhängig zu werden. Zudem ist auch das Thema des Beihilferechts etwas, was bekanntermaßen uns an dieser Stelle sehr einengt. Es spielt für das europäische Beihilferecht schlicht und ergreifend keine Rolle, ob unser Flughafen zugleich mit Produktionskapazitäten der Luftfahrtindustrie selbst verbunden ist. Das Beihilferecht ist so aufgestellt, als ob Flughäfen einfach nur Wettbewerber um Passagiere sind. Das war in der Pauschalität nie der Fall, ist aber mittlerweile ein wirkliches strukturelles Problem. Ob ein beihilferechtliches Schlupfloch eventuell darin bestehen könnte, dass unser Flughafen sicherheitspolitisch relevant ist, sollte dagegen eingehender geprüft werden. Die Investitionen des Bundesverteidigungsministeriums in Höhe von 160 Millionen in die Flughafeninfrastruktur belegen genau diese Relevanz unseres Standortes. Insgesamt heißt das unter dem Strich: Ja, wir gehen den Sanierungspfad weiter, und selbstverständlich würde eine begleitende Erholung der Fluggastzahlen uns die Aufgabe sehr viel einfacher machen. Zugleich sprechen mehrere Faktoren, die man sich wirklich einfach transparent machen sollte, gegen die These, dass eine starke Senkung von Luftverkehrsabgaben kurzfristig einen schnellen Passagieraufwuchs ermöglicht, und das Risiko der Kerosinpreise hat der Kollege Stahmann ebenfalls schon angesprochen. Das heißt, wir haben einen steilen Berg vor uns und müssen uns eingestehen, dass die Frage einer Insolvenz in Eigenregime mittlerweile keine rein theoretische Option mehr ist, auch, wenn es gilt, sie unbedingt zu vermeiden und alles dafür zu tun. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich auf den Abgeordneten Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Herr Präsident, verehrte Anwesende! Wir diskutieren heute einen Antrag der FDP, der sich mit der Frage auseinandersetzt: Was muss man tun, um den sich in Schwierigkeiten befindenden bremischen Flughafen in irgendeiner Weise wirtschaftlich auf solide Füße zu stellen? In dem Zusammenhang gibt es eine ganze Reihe von Vorbemerkungen, die ich habe. Die erste Vorbemerkung ist: Ein Abgeordneter hier hat behauptet, die jetzige Situation wäre dadurch entstanden, dass der Senat jahrelang nichts gemacht hat. Ich verweise nur ganz vorsichtig darauf, dass es gelungen ist, den Flughafen durch die Coronapandemie zu bringen. Ich verweise nur ganz vorsichtig darauf, dass danach ein Ansteigen der Passagierzahlen zu verzeichnen war. Wir sind durchaus schon in die Nähe einer schwarzen Null gekommen, und dann gab es Effekte, die heute auch schon benannt worden sind, unter anderem der Wegfall der Verbindung Bremen-Frankfurt. Das sind Dinge, die Sanierungsbestrebungen kaputt gemacht haben. Dass da nichts gemacht worden ist, ist nun wirklich Unsinn. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite ist, jetzt wird immer von staatlich verursachten Kosten gesprochen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, Steuern.) Jemand hat von staatlich verursachten Kosten gesprochen, und das sind eigentlich nur die Steuern. Da haben Sie recht, Herr Schäck. Alle anderen Kosten entstehen dadurch, dass man fliegt. Da muss man die entsprechende Infrastruktur haben; man muss das entsprechende Personal haben; man muss die Menschen, die fliegen wollen, kontrollieren und deren Gepäck und so weiter und so weiter. Diese Kosten entstehen dadurch, dass jemand fliegt, dass es Flughäfen gibt und man da irgendwo hinfliegen kann. Das heißt also, diese Kosten sind nicht staatlich verursacht, sondern sie sind notwendige Kosten für den Betrieb eines Flughafens. Deswegen kann man die auch nicht einfach senken. Man kann sie verlagern, man kann sie vom Passagier oder von der Fluglinie oder von den Passagieren hin zum Staat verlagern oder zum Land oder irgendwie in die öffentliche Hand. Jetzt sind wir aber an einem Punkt, dass auf der einen Seite ständig gefordert wird, bestimmte Dinge zu finanzieren und gleichzeitig notwendige Einnahmen, die diese Finanzierung möglich machen, zu senken. Das ist ein Widerspruch, aus dem kommen wir, glaube ich, mittelfristig nicht so einfach raus. Ja, der Flughafen hat voraussichtlich in den nächsten Jahren ein strukturelles Defizit. Ob das neun Millionen oder zehn Millionen sind, das ist noch gar nicht so ganz klar. Dieses strukturelle Defizit ist unter anderem auch wegen des Wegfalls der Linie Bremen-Frankfurt entstanden. Wer aufgepasst hat, im Controllingausschuss und wahrscheinlich auch in anderen Ausschüssen, und wer die Beteiligungsberichte liest, der weiß, dass der Flughafen Bremen ein ganz engagiertes Sanierungsprogramm aufgelegt hat, zehn Millionen sind das Ziel. Das war nicht das Ziel, das innerhalb eines Jahres zu schaffen, das ist auch finanzphysikalisch gar nicht richtig möglich. Aber die Tatsache, dass bis jetzt schon vier Millionen im Sack sind, in einer vergleichsweise kurzen Zeit, und die Perspektive dieses Sanierungsprogramms und der Fortschritt, den man da schon gemacht hat, haben uns eigentlich Hoffnung gemacht, dass wir betriebswirtschaftlich deutliche Verbesserungen erreichen. Jetzt ist es so, dass die schwarze Null in weite Ferne gerückt ist, wir haben ein strukturelles Defizit, das sich über die Jahre fortsetzt. Was kann man machen? Man könnte sagen, okay, wir unterstützen den Flughafen jedes Jahr mit fünf Millionen. Unabhängig von der Frage, dass unklar ist, wo dieses Geld hätte herkommen sollen, geht es beihilferechtlich nicht. Wir sind da schon am Ende der Fahnenstange, weil wir die Kosten der Feuerwehr übernehmen. Viel mehr geht in diesem Zusammenhang zunächst mal nicht. Der weitere Widerspruch ist, dass Flüge, insbesondere Kurzstreckenflüge, zu den umweltschädlichsten Fortbewegungsmitteln gehören, die wir kennen. Das ist einfach Fakt. In Zeiten von Klimawandel und der Notwendigkeit, CO -Emissionen deutlich zu reduzieren, wäre es aus Umweltschutzgründen, aus Klimaschutzgründen kein Verlust, wenn der bremische Flughafen zumachen würde. – So könnte man denken. Ich bin fest davon überzeugt, würde das eintreten, würden viele Menschen, die fliegen wollen, nach Hannover, nach Hamburg und nach Amsterdam ausweichen, also ist auch das möglicherweise ein Trugschluss, dass wir mit der einfachen Schließung CO deutlich reduzieren können. Das andere ist, es ist gesagt worden, dass Bremens Flughafen industriepolitisch und wirtschaftlich eine strategische Bedeutung hat. Deswegen können wir auch aus diesem Grund nicht einfach sagen, wir machen den Laden dicht. Ich weise auch noch mal darauf hin, dass die Bahn in diesem Zusammenhang keine Alternative ist. Ich war schon mal mit der Bahn nach Frankfurt, da erhielten kurz vor Frankfurt die Leute einen Hinweis: Dieser Zug hält ausnahmsweise nicht am Flughafen Frankfurt! Genau so war es: Dreißig Prozent der Passagiere erstarrten zur Salzsäule. Wenn man interkontinental fliegen will, kann man sich auf die Bahn derzeit nicht verlassen. – Egal! Kommen wir zu den Luftverkehrssteuern. Die Luftverkehrssteuern in Bremen sind vergleichsweise hoch, sie sind aber nicht am höchsten in Europa. Alle mitteleuropäischen Länder haben diese Luftverkehrssteuer in der einen oder anderen Weise. Jetzt wird verlangt, dass man die senkt, damit man wettbewerbsfähig wird. Ich sage, wenn wir sie senken, machen wir uns weiter erpressbar, dass alle anderen Länder auch gezwungen sind, wieder zu senken und dann wieder zu senken, und am Ende ist man auf null. Dann hat man keine Einnahmen mehr, aber man hat noch keinen Standortvorteil, weil der Standortvorteil weg ist, der durch die Differenz entsteht. Es ist so, dass wir eine europäische Harmonisierung der Luftverkehrssteuer brauchen. Dann macht es Sinn, über die Höhe zu verhandeln, dann macht es Sinn, sie unter Umständen auf ein niedriges Maß gleichzusetzen, aber dann haben wir immer noch die Einnahmen. Am Ende des Tages gibt es noch eine Sache, die ich neu fand, wenn ich die noch sagen darf: Es gibt so was wie PSO, das bedeutet, die EU sagt, es kann Luftverkehrsverbindungen geben, die strategisch unglaublich wichtig sind, die staatlich unterstützt werden dürfen. Ich finde, wir sollten die Liste von Forderungen, die es gibt, die auch unter anderem in dem FDP-Antrag drin ist, um die Prüfung ergänzen oder um die Forderung, dass BremenFrankfurt eine solche Linie wird und wir sie auch unter Umständen vom Bund unterstützen lassen würden, insbesondere wegen der strategischen Bedeutung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Debatte! Herr Rupp, ich finde es sehr erfrischend, dass Sie sagen, auf den Zug ist im Moment kein Verlass und keine Alternative zum Flugzeug. Das widerspricht dem, was der Kollege Dr. Herold eben gesagt hat, dass wir versuchen, Flugkapazitäten auf die Schiene zu verlagern. Die Wahrheit ist doch eigentlich: Im Moment verlagern wir nicht die Flugkapazitäten aus Deutschland auf die Schiene, sondern wir verlagern die Flugkapazitäten aus Deutschland in andere Länder. Dann fliegen die Flugzeuge halt dort, aber damit ist auch niemandem geholfen. (Beifall FDP) Die Statistiken sind relativ klar, wenn man sich die Statistiken der Flugentwicklung anschaut, dann gab es eine Corona-Delle, weltweit natürlich. Danach ist es im Rest der Welt wieder steil bergauf gegangen, in Deutschland stagniert beziehungsweise geht es deutschlandweit eher Schritt für Schritt zurück. Jetzt kann man natürlich sagen, das hat was mit Krisen zu tun, mit Kosten für Kerosin. Aber auch alle anderen Flugzeuge in allen anderen Ländern der Welt fliegen mit Kerosin und auch die sind von diesen Krisen abhängig. Dass dort mehr geflogen wird als vor Corona und bei uns nicht, darüber kann man sich ja mal Gedanken machen, womit das eigentlich zusammenhängt. Die Statistiken sind da sehr klar: Die Länder ohne Luftverkehrssteuer haben sich nach der Corona-Delle mehr als positiv entwickelt, die Länder mit Luftverkehrssteuer, da hat es stagniert oder ist wieder deutlich zurückgegangen. Das macht auch ein Beispiel deutlich: die Entwicklung der Luftverkehrssteuer. Wir sprechen hier nicht über einen festen Satz, der über die letzten Jahre gleichgeblieben ist, sondern sie ist immer weiter angestiegen. Ein A320 mit 150 Gästen in Europa, da hat man im Jahre 2019 ungefähr 1 100 Euro an Luftverkehrssteuer gezahlt. Letztes Jahr hat man 2 330 Euro gezahlt, das ist mehr als eine Verdopplung der Luftverkehrssteuer in sechs Jahren. Man hat jetzt die letzte Erhöhung wieder zurückgenommen, aber wir sind immer noch bei über 1 900 Euro für diesen Flieger, für den wir 2019 gute 1 100 Euro an Luftverkehrssteuer gezahlt haben. Jetzt kann man natürlich sagen, all diese Statistiken – Länder mit Luftverkehrssteuer geht der Flugverkehr zurück, Länder ohne Luftverkehrssteuer entwickelt er sich positiv –, das hat alles nichts miteinander zu tun. Wir sind der Meinung, doch, das hat es, weil auch die Länder, wo jetzt mehr geflogen wird, von all diesen Krisen, die Sie eben aufgezählt haben, natürlich genauso betroffen sind wie wir. Genau deswegen brauchen wir jetzt diese Initiative. Diese Luftverkehrssteuer, damit haben wir uns ins eigene Bein geschnitten und wir erwarten, dass der Bürgermeister seinen Sonntagsreden und seinen zahlreichen Briefen, die er in solchen Fällen immer gerne schreibt, jetzt hier in Bremen auch endlich mal Taten folgen lässt. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Stahmann auf. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Danke, Herr Präsident! Auf ein paar Punkte, ein paar wenige Punkte will ich noch eingehen. Was habe ich zu der Handlungsfähigkeit in Bremen und des Senats und des Bürgermeisters gesagt? Wir wollen eine Umstrukturierung am Flughafen, wir wollen eine Senkung der Luftverkehrssteuer. Die Initiative mit den Bundesländern macht das deutlich. Es ist nicht irgendwas, Herr Schäck, sondern das ist das, was der Bürgermeister mit einem ganz klaren Ziel mit anderen Ministerpräsidenten angeht. Wir wollen eine Senkung der Sicherheitsgebühren hier konkret vor Ort (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Dann können Sie ja auch hier zustimmen.) und wir wollen eine Rabattierung da, wo es Sinn macht, mit Blick auf Lufthansa, Frankfurt oder andere Länder. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Dann können Sie doch zustimmen.) Jetzt zu Ihrem Punkt, ob wir dem zustimmen können? Wenn das alles erledigt ist – –, Was der Antrag der FDP fordert, ist ein Auftrag zum Handeln. Es wird aber bereits gehandelt, also warum sollen wir beschließen, was wir zurzeit machen? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir nicht beschließen können, sind Ergebnisse, also Ergebnisse weder des Bürgermeisters, noch können wir beschließen, dass die Umstrukturierung – (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) einmal zuhören! – am Flughafen jetzt hier vom Parlament ausgeht, sondern das wird mit der Geschäftsführung, mit den Interessenvertretungen und dem Aufsichtsrat beschlossen. Die Grundlagen des Handelns sind gelegt. Insofern bin ich da völlig ruhig, an der Stelle. Wir haben einen Riesenunterschied zu anderen Dingen in dieser Stadt, nämlich – und das hat der Abgeordnete Eckhoff gestern auch gelernt – wir haben ein Beihilferecht, wo wir nichts ausgleichen können. Das heißt, wir sind gezwungen, Restrukturierungsmaßnahmen am Flughafen zu machen und uns darum zu kümmern, und das tun wir auch. Das ist der Punkt, der erledigt ist, und deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, als Besuchende soll ich recht herzlich begrüßen eine Gruppe des CDU-Stadtbezirksverbandes Hemelingen. Sind Sie da? Da, Sie sind da, wunderbar! Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Dann können wir jetzt beruhigt weitermachen, und zwar mit dem Abgeordneten Schuster. Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch mal gemeldet, weil Herr Rupp eben aufgestanden ist und eine flotte Rede gehalten hat, die ich aber so nicht stehen lassen kann, weil ich behaupte, dass sie nicht richtig ist. Herr Rupp hat eben zwei Abgeordneten vorgeworfen, dass das Unsinn ist, so sinngemäß, was sie erzählt haben. Ich beziehe das mal auf Herrn Schäck und auf meine Wenigkeit, wahrscheinlich. Wenn man sagt, den Flughafen hat man durch Coronazeiten gebracht: Bitte, da hört es ja schon bald auf, weil durch die Coronazeiten mussten wir letztendlich alle. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, das stimmt!) Da mussten wir als Privatleute durch, da mussten wir als Unternehmen durch und wie auch immer. Dann sich hier hinzustellen: „Wir haben den Flughafen durch Coronazeiten gebracht“ – also beim besten Willen, so einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke] – Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Des Weiteren wurde gesagt, die Passagierzahlen sind gestiegen. Dann frage ich mich ganz ehrlich, Herr Rupp: Was haben Sie persönlich dazu beigetragen, dass diese Zahlen gestiegen sind, und was hat diese Koalition vor allem dazu beigetragen, dass sie gestiegen sind? Das ist auch schon wieder fragwürdig. Wir können uns gerne über normale Sachen und über wichtige Sachen unterhalten, das ist hier zum Teil auch schon angeklungen. Darüber muss man sich Gedanken machen. (Glocke) Ich komme zum Schluss. Herr Stahmann, vielleicht noch mal ganz kurz zum Schluss: Wie viele Jahre handeln Sie denn schon? Sie haben gesagt, Sie handeln. Ich kann das nicht erkennen, und es wäre schön, wenn wir wirklich mal handeln würden. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Einfach die Vorlagen lesen. Sie sind ja in der Wirtschaftsdeputation.) Ich kann nur an Sie appellieren, denn auch die Grünen wollten den Flughafen damals schon mal abschaffen. Auch das war im Gespräch. Ich komme zum letzten Satz: Wir haben ein Verbot, das ist das Nachtverbot, das Flugverbot, dass hier leider nicht in der Nacht angeflogen werden kann, und die leeren Geschäfte im Flughafen, sollte man auch mal drüber nachdenken. – Schönen Dank fürs Zuhören! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Für eine Kurzintervention hat natürlich das Wort der Abgeordnete Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Abgeordneter Schuster, Sie sind in der Wirtschaftsdeputation. Sie haben die Vorträge von Herrn Cezanne von der Geschäftsführung dort erlebt. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Das war schlimm genug.) Sie kennen die 157 Maßnahmen, die da sind. Insofern weiß ich nicht, wovon Sie reden, wenn Sie sagen – –. (Abgeordneter Sascha Schuster [BA-Gruppe]: Da bin ich doch gar nicht! – Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Ist er nicht!) Ja, aber dann müssen Sie sich mal schlaumachen, weil, ich weiß nicht, wovon Sie reden, wenn Sie sagen, es gibt keine Maßnahmen, und es wird nichts getan. Das ist einfach sachlich falsch, und Sie wissen das. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat das Wort für 1 Minute 30, ist genauso viel wie für eine Kurzintervention, aber Sie haben noch 1 Minute 30 Redezeit – –. Sie haben das Wort, Frau Grobien. Abgeordnete Susanne Grobien (CDU): Herr Präsident! Ich kann es auch kurz machen, liebe Kollegen und Kolleginnen, ich möchte auch noch mal auf meinen Kollegen Herrn Stahmann eingehen. Das ist schon bemerkenswert: Wir machen alles, wir sind so toll, wir haben alles auf den Weg gebracht. Es ist eben mehr, wenn ein gesamtes Parlament sich zusammen mit anderen hinter diese Forderungen eines Bundeslandes stellt, als wenn nur ein Bürgermeister mit drei anderen Ministerpräsidenten einen Brief schreibt. (Beifall CDU, FDP) Die Beihilfeproblematik haben wir auch eben gehabt, und selbst Herr Rupp hat es deutlich gemacht: Es gibt Möglichkeiten bei einer strategischen Notwendigkeit. Dass unser Bremer Flughafen eine strategisch notwendige Infrastruktur für ganz Deutschland ist, ist deutlich: Sonst würde der Bund ja nicht 160 Millionen in unseren Bremer Flughafen investieren. Diese parallelen Debatten über den Untergang, und gleichzeitig zu versuchen, die Frankfurt-Verbindung wieder hinzukriegen, diese Debatten hier in der Art: Ich hoffe nur, dass die Lufthansa jetzt nicht zugehört hat. – Vielen Dank! (Beifall CDU, FDP) Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Wortmeldungen können wir hier oben nicht mehr entdecken. Dann hat für den Senat das Wort Herr Staatsrat Stührenberg. Staatsrat Kai Stührenberg: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Lufthansa hört tatsächlich ziemlich gut zu, und die Rückmeldungen sind da an der Stelle so, dass man sehr erfreut ist, wie ernst das Bundesland Bremen diese Gesamtsituation nimmt. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Jeder hat so seine Informanten!) Das kann man an der Stelle auch daran sehen, dass, wenn man ganz kurz zum Thema Lufthansa kommt, meine Senatorin Kristina Vogt und der Bürgermeister sofort am Anfang gemeinsam aktiv geworden sind, gemeinsam mit der Bremer Wirtschaft und mit der Handelskammer hier zu wirken. Ich glaube, dieses gemeinsame Agieren ist wirklich einzigartig (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Könnte man ja hier im Parlament auch mal machen!) von der Seite. Noch mal, da haben wir einen wirklichen Schulterschluss. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es täuscht nicht: Der Luftverkehr in Deutschland hat ein Problem. Wir haben das eben ein paarmal gehört. Die Wettbewerbsfähigkeit ist momentan nicht gegeben. Wenn man entscheiden kann, dass man in Dänemark für die Hälfte fliegen kann, dann ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung bei einer Airline relativ leicht getroffen. Die Airlines geraten unter Druck, unter massiven Druck, aus den verschiedensten Gründen. Auch das wurde eben dargelegt. Die sechzig Prozent weniger Businessflüge sind das eine. Jeder kennt das. Viele Reisen werden nicht gemacht, weil man Zoom und andere Videokonferenzmöglichkeiten hat, das ist ein Thema, und eine wirtschaftliche Rezession führt natürlich dazu, dass Leute nicht zweimal, sondern nur einmal in Urlaub fliegen. Auch das ist an der Stelle ein Problem. Damit müssen wir umgehen, auch, dass die Airlines, die unter einer starken Marktmacht stehen, die Länder natürlich stark unter Druck setzen. Das, kann ich Ihnen sagen, ist keine einfache Marktsituation momentan, nicht nur für Bremen, sondern für ganz Deutschland. Leider trifft das die mittleren und kleineren Flughäfen ein bisschen stärker als die ganz großen, weil da ist nämlich doch etwas mehr Flexibilität, um auch gewisse Zusatzkosten abzufedern. Wir müssen also überlegen, wie wir damit umgehen. Klar ist, wenn jetzt weniger geflogen wird, ist das für den Klimaschutz erst mal nicht verkehrt, nicht alle Kurzstreckenflüge machen vielleicht Sinn. Aber ein Wirtschaftsund Innovationsstandort, der kann nicht ohne diese Verbindungen, und das ist auch der Grund, warum wir die letzten Wochen so intensiv mit der Lufthansa darüber verhandelt haben, und ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass wir hier in den nächsten Tagen zu einer Lösung kommen. Das werden wahrscheinlich nicht fünf Linien sein, aber es wird eine Konnektivität sein. Davon gehe ich aus. Da haben Sie bitte noch ein paar Tage Geduld! Die Gespräche waren äußerst konstruktiv, und auch von Seiten der Lufthansa war klar, man versucht, hier eine Lösung zu erarbeiten, die gegenüber den Aktionären betriebswirtschaftlich vertretbar ist, gleichzeitig aber auch die Standortinteressen berücksichtigt. Die Standortkonkurrenz verschärft sich massiv. Wir haben wirklich die Situation, dass alle Airlines momentan darüber sprechen: Können wir noch alle Linien halten? Müssen wir teilweise runterfahren? Das ist auch kein Bremer Problem. Das ist der Grund, warum wir momentan massiv in den Gesprächen mit all diesen Airlines sind, um zu gucken: Wie können wir das in Bremen attraktiver machen? Dazu gehören natürlich die eben schon genannten Rabattierungen. Das ist ein hochkomplexes Projekt, weil, im Flugverkehr ist es nicht so, dass man einfach so verhandelt: Was möchtest denn du, und was zahlen wir und was können wir haben? Sondern es gibt Regelungen, die aber immer für alle Airlines gelten. Eine Rabattierung betrifft bestimmtes Flugverhalten und betrifft dann alle Airlines. Man muss da sehr vorsichtig sein, denn jede Rabattierung verringert die Einnahmen, und verringerte Einnahmen – in einer Situation, die wirtschaftlich angespannt ist, ist das ein Problem. So ganz einfach ist das in der Thematik nicht. Darum ist das wichtig und gut, dass wir uns im Bund dafür einsetzen, dass die Standortkosten verringert werden. Besonders habe ich mich gefreut, dass der Bürgermeister sofort diese Initiative ergriffen hat und gemeinsam mit den anderen Ministerpräsidenten auf Verkehrsministerium und Kanzleramt zugegangen ist und gesagt hat: Wir brauchen hier eine klare Lösung. Das war ein sehr klares Signal, was sehr gut von den Airlines angenommen worden ist, und ich glaube, es ist absolut wichtig, denn wir müssen an der Stelle da runterkommen. Das gilt für die Luftverkehrssteuer genauso wie für die anderen Kosten. In Bremen machen wir natürlich alles möglich, was irgendwie geht, um den Flughafen vernünftig laufen zu haben. Das wurde, glaube ich, eben ganz oft erwähnt. Den Vorwurf der mangelnden Transparenz, den kann ich nun mit aller Entschiedenheit zurückweisen, weil wir schon vor Wochen und Monaten in jedem Gremium genau darüber berichtet haben, was wir da tun, was wir da machen. Letztendlich gibt es immer wieder den Hinweis, man könnte noch ein bisschen mehr, ein bisschen schneller und ein bisschen anders. Aber so richtig eine Idee, Mensch, was kann man denn da jetzt anders machen, ist mir ehrlich gesagt in diesen ganzen Wochen und Monaten nicht untergekommen, weil wir momentan wirklich jede Option prüfen. Dazu gehört natürlich die PSO-Möglichkeit (Public Service Obligations). Das ist nicht ganz so trivial, das beantragt nicht das Land, das beantragt an der Stelle der Bund, und da muss man wirklich sehr gut nachweisen: Wie weit ist der nächste Flughafen entfernt? Dummerweise sind die nächsten Flughäfen gar nicht so weit entfernt von Bremen. Auch das sind Realitäten, mit denen wir umgehen müssen. Aber natürlich prüfen wir das. Natürlich prüfen wir: Was bedeutet das, wenn wir 160 Millionen investieren für die Verteidigungsfähigkeit, für die Nutzung in unserem Flughafen? Was bedeutet das, was gibt es für weitere Möglichkeiten? Gibt es darüber auch Möglichkeiten, das Beihilferecht noch mal neu zu interpretieren? All diese Dinge prüfen wir momentan. Die Kollegen bei uns im Haus, gemeinsam mit den Kollegen am Flughafen, arbeiten da wirklich, und das sage ich selten, weil man es häufig einfach so daher sagt, aber sie arbeiten da mit Hochdruck dran, weil uns die Relevanz des ganzen Themas wirklich klar ist. Ein Standort wie Deutschland muss wettbewerbsfähig sein, das nützt an der Stelle nichts. Ich fand den Hinweis vorhin von dem Thema europäische Harmonisierung – –, das kann man schnell mal so wegdrücken, aber es ist relevant. Wir haben in ganz vielen Bereichen, ich sage nur Hafengebühren, die gleiche Situation, eine Standortkonkurrenz, die dazu führt, dass große, mächtige Unternehmen sagen können: „Ach, wunderbar, wie viel zahlst du, wie viel zahlst du? Dann gehe ich hierhin. Willst du mich noch haben? Dann zahlen wir weniger.“ Das sind Debatten, die kann man – –, und ich finde, dafür ist die EU eigentlich gedacht. Eigentlich ist sie gedacht, um Einigkeit zu erzeugen, gemeinsam Positionen zu entwickeln und zu sagen: Wir wollen was für die Bürger:innen in der EU machen und nicht nur an der Stelle für die Konzerne. Ich glaube, das ist eine wichtige Sache. Da haben wir einen wichtigen Punkt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, und unsere Regierung sollte sich dafür einsetzen, damit wir an der Stelle eine EU-Politik im Sinne der Bürger machen. Alles auf die Länder und Kommunen zu schieben, wird nicht funktionieren. Das muss ich niemandem erzählen, weil die Länder und vor allem die Kommunen haben nicht die finanziellen Mittel, um an der Stelle alles irgendwie zu lösen. Wir versuchen, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dazu gehört auch das Thema der Sicherheitskontrollen. Die werden momentan, das wissen Sie, vom Bund organisiert und dann von lokalen oder überregionalen Dienstleistern umgesetzt. Wir waren gerade gestern in Berlin, haben im Innenministerium darüber Gespräche angefangen, wie wir diese Dienstleistungen ins Land reinholen können. Davon versprechen wir uns erhebliche Kostenerleichterungen, die wir dann auch zu großen Teilen an Airlines weitergeben könnten und die dann an der Stelle noch mal die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. All diese Maßnahmen sind geplant. Sie haben das eben gehört: vier Millionen haben wir schon eingespart. Das geht immer so leicht unter, weil man sagt, Mensch, da fehlen aber ja noch irgendwie 9. Ja, aber vier Millionen in anderthalb Jahren einzusparen, bei einem Laden mit knapp 500 Leuten, ist auch nicht so ganz trivial und ganz daneben. Das ist eine verdammte Leistung, und da haben viele zu beigetragen. Jetzt geht es darum, das weiterzumachen und das Defizit des Flughafens so gering wie möglich zu halten. Was wird da nachher von kommen? 100 Prozent? Das haben wir eben auch gehört, die Zukunft können wir nicht genau sagen. Den Flughafen wird es geben, in welcher Form auch immer. Das werden wir organisieren, werden wir machen. Wir werden das Defizit runterbrechen und alles dafür tun, dass dieser Flughafen für den Innovations- und Wirtschaftsstandort weiter funktionieren kann. Deswegen finde ich es an der Stelle gut, (Glocke) im FDP-Antrag ist noch mal viel dargestellt, was wir schon machen. Das fasst es ganz gut zusammen. So werden wir weiter vorangehen. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 98: Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) Antrag der Fraktion der CDU vom 15. September 2026 (Drucksache 21/1994) Dazu als Vertreterin des Senates Senatorin Dr. Müller. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Grobien. Abgeordnete Susanne Grobien (CDU): Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Gäste! Zivilklausel: Ich möchte mit dem Satz beginnen, um den es hier heute geht. Er steht in § 4 Absatz 1 Satz 2 unseres Hochschulgesetzes, da heißt es: „Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke.“ Gegen das Ziel dieses Satzes hat in diesem Haus, glaube ich, niemand etwas. Ich auch nicht. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Wieso wollen Sie ihn abschaffen?) Über den Frieden streiten wir hier auch nicht. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Die Frage ist eine andere: Was richtet dieser Satz an, wenn er als Verbot im Gesetz steht? So steht es in der Zivilklausel, § 4, im Zusammenhang mit dem § 7 unseres Hochschulgesetzes. Auf diese Frage gibt es seit dem 31. Juli eine eindeutige Antwort, und die kam nicht von der CDU. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Frau Henrike Müller, hat Professor Volker Epping mit einem Gutachten beauftragt, Verfassungsrechtler und Präsident der Leibniz-Universität in Hannover. Sein Ergebnis ist ein Satz, den ich Ihnen wortwörtlich vorlese: „Die bremische Zivilklausel, der § 4 Absatz 1 Satz 2, 3 in Verbindung mit § 7b Bremisches Hochschulgesetz ist verfassungswidrig.“ (Beifall CDU, FDP) Nicht bedenklich, nicht in Randbereichen fragwürdig, nein, „verfassungswidrig“. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Ist eine Meinung, oder? – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Da haben wir heute Morgen noch einen Vortrag zu gehört!) Die Begründung ist einfach: Das Grundgesetz schützt die Wissenschaftsfreiheit in Artikel 5 ohne Vorbehalt. Ein Eingriff wäre nur zulässig, wenn ein anderes Verfassungsgut dieses verlangt. Das Grundgesetz kennt aber kein absolutes Friedensgebot. Es kennt, so das Gutachten, eine „wehrhafte Friedensstaatlichkeit“. Selbst, wenn man das anders sähe: Die Klausel erreicht ihr eigenes Ziel nicht. Sie setzt voraus, dass man zivile und militärische Forschungen sauber trennen kann. Genau das ist nicht möglich. Das haben wir hier schon mehrfach erörtert. Der Wissenschaftsrat hat schon 2025 ausführlich dargelegt, dass man heute durch Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Lebenswissenschaften, Grundlagenforschung insgesamt bei fast jedem Forschungsgebiet davon ausgehen muss, dass ein „Dual Use“ oder auch, das fand ich besonders schön, „Multiple Use“ vorliegt. Ein Blick in die Republik zeigt auch: Neun Bundesländer haben überhaupt keine Zivilklausel, von Baden-Württemberg über Niedersachsen bis Sachsen. Nur zwei Länder in der Bundesrepublik schreiben ihren Hochschulen gesetzlich vor, sich eine Zivilklausel zu geben, und das sind Thüringen und Bremen. Meine Damen und Herren, und jetzt komme ich zu dem, was mich in der vergangenen Woche wirklich sehr beschäftigt hat: Am 16. September hat sich der Wissenschaftsausschuss mit diesem Gutachten befasst, auf meine Berichtsbitte hin, aus dem August. Dort ist etwas passiert, was man tatsächlich nur selten erlebt: Die Senatorin hat ihre Abgeordneten oder die Abgeordneten der Regierungsfraktionen ausdrücklich aufgefordert, von ihrem Recht als Gesetzgeber Gebrauch zu machen und diese Vorschrift im Hochschulgesetz zu korrigieren. (Beifall CDU, FDP) Unterstützt wurde sie dabei von der Rektorin der Universität Bremen und auch den anderen Rektoren. Ich sage Ihnen ganz offen: Was die beiden da vorgetragen haben, deckt sich eigentlich im Großen mit dem, was in unserem Antrag steckt. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Das stimmt wiederum nicht!) Auf der einen Seite stehen also die zuständige Senatorin und die Rektor:innen der Hochschulen in Bremen, und auf der anderen Seite: (Abgeordnete Janina Strelow [SPD]: Das stimmt nicht, nein!) Die Linke lehnt ab, die SPD ringt mit sich, die Grünen sind gespalten. Das ist keine Meinungsvielfalt, das ist Handlungsunfähigkeit. (Beifall CDU, FDP) Deshalb liegt uns bis heute auch von der anderen Seite nichts vor. Die Vorlage des Ressorts enthält keinen Gesetzentwurf, keinen Zeitplan, keine abgestimmte Position des Senats. Sie will, Zitat „die notwendige Diskussion anregen“. Ein Land kann kein Gesetz stehen lassen, das ein von der eigenen Regierung beauftragtes Gutachten für verfassungswidrig hält. Das ist keine Frage der politischen Richtung, sondern es ist eine Frage von Rechtstreue. Die CDU fordert die Abschaffung der Zivilklausel seit 2024. Dreimal haben wir das schon beantragt, dreimal haben Sie abgelehnt. Heute legen wir Ihnen wieder einen Gesetzentwurf vor, in der Drucksache 21/1994. Sie müssen also gar nichts neu erfinden, Sie müssen nur zustimmen. In diesem Zusammenhang beantragen wir eine namentliche Abstimmung, sodass sich jeder Abgeordnete in eigener Verantwortung und seinem eigenen Gewissen entsprechend positionieren kann. (Beifall CDU) Damit hier – das kommt dann auch immer schnell – keine Legende entsteht: Wir zwingen niemanden zu etwas. Bayern hat Zivilklauseln 2024 für unzulässig erklärt. (Abgeordneter Falk-Constantin Wagner [SPD]: Ja, und dann etwas Verfassungswidriges eingeführt!) Das ist nicht unser Weg. Wir schreiben den Hochschulen nicht vor, woran sie forschen sollen. Wir nehmen ihnen ein Verbot ab, woran sie nicht forschen dürfen. Was die Universität danach in eigener Verantwortung tut, ist ganz allein ihre Sache. Genau das ist Hochschulautonomie. Drei Dinge erwarten wir: erstens, die Streichung des § 7b und der beiden Sätze in § 4, heute in erster Lesung. Zweitens, Klarheit für unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denn wer an Künstlicher Intelligenz, an Werkstoffen und an Satellitentechnik arbeitet, muss wissen, woran er in diesem Land und an unseren Universitäten ist. Drittens, wenn Sie heute nicht zustimmen, dann erwarten wir auch eine Antwort des Senats darauf, wie er denn bis zu einer Änderung mit Forschungsvorhaben umgeht, die unter diese Klausel fallen. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Wir haben nur friedliche Zwecke!) Meine Damen und Herren, Wissenschaftsfreiheit heißt, der Staat schreibt nicht vor, woran geforscht wird. Er schreibt auch nicht vor, woran nicht geforscht werden darf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Schellenberg. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD] – Unruhe – Glocke) Meine Damen und Herren! So jetzt, Herr Strohmann, ich bitte jetzt um Ruhe. Der Herr Schellenberg hat jetzt das Wort. – Bitte schön! Abgeordneter Sven Schellenberg (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Die Debatte über die Zivilklausel ist keine abstrakte hochschulpolitische Detailfrage. Es geht um die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, es geht um die Fähigkeit unseres Landes, technologische Entwicklungen mitzugestalten, und es geht um die Frage, ob Bremen sich angesichts der sicherheitspolitischen Realität unserer Zeit weiter selbst beschränken will oder ob wir endlich bereit sind, dementsprechend Verantwortung zu übernehmen. Die CDU legt mit ihrem Antrag einen Gesetzesentwurf vor, der die gesetzliche Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz aufheben soll. Wir werden dieses Vorhaben unterstützen. (Beifall BIW) Wer Frieden und Freiheit ernst nimmt, darf Wissenschaft und technische Innovationen nicht durch ideologische Pauschalverbote lähmen. Die Zeitenwende ist keine bloße politische Floskel, sie ist Realität. Europa erlebt wieder Krieg, unsere Freiheit, unsere kritische Infrastruktur, unsere Kommunikationssysteme und unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stehen unter wachsendem Druck. Cyberangriffe, Spionage, Sabotage, Drohnen, satellitengestützte Kommunikation und online im Hacking angewandte Künstliche Intelligenz zeigen: Sicherheitspolitik ist heute auch Technologiepolitik. Gerade deshalb ist die Vorstellung überholt, man könne Forschung sauber in zivil und militärisch sortieren. In Wahrheit haben wir es in vielen Bereichen mit Dual Use-Technologien zu tun, Technologien, die zivile und sicherheitsrelevante Anwendungen haben können. Das gilt für Satelliten und Raumfahrt, das gilt für maritime Technologien, für Robotik, Sensorik und Werkstoffe, für Künstliche Intelligenz, Cyberabwehr und Kommunikationstechnik. Wer an diesen Themen forscht, forscht nicht automatisch für Krieg, sondern er forscht an Technologien, die unsere Gesellschaft leistungsfähiger, widerstandsfähiger und sicherer machen können. (Beifall BIW) Bremen kann es sich also nicht leisten, bei diesen Entwicklungen am Rand zu stehen. Wir sind nun mal ein Luft- und Raumfahrtstandort. Wir sind ein maritimer Standort, haben innovative Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute und hochqualifizierte Beschäftigte. Wir haben mit Unternehmen wie OHB Kompetenzen, die für unsere wirtschaftliche Zukunft ebenso wichtig sind wie für Deutschlands und Europas strategische Handlungsfähigkeit. (Beifall BIW) Wenn aber Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch eine gesetzliche Zivilklausel dauerhaft unter den Generalverdacht gestellt werden, dass sicherheitsrelevante Forschung unerwünscht sei, dann gefährden wir Kooperationen, Drittmittel, Ausgründungen, Arbeitsplätze und natürlich auch die künftige Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte, ohne die es nun mal nicht geht. Das ist ein Blackout in Fragen der Eigenverantwortung, Ihrer Eigenverantwortung, meine Damen und Herren. Das ist wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Hinzu kommt, es liegt offenbar das angesprochene Gutachten von Professor Dr. Volker Epping vor, welches die geltende Rechtslage kritisch bewertet. Nach den bislang öffentlich bekannten Angaben kommt es zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Zivilklausel nicht mehr zeitgemäß und in Teilen sogar verfassungsrechtlich problematisch ist. Überrascht nicht wirklich. Zu Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes, welches Wissenschaft, Forschung und Lehre schützt: Diese Freiheit darf nicht durch politische Wunschvorstellungen eingeschränkt werden. Wissenschaft muss offen sein für Erkenntnis, und Erkenntnis lässt sich nicht schon im Voraus verbieten, nur weil sie irgendwann auch sicherheitsrelevant genutzt werden könnte. (Beifall BIW) Die Kernfrage liegt doch längst offen vor uns: Wollen wir eine pauschale gesetzliche Fessel beibehalten, die im Zweifel wissenschaftliche Kooperationen und Zukunftstechnologien verhindert? Oder wollen wir Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie und verantwortungsvolle Forschung ermöglichen, liebe Linke? Unsere Antwort ist da ganz eindeutig: Die gesetzlichen Vorgaben im Hochschulgesetz, die dies angeht, müssen aufgehoben werden. Selbstverständlich gelten trotzdem weiterhin a) das Grundgesetz sowieso und natürlich auch das Exportkontrollrecht, das Kriegswaffenkontrollrecht, das Außenwirtschaftsrecht und auch alle anderen weiteren gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich. Selbstverständlich können und sollen Hochschulen auch Ethikkommissionen, transparente Verfahren und verantwortungsvolle interne Leitlinien für sich vorsehen. Da spricht nichts dagegen. Diese Fragen müssen aber konkret am jeweiligen Forschungsprojekt geprüft werden, nicht durch ein starres Landesgesetz, welches Innovationen schon im Ansatz abschnürt. So geht es nicht. Wir brauchen also keine pauschalen Denkverbote. Bremen darf seine Hochschulen nicht schlechter stellen als andere Wissenschaftsstandorte. Wenn Forschungsprojekte, Kooperationspartner oder Drittmittel aufgrund der Zivilklausel in andere Länder oder Bundesländer abwandern, dann hilft das weder dem Frieden, noch dem Steuerzahler noch den Beschäftigten in unserem Bundesland, meine Damen und Herren. Es schwächt allein Bremen. Das bleibt festzustellen. Wir begrüßen deshalb, dass die CDU das Thema heute mit einem konkreten Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung setzt. Wir erwarten zugleich vom Senat, dass er dementsprechend auch nach dem Gutachten handelt, weil, die Zivilklausel ist kein Beitrag zu Frieden und Sicherheit, wenn sie dazu führt, dass Bremen auf Forschung, Innovation und technologische Souveränität verzichtet. Deshalb stimmen wir der Abschaffung der gesetzlichen Zivilklausel auch gerne zu, hier und heute. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BIW) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Wir diskutieren heute mal wieder die Zivilklausel aus dem Bremischen Hochschulgesetz. Anlass ist eine neue gutachterliche Kurzstellungnahme zu ihrer Verfassungskonformität. Für den Gutachter ist dabei schon nicht ersichtlich, welche Verfassungsrechte hier kollidieren sollten. Wir nehmen die Einschätzung des Gutachtens zwar ernst, allerdings sind wir der Meinung, dass das Gutachten nicht alle Aspekte der Bremer Zivilklausel aufgreift und daher mindestens unvollständig ist. Ich finde es wichtig, hier noch mal zu betonen – das haben, glaube ich, auch nicht alle verstanden –, dass eine gutachterliche Kurzstellungnahme kein Gerichtsurteil ersetzt. Unter Jurist:innen gibt es nicht umsonst das Sprichwort: zwei Juristen, drei Meinungen. Das Gutachten beachtet zum Beispiel nicht, dass die Zivilklausel im Zusammenspiel von gesetzlicher Rahmengebung und tatsächlicher Ausgestaltung an den Hochschulen gesehen werden muss. Das Bremische Hochschulgesetz formuliert zur Zivilklausel sehr offen und gibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel an die Hochschulen zurück. Ich möchte die konkrete Formulierung des § 7b des Bremischen Hochschulgesetzes an der Stelle auch gern noch einmal vorlesen, Frau Grobien hat schon § 4 einmal vorgelesen, deswegen brauche ich das nicht noch mal zu machen. § 7b steht im Gesetz, nämlich: Die Hochschulen geben sich in Umsetzung von § 4 Absatz 1 eine Zivilklausel. (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) Sie legen ein Verfahren zur Einhaltung der Zivilklausel fest. In den Hochschulen kann eine Kommission zur Umsetzung der Zivilklausel gebildet werden. Auf die große Freiheit, die die Hochschulen dem Gesetzeswortlaut nach bei der Ausgestaltung haben, geht das Gutachten nicht ein. Unberücksichtigt bleibt auch, dass die Zivilklausel von den Hochschulen selbst, konkret von der Uni Bremen kommt, und der Gesetzgeber diesen Impuls der Hochschulen nur aufgegriffen hat. (Lachen Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) Dieses Zusammenspiel negiert das Gutachten völlig. Die Frage nach der konkreten Ausgestaltung an den Hochschulen wird überhaupt nicht aufgegriffen. Die Grenzen und Freiräume der Hochschulen innerhalb der sehr offenen Gesetzesvorgabe, die werden gar nicht thematisiert. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Welche denn?) Damit geht das Gutachten an der vorliegenden Klausel, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Praxis vorbei. (Beifall Die Linke – Abgeordnete Susanne Grobien [Die Linke]: Es sollte die Entstehungsgeschichte ja gar nicht beurteilen!) Unserer Ansicht nach wird mit der Ignoranz gegenüber diesen Aspekten verkannt, dass ein Wesenskern der Bremer Zivilklausel die Stärkung der Freiheit der akademischen Selbstverwaltung ist. Tatsächlich ermöglicht die Zivilklausel also erst die Forschungsfreiheit, anstatt sie, wie hier behauptet wird, aufzuheben. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Was? – Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Hä?) Immerhin kommt auch das Gutachten zu dem Schluss, dass es zur akademischen Freiheit gehört, sich nicht an militärischer Forschung zu beteiligen. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Hä?) Ja, Sie verstehen es einfach nicht. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Nee, ich versteh das einfach nicht!) Ich versuche, gerade zu erklären, aber Sie kapieren es einfach nicht. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Linkes Paralleluniversum!) Gleichzeitig zitiert das Gutachten aber das neue Bayerische Hochschulgesetz, das von einem Gebot der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ausgeht. Das wünscht sich eigentlich auch die CDU, dass die Hochschulen mit der Bundeswehr grundsätzlich zusammenarbeiten müssen. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Nein, kann!) Zwar konnte Frau Grobien sich an die eigene Forderung in der letzten Sitzung des WMDID nicht mehr erinnern, das stand aber noch so in Ihrem letzten Gesetzentwurf. Der enthielt erst mal eine Sollvorschrift, also man soll mit der Bundeswehr zusammenarbeiten, und dann sprach er davon, dass das, Zitat „Fachministerium“ die Hochschulen auf Antrag der Bundeswehr zur Zusammenarbeit verpflichten kann. Wenn die Bundeswehr es beantragt, dann sollen Hochschulen also dazu verpflichtet werden können, zum Beispiel noch tödlichere Kampfdrohnen zu entwickeln. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, um uns zu schützen!) Diese Klausel wurde übrigens tatsächlich vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof, also von einem echten Gericht und nicht bloß von irgendeinem Gutachten, für verfassungswidrig erklärt. (Beifall Die Linke) An dem Wort Fachministerium merkt man, dass die CDU diesen Entwurf stumpf aus Bayern abgeschrieben hat. Denn so was gibt es in Bremen natürlich gar nicht. (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) Vielleicht konnte sich Frau Grobien deswegen nicht daran erinnern, was in ihrem letzten Entwurf alles gefordert wurde. (Beifall Die Linke) Der Druck auf die Wissenschaft, sich an militärischer Forschung und Lehre zu beteiligen, der wächst also. In einer solchen Situation stellt die Zivilklausel einen Schutzraum für die Wissenschaft her. Sie ermöglicht damit eine freie Entscheidung gegen militärische beziehungsweise sicherheitsrelevante Forschung. Die These, dass heutzutage im Grunde alle Forschungen einen Dual Use-Charakter hätten, das ist einfach Unsinn. Denn natürlich gibt es auch weiterhin ganz klassische Militär- und Rüstungsforschung, die eindeutig der Weiterentwicklung von militärischem Equipment dient. Natürlich gibt es auch in diesem Bereich wegen der Zeitenwende, das ist natürlich eine Floskel, was soll das sonst sein, mehr Anfragen und Aufträge. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BIW]: Sie sind ja richtig im Thema, Mensch!) Wir sehen hier vor allem den Anwendungsbereich der Zivilklausel und halten sie insbesondere an dieser Stelle weiterhin für notwendig. Die Zivilklausel in Bremen war nie eine reine Verbotsklausel, sondern vor allem ein Gebot zur Selbstreflexion für die Wissenschaft. Die Uni Bremen hat durch diese Klausel immer deutlich gemacht, dass die ständige Reflexion der eigenen gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung gerade im Bereich der Natur- und Ingenieurswissenschaften notwendig ist. Die Hochschulen zu beauftragen, sich die ethischen Dimensionen ihrer Arbeit immer wieder aufs Neue bewusst zu machen – und nicht mehr tut die Zivilklausel –, das ist aus unserer Sicht gerade in Zeiten zunehmender Militarisierung ein vertretbarer Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und schützt diese Freiheit gleichzeitig. Das ist komplex und schwer zu verstehen, aber wenn Sie es wirklich doll versuchen, glaube ich daran, dass Sie es schaffen können. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Ach ja, genau. Ich glaube auch, dass Sie uns manchmal nicht verstehen und wenn Sie es versuchen würden, uns verstehen würden!) Im vorliegenden Gutachten werden also diverse Aspekte der Zivilklausel nicht ausreichend berücksichtigt oder miteinander abgewogen. Wir teilen die Auffassung des Gutachters, dass die Zivilklausel in ihrer aktuellen Form eindeutig verlassungswidrig sei, daher nicht. Deswegen sehen wir auch keine Notwendigkeit, die Zivilklausel aus dem Bremischen Hochschulgesetz zu streichen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Dr. Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir debattieren heute nicht zum ersten Mal über die Zivilklausel, aber ich möchte noch einmal aufmachen, dass die Debatte verschiedene Ebenen hat, die wir beleuchten müssen, und ich habe das Gefühl, dass diese verschiedenen Ebenen manchmal ein bisschen durcheinandergebracht werden. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Genau! – Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Die erste Ebene der Zivilklausel ist sicherlich die Ebene der Wissenschaftsfreiheit und der Verfassungsrechtlichkeit. Wissenschaftsfreiheit ist ein extrem hohes Gut. Da wurde was von Russland in den Raum geworfen. Ja, wenn wir nach Russland schauen, dann sehen wir, was passiert, wenn Wissenschaftsfreiheit nicht geachtet wird, in diesem Sinne Solidarität an die Forschungsstelle Osteuropa, die hier gerade massiv unter Druck gesetzt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke, FDP) Wissenschaftsfreiheit ist ein extrem hohes Gut. Darum müssen wir natürlich Hinweise, dass wir in unserem Hochschulgesetz eine Zivilklausel haben, die dieser Freiheit widersprechen könnte, durchaus ernst nehmen. Die gutachterliche Stellungnahme – und da möchte ich auch noch einmal betonen, es war kein Gutachten, über das wir hier diskutieren, was im Sommer veröffentlicht wurde, wie das in Ihrem Antrag steht, sondern eine gutachterliche Stellungnahme – müssen wir natürlich ernst nehmen und in unsere Debatte aufnehmen und für uns entscheiden, was das für uns bedeutet. Es gibt aber auch die Ebene der konkreten Wirkung: Welchen Effekt hat die Zivilklausel eigentlich wirklich? Ich habe das Gefühl, da wird in der Debatte oft in verschiedene Richtungen überhöht, was die Zivilklausel leisten kann, was sie nicht leisten kann. Die Zivilklausel kann nicht verhindern, dass Dual Use-Forschung an der Universität und unseren Forschungseinrichtungen stattfindet, und das tut sie auch nicht. Wir wissen, dass es immer wieder Forschung gibt, die natürlich auch militärische Zwecke erfüllen könnte, die aber in der Regel erst mal friedlich angelegt ist. Genauso ist es aber, glaube ich, auch nicht richtig, so zu tun, als würde die Zivilklausel dafür sorgen, dass jegliche industrielle Forschung und jegliche militärische Forschung abgehalten wird, den Standort Bremen aufzusuchen. Denn wenn wir uns umschauen, was für Industrie wir in Bremen haben, dann sehen wir, dass es durchaus auch Rüstungsforschung in Bremen gibt, Rüstungsindustrie in Bremen gibt. Die lassen sich offensichtlich nicht von der Zivilklausel abhalten, an diesen Standort zu kommen. Das heißt, wenn wir das ernsthaft debattieren wollten, dürfen wir nicht überhöhen und so tun, als ob die Zivilklausel hier einfach Massen von Industrie vertreibt oder abhält oder aber dafür sorgt, dass Forschung an der Uni nicht stattfinden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das stimmt! – Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Das habe ich auch nicht gesagt!) Genauso müssen wir uns auch ehrlich machen, was für Forschung an der Universität überhaupt stattfinden könnte. Natürlich ist die Universität erst mal ein Ort der freien Forschung, (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Aber nicht in Bremen.) ein Ort, wo vertrauliche, komplexe Forschung in der Regel nicht der Standard ist. Denn eine Universität ist dafür da, frei zu forschen, im Sinne von Open Science zu arbeiten, im Sinne von Open Data zu arbeiten, Studierende in Projekte einzubinden, und all das passt natürlich nicht zusammen mit militärischen Forschungsprojekten. Das wird an unserer Universität nicht stattfinden, egal ob wir eine Zivilklausel haben oder nicht. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Das verstehen die aber nicht!) Dann gibt es auch noch die ethische Bedeutung, die wir bedenken müssen: Welche Rolle spielt eigentlich die Ethik für die Forschungseinrichtungen, für die Mitarbeiter:innen, für die Menschen, die in der Vergangenheit aus gutem Grund an der Universität selber eine Zivilklausel entwickelt haben, für die Menschen, die auch im heutigen Leitbild der Universität noch mal klar gesagt haben, dass die Universität sich zu einer friedlichen Arbeit und zu Frieden bekennt? Das dürfen wir in der Debatte auch nicht vergessen. Ob deswegen jetzt gesetzlich vorgeschrieben werden muss oder sollte, dass die Universitäten und Hochschulen sich eine Zivilklausel geben müssen, kann man sicherlich debattieren. Momentan ist die Formulierung im Gesetz, dass ausschließlich friedliche Zwecke verfolgt werden müssen und dass sie sich eine Zivilklausel geben müssen. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Müssen!) Ich denke, natürlich kann man darüber diskutieren, ob es auch möglich wäre, zu sagen, sie sollen oder können sich eine Zivilklausel geben, ob man statt ausschließlich friedlichen Zwecken ein Bekenntnis zu friedlichen Zwecken aufnimmt und vielleicht das „ausschließlich“ streicht. Das sind sicherlich Punkte, über die man diskutieren kann. Jetzt aber einfach so den gesamten Teil im Hochschulgesetz inklusive eines Hinweises auf die Intention zu friedlichen Zwecken, und das ist, denke ich, etwas, was wir durchaus verfolgen, einfach so zu streichen, ist etwas, was ich so nicht teile und weswegen ich auch dem Gesetzentwurf der CDU so nicht zustimmen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ganz klar ist: Wir müssen diese Debatte ganz sicherlich weiterführen, aber wir müssen diese verschiedenen Ebenen bedenken, diese komplexen Lagen und nicht einfach nur sagen, die Zivilklausel sorgt dafür, dass wir Militärforschung nicht haben, die Zivilklausel sorgt dafür, dass die Industrie nicht hierherkommt oder Ähnliches, sondern wir müssen wirklich genau überlegen: Was ist eine Formulierung, die den Ansprüchen an den Hochschulen gerecht wird, die der Wissenschaftsfreiheit gerecht wird (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Gar keine!) und die aber auch den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht wird? All das müssen wir einbeziehen, und das ist in dem jetzt vorgelegten Gesetzeswurf nicht enthalten. (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Darum stimmen wir dem nicht zu. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Strelow. Abgeordnete Janina Strelow (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU-Fraktion, um es direkt vorweg zu sagen: Wir werden heute die Zivilklausel aus dem Bremischen Hochschulgesetz nicht streichen. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Potztausend! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ich bin schockiert!) Ihr Erhalt ist in unserem Koalitionsvertrag fest verankert, und daran ändert sich auch nichts, auch nicht durch (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Und auch nicht das Grundgesetz, ja?) die vorgelegte gutachterliche Stellungnahme. (Beifall SPD, Die Linke) Unsere Haltung zu dem Thema ist auch durch die wirklich zahlreich erfolgten Debatten in diesem Hause und im Ausschuss hinreichend bekannt. Lassen Sie mich heute stattdessen mit ein paar Behauptungen aufräumen, die aber in dieser Debatte immer wieder von Ihnen vorgebracht werden. Zum einen möchte ich etwas sagen zu Ihrem ständigen Wirtschafts- und Hochschulbashing, das sich leider mittlerweile tief in Ihre Rhetorik eingebrannt hat. (Zurufe CDU und FDP: Was? – Widerspruch CDU, FDP) Klar ist: Wenn Sie in jeder Debatte im Ausschuss oder in der Bürgerschaft behaupten, im Land Bremen ginge es der Wirtschaft schlecht, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das ist eine bösartige Behauptung!) die Hochschulen seien unattraktiv und das Leben sei miserabel, dann haben Sie eins getan: dem Land, dem Hochschulstandort, den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Wissenschaftlerinnen (Unruhe CDU) und Wissenschaftlern (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Bla, bla!) einen Bärendienst erwiesen. Genau das schadet dem Standort. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Wahrheit schadet nie!) Diese Interpretation unserer Wirtschafts- und Hochschulpolitik (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Einfach Dinge behaupten, ohne Beweis! Für’s Protokoll! – Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) weisen wir entschieden zurück. Wir haben im Land Bremen eine starke und auch oft entgegen dem Bundestrend wachsende Wirtschaft, (Lachen CDU, BIW, FDP) und wir haben auch eine gute Verteidigungsindustrie. (Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) Das ist auch gut so. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) So freuen wir uns zum Beispiel ausdrücklich über die Milliardeninvestitionen des Verteidigungsministeriums in unsere Häfen und unsere Infrastruktur. Wir sehen, dass investiert wird, dass Unternehmen Aufträge erhalten und auch, dass viele Arbeitsplätze entstehen und gesichert werden. Genau das stärkt unseren Standort. Wir freuen uns natürlich auch ausdrücklich über die Ansiedlung von vielen Unternehmen – auch, obwohl wir eine Zivilklausel hier im Land Bremen haben. (Beifall SPD, Die Linke) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, frage ich mich schon: Wie können Sie allen Ernstes immer wieder behaupten, dass das hier mit der Wirtschaft nicht funktioniert? (Widerspruch CDU) Zum anderen möchte ich Sie noch über etwas aufklären, das aus meiner Sicht inzwischen weit schwerer wiegt als die eigentliche Debatte um die Zivilklausel, die wir hier führen. Wir führen diese Debatte um die Zivilklausel mittlerweile wirklich alle paar Monate in diesem Haus. Langsam aber sicher erhärtet sich bei uns der Verdacht, dass die Zivilklausel mittlerweile der Kern Ihrer kompletten Wissenschaftspolitik geworden ist, und dass Sie tatsächlich glauben, dass das das wichtigste Thema sei, was unsere Hochschulen derzeit beschäftigt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Unruhe CDU) Um es ganz deutlich zu sagen: Dem ist nicht so. Das, liebe Frau Grobien, haben auch die Hochschulen selbst im Wissenschaftsausschuss so bestätigt. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Das stimmt einfach nicht. Wer schreibt ihr denn sowas auf?) Unsere Wissenschaftslandschaft treibt nämlich ganz andere Fragen um, und auch uns treiben an dieser Stelle andere Fragen um. Die Sanierung unserer Gebäude und unserer Infrastruktur, bezahlbares Wohnen für Studierende, eine BAföG-Reform, die ihren Namen tatsächlich verdient, (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das ist ein ganz anderes Thema!) die Internationalisierung unserer Hochschulen, die Weiterentwicklung des Studienangebots, unser Wissenschafts- und Studienstandort im Land Bremen stärker zu bewerben und für junge Menschen attraktiv zu machen und natürlich zu guter Letzt auch die Exzellenz unserer Universität, die wir hoffentlich nächste Woche gemeinsam feiern dürfen, das sind die Themen, (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Ja genau!) die unserer Auffassung nach jetzt auch immer wieder auf die Agenda gehören. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als Nächste erhält die Abgeordnete Grobien das Wort zur Kurzintervention. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete Susanne Grobien: Strelow, seit 15 Jahren bin ich Mitglied im Wissenschaftsausschuss, war als Ihre Vorgängerin auch schon Vorsitzende, und ich verwahre mich auf das Entschiedenste, dass ich als wissenschaftspolitische Sprecherin Hochschulbashing mache. (Beifall CDU) Auf das Entschiedenste weise ich das zurück. Auch, dass die Zivilklausel unser Einziges, aber offenbar sehr Wichtiges ist, das haben Sie völlig verkannt. Denn wir reden über den Sanierungsstau und alle anderen wichtigen Dinge und auch über die großen Erfolge der Hochschulen, nämlich hoffentlich in der nächsten Woche den Exzellenzstatus zurückzugewinnen, immer sehr friedlich alle miteinander gemeinsam. Außer Herr Sültenfuß, der natürlich sagt, eigentlich muss das alles die Erbschaftssteuer bezahlen. – Vielen Dank! (Heiterkeit Die Linke – Beifall CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Strelow zur Erwiderung der Kurzintervention. Abgeordnete Janina Strelow (SPD): Frau Grobien, ich finde, Sie müssen sich schon den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie dort wirklich sehr, sehr hart mit unserem Standort, auch was die (Zurufe CDU: Nein!) Wirtschaft betrifft, was die Hochschulen betrifft, ins Gericht gehen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und mit der FDP!) Diese Behauptung, dass das hier nicht stattfinden kann, die Ansiedlung von Unternehmen oder die Abwanderung von Unternehmen, dass wir kein (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das hat keiner gesagt!) guter Standort sind (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das können Sie beim SPDStammtisch erzählen!) und dass unsere Hochschulen, unser Wissenschaftsstandort deswegen (Widerspruch CDU) nicht attraktiv sei, das schadet am Ende dem Standort. (Beifall SPD, Die Linke – Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren! Jetzt fahren Sie alle mal bitte wieder runter! Man kann ja sein eigenes Wort nicht mehr verstehen. Tief durchatmen, und jetzt hat der Kollege Dr. Schröder das Wort. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So, jetzt kriegt die Debatte endlich mal wieder Qualität.) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Uni Bremen hat sich 1986 als erste Hochschule eine Zivilklausel gegeben, und, das ist jetzt das Entscheidende: Sie hat das eigenständig getan und ohne, dass die Bürgerschaft ihr das vorgeschrieben hat. Die Koalition hat daraus 2015 eine Pflicht gemacht, und seitdem müssen sich alle Hochschulen im Land Bremen eine Zivilklausel geben. Darum geht es heute und nur darum. Es geht heute nicht um Krieg und Frieden. Deswegen will ich auf dieses Thema eigentlich gar nicht eingehen. Was Herr Sültenfuß aber eben gesagt hat, das lässt mich dann doch nicht locker. Wer die Zeitenwende als Floskel bezeichnet, (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Danke! – Beifall FDP, CDU, BIW – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Der hat keine Angst, der wechselt eh die Seiten!) da fällt mir nichts zu ein, was nicht eines Ordnungsrufes würdig wäre, der steht einfach moralisch auf der falschen Seite der Geschichte. Tut mir leid. (anhaltender Beifall FDP, CDU, BIW) Damit genug zu dem Thema. Es geht heute um die Frage, nicht um Krieg und Frieden, sondern es geht um die Frage: Wer entscheidet darüber, was erforscht wird? Die Wissenschaft oder die Politik? (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Die Geldgeber!) Dass diese Pflicht nicht mehr zeitgemäß ist, das sagt nicht die FDP, das sagt auch nicht die CDU, das sagt Ihre eigene grüne Wissenschaftssenatorin. (Beifall FDP, CDU, BIW) Sie hat das Gutachten von Professor Epping, Verfassungsrechtler und Präsident der Universität Hannover, in Auftrag gegeben, einer der renommiertesten Verfassungsrechtler in Deutschland, nur noch getoppt von Professor Sültenfuß, wie wir heute gelernt haben. (Heiterkeit und Beifall FDP, CDU, BIW) Das Ergebnis ist eindeutig, und das ist auch der Grund, warum das Gutachten so kurz ist, weil das juristische nämlich eigentlich relativ trivial ist. Die Pflicht zur Zivilklausel greift unzulässig in die Wissenschaftsfreiheit ein. Denn das Grundgesetz kennt, Zitat, „gerade kein absolutes Verbot einer militärischen Zwecken dienenden Wissenschaft“. Ich wurde hier von einigen – ich glaube, der Kollege Lenkeit war es – liebenswerterweise auch als Grundrechte-Ultra bezeichnet, und als solcher sage ich Ihnen: (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Das ist schon ganz schön lange her!) Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz sagt „Forschung und Lehre sind frei.“ Das ist ein sogenanntes vorbehaltlos gewährtes Grundrecht. Das heißt, der Staat darf nur zum Schutz anderer gleichrangiger oder auch höherrangiger Verfassungsgüter eingreifen und auch das nur verhältnismäßig. Das ist genau das, was Herr Sültenfuß gerade verkannt hat und auch Frau Tell so ein bisschen: Es kommt nicht darauf an, wie diese Zivilklausel formuliert ist. Denn die Wissenschaft, die braucht kein Gesetz, die ihr das erst erlaubt. Die darf das schon von Verfassung wegen. Wenn der Staat ein Gesetz macht, muss er das rechtfertigen. (Beifall FDP, CDU, BIW) Was macht die Koalition? Sie wird den Antrag – hat sie schon gesagt – gleich trotzdem ablehnen. Da muss man sich doch die Frage stellen: Wieso gibt der Senat denn ein Gutachten in Auftrag, wenn das Ergebnis die eigene Koalition überhaupt nicht interessiert? Die Senatorin hat es selbst in der Anhörung gesagt: Sie wirbt weiter für eine Änderung. Sie würde sich das wünschen. Nur eine Mehrheit hat sie leider nicht. Liebe Koalition, das ist Ihre eigene Senatorin, die Sie hier im Regen stehen lassen. (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Warum halten Sie daran fest? Frau Strelow hat es gerade noch mal gesagt: weil es im Koalitionsvertrag steht. Liebe Koalition, der Koalitionsvertrag steht aber nicht über dem Grundgesetz. (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Wer sehenden Auges ein Gesetz beibehält und das, obwohl die CDU Ihnen hier die Möglichkeit gibt, hier wieder verfassungsmäßige Zustände herzustellen, der macht keine Friedenspolitik. Der macht Symbolpolitik und das auf Kosten der Wissenschaftsfreiheit, auf Kosten der Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Senatorin und vor allem auf Kosten der Wissenschaft im Lande Bremen. (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Schauen wir uns die Argumente noch mal an: Es wird gesagt, Wissenschaftler dürfen nicht den Eindruck bekommen, sie müssen künftig militärisch forschen. Das ist richtig, das will auch niemand, weil eine Pflicht zu streichen, heißt nicht automatisch, dass es eine Pflicht zur Rüstungsforschung gibt. Das gibt es auch kaum. Es geht nämlich darum, dass die Hochschulen selber entscheiden und nicht wir als Parlament. Wer eine Zivilklausel will, der kann sie beibehalten. Die Uni Bremen kann ihre Klausel behalten, wenn sie möchte. Dann haben die Linken gesagt, der Gesetzgeber hätte nur die Initiative der Uni aufgegriffen. Da haben die Hochschulleitungen im WMDID auch nur den Kopf geschüttelt, in der Anhörung. Im Gegenteil, die Direktorin der Universität sagte: Die gesetzliche Pflicht ist eine fundamentale Einschränkung der Hochschulautonomie. Dann haben wir noch gar nicht über das Thema Dual Use geredet. Bremen ist Raumfahrtstandort. Ein Satellit, der Ernteausfälle erkennt, der erkennt auch Panzer. Eine Software, die Cyberangriffe auf Krankenhäuser abwehrt, die schützt auch Kasernen. Wo da die Grenze sein soll, das kann niemand sauber trennen. Das sagt auch das Gutachten. Da fand ich sehr interessant, was die Justizsenatorin heute Vormittag gesagt hatte, wo es auch um unklare und verfassungswidrige Gesetze ging. Da waren Sie einer Meinung mit Ihrer Senatorin und jetzt auf einmal nicht. Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn, liebe Koalition. (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Die Wissenschaftssenatorin bringt es auf den Punkt: Es ist nicht konsistent, den Hochschulen zu misstrauen und gleichzeitig mehr Sicherheitsforschung in Bremen haben zu wollen. Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall FDP) Wir fassen zusammen: Die Hochschulen wollen die Pflicht nicht, die Pflicht ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, die eigene Senatorin will sie abschaffen. Liebe Koalition, hören Sie endlich auf, aus ideologischen Gründen an diesem verfassungswidrigen Gesetz festzuhalten! Geben Sie den Hochschulen ihre Freiheit zurück und stimmen Sie dem Antrag der CDU zu! – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU, BIW, BA-Gruppe) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Sültenfuß zur Kurzintervention. Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Noch mal ganz kurz zum Thema Dual Use, Franziska Tell hat das gerade schon ausgeführt: In dem Bereich ist die Zivilklausel jetzt schon nicht wirksam. Das ist auch gar nicht das Problem. Es gibt aber natürlich auch Forschung, die rein zu militärischen Zwecken erfolgt. Dagegen richtet sich die Zivilklausel, das finden wir richtig. Ich versuche noch mal, das mit den Grundrechten zu erklären. Herr Schröder, Sie sind so wie ich Jurist. Ihnen traue ich zu, das nachzuvollziehen, bei der CDU-Fraktion, da habe ich, glaube ich, schon lange die Hoffnung aufgegeben. Sie haben gerade gesagt, dass Artikel 5 ein vorbehaltloses Grundrecht ist. Das heißt, es kann nur durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden, durch diese aber schon. Wie ich gerade versucht habe, zu erklären, sind wir der Auffassung, dass die Zivilklausel die Wissenschaftsfreiheit einerseits einschränkt und sie gleichzeitig schützt. Das heißt, hier kollidiert Wissenschaftsfreiheit mit Wissenschaftsfreiheit. Das ist alles andere als trivial. Das kann man auch anders sehen. Ich habe auch nicht gesagt, dass diese Stellungnahme des Gutachters juristisch völliger Humbug ist. Man kann es aber eben juristisch auch anders bewerten, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Er erzählt Humbug!) und man kann daraus politisch andere Schlüsse ziehen, und das tun wir als Koalition. Deswegen bleibt die Zivilklausel. (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Die Linke steht über den Dingen! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das war ja in der DDR auch schon so!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Dann hat als Nächster jetzt das Wort der Abgeordnete Fricke. Ich bitte, noch mal ein bisschen ruhiger zu sein! Herr Strohmann, Herr Humpich, Entschuldigung! Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zivilklausel soll auf Antrag der CDU aus dem Bremischen Hochschulgesetz verschwinden, inzwischen zum vierten Mal, aber nie war die Gelegenheit günstiger als jetzt. Die Bremer Uni führte die Zivilklausel bereits 1986 ein. Die Hochschulen Bremen und Bremerhaven zogen 2012 nach. Seitdem darf keine militärische Forschung an der Uni und an den Bremer Hochschulen betrieben werden. Der Antrag zur Abschaffung der Zivilklausel ist schon häufig gestellt worden. Zwischendurch im Schatten des Ukrainekrieges beantragte die FDP am 30. September 2022 eine Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes. Die CDU stellte den Antrag zum letzten Mal, ich glaube, Ende 2024. Doch was spricht für die Abschaffung der Zivilklausel an der Uni und an den Hochschulen, meine Damen und Herren? Die militärische Forschung kann dazu beitragen, dass in Zeiten zunehmender globaler Bedrohung die nationale Sicherheit langfristig gewährleistet wird. Ich sage nur Internet, GPS und fortschrittliche Medizintechnik. Durch die Abschaffung der Zivilklausel können militärische und zivile Forschung enger kooperieren. Bremen gilt als wichtiger Standort für Luft- und Raumfahrttechnik. Militärische Forschung und zivile Anwendungen sind oft miteinander verknüpft. Durch die Aufhebung der Zivilklausel können bremische Hochschulen und Forschungsinstitute im militärischen Bereich Drittmittel akquirieren. Durch die Abschaffung der Zivilklausel wird die bremische Forschungslandschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger. Eine Zusammenarbeit zwischen Forschung und Militär führt zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und einer Stärkung des Hochtechnologiesektors. Deutschland und die EU streben nach mehr strategischer Unabhängigkeit, besonders in den Schlüsseltechnologien wie Raumfahrt, KI und Cybersicherheit. Durch die Abschaffung der Zivilklausel können Hochschulen und Industriepartnerschaften verstärkt an Technologien arbeiten, die zur sicherheitspolitischen Eigenständigkeit beitragen. Doch was spricht gegen die Abschaffung der Zivilklausel? Kritiker fürchten, dass militärische Interessen die wissenschaftliche Unabhängigkeit gefährden. Eingeforderte Drittmittel können dazu führen, dass militärische Akteure Einfluss auf die Forschungsschwerpunkte der Hochschulen nehmen. Außerdem befürchten die Kritiker, dass durch die verstärkte Militärforschung die zivile Forschung auf der Strecke bleibt. Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter könnten Zugangsbeschränkungen und Geheimhaltungsauflagen unterworfen werden. Eine Offenheit und eine wichtige freie Diskussion an den Hochschulen könnte dadurch im Keim erstickt werden. Doch meine Damen und Herren, wie sieht die Realität aus? Die Zivilklausel ist inzwischen wirklich aus der Zeit gefallen. Lediglich 75 von insgesamt 423 deutschen Hochschulen haben noch eine Zivilklausel. In Anbetracht der zunehmenden schwierigen Sicherheitslage und der genannten Vorteile stimmen wir von der BA-Gruppe dem CDU-Antrag zur Änderung des Hochschulgesetzes zu. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Müller das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Senatorin Dr. Henrike Müller: Abgeordnete, liebe Gäste! Wir haben in diesem Hause diverse – Dutzende, würde ich sagen – Debatten zur Zivilklausel geführt. Die meisten waren so wie heute ein parteipolitischer Schlagabtausch. Das finde ich sehr schade, weil ich mir gewünscht hätte, dass wenigstens auf Grundlage des Gutachtens eine faktenbasierte, argumentativ hochwertige Debatte stattfinden würde, rund um das Thema Wissenschaftsfreiheit, wie schützen wir sie, und wie gewährleisten wir sie. Ich glaube, wir müssen da noch weitere Debatten führen, bis wir an den Kern der Aussage des Gutachtens kommen, nämlich: Wie gewährleisten wir die Freiheit der Forschung, die Freiheit der Wissenschaftler:innen, das zu erforschen, was sie für einen aktuellen Forschungsgegenstand halten? Ich glaube, ein Großteil derjenigen, die hier im Saal anwesend sind, wissen noch oder erinnern sich vielleicht sogar, wie sehr ich vor elf Jahren für die Zivilklausel gekämpft habe und dass sie ins Hochschulgesetz kommt. Damals gab es gute Argumente dafür und auch dagegen, auch damals schon dagegen. Damals war es in meiner Abwägung wichtig, die Klausel ins Hochschulgesetz aufzunehmen. Heute sehe ich das anders, und ich finde, Politik muss sich korrigieren können, wenn die Zeiten sich ändern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BIW, FDP, BA-Gruppe) Das ist übrigens nichts Ehrenrühriges, sondern es zeugt davon, dass man sich mit den Realitäten, die da draußen stattfinden, auseinandersetzt. Deswegen will ich noch mal auf drei Punkte, die die gutachterliche Stellungnahme sehr gut herausgearbeitet hat – –: Nummer 1, unsere Hochschulen haben inzwischen alle eine Zivilklausel oder gar das Friedensziel in ihren Leitbildern. Dass wir heute unsere Hochschulen noch aufrufen müssen, sich Zivilklauseln zu geben, das ist doch wirklich obsolet und einfach auch Quatsch. Die Klausel im Hochschulgesetz dagegen ist verfassungswidrig. Entschuldigung, aber als Gesetzgeber muss man sich damit auseinandersetzen, wenn einem eine juristische Stellungnahme sagt: Ihr Gesetz ist verfassungswidrig. Ich setze mich damit auseinander. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BIW, FDP, BA-Gruppe) Kommen wir zum zweiten Punkt: Das Gutachten sagt, die Zivilklausel ist aus der Zeit gefallen, weil wir so etwas hatten und haben wie eine Zeitenwende. Ich sage es deutlich: Die Zeitenwende ist alles andere als eine Floskel. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, BA-Gruppe) Bitte sprechen Sie mit unseren Kolleginnen in Finnland, in Polen, in den baltischen Staaten! Auch dort findet im Hochschulraum sehr viel Debatte um Krieg und Frieden statt. Das ist im Grunde auch die Debatte, die wir miteinander führen, nämlich: Wie erhalten und schaffen wir Frieden und welche Mittel brauchen wir dafür? Das ist die zentrale Frage. Wer die Zeitenwende nicht erkannt hat, verkennt die aktuelle Situation in Europa. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Der dritte Punkt: Dual Use, Multiple Use, Kriegsforschung, Friedensforschung. Ich glaube, keine Hochschule in Europa oder darüber hinaus kann heute für die meisten Forschungsfelder noch sagen, ob es weniger ist als Dual Use oder die Forschungsergebnisse nur in eine Richtung verwendbar sein können. Das ist einfach ebenso aus der Zeit gefallen, wie zu glauben, dass wir in Friedenszeiten leben. Es ist so. Wer letzte Woche im Wissenschaftsausschuss genau zugehört hat, anstatt die Schotten hochzuziehen, wer den Hochschulvertretern genau zugehört hat, vor allem der Unirektorin: Den Hochschulen geht es darum, ihren Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen einen sicheren Rechtsrahmen zu bieten. Natürlich findet Dual Use statt. Aber Wissenschaftler:innen bemängeln immer wieder zu Recht, dass sie nicht wissen, ob sie sich auf dem Boden von Recht und Ordnung befinden, wenn sie das tun. Entschuldigung, aber als Wissenschaftssenatorin kann ich das nicht hinnehmen, sondern ich bin zuständig dafür, einen sicheren Rechtsrahmen für unsere Forschenden in Bremen zu schaffen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BIW, FDP, BA-Gruppe) Jetzt haben wir alle gelernt, dass wir ganz offensichtlich noch nicht an dem Ende der Debatte sind. Ich finde das wirklich irritierend, muss ich sagen. (Unruhe SPD) Ich finde es aber gleichzeitig nicht dramatisch. Jetzt muss sich die Koalition nicht so erregen. Ich habe Ihnen auch allen zugehört, und es ist mir zwischendurch schwergefallen. (Beifall CDU, FDP) Ich finde, man muss es auch nicht dramatisieren. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Ich finde auch, liebe CDU, das war ein „nice try“, jetzt den Antrag vorzulegen. Sie wissen natürlich, dass wir alle an den Koalitionsvertrag gebunden sind und dass diese Koalition sich mit dieser Thematik schwertut. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Aber Frau Senatorin, auch Koalitionen können sich weiterentwickeln! – Beifall CDU) Das werden sie mit Sicherheit auch. Die Debatte muss offensichtlich noch geführt werden und ich habe überhaupt kein Problem damit, Fraktionen und Parteien ausreichend Zeit einzuräumen, die Debatte miteinander zu führen. Da gibt es einfach Klärungsbedarf. (Abgeordnete Antje Grotheer [SPD]: Das ist ja eine Art! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Danke, vielen Dank für das Gönnen! Jetzt reicht’s langsam auch! – Widerspruch CDU, BIW, FDP – Glocke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Das ist Demokratie! Das muss man aushalten!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Leidreiter, auch Sie sind gemeint, wenn ich klingle. Ich bitte jetzt alle, runterzukochen! Das ist emotional, das kann ich verstehen. Aber jetzt hat die Senatorin das Wort, und ich bitte das hier jetzt mal ordentlich zu Ende zu bringen. Vielen Dank, Frau Senatorin, fahren Sie gerne fort! Senatorin Dr. Henrike Müller: Ich bin auch gleich fertig, versprochen. Deswegen habe ich im Ausschuss nämlich niemanden aufgefordert, in eine oder andere Richtung abzustimmen, liebe Frau Grobien, nein, das habe ich sehr deutlich nicht getan. Sondern ich habe drauf hingewiesen, dass ich Verständnis dafür habe, dass das eine Debatte ist und eine Entscheidung, die für jeden Abgeordneten, für jede Abgeordnete schwierig ist, weil es im Ende, wenn man es weiterdenkt, eine Frage von Krieg und Frieden ist, und da muss sich jede und jeder Abgeordnete selber zu stellen. Deswegen habe ich gesagt: Um aus diesem parteipolitischen ideologischen Geplänkel rauszukommen, würde ich mir wünschen, dass man so eine Abstimmung freigibt. Das war meine Aussage. (Beifall CDU, BIW, FDP, BA-Gruppe) Ich finde nämlich – ich laufe jetzt hier so in der Mitte zwischen diesen Seiten rum –, das ist dem Thema nicht angemessen. Es ist kein Thema, was zwischen der einen oder anderen Koalition ausgehebelt werden sollte. (Zuruf Abgeordneter Basem Khan [SPD]) Ich halte mich natürlich an den Koalitionsvertrag, natürlich, auch an die Mehrheitsmeinung meiner Koalition. (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: Ist ja nicht mehr lange!) Trotzdem finde ich, dass es Fragen gibt, die vielleicht über diese Gremien hinaus (Glocke) entschieden werden sollten. – Vielen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BIW, FDP, BA-Gruppe – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Vielen Dank! – Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Wer seine Zustimmung, seine Stimmenenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, den bitte ich, sich deutlich mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ zu Wort zu melden. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Mal gucken, ob alle geübt haben! – Unruhe SPD, Die Linke) Ich rufe jetzt die Namen auf, und ich bitte auch auf der Seite der SPD, der Linken, jetzt mal – Herr Kocaağa, auch Sie sind gemeint – um Ruhe, dass wir das jetzt hier gut über die Bühne kriegen. Wir kommen zum Namensaufruf. (Es folgt der Namensaufruf.) Okay, wir zählen aus. Meine Damen und Herren, das Ergebnis steht fest. Jetzt muss ich mal eben meine Zettelwirtschaft hier in Ordnung bringen. Ja-Stimmen: 35; Nein-Stimmen: 44, Stimmenenthaltungen: keine. Somit steht das Ergebnis fest. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß § 28 Absatz 1 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. (Beifall SPD, Die Linke) Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt auf, TOP 88: Gesetz zur Neuregelung des Bremischen Krankenhausgesetzes Mitteilung des Senats vom 1. September 2026 (Drucksache 21/1958) Dazu Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 22. September 2026 (Drucksache 21/2025) Wir verbinden hiermit TOP 102: Krankenhausreform: Strukturveränderung der Krankenhauslandschaft im Land Bremen aktiv unterstützen statt nur rechtssicher verwalten Antrag der Fraktion der FDP vom 15. September 2026 (Drucksache 21/2001) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard. Meine Herren hinten in der letzten Reihe, entweder Sie führen Ihr Gespräch draußen weiter oder Sie verhalten sich jetzt ruhig. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ich glaube, die haben viel zu besprechen!) Wir kommen zur ersten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet und ich schätze, Frau Senatorin Bernhard möchte das Gesetz gerne einbringen. – Bitte schön! Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf leiten wir einen Systemwechsel ein. Es ist nicht immer so radikal der Fall wie diesmal, denn unsere Krankenhauslandschaft wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten spürbar verändern. Der Bund hat mit der Krankenhausreform die Planung und Finanzierung unserer Krankenhäuser neu geordnet. Künftig wird nämlich nach bundeseinheitlich definierten Leistungsgruppen mit klaren Qualitätsvorgaben geplant. Hinzu kommt eine Vorhaltevergütung, die einen Teil der Krankenhausvergütung unabhängig von den reinen Fallzahlen festmacht. Das sind bundesrechtliche Vorgaben, an die wir gebunden sind. Wir werden sie in Bremen aber auch umsetzen, indem wir das Ganze in weitere Vorhaben einbetten. Das bisherige Bremische Krankenhausgesetz kennt die Leistungsgruppensystematik nämlich nicht. Insofern ist das natürlich ein riesengroßer Unterschied. Dem ging ein sehr intensiver Bund-LänderProzess voraus, an dem wir uns wirklich lange und intensiv abgearbeitet haben. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Ohne die heutige, vorgelegte Neuregelung können wir unseren Krankenhausplan weder aufsetzen noch die Festsetzungsbescheide rausschicken. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Grundlage heute beschließen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, wir nutzen diesen Umbau, um an mehreren Stellen deutlich über das hinaus zu gehen, was wir bisher gehabt haben und was der Bund von uns verlangt. Wir legen nämlich ausdrücklich fest: Wenn wir zwischen mehreren Krankenhäusern auswählen müssen, zählen zwei Aspekte ganz besonders, nämlich die verlässliche Teilnahme an der Notfallversorgung und an der ärztlichen Weiterbildung. Wer Verantwortung für das Gesamtsystem übernimmt, wird belohnt. Ich halte das nach wie vor für eine richtige Herangehensweise. Wir gehen aber auch weiter: Wir verbessern die Steuerung im Rettungsdienst. Krankenhäuser dürfen sich nur noch in begründeten Ausnahmen aus der Notfallversorgung verabschieden. Künftig prüfen wir das anhand der tatsächlichen Auslastung und möchten missbräuchliche Abmeldungen mit einem Bußgeld ahnden. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist: Es gibt die Plattform IVENA, wo man sich tatsächlich abmelden kann. Aus unserer Auswertung ist deutlich geworden, dass das nicht immer die richtige Grundlage ist, die da herangezogen wird. Das hilft, Notfallpatient:innen dorthin zu bringen, wo noch Kapazitäten frei sind. Wir verpflichten jedes Krankenhaus zu einem Schutz- und Handlungskonzept gegen sexualisierte Gewalt, auch das halte ich für wesentlich, und wir stärken die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung mit verbindlichen Vorgaben. Das darf man auf gar keinen Fall unterschätzen. (Beifall Die Linke) Auch das hat bislang nicht immer so vorbildlich funktioniert, wie wir das gerne gehabt hätten. Wir machen unsere Krankenhäuser krisenfester mit klaren Vorgaben zu Alarm- und Einsatzplänen für Großschadenslagen, Stichwort zivile Verteidigung, das darf ich an dem Punkt vielleicht auch noch hinzufügen. Für Krankenhäuser wird es auch immer virulenter. Meine Damen und Herren, ich möchte in dem Zusammenhang noch ganz kurz darauf eingehen, dass auch die FDP einen entsprechenden Antrag vorgelegt hat, der fordert, dass wir diese Krankenhausreform aktiv umsetzen. Ich muss sagen, der Vorwurf, wir würden nur verwalten statt gestalten, geht schon an der Realität vorbei. Wir hatten in Bremen schon einen wesentlichen Konzentrationsprozess angestoßen, bevor überhaupt das Gesetz oder die Reform das Licht der Welt erblickt hat. Wer hat die Krankenhausreform im Bund immer massiv unterstützt? Das waren wir und insbesondere ich, weil ich sehr daran interessiert war, dass diese Strukturveränderungen tatsächlich vorangehen. Wer führt die Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember ein? Das sind nur wenige Bundesländer, und ich freue mich, dass wir das in Bremen auch vorantreiben und, sagen wir mal, eintüten können. Ich kann also beim besten Willen nicht erkennen, wo wir nur verwalten. Wir brauchen dieses Gesetz, um noch bis Ende des Jahres die Leistungsgruppen auf unsere Krankenhäuser verteilen zu können. Gelingt uns dies, erhalten unsere Krankenhäuser sehr schnell Klarheit darüber, mit welchem Vorhaltebudget und mit welchen Leistungsgruppen sie zu rechnen haben. Das ist, finde ich, Planungssicherheit. Ich möchte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in diesem Prozess auch eine Riesenauseinandersetzung und Schwierigkeiten bezüglich Finanzierungen und der Perspektive gegeben hat, weil das alle Krankenhäuser massiv treffen wird, was nächstes Jahr in diesem Prozess auch noch zu bewältigen ist. Aber die Planungssicherheit ist zumindest etwas, das wir damit sehr schnell vorantreiben können. Dieses „Beitragsstabilisierungsgesetz“, ich muss es in Anführungsstrichen sagen, damit engt der Bund nämlich massiv diese Spielräume ein. Die Krankenhäuser stehen in schwierigen Zeiten. Das ist, glaube ich, allen soweit auch bekannt. Ich verbinde mit der Leistungsgruppenzuweisung auch durchaus die Hoffnung, dass wir in Bremen noch schneller erkennen können, was förderungswürdige Strukturen sind und Konzentrationsprozesse und – und das finde ich ganz wichtig, an dem Punkt – dass wir flexible, aber auch effiziente Kooperationen trägerübergreifend installieren können. Da ist wirklich Luft nach oben. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir im Zuge dessen sehr eng zusammenarbeiten, das Flankieren auch von unserem Ressort aus sehr viel stärker einfordern können, aber auch weniger die Konkurrenz, sondern die Kooperationen in den Mittelpunkt stellen. Wenn wir das alles zusammennehmen, dann haben wir eine Grundlage, die für die Krankenhausreform wesentlich ist. Ich denke, das ist zumindest ein Meilenstein, den wir dann gemeinsam gehen können. Die weiteren Herausforderungen werden uns hier in diesem Haus durchaus noch begleiten. Ich möchte zum Abschluss noch mal darauf hinweisen, dass wir uns innerhalb dessen auch den Entwurf des Krankenhausplans mit Schwerpunkt auf die Personalausstattung noch mal ansehen müssen. Sie kennen das alle, dass die Personaluntergrenzen et cetera, Zuweisungen und die entsprechenden Schlüssel in die Diskussion geraten sind. Ich halte das nach wie vor für einen Meilenstein, das festzulegen, weil es eine Frage von Qualität und Patientensicherheit bedeutet. Es geht um: Wir sind in Krankenhäusern kein Selbstzweck, wir sind für die Patientenversorgung da. Deshalb finde ich das nach wie vor exorbitant wichtig, dass wir das auch in unserem Krankenhausplan zu einem Kernelement machen. So weit von mir, insofern bitte ich um die Zustimmung des Gesetzes. – Ich danke Ihnen an dieser Stelle! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Unseren Antrag bringen wir nicht ein? Wir sind Antragssteller, oder?) Ja, wie die Koalition auch mit ihrem Änderungsantrag, Herr Kollege. Entschuldigung, weil es jetzt gerade Gemecker gibt: Es gibt ein Gesetz, das vorgelegt worden ist. Es gibt einen Änderungsantrag zu dem Gesetz, der als Erster aufgerufen wird, und dann gibt es damit einen verbundenen Antrag Ihrer Fraktion, Herr Kollege, der selbstverständlich im Anschluss vorgestellt wird. Sie stehen als Dritter auf der Redeliste. Zufrieden? (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ich bin immer zufrieden!) Gut, wunderbar. Herr Kollege, bitte fangen Sie an! Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihnen höre ich dann gleich auch gerne zu, Herr Humpich. Ziel des Krankenhausgesetzes ist die qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung. Das hat die Senatorin schon gesagt, deswegen muss ich das alles nicht wiederholen, weil sie das sehr gut hergeleitet hat. Es ist die Basis für den Krankenhausplan, den wir noch in diesem Jahr verabschieden wollen, und ermöglicht auch ein Investitionsprogramm und auch die Umsetzung der Leistungsgruppen, das ist bedeutsam. Ich werde im zweiten und dritten Teil vielleicht nicht ganz so konsensual sein wie in diesem ersten Teil, ganz bestimmt sogar nicht, muss aber sagen, wir als Grüne haben das diskutiert. Ich werde gleich etwas dazu sagen, was uns fehlt und was man noch im weiteren Prozess nachsteuern muss und was uns unzufrieden macht. Trotzdem ist es ein wichtiger Schritt, das haben wir auch in der Deputation zusammen beschlossen, dass wir das in diesem Jahr schon auf den Weg bekommen. Aus dem Grunde ist auch der FDP-Antrag nicht richtig zielführend, weil wir das nämlich damit nicht hinbekommen hätten. Deswegen werden wir diesen Antrag zumindest als Koalition ablehnen müssen, obwohl er sicherlich eine gute Absicht verfolgt. Aber wir müssen jetzt schnell sein, um tatsächlich diesen Vorteil für unsere Standorte hinzubekommen in einer ausgesprochen schwierigen und angespannten Lage für die Krankenhäuser. Das hat die Senatorin nur angeteasert. Ich habe deswegen meiner Fraktion empfohlen, das mitzumachen, obwohl wir ganz eklatante Bedenken haben, was in diesem Gesetz fehlt. Das ist zum einen das Thema Hitze. Wir haben in diesem Sommer 16 000 Hitzetote, vorzeitige Todesfälle gehabt. Das war in Krankenhäusern zum Teil extremst. Ich kenne ein Krankenhaus, das ist kein GeNo-Krankenhaus, da waren 41 Grad in Patientenzimmern. Das ist in den Altbauten vieler Krankenhäuser genau dasselbe. Das heißt, wir haben ein großes Problem, dass kranke Menschen in einer Umgebung sind, bei einer Temperatur, bei der normale Menschen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten gar nicht mehr arbeiten dürften, aber sie sollen dort, in dem Bereich gesunden. Deswegen haben wir angeregt, dass wir dieses Thema Hitzeschutz in dieses Gesetz implementieren als etwas, das beachtet werden muss. Ich glaube, im Sinne von Gesundwerden der Menschen, die in den Krankenhäusern sind, ist Hitzeschutz eine Sache, die wichtig ist, sie wird immer wichtiger und wir müssen sie deswegen implementieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß ja, dass es in der Politik, das haben wir heute auch ein paarmal erlebt, immer wieder eklatante Widersprüche gibt. Die gibt es hier bei diesem Krankenhausgesetz auch. Es ist ein Widerspruch, wenn man einerseits sagt, wir müssen die Klimanotlage ausrufen, und dann passiert es, leider als Irrtum, sage ich mal, dass man in dem Gesetz den Klima- und Umweltschutz aus Versehen streicht. Das passt nicht wirklich zusammen. Es passt auch nicht zusammen, wenn man auf Bundesebene fordert, der Hitzeschutz muss das höchste rechtliche Gut bekommen, das wir in unserem Land haben, er soll nämlich ins Grundgesetz kommen. Wir haben aber miteinander nicht die Kraft, obwohl wir das fachlich geeint hatten, diesen Hitzeschutz zentral in dieses Gesetz reinzubringen. Wir haben die gesetzgeberische Kraft nicht gehabt, über einen Minimalkonsens hinauszugehen. Der Minimalkonsens war nämlich dieser Änderungsantrag. Wir haben das wieder in Funktion gesetzt, was wir eh schon hatten, nämlich, dass der Umwelt- und Klimaschutz beachtet werden muss. Das ist der Minimalkonsens. Ich hätte mir gewünscht, dass wir auch als Koalition weitblickend die gesetzgeberische Kraft gehabt hätten, das Thema Klimaschutz, Hitzeschutz viel zentraler in den Mittelpunkt dieses Krankenhausgesetzes zu bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine Schwäche, die erlebe ich tatsächlich bei uns manchmal, dass wir andere Sachen wichtiger oder das Thema Klimaschutz, Klimaanpassung dann doch nicht so bedeutend finden, wie es offensichtlich wird, nach all diesen Ereignissen, die wir in unserem Land erleben. Da hoffe ich, dass wir miteinander die Kraft wieder bekommen, dass wir auch Klimaschutz und Klimaanpassung dahin stellen, wo sie hingehören, nämlich in die Mitte unserer Gesellschaft. Trotzdem war es richtig, dass wir das gemacht haben. Das ist eine Verantwortung gewesen, der wir uns nicht entzogen haben. Wir haben das als Grüne intensiv diskutiert: Müssen wir das nicht schieben, müssen wir nicht diese Punkte in den Mittelpunkt rücken? Zu diesen Punkten gehört auch die Barrierefreiheit. Der Landesbehindertenbeauftragte hat uns um eine Stellungnahme gebeten und uns wirklich ans Herz gelegt, dieses Thema Barrierefreiheit stärker im Krankenhausgesetz zu verankern. Wir haben dann auf Fachebene zusammen mit dem Ressort einen Kompromiss hinbekommen und ich dachte, dann wäre alles fein und alles gut, auch der Landesbehindertenbeauftragte war fein damit. Es steht jetzt nichts dazu drin! Ich glaube, da müssen wir im weiteren Verlauf tatsächlich besser werden, auch das Thema Barrierefreiheit so zu verankern, in diesem Gesetz, wie es da auch wirklich hingehört. Dann sind Bedenken geäußert worden: Das ist alles viel zu teuer, wenn wir jetzt in dieser desolaten Situation, die wir in den Krankenhäusern haben, auch noch Hitzeschutz und Barrierefreiheit implementieren müssen – –. Da ist ganz viel im Behindertengleichstellungsgesetz drin, das wir sowieso machen müssen, was beachtet werden muss. Diese Hitzeschutzgeschichten im Sinne von Gesundheitsschutz und auch im Sinne unseres Hitzeschutzprogramms, die müssen wir sowieso machen. Der Befund ist doch eigentlich ziemlich schlimm gewesen, diese 41 Grad, von denen ich erzählt habe. Wir haben besprochen: Wie viele Hitzeschutzpläne gibt es denn in den Krankenhäusern? Wir haben darüber gesprochen: Wissen wir eigentlich, wie warm es in den Krankenhäusern ist, wo Menschen gesund werden wollen? Wir haben festgestellt: Das wissen wir nicht. Deswegen werden wir alle besser werden müssen, und zwar dann, wenn es immer heißer und heißer in den Sommern wird und die Menschen in den Krankenhäusern noch mehr leiden als jetzt schon. Ich will trotzdem noch etwas zu dem sagen, wozu ich in der Deputation gesagt habe, da ist jetzt eine Zäsur im Krankenhauswesen vorhanden. Die Lauterbach-Reform war so konzipiert, dass wir einen, ich sage mal, Gesundungs- und Schrumpfungsprozess über zehn Jahre angelegt hätten. Das war vernünftig und richtig, im Sinne der Ambulantisierung war das richtig, diesen Weg zu gehen. Was haben wir aber jetzt? Wir haben das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Ja, das ist das Einzige, das dabei intendiert wird, nämlich Beitragsstabilisierung. Was wir hier in Bremen erleben und in anderen Standorten erleben, ist ein Krankenhausbeerdigungsgesetz, das damit verbunden ist. Wir haben jetzt schon die Situation, das haben wir alle mitbekommen, das haben einige kritisiert, ich habe mich gewundert, dass wir keine Aktuelle Stunde dazu hatten: In zwei Jahren wird es einen erhöhten Liquiditätsbedarf vor allen Dingen bei der GeNo geben. Das heißt, dieses Gesetz wird bei den Krankenhäusern der GeNo dazu führen, dass wir 40 Millionen jedes Jahr mehr an Belastungen haben werden. Damit hört das nicht auf: Wir haben noch andere Krankenhäuser, die uns sehr wichtig sind, in unserem dualen Krankenhaussystem. Die Freigemeinnützigen sind genauso davon betroffen und da werden wir auch Lösungen hinbekommen können. Das heißt, diese Bundesregierung hat uns da wirklich ein Ei ins Nest gelegt, das uns sehr beschäftigen wird und das dazu führen wird, dass die Krankenhäuser in Bremen schrumpfen werden, dass die Bettenzahlen schrumpfen werden und dass das unkontrolliert passieren wird und dass die Gesundheitsversorgung in Bremen (Glocke) auf jeden Fall in Zukunft nicht mehr sichergestellt ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier mit dem Krankenhausgesetz zumindest versuchen, die Kliniken, soweit wir es können, mit unserer gesetzgeberischen Kraft zu stabilisieren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Humpich. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das muss aber eine bombastische Rede werden.) Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Die Krankenhausreform ist nötig und, ich glaube, darüber lässt sich auch nicht streiten! Die Umstellung auf Leistungsgruppen, eine neue Finanzierungssystematik und stärkere Spezialisierung werden unsere Krankenhauslandschaft hier in Bremen verändern. Genau deshalb braucht es für unsere Krankenhäuser aber vor allem eins, nämlich Planungssicherheit. Die entscheidende Frage ist doch nicht, wie setzen wir die Vorgaben des Bundes rechtssicher in Bremer Landesrecht um, sondern die entscheidende Frage ist, wie soll unsere Krankenhauslandschaft in Bremen und Bremerhaven in Zukunft eigentlich aussehen? Darauf fehlt uns bis heute eine wirklich überzeugende Antwort. Meine Damen und Herren, wir haben in Bremen eine vielfältige Krankenhauslandschaft, kommunale, private und starke freigemeinnützige Häuser wie das DIAKO, das RKK, das St. Joseph-Stift oder auch die RolandKlinik. Manchmal habe ich den Eindruck, dass man gerade diese Häuser hier in Bremen unter Artenschutz stellen muss, denn wir erleben, dass Leistungen von freigemeinnützigen Häusern zur GeNo verlagert werden. Gleichzeitig zeigt beispielsweise die Zusammenarbeit von RKK und RolandKlinik, dass eine Strukturveränderung auch anders funktionieren kann, nämlich durch Kooperation und sinnvolle Arbeitsteilung. Genau das brauchen wir doch am Ende des Tages viel stärker. Natürlich kann Konzentration medizinisch sinnvoll sein, natürlich brauchen wir Spezialisierung und natürlich kann nicht jedes Krankenhaus alles anbieten, aber genau deshalb verstehen wir die Bremer Krankenhauspolitik immer weniger. Auf der einen Seite sprechen wir über Spezialisierung und klare medizinische Schwerpunkte, auf der anderen Seite drohen wir, aus der GeNo immer mehr einen medizinischen Gemischtwarenladen zu machen: immer mehr Leistungen, immer mehr Disziplinen, immer mehr soll dort konzentriert werden. Natürlich hat das Klinikum Bremen-Mitte als Maximalversorger dabei eine besondere Funktion, aber Maximalversorger darf nicht bedeuten, dass die politische Antwort auf immer mehr Strukturen lautet: Das macht dann halt die GeNo. Für uns, meine Damen und Herren, ist dies der falsche Weg. (Beifall FDP) Dies kann auch nicht die Strategie für die nächsten zehn Jahre sein. Wir brauchen klare Profile, starke medizinische Schwerpunkte und eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen den Häusern. Wir können nicht auf der einen Seite erhebliche öffentliche Mittel einsetzen, um kommunale Strukturen zu stabilisieren, während auf der anderen Seite funktionierende Strukturen bei freigemeinnützigen Häusern unter Druck geraten. Man hält Strukturen mit viel Geld künstlich am Leben und lässt andere langsam ausbluten. Das ist keine nachhaltige Krankenhausplanung. Das schafft Unsicherheit bei Beschäftigten, bei den Trägern und am Ende auch bei den Patientinnen und Patienten. Deshalb muss in der Bremer Krankenhauspolitik umgesteuert werden. Damit es klar ist: Es geht nicht darum, die GeNo klein zu machen, aber die GeNo darf auch nicht automatisch bevorzugt werden, nur weil sie kommunal ist. Das neue Krankenhausgesetz sagt sogar selbst, dass Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten ist. Wir müsse diesen Satz am Ende auch wirklich ernst nehmen. Es darf nicht entscheidend sein, wem ein Krankenhaus gehört, entscheidend muss sein: Wo gibt es funktionierende Strukturen, wo gibt es besondere medizinische Expertise und wo kann eine Leistung für die Menschen am besten erbracht werden? Genau deshalb haben wir unseren Antrag heute auch vorgelegt. Dabei geht es nicht um Änderung einzelner Paragrafen dieses Gesetzes, es geht um die Krankenhausplanung, die jetzt auf Grundlage dieses Gesetzes folgt. Ein konkretes Problem ist die Übergangsphase. Wenn unsere Krankenhäuser ihre endgültigen Leistungsgruppen erst Ende dieses Jahres kennen, die neue Finanzierungssystematik aber bereits ab 2027 greift, kann niemand erwarten, dass innerhalb weniger Wochen Personalräume und medizinische Strukturen auf- oder abgebaut werden. Deshalb brauchen wir verbindliche Übergangsregelungen, abgestimmt mit den Kranken- und Ersatzkassen. Ob das sechs oder zwölf Monate sind, ist dabei je nach Klinik unterschiedlich, aber die Häuser müssen vorher wissen, woran sie sind. Warum nutzen wir also diese Ansätze nicht viel stärker? Wir brauchen nicht überall Doppelstrukturen, wir brauchen aber genauso wenig eine Krankenhauspolitik, bei der am Ende möglichst viel bei einem einzigen Träger konzentriert wird. Wir brauchen die beste Struktur für die Versorgung trägerübergreifend, standortübergreifend und über die Grenze zwischen ambulant und stationär hinweg. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft einen neuen rechtlichen Rahmen, versäumt es dabei aber, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Ein rechtlicher Rahmen ersetzt keine politische Strategie. Wir wollen eine Krankenhauslandschaft mit klaren Profilen, starken Kooperationen und fairen Bedingungen für alle Träger. Eine Krankenhauslandschaft, in der DIAKO, RKK, das Stift, Reinkenheide und auch die GeNo und weitere Häuser faire Chancen haben, ihren Beitrag zur Versorgung der Menschen in Bremen und Bremerhaven zu leisten. Nicht die Eigentümerstruktur darf darüber entscheiden, wer in Bremen Zukunft hat, entscheidend muss sein, wer gute Leistungen erbringen kann. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Corona war eine Zäsur. Wenn Sie jetzt an Einsamkeit, geschlossene Kitas oder Impfungen denken, haben Sie recht, aber es war auch eine Zäsur in der Krankenhauslandschaft. Seit Corona sind die Fälle im stationären Bereich deutlich zurückgegangen, manches begründet durch fehlendes Personal- und Bettenschließungen, manches geht auf Ambulantisierung zurück, manches geht darauf zurück, dass bestimmte Leistungen gar nicht wirtschaftlich sind, übrigens der schlechteste Grund. Manches ist aber auch schlicht noch nicht ganz erklärt, weil es seit Corona eine rückläufige Zahl an Schlaganfällen gibt. Das mag seine Gründe haben und es mag auch gut sein, allerdings sind es für die stationäre Versorgung rückläufige Umsätze. Vor dem Hintergrund rückläufiger Fallzahlen, fehlendem Personal und auch unausgelasteten Kapazitäten hat sich Lauterbach als ehemaliger Gesundheitsminister auf den Weg gemacht, eine Reform anzuschieben. Ziel war es, Spezialisierungen und Konzentrationsprozesse zu fördern und die Versorgung insgesamt, auch aufgrund von Personalmangel, zu konzentrieren und eine medizinische Verbesserung der Versorgungsqualität dadurch zu erreichen, dass man Fallgruppen bildet, die eine Konzentration verschiedener Disziplinen an einem Standort vorsehen und damit auch eine verbesserte Versorgung zu erzeugen. Daher finde ich es nachvollziehbar, wenn begründet wird, wir brauchen eine bunte und breit aufgestellte Krankenhauslandschaft. Das Ziel der Krankenhausreform des Bundes war es aber, explizit Maximalversorger zu schaffen, die eine hohe medizinische Qualität dadurch erreichen können, dass sie eine Konzentration von spezialisierten Fachgebieten haben und daneben die Basisversorgung in der Breite entsteht. Diese Reform wurde kontrovers debattiert, deutschlandweit. Sehr viele Landesministerinnen und -minister haben sich dagegen gewandt, weil sie für sich Krankenhaussterben gerade in der Fläche befürchtet haben. Die Gesundheitsministerin in Bremen, Claudia Bernhard, hat mit dem Gesundheitsministerium immer proaktiv daran gearbeitet, ein Gelingen dieser Krankenhausreform hinzubekommen, weil es notwendig ist, für unsere Krankenhauslandschaft eine Klarheit zu haben und mit dem Transformationsfonds diese Konzentrations- und Versorgungsqualitätsverbesserung auch hinzubekommen. Deshalb, finde ich, ist die Grundlage für die heutige Debatte in den letzten Jahren zu suchen. Wir organisieren jetzt die landesgesetzliche Umsetzung und das ist auch notwendig. Mit der neuen Krankenhausplanung haben wir eine Zentralisierung und Konzentration von komplexen Leistungen angestrebt. Es geht aber auch darum, den Maximalversorger – –, also Grundlagen dafür zu schaffen, dass die genauere Planung in den nächsten Wochen abgeschlossen werden kann. Für die Umgestaltung greift der Transformationsfonds. Die Novelle sollte eben verhindern, dass man eine kalte Strukturbereinigung bekommt und stattdessen einen geregelten Übergang – –. Allerdings muss man sagen, das war eigentlich der Plan, denn nicht erst seit der Pressekonferenz der Bremer Krankenhauslandschaft am heutigen Tag, wo von einem Defizit von 263 Millionen Euro in den nächsten Jahren gesprochen wird, wissen wir, dass die Bundesregierung mit diesem katastrophalen Kürzungspaket, das ich als Krankenhaussterbegesetz beschreiben würde, das aber mit Etikettenschwindel Beitragsstabilisierungsgesetz heißt, die Krankenhauslandschaft vor komplett neue Herausforderungen gestellt wird. In diesem Beitragsstabilisierungsgesetz, in dem sogenannten, sollen Tariflöhne nicht mehr refinanziert werden, es sollen Pflegeleistungen nicht mehr refinanziert werden, nur noch die Pflege am Bett. Das heißt, alles, was dazu gehört, von Dokumentation über Personalplanung über Qualifikationsmaßnahmen soll dann nicht mehr refinanziert werden. Dazu sollen die Prüfquoten durch den medizinischen Dienst massiv erhöht werden. Das wird alle Krankenhäuser, alle Krankenhäuser vor massive Probleme stellen und ihnen die Luft zum Atmen nehmen. Uns hat der Notruf heute per Pressekonferenz erreicht. Das, was heute von der Bremischen Krankenhausgesellschaft für das Land Bremen erklärt wurde, wird in allen Ländern passieren. Die Bundesregierung hat keine Ahnung, was sie mit diesem Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen hat. Wenn sie angesichts dieses Reformpakets nur noch auf wirkungslose Durchhalteparolen setzt, dann werden wir eine massive, in der Fläche kalte Strukturbereinigung in der stationären Versorgung haben. Es wird zu Versorgungsengpässen kommen, wenn dieses Beitragsstabilisierungsgesetz so umgesetzt wird, wie es derzeit angedacht wird. Ich halte das für eine absolute Katastrophe, die so nicht akzeptabel ist. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite: Alle Länder und Kommunen und auch die Träger werden in den nächsten Wochen und Monaten in die Lage versetzt, Nothilfepläne auf den Weg zu bringen, um kurzfristig Insolvenzen abzufedern. Dann spart der Beitragszahler, die Beitragszahlerin auf der einen Seite ein paar Euro über das Beitragsstabilisierungsgesetz, auf der anderen Seite werden die öffentlichen Haushalte aber massiv zusätzlich belastet, weil man über Notprogramme dieser wegbrechenden Einnahmen in einem System, das sowieso schon angespannt ist – –. Uns bleibt auf Landesebene aus meiner Sicht am Ende des Tages gar nicht mehr übrig, als darüber nachzudenken, wie die stationäre Versorgung in dem bestehenden rechtlichen Rahmen sichergestellt werden kann. Auf Dauer können sich aber Kommunen und Länder Zuschüsse in einer Größenordnung wie die, die gerade aufgerufen werden, unmöglich leisten. Der Bundesgesetzgeber muss nachstellen und wird hier eine Änderung an diesem Beitragsstabilisierungsgesetz vornehmen müssen. Alles andere ist vollständig undenkbar. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu auch noch mal zwei, drei Punkte: Es ist auch kein Zufall: Berlin, München, Düsseldorf, Köln, Stuttgart, alle großen kommunalen Kliniken erhalten bundesweit in den meisten Fällen schon jetzt jährlich mittlere zweistellige Millionenbeträge als Verlustausgleich. Das heißt, eine Diskussion um eine GeNo, die zugegebenerweise an der einen oder anderen Stelle Anpassungs- und Reformbedarf hat, ist aber keine Sondersituation, die für Bremen eine Ausnahme ist, sondern in den allermeisten Fällen gibt es ganz reguläre Verlustausgleiche in den Haushalten. Ich will das gar nicht für das Bundesland, weil das erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen beinhaltet, aber das sind die Rahmenbedingungen, in denen die meisten anderen sowieso schon agieren. Vor dem Hintergrund des Beitragsstabilisierungsgesetzes werden derartige Zuschüsse nicht mehr ausreichen. In Berlin wird bis Ende 2027 allein bei der landeseigenen Krankenhausgesellschaft von einem Defizit von 500 Millionen Euro ausgegangen, München hat in den letzten Jahren 100 bis 130 Millionen Euro jährlich als Ausgleich zahlen müssen. Auch in Düsseldorf haben wir – Düsseldorf als Universitätsklinikum, eine hochspezialisierte Klinik mit einer qualitativ hohen Versorgung – trotz den lukrativen DRGs 30 Millionen Euro Ausgleich. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass durch die mangelnde Verantwortung des Bundesgesetzgebers hier wieder zusätzliche finanzielle Belastungen auf Landesebene bleiben. Daher brauchen wir eigentlich eine Debatte darüber, wie wir eine gute personelle Ausstattung hinkriegen. Die Abschaffung der PPR 2.0 ist falsch, die Angriffe auf die Tarifautonomie sind aus meiner Sicht ein heftiger Eingriff. Wir brauchen Krankenhäuser mit gut ausgestattetem, gut finanziertem Personal statt so einem Einschnitt. Ja, die Spezialisierung und Konzentration und die Basisversorgung in der Fläche wird es geben – dafür haben wir das Krankenhausgesetz heute (Glocke) in der nächsten Runde –, aber ohne eine Veränderung auf Bundesebene stehen wir in den nächsten Jahren vor komplett anderen Herausforderungen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, dem KHVVG, auf Bundesebene im Dezember 2024 wurden die qualitativen ökonomischen und strukturellen Grundlagen von Krankenhäusern grundlegend neu ausgerichtet. Zentrale Neuerung ist die Einführung einer an Leistungsgruppen orientierten Vorhaltevergütung, die spezifische Qualitätsvorgaben für die einzelnen Leistungsgruppen vorsieht. Das haben wir eben schon gehört und finden wir auch richtig gut. Diese bundesrechtlichen Vorgaben machen eine umfassende Anpassung des Bremischen Krankenhausgesetzes erforderlich, da die bisherige Planungssystematik im Land Bremen nicht mehr mit den neuen bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Bisher basierte die Planungssystematik auf Zuweisung von Versorgungsaufträgen nach Fachrichtungen beziehungsweise Fachgebieten. Künftig bilden die bundeseinheitlich definierten Leistungsgruppen die Grundlage für die somatische Krankenhausplanung und die Zuweisung von Vorhaltebudgets. Damit die Krankenhäuser im Land Bremen eine bessere Planungsgrundlage haben, soll die Umstellung bereits ab 1. Januar 2027 gelten. Dafür muss aber noch in diesem Jahr das Gesetz in Kraft treten, und zwar so schnell wie möglich. Mit der Verabschiedung des Gesetzes am heutigen Tag kann es am 1. Oktober, also nächste Woche, in Kraft treten. Damit ist dann der Weg geebnet, um die Krankenhausplanung und die Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser bis zum Jahresende abzuschließen. Außerdem werden in dem Gesetz Neuerungen insbesondere in den Bereichen der Krankenhausplanung, der Krankenhausförderung sowie der Patient:innenbehandlung und der Notfallversorgung umgesetzt. Grundsätzlich stehen im Mittelpunkt des Gesetzes die Qualität der medizinischen Versorgung sowie der Schutz und die Sicherheit der Patient:innen. Hervorgehoben wird die besondere Bedeutung der Notfallversorgung und die Bereitstellung ausreichender Behandlungskapazitäten im intensivmedizinischen Bereich. Das bedeutet, dass die Wartezeit der Patient:innen in der Notaufnahme gravierend verkürzt werden soll. Das stundenlange Warten in der Notaufnahme, bis die Patient:innen das erste Mal von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden, soll der Vergangenheit angehören. Die Senatorin hat es gesagt, wenn dieses System IVENA vernünftig läuft, dann muss man in dem Rettungswagen auch keine Tour durch Bremen oder wie auch immer machen, sondern dann weiß man: Aha, da ist frei, da gehe ich hin und da werde ich gut versorgt. Dass sich da manche Krankenhäuser abgemeldet haben, ohne schlüssige Gründe vorzulegen, diesem Verhalten wird jetzt der Riegel vorgeschoben. Weitere Zielvorgabe im Gesetz ist die Stärkung der Kooperation aller an der Versorgung der Patient:innen Beteiligten. Das heißt, dass eine sektorenübergreifende Behandlung der Patient:innen einschließlich des gegebenenfalls erforderlichen Übergangs in Rehabilitation und Pflege sichergestellt wird. Konkret bedeutet das, dass die enge Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Praxen, von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, gegebenenfalls auch mit Reha- und Pflegeeinrichtungen ein wesentliches Qualitätsmerkmal der medizinischen und pflegerischen Versorgung ist. Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung ist die Gewährleistung einer umfassenden Aus-, Fort- und Weiterbildung unabdingbar. Dafür tragen die Krankenhäuser eine hohe Verantwortung, da verschiedene Berufsgruppen wie zum Beispiel Pflege- oder Hebammenstudierende oder Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen ihre jeweiligen Praxisphasen dort absolvieren. Besonders hervorheben möchte ich, dass die Ziele der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sowie die Sicherstellung von Aus-, Fort- und Weiterbildung in diesem Gesetz konkretisiert werden. Es wird anerkannt, dass die zunehmende Spezialisierung medizinischer Leistungen, die sektorenübergreifende Versorgung sowie die Anforderungen an die Aus-, Fort- und Weiterbildung eine enge und verlässliche Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander erfordern, aber auch mit anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Das ist etwas ganz Besonderes, etwas Neues, mal sehen, wie das sich dann anläuft. In Kooperationsverträgen soll diese Zusammenarbeit geregelt werden. Damit sind die grundlegenden Ziele des Gesetzes skizziert. Für eine vertiefende Darstellung fehlt mir leider hier die Zeit, denn ich möchte noch etwas zum Änderungsantrag der Koalition und zu dem FDP-Antrag sagen. Zum Änderungsantrag der Koalition: Der Gesetzesentwurf des Ressorts sah eine Streichung des Absatzes 7 des § 24 vor. Hauptsächliche Begründung war, dass der Umweltschutz zum Staatsziel erhoben wurde, das bereits 1994 in Artikel 20a Grundgesetz, und deshalb nicht extra im Bremer Krankenhausgesetz erwähnt werden müsse. Die Koalition will den Krankenhäusern aber weiterhin die Verpflichtung auferlegen, nicht nachzulassen in ihren Bemühungen, den Umwelt- und Klimaschutz voranzubringen und die Versorgung der Patient:innen mit gesunden Lebensmitteln zu gewährleisten. Deshalb wird aus dem Absatz 7 des § 24 des geltenden Gesetzes der neue Absatz 6 des § 24, wenn wir dem gleich zustimmen. Zum FDP-Antrag ist zu sagen, dass eine sektorenübergreifende Versorgung selbstverständlich richtig und wichtig ist, dass aber durch die Einbeziehung der Punkte der FDP der Prozess erheblich verzögert werden würde und dadurch die Verteilung der Leistungsgruppen nicht mehr in diesem Jahr erfolgen könnte. Das hätte zur Folge, dass die Kliniken im Land Bremen keine Planungssicherheit hätten. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Haben sie ja jetzt schon nicht.) Das dürfen und das wollen wir auf gar keinen Fall riskieren. Ich habe es am Anfang gesagt: Es muss jetzt schnell ein Gesetz verabschiedet werden. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Aber sie haben ja jetzt schon keine Planungssicherheit.) Zum Transformationsfonds ist zu sagen, dass die beiden konkreten und großen Projekte der Krankenhaustransformation bereits feststehen und finanziert sind: Verlagerung des LdW in das Klinikum Bremen-Mitte und die Notaufnahme des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide. Das ist ein supergroßer und weiter Schritt und schafft Sicherheit für die Kliniken. Die Kriterien sind alle bundesgesetzlich festgeschrieben, eine Trägerbeteiligung bei der Finanzierung ist nicht vorgesehen. Das schwingt immer so ein bisschen bei der FDP mit, dass die Träger dann auch noch eine Kofinanzierung machen müssen. Das ist nicht der Fall. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Hat das Ressort doch selbst gesagt.) Das Ressort setzt sich vielmehr dafür ein, dass LuKIFG-Mittel zur Kofinanzierung genutzt werden können. Aus den genannten Gründen bitte ich um die Unterstützung des Änderungsantrags der Koalition und um Ihre Zustimmung zu dem neuen Krankenhausgesetz. Ich möchte aber trotzdem noch kurz etwas zu dem sagen, was Ralph Saxe angesprochen hat. Wir als SPD-Fraktion nehmen natürlich auch das, was vom Landesbehindertenbeauftragten an uns herangetragen wurde, sehr ernst. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sicherlich noch viele Möglichkeiten geben wird, auch in Folge bestimmte Dinge in diesem Gesetz zu ändern, denn das ist kein statisches Gesetz, sondern auch das bis jetzt noch gültige Gesetz wurde in den letzten Jahren immer mal wieder verändert. Das muss man aber nicht übers Knie brechen. Das ist unsere Meinung! Es ist nicht so, dass gar nichts getan wird oder dass die Kliniken überhaupt gar keine Verpflichtungen haben, denn die Kliniken sind bereits (Glocke) durch den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention dazu aufgefordert, auch in diesem Bereich eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Kliniken sicherzustellen. Das war uns noch mal sehr wichtig, das zu sagen. Vielen Dank! – Ich danke Ihnen und ich wünsche, dass wir das gleich verabschieden können! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Frau Präsidentin, meine sehr Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): geehrten Damen und Herren! Wenn wir in unserer Metropolregion Nordwest mit unseren auch geografisch wunderbar gelegenen Städten Bremerhaven und Bremen auch in zehn Jahren und darüber hinaus Kliniken haben wollen, Krankenhäuser haben wollen, dann müssen wir nicht nur parteiübergreifend, sondern auch legislaturübergreifend gute Rahmenbedingungen herstellen. Das können wir auf Länderebene tun und das tun wir hier und heute auch. Wir als CDU werden diesem Gesetzeswerk, das dringend erforderlich ist, zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich will noch mal den Kontext herstellen. Die Senatorin hat das erwähnt, das ist nicht eine Sache, die mal so in den letzten Monaten entstanden ist. Seit Jahren wissen wir, auch durch Diskussionen auf Bundesebene und gerade auch durch die Krankenhäuser selbst: Es kann so nicht weitergehen. Wir haben circa 1 900 Krankenhäuser, und der demografische Wandel – immer mehr Ältere, immer mehr Pflegebedürftige, Multimorbidität auf der einen Seite und dazu Babyboomer wie ich, die aus Medizin und Pflege kommen und auch bald in Rente gehen, die sind nicht mehr da – –, es kann nicht so weitergehen wie bisher. Deswegen, das habe ich in jeder Debatte gesagt, bin ich ein ganz großer Fan vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, weil er den notwendigen ersten schmerzlichen Schritt getan und überhaupt mal mit einer echten Reform angefangen hat. Das will ich an dieser Stelle auch noch mal ausdrücklich würdigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Parteiübergreifend und legislaturübergreifend Politik zu gestalten, dafür stehe ich nicht nur persönlich, sondern auch wir als Bremer CDU. Wir haben im März 2023, zwei Monate vor der damaligen Wahl, darauf verzichtet: ob nun GeNo-Bashing oder „Frau Senatorin ist schlecht“ oder sonst was. Wir haben den Krankenhausrahmenplan einstimmig verabschiedet – den Rahmenplan. Dann haben wir Politiker uns zurückzuziehen, dann ist es Aufgabe der Geschäftsführungen und der Kostenträger, sprich der Krankenkassen, im Rahmen von Strukturgesprächen dafür zu sorgen, dass wir gute Krankenhäuser haben. Im Großen und Ganzen läuft das auch gut in Bremen. Jetzt, Jahre später, Bundesgesetzgebung, die nächste Regierung, die nächsten Reformschritte, aber auch unwahrscheinlich schwierige Rahmenbedingungen, die auf alle Krankenhäuser in Deutschland zukommen, das ist schon erwähnt worden. Ich kann auch nur sagen, in diesem Kontext, und da haben alle recht gehabt: Der Brief des Verbands der Universitätskliniken, zumindest ich kriege von denen immer regelmäßig Post, und gestern habe ich den geöffnet und habe reingelesen: Ja, es ist genau so. Selbst diejenigen, denen es richtig gut geht, nämlich Universitätskliniken, denen geht es richtig an den Stift, die werden alle erhebliche Probleme haben. Wenn wir da ganz oben, von den Universitätskliniken, wo geforscht wird, wo Spitzenmedizin hergestellt wird, schon Probleme haben, dann werden alle Arbeitsplätze im medizinischen Bereich in Deutschland unattraktiver. Wollen wir nicht! Wenn wir dann, ob nun flache Bundesländer oder Bundesländer mit Gebirge oder Städte, nehmen: Wir werden Probleme mit der Refinanzierung der Krankenhausleistungen haben. Der Bundesgesetzgeber, das sage ich hier ganz deutlich, muss sehr schnell nachbessern. Ich prophezeie, wir werden nächstes Jahr schon, wenn es zu einer kalten Strukturierung oder zu einem kalten Krankenhaussterben in Deutschland kommt, nicht umherkommen können, dass Politik reagiert, aber dann eben nicht schnell und mal eben mit irgendeinem Rabatt oder mit irgendeinem Sondertopf, sondern auch dann müssen auf Bundesebene wieder weitreichend, legislaturübergreifend neue Rahmenbedingungen hergestellt werden. Das, was die Kollegen, egal von welcher Partei, erzählt haben, das entspricht der Wahrheit: Es kommen da Riesen-Millionenbelastungen auf uns zu. Gerade in den letzten Jahren, in denen insbesondere die Pflege auch finanziell gestärkt wurde, jetzt so einen Rückschritt zu machen, das schürt Politikverdrossenheit und damit muss Schluss gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Nun kommt aber der 1. Oktober. Kollege Humpich: Das, was in diesem FDPAntrag drinsteht, habe ich doch in der Deputation nachgefragt, weil ich eigentlich genauso denke. Ich habe zwischendurch mit der Krankenhausgesellschaft, aber auch mit einzelnen Krankenhausgeschäftsführern gesprochen. Die wollen dieses Gesetz, wie der Senat es beschlossen hat. Das wollen sie haben, (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) weil wir keine Zeit haben. Die wollen das wirklich. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Ja, das ist richtig!) Ich hätte auch noch gesagt: Bring noch ein paar Absätze rein: sektorenübergreifend arbeiten, die Niedergelassenen – wollte ich auch alles. Nein, das kann man alles später noch nachschieben, aber jetzt geht es erst mal darum, dieses Regelwerk umsetzen zu können, das da heißt: Zuweisung der Leistungsgruppen. Dafür haben wir auch nur ein paar Wochen Zeit, nämlich ab 1. Oktober. Dann reden die wieder alle miteinander, Kooperationsgespräche. Frau Bernhard hat zu meiner Überraschung in der letzten Deputationssitzung sehr, sehr deutlich gesagt: Leute, wir müssen nicht nur an die GeNo denken, wir müssen an alle Krankenhäuser denken, auch und gerade an die freigemeinnützigen. Da nehme ich sie beim Wort. Ich werde genau beobachten, welches Krankenhaus, das die Anforderungen erfüllt hat und das vom medizinischen Dienst sozusagen das Go bekommen hat, die Leistungsgruppen, die angemeldet wurden, zugewiesen bekommt und welche Krankenhäuser es nicht bekommen. Wenn dort wieder eine GeNofirst-Politik festgestellt wird, dann werden wir uns politisch zu Wort melden. Lieber Kollege Humpich, ich glaube, da werden wir dann auch gemeinsam nach vorne marschieren und diese Dinge ansprechen, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir zu einer wirklich fairen Zuweisung kommen. Die Senatorin hat dafür ihr Wort gegeben und wir werden sie an Ihren Taten messen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) In diesem schwierigen Herbst – ich habe in der Deputation und auch im Controllingausschuss immer davon gesprochen, es kommt ein heißer Herbst auf die Krankenhausgeschäftsführung zu, auf alle –, in dieser Situation, die ohnehin schwierig ist, ohnehin herausfordernd ist, kommt auf einmal diese neue zusätzliche finanzielle Situation des kommunalen Klinikverbundes Gesundheit Nord. Da sind Hausaufgaben nicht gemacht worden. In den letzten 15 Jahren sind über eine Milliarde Euro zusätzliches Steuergeld in diesen kommunalen Klinikkonzern geflossen und jetzt tun alle so überrascht, dass es mal 20 Millionen zusätzlich sind. Da müssen Sie gerade auch als Aufsichtsratsvorsitzende Ihre Hausaufgaben machen, Frau Bernhard. Auch da werden wir Sie an Ihren Taten messen. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, dem FDP-Antrag nicht und diesem Ergänzungsantrag auch nicht. Das, was der Senat beschlossen hat, ist richtig, das unterstützen wir. Wir wollen richtig gute, attraktive Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven, und das auch noch in zehn Jahren. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Zuschauer! Krankenhausplanung darf kein abstraktes Planspiel für Behörden, Krankenkassen und Verwaltungsjuristen sein. Am Ende geht es um eine einfache Frage: Erhalten die Menschen in Bremen und Bremerhaven im Ernstfall schnell die notwendige Behandlung? Genau daran müssen wir sowohl das neue Krankenhausgesetz als auch den vorliegenden Antrag der FDP messen. Die Neufassung des Bremischen Krankenhausgesetzes ist leider notwendig. Der Bund hat die Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung grundlegend verändert. Künftig werden Versorgungsaufträge nicht mehr allein nach Fachgebieten und Bettzahlen, sondern insbesondere nach Leistungsgruppen vergeben. Damit sollen Behandlungen stärker gebündelt und an verbindliche Qualitätsanforderungen geknüpft werden. Das kann sinnvoll sein. Nicht jedes Krankenhaus muss jeden komplizierten Eingriff anbieten. Spezialisierung kann Qualität steigern, sie darf aber nicht dazu führen, dass wohnortnahe Grundversorgung, Notfallversorgung oder Geburtshilfe ausgedünnt werden. (Beifall BIW) Qualität besteht nicht nur aus Fallzahlen und Zertifikaten, zur Qualität gehört auch, dass Hilfe erreichbar bleibt. Ich denke da zum Beispiel auch ans Klinikum Links der Weser. Der Gesetzentwurf enthält die richtigen Ansätze. Er betont die Grund- und Notfallversorgung, berücksichtigt die ärztliche Weiterbildung und verpflichtet die Beteiligten zu engerer Zusammenarbeit. Auch die Vielfalt kommunaler, freigemeinnütziger und privater Träger bleibt ausdrücklich geschützt. Das ist wichtig. Über die Aufnahme in den Krankenhausplan darf nicht nach politischer Lieblingsfarbe des Trägers entschieden werden, sondern allein nach Bedarf, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität. Trotzdem ist dieser Entwurf kein Grund zum Zurücklehnen. Wer den Krankenhäusern Planungssicherheit verspricht, muss ihnen auch rechtzeitig sagen, nach welchen konkreten Regeln dort geplant wird. An dieser Stelle setzt der FDPAntrag zu Recht an. Die Kliniken brauchen einen verbindlichen Übergangsfahrplan. Allerdings soll die Begründung sachlich und präzise bleiben. Für die Vorhaltevergütung bleibt 2027 nach Bundesrecht jedenfalls zunächst noch ein vollständig budgetneutrales Jahr. Die eigentliche Konvergenzphase beginnt 2028. Vollständig finanzwirksam soll das System erst 2030 werden. Es gibt also keinen unmittelbaren finanziellen Abgrund jetzt zum Jahreswechsel. Das ist jedoch kein Argument für Untätigkeit. Die Zuweisung oder der Verlust einer Leistungsgruppe beeinflusst schon heute Investitionen, Personalentscheidungen, Kooperationen und die Zukunft ganzer Standorte. Ein Krankenhaus kann seine Struktur nicht innerhalb weniger Wochen umbauen. Deshalb muss der Senat frühzeitig offenlegen, welche Leistungen künftig an welchem Standort vorgesehen und wie Versorgungslücken während des Übergangs verhindert werden. Zugleich darf niemand die angespannte wirtschaftliche Lage der Häuser kleinreden. Der Bund begrenzt mit seinem jüngsten GKV-Gesetz die Ausgabedynamik, während Personal-, Energie-, Sachkosten weiter steigen. Strukturwandel benötigt deshalb Zeit und eine verlässliche Finanzierung. (Beifall BIW) Wer Kliniken gleichzeitig neue Qualitätsanforderungen, zusätzliche Berichtspflichten und kostspielige Umbauten auferlegt, ohne die Investitionsmittel bereitzustellen, produziert aber keine Effizienz. Er produziert Defizite, Notverkäufe und am Ende den ungeplanten Verlust wichtiger Versorgungskapazitäten für unsere Menschen vor Ort. Besonders berechtigt ist die Forderung nach einer echten sektorenübergreifenden Planung. Der Gesetzesentwurf lobt Kooperation und bezieht die Kassenärztliche Vereinigung punktuell ein. Bei der Förderung bleibt er aber im alten Denken gefangen. Die Bremer Krankenhausgesellschaft hat darauf hingewiesen, dass Investitionsmittel weiterhin im Wesentlichen an die stationäre Versorgung gebunden sind, obwohl ambulante Operationen und Hybridvergütungen zunehmen. Der Senat erkennt das Problem ausdrücklich an, lehnt die Lösung aber mit dem Hinweis ab, zusätzliche Haushaltsmittel seien derzeit nicht darstellbar. Das ist keine Strukturpolitik, das ist Mangelverwaltung. Wenn Leistungen sinnvoll ambulant erbracht werden können, müssen Investitionen dieser Entwicklung folgen. Sonst fordert die Politik immer neue Versorgungsformen, finanziert aber weiterhin die Strukturen von gestern. (Beifall BIW) Auch beim Transformationsfonds darf Bremen nicht bloß Zuschauer sein. Von 2026 bis 2035 stehen bundesweit bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Bund trägt davon 29 Milliarden Euro. Die Länder müssen sich in den ersten Jahren mit mindestens 30 Prozent, später mit mindestens 50 Prozent an den förderfähigen Kosten beteiligen. Wer hier nicht rechtzeitig Projekte entwickelt und die Kofinanzierung sichert, lässt Bundesmittel liegen und verschärft den Investitionsstau. Richtig ist deshalb, dass alle förderfähigen Krankenhäuser nach einheitlichen und transparenten Kriterien berücksichtigt werden müssen. Kommunale Häuser dürfen nicht bevorzugt, private und freigemeinnützige Häuser nicht benachteiligt werden. Entscheidend ist der Beitrag zur Versorgung. Eine pauschale Garantie, grundsätzlich auf jede Beteiligung wirtschaftlich starker Träger zu verzichten, halten wir allerdings für zu weitgehend. Über die Finanzierung muss anhand des konkreten Vorhabens entschieden werden. Vor einem neuen Krankenhausrahmenplan braucht Bremen außerdem ein belastbares regionales Versorgungskonzept. Es muss Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Pflegebedarf, ambulante Angebote, Rettungswege und Verpflichtungen gegenüber dem niedersächsischen Umland gemeinsam betrachten. Bremen und Bremerhaven dürfen dabei nicht getrennt voneinander geplant werden. Ein Krankenhausplan, der nur vorhandene Abteilungen neu beschriftet, wäre keine Reform. Wir werden dem neuen Krankenhausgesetz zustimmen, weil es die notwendige rechtliche Grundlage schafft. Zugleich unterstützen wir die Stoßrichtung des FDP-Antrags. Wir erwarten einen verbindlichen Fahrplan, eine transparente Vergabe der Leistungsgruppen, gesicherte Kofinanzierung und regelmäßige Berichte an die Deputation. Der Senat darf diese Reform nicht als rechtssicher verwalten, er muss aktiv mitgestalten. Maßstab sind weder Organigramme oder Förderanträge, sondern die Sicherheit der Patienten und eine erreichbare, leistungsfähige Krankenhausversorgung im gesamten Land Bremen. – Vielen Dank! (Beifall BIW) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse als Erstes über den Gesetzesantrag abstimmen. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke, Drucksache 21/2025, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. Ich lasse nun über das Gesetz selbst abstimmen. Wer das Gesetz mit den soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenstimmen. Ich bitte um Stimmenthaltungen. (FDP, BA-Gruppe) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenenthaltungen? Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in der in erster Lesung beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]). Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenenthaltungen? (FDP, BA-Gruppe) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 21/2001, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: BIW, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, mit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 18:06 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 23. September 2026 und 24. September 2026 Anfrage 5: Aktuelle Schwarzmarktdaten im Glücksspielbereich Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Weshalb enthält der aktuelle Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder für das Jahr 2025 nach Kenntnis des Senats keine neuen Schwarzmarktzahlen, sondern verweist lediglich auf bereits bekannte Daten aus dem Jahr 2024? 2. Wie bewertet der Senat das Fehlen aktueller Schwarzmarktdaten im Evaluierungsjahr des Glücksspielstaatsvertrages mit Blick auf die Beurteilung der Wirksamkeit bestehender Regelungen und Vollzugsmaßnahmen? 3. Wird sich der Senat gegenüber der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder dafür einsetzen, dass aktuelle und belastbare Daten zur Entwicklung des illegalen Glücksspielmarktes zeitnah vorgelegt werden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt an, dass die Bewertung der Entwicklung des illegalen Glücksspielmarktes aufgrund seiner intransparenten und dynamischen Struktur eine besonders belastbare methodische Grundlage erfordert. Aus diesem Grund werden im Tätigkeitsbericht 2025 keine Kennzahlen zur Größe des illegalen Marktes für das Jahr 2025 ausgewiesen. Stattdessen stützt sich die Darstellung auf die nur ein Jahr älteren Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie „Untersuchung des Schwarzmarktes und der Kanalisierung von Glücksspielen im Internet anhand einer Befragung von Glücksspielenden“. Insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeit der Erhebung und Darstellung von Daten eines illegalen und derart intransparenten Marktes steht der Verwendung der Schwarzmarktdaten von 2024 auch im Evaluierungsjahr des Glücksspielstaatsvertrages nichts entgegen. Die bestehende wissenschaftliche Studie wird zurzeit fortgeführt. Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine weiterentwickelte, wissenschaftlich fundierte und belastbare Datenlage zur Entwicklung des illegalen Glücksspielmarktes zur Verfügung zu haben. Anfrage 6: Effekte der mehrsprachigen Elternanschreiben: Werden alle Nicht-Kita-Kinder mit Sprachförderbedarf im Kitabrückenjahr 2026/2027 erreicht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele der im Winter 2025 mittels PRIMO getesteten Nicht-Kita-Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf konnten zum Start des Kitajahres 2026/2027 in eine reguläre Kindertagesbetreuung aufgenommen werden, und gab es durch die im Juni 2025 gestarteten, mehrsprachigen Elternanschreiben eine messbare Steigerung der Anmeldequote bei Familien mit unterschiedlichen Herkunftssprachen? 2. Welche Barrieren bei der Nutzung der QR-Code-Verlinkung zum Kitaportal über mobile Endgeräte wurden im Nachgang der Versandphasen identifiziert, und wie plant der Senat, das digitale Anmeldeverfahren für technisch weniger versierte Erziehungsberechtigte weiterzuentwickeln? 3. Welche Verfahren zur datengestützten Steuerung durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) kommen im Kitabrückenjahr 2026/2027 zur Anwendung, um sicherzustellen, dass die vom Landesinstitut für Schule (LIS) begleiteten sozialraumorientierten Sprachfördermaßnahmen (zum Beispiel in den Quartiersbildungszentren) gezielt die verbliebenen Nicht-Kita-Kinder erreichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Winter 2025 wurden im Rahmen der PRIMO-Testung 108 Kinder mit Sprachförderbedarf identifiziert, die zu diesem Zeitpunkt noch keinen Platz in der Kindertagesbetreuung hatten. Bis zum Beginn des Kitajahres 2026/27 wurden 78 dieser Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt. Bei den übrigen 30 Kindern entfiel im weiteren Verfahren aus unterschiedlichen Gründen ein weiterer Vermittlungsbedarf. Gründe hierfür waren ein zwischenzeitlicher Wegzug aus der Stadtgemeinde Bremen (10 Fälle), eine trotz mehrfacher Kontaktversuche durch die vertragsschließenden Einrichtungen nicht herstellbare Erreichbarkeit der Familien (16 Fälle) sowie Fälle, in denen Eltern/Sorgeberechtigte gegenüber den Einrichtungen ausdrücklich erklärten, das unterbreitete Betreuungsangebot nicht in Anspruch nehmen zu wollen (4 Fälle). Durch die Neufassung des § 36 Absatz 2 BremSchulG wird die Verbindlichkeit für die vorschulische Sprachförderung, die bereits seit Einführung des Kitabrückenjahres existiert, zum kommenden Kitajahr erweitert und vertieft. Die Gesetzesanpassung stellt klar, dass die Pflicht zur Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen mindestens 12 Monate vor der Einschulung eines Kindes einsetzt, weiterhin regelt sie in Bezug auf Kinder, die über keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse verfügen, dass diese zukünftig bereits 18 Monate vor ihrer Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sollen. Diese vorschulischen Sprachfördermaßnahmen sollen regelmäßig in einer Kita stattfinden, sodass die Erziehungsberechtigten angehalten sind zum Zweck der vorschulischen Sprachförderung ihre Kinder in einer Kita fördern zu lassen, sofern dies noch nicht der Fall ist. Gleichzeitig lässt das Schulgesetz auch andere Förderorte als eine Kita zu, insbesondere wenn und soweit die kommunalen Schulbehörden solche eingerichtet haben (etwa an Grundschulen oder in Quartiersbildungszentren). Die Erziehungsberechtigten können in diesem Fall zwischen den verschiedenen Förderorten wählen. Die mehrsprachigen Elternanschreiben haben zu einem transparenteren Verfahren beigetragen; eine messbare Steigerung der Anmeldequote lässt sich jedoch nicht nachweisen, da die betreffenden Kinder ohnehin bereits durch die Fachliche Leitstelle beim Senator für Kinder und Bildung im Rahmen des regulären Vermittlungsverfahrens bei drei Einrichtungen angemeldet wurden. Eine eigenständige Anmeldung durch die Eltern aufgrund des Anschreibens ist, wie oben bereits beschrieben, nicht erforderlich. Die seit Juni 2025 eingesetzten mehrsprachigen Elternanschreiben informieren die Familien lediglich über den festgestellten Sprachförderbedarf sowie das weitere Verfahren. Durch die mehrsprachige Information sollen die Inhalte und die erforderlichen nächsten Schritte für die Familien möglichst verständlich vermittelt werden. Das Schreiben ist in elf Sprachen übersetzt. Eine nach Herkunft oder Herkunftssprache differenzierte Erfassung und Bewertung der Wirkung der Anschreiben erfolgt nicht; entsprechende Daten werden nicht erhoben. Zu Frage 2: Rückmeldungen zu Barrieren bei der Nutzung der QR-CodeVerlinkung zur Homepage des Senators für Kinder und Bildung über mobile Endgeräte sind im Nachgang der Versandphasen nicht eingegangen. Unabhängig davon wurden seit Sommer 2025 zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Familien im Anmeldeverfahren bestmöglich zu unterstützen. Die Informationsmaterialien wurden zielgruppengerecht überarbeitet, mehrsprachig angeboten und mit QR-Codes versehen. Papieranmeldungen wurden vereinfacht und in leichter Sprache bereitgestellt. Die digitale Anmeldung bleibt der bevorzugte Weg und wird von der Mehrheit der Familien genutzt. Für Familien mit Unterstützungsbedarf stehen Erklärvideos, schriftliche Anleitungen, persönliche und telefonische Beratung sowie Hilfestellung durch die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich werden Multiplikator:innen in den Stadtteilen geschult, um vor Ort zu unterstützen; dieses Angebot wird weiter ausgebaut. Das digitale Anmeldeverfahren wird somit kontinuierlich durch vielfältige, niedrigschwellige Unterstützungsangebote ergänzt, sodass auch technisch weniger versierte Familien Zugang erhalten. Zu Frage 3: Das IQHB ist ausschließlich für die Erhebung des Sprachförderbedarfs zuständig. Nach dieser Erhebung obliegt die weitere Vermittlung der Kinder dem Ressort. Der Senator für Kinder und Bildung verfolgt das Ziel, möglichst viele Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf im Rahmen eines Kitabesuchs zu fördern, da die frühkindliche Förderung in den Kitas nachweislich wirksame Erfolge erzielt, indem sie neben der alltagsintegrierten Sprachbildung auch additive Sprachförderung ermöglicht und daneben für die Kinder und ihre Familien die unkomplizierteste Variante darstellt. Aufgrund der auskömmlichen Kitaplatzversorgung können allen Kindern mit Sprachförderbedarf Kitaplätze zur Verfügung gestellt werden; insofern ist der Bedarf an rein additiven Sprachförderangeboten außerhalb von Kita zurückgegangen. Die Fachliche Leitstelle beim Senator für Kinder und Bildung unterstützt Eltern von Sprachförderkindern ohne Kitaplatz aktiv bei der Anmeldung. Die allermeisten Erziehungsberechtigten nehmen dieses Angebot freiwillig an. Anfrage 7: Pfandsystem für Lithium-Ionen-Akkus Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie schätzt der Senat die Kreislaufwirtschaftspotenziale bei LithiumIonen-Akkus ein, und wie bewertet er deren Risikopotenzial in der Abfallwirtschaft? 2. Wie bewertet der Senat ein Pfandsystem für Akkus, und wird sich der Senat über den Bundesrat dafür einsetzen? 3. Plant der Senat über die bereits gestartete Informationskampagne der Bremer Straßenreinigung, die über die Gefahren solcher Akkus und herkömmlicher Batterien im Abfall aufklärt, eine weiterführende Kampagne zur sachgerechten Sammlung und Entsorgung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Lithium-Ionen-Akkus enthalten mehrere kritische Rohstoffe. Nicht nur Lithium, sondern auch Nickel und Kobalt sind enthalten. Diese sind in unserer modernen Technologiegesellschaft essenziell und die Rückgewinnung für eine sichere Rohstoffversorgung unerlässlich. In Bremerhaven ist ein Recyclingunternehmen angesiedelt, welches sich auf die Aufbereitung dieser Batterien spezialisiert hat und damit einen Beitrag leistet, kritische Rohstoffe zurückzugewinnen. Risiken entstehen bei nicht sachgemäßer Entsorgung sowie bei fest verbauten Akkus. Dann werden zum einen die Ressourcen dem Wertstoffkreislauf entzogen und zum anderen können bei der Sammlung oder in Abfallentsorgungsanlagen Brände verursacht werden. Zu Frage 2: Lithium-Ionen-Akkus sind weit verbreitet. Ein Pfandsystem wäre aufgrund der Produktvielfalt komplex und mit hohem Bürokratieaufwand verbunden. Prioritär sollte daher auf die Verbesserung der Sammlung, Sensibilisierung der Bevölkerung und Verbote einzelner Produkte, wie Einweg-E-Zigaretten, gesetzt werden. Künftig soll auch weiterhin auf die Ausbaubarkeit der Akkus gesetzlich hingewirkt werden. Zu Frage 3: Die aktuelle Kampagne „Bremen brennt…“ zeigt die Konsequenzen der falschen Entsorgung auf und ist auf Dauer angelegt. Es war bisher ein starker Dialog zur Kampagne im digitalen Raum zu verzeichnen. Die Klickzahlen und Reichweiten waren sehr gut, das mediale Interesse war ebenfalls groß und die Berichterstattung darüber entsprechend umfassend, auch im Bereich der inhaltlichen Aufklärung. Das Thema wird passend vor Weihnachten erneut aufgegriffen mit dem Fokus, welche Geschenke diese Batterien und Akkus enthalten. Auch im nächsten Jahr wird die Kampagne wieder aufgegriffen, weshalb momentan keine weitere Kampagne seitens des Senats geplant ist. Anfrage 8: Senatsberichte über Rechtsextremismus im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Kai-Lena Wargalla, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Plant der Senat, in Kontinuität der Berichte „über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Land Bremen“ aus den Jahren 1989, 1992, 2000, 2008, 2013 und 2019 einen siebten Bericht vorzulegen, und wenn ja, bis wann? 2. Welcher Aufwand war in den Senatsressorts und bei den beteiligten zivilgesellschaftlichen Institutionen mit der Erstellung des sechsten Berichts verbunden, und wie bewertet der Senat das Verhältnis von Aufwand und Nutzen? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die bisherige Konzeption der Berichte so zu aktualisieren und optimieren, dass der Erkenntnisgewinn erhöht wird? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Er bedroht das gesellschaftliche Miteinander, das friedliche Zusammenleben und die Sicherheit Deutschlands. Aus diesen Gründen ist der Rechtsextremismus ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Sicherheitsbehörden – in Bremen und ganz Deutschland. Das Landesamt für Verfassungsschutz informiert über die Entwicklungen und Gefahren des Rechtsextremismus umfassend und regelmäßig in den jährlichen Verfassungsschutzberichten. Diese stellen die zentrale Grundlage für die öffentliche Berichterstattung über extremistische Bestrebungen im Land dar. Ergänzend liegen mit den polizeilichen Statistiken zur politisch motivierten Kriminalität „rechts“ weitere umfangreiche Informationen vor. Darüber hinaus wurde die Berichterstattung des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert und deutlich umfassender ausgestaltet. Dies zeigt sich beispielsweise an der ausführlichen Darstellung des Antisemitismus im entsprechenden Kapitel des aktuellen Verfassungsschutzberichts. Neben dem Verfassungsschutzbericht informiert das Landesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus mit weiteren Informationsmaterialien, insbesondere Flyern, sowie über die Internetseite. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt weiterhin öffentlichkeitswirksame Kampagnen sowie Vorträge an Schulen und Hochschulen sowie bei zivilgesellschaftlichen Akteuren durch. In den letzten Jahren hat das Landesamt für Verfassungsschutz seine Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich erheblich ausgebaut. Gleichzeitig nimmt die Arbeitsbelastung der Sicherheitsbehörden durch die aktuell extrem angespannte Sicherheitslage weiter zu: Angriffe auf die kritische Infrastruktur, Radikalisierungen „rechts“ und „links“ sowie Desinformations- und Destabilisierungskampagnen fremder Mächte – all das beansprucht mehr Aufmerksamkeit und damit auch mehr Personal. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgenden umfassenden Bestandsaufnahmen zum Rechtsextremismus in Bremen sowie den herausfordernden Bedingungen bei Personal und den zur Verfügung stehenden sonstigen Ressourcen würden zusätzliche Berichte Personal und Ressourcen binden, die für die Bewältigung der akut anstehenden Bedrohungslagen benötigt werden. Vor diesem Hintergrund ist im laufenden Jahr kein weiterer Bericht geplant. Abhängig von der weiteren Lage- und Ressourcenentwicklung wird aber weiterhin die Erstellung eines Berichts fortlaufend geprüft. Zeitgleich werden die Anstrengungen zum weiteren, zielgerichteten Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Rechtsextremismus in verschiedenen Formaten fortgesetzt. Anfrage 9: Weiterentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Michael Labetzke, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Beiordnungen beziehungsweise Beauftragungen psychosozialer Prozessbegleitung seit Einrichtung der Zentralen Koordinierungsstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz entwickelt, und zu welchen Ergebnissen kommt die in der Rechtsausschussvorlage VL 20/7472 angekündigte jährliche Evaluation? 2. Welche Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsabläufe bei der psychosozialen Prozessbegleitung wurden seither umgesetzt? 3. Wie bewertet der Senat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung, und inwieweit sieht er die von der Bremischen Bürgerschaft und der Justizministerkonferenz erhobenen Forderungen darin aufgegriffen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Ausweislich der jährlichen Evaluation durch die Sozialen Dienste der Justiz konnte seit Bestehen der Koordinierungsstelle im Juli 2022 ein stetiger Anstieg der Anträge auf psychosoziale Prozessbegleitung sowie der Beiordnungen der Prozessbegleitung verzeichnet werden. Im Jahr 2023 erfolgten 40 Beiordnungen, im Jahr 2024 waren es 74 Beiordnungen sowie im Jahr 2025 bereits 110 Beiordnungen. Im laufenden Kalenderjahr konnten bisher 49 Beiordnungen verzeichnet werden. Zu Frage 2: Es finden jährliche Austauschtreffen mit der Koordinierungsstelle und den Gerichten statt, um Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. So erfolgen Beiordnungen in 90 Prozent der Fälle zunächst ohne namentliche Benennung der Prozessbegleitung. Eine direkte Vermittlung erfolgt sodann durch die Koordinierungsstelle unter Berücksichtigung der zeitlichen Ressourcen und fachlichen Schwerpunkte der jeweiligen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter. Zeitliche Verzögerungen durch Umbeiordnungen können so vermieden werden. Darüber hinaus steht die Koordinierungsstelle im Kontakt zu den jeweiligen Richterinnen und Richtern, sodass bei Erkrankung der Prozessbegleitung oder bei kurzfristigen Änderungen Termine durch Mitarbeitende der Koordinierungsstelle selbst wahrgenommen werden können. Zur Stärkung der Koordinierungsstelle und Wahrnehmung ihrer Aufgaben wurde der Arbeitskraftanteil von 40 Wochenstunden seit Juli 2022 auf derzeit 58 Wochenstunden aufgestockt. Des Weiteren finden jährliche Treffen der Kooperationspartner aus den unterschiedlichen Fachbereichen statt, um die Vernetzung zu intensivieren und einen direkten Austausch zu ermöglichen. Zudem wird den Opfern bereits bei der Anzeigeerstattung die Möglichkeit zur Antragstellung gegeben. Die Staatsanwaltschaft kann somit den Antrag direkt zur Entscheidung an das Gericht weiterleiten, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Opfers bedarf. Derzeit ist die Implementierung eines Computerfachverfahrens bei der Koordinierungsstelle in Umsetzung, um so die Arbeitsabläufe schneller und effektiver gestalten zu können. Zu Frage 3: Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung wurden die im Rahmen der Justizministerkonferenz, zuletzt in der Herbstkonferenz am 7. November 2025, aufgestellten Forderungen aufgegriffen. Gleiches gilt für die Forderung des Bürgerschaftsantrages Drucksache 20/962. Insbesondere der Wegfall des Antragserfordernisses aufseiten von minderjährigen Verletzten, die Erweiterung des Zugangs zu dem Hilfsangebot für Verletzte in Fällen – zumindest gravierender – häuslicher Gewalt sowie die Anhebung der Gebühren für die psychosoziale Prozessbegleitung werden begrüßt. Anfrage 10: Wie ist der Stand der Ambulantisierung des Gesundheitswesens im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist nach Auffassung des Senats der Anteil der stationären Krankenhausfälle im Land Bremen, die grundsätzlich ambulant behandelt werden könnten, und wie hat sich der Anteil in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 2. Wie bewertet der Senat den Prozess und aktuellen Stand der Ambulantisierung im Land Bremen, und welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen beziehungsweise sind geplant, um die Ambulantisierung weiter voranzubringen? 3. Welche Herausforderungen bestehen aktuell in Bremen und Bremerhaven bei der Verlagerung von Versorgungsleistungen in den ambulanten Bereich, und wie sind Strukturen und Kapazitäten nach Ansicht des Senats weiterzuentwickeln? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat ermittelt das Ambulantisierungspotenzial anhand des AOP-Katalogs (Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe nach § 115b SGB V) und anhand der HybridDRG-Vergütungsvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025. Auswertungen für frühere Jahre liegen nicht vor. Die Daten zeigen für 2024 und 2025 ein konstantes Bild: Rein rechnerisch ließen sich gut 16 Prozent der vollstationären Fälle ambulant behandeln. Für eine realistische Einschätzung, ob ein Fall tatsächlich ambulantisierbar gewesen wäre, gehört die Berücksichtigung von medizinischen Kontextfaktoren. Dazu gehört das Alter oder Beatmungsstunden. Unter Berücksichtigung dieser Kontextfaktoren liegt der realistische Anteil der ambulantisierbaren Fälle im Land Bremen bei etwa 9 Prozent. Das entspricht rund 15 000 Fälle pro Jahr. Das Ambulantisierungspotenzial ist dabei nicht gleich verteilt, sondern unterscheidet sich von Leistungsgruppe zu Leistungsgruppe. Besonders hohe Potenziale gibt es in der Augenheilkunde (20 Prozent), der Kardiologie (24 Prozent) und der HNO-Heilkunde (30 Prozent). Das Ergebnis deckt sich mit der aktuellen Studienlage und den Werten anderer Bundesländer. Bei der sektorengleichen Vergütung, den sogenannten Hybrid-DRGs, verzeichnen wir zudem einen deutlichen Zuwachs: Die Zahl der abgerechneten Fälle stieg hier von 2024 auf 2025 um 77 Prozent. Zu Frage 2: Der Senat schließt aus diesen Daten, dass das Ambulantisierungspotenzial im Land Bremen noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Durch die Weiterentwicklung des bundesrechtlichen Rahmens ist künftig eine Zunahme ambulanter erbrachter Krankenhausleistungen zu erwarten. Der Bundesgesetzgeber strebt bis 2030 ein Volumen von mindestens 2 Millionen Hybrid-DRG-Fällen an. Im Land Bremen werden diese Potenziale explizit bei der Aufstellung des neuen Krankenhausplans berücksichtigt. Bei der Zuweisung von Leistungsgruppen wird systematisch geprüft, welche Leistungsanteile regelhaft ambulant erbracht werden können. Zu Frage 3: Der Senat geht davon aus, dass sich die Ambulantisierung von Versorgungsleistungen über einen längeren Zeitraum vollziehen wird. Eine vollständige Verlagerung in den vertragsärztlichen Bereich ist nicht zu erwarten. Vielmehr werden die Krankenhäuser selbst zur Ambulantisierung beitragen, indem sie ihr eigenes Leistungsportfolio ausdifferenzieren. Wir rechnen mit dem Aufbau entsprechender Strukturen im oder am Krankenhaus. Dies kann zum Beispiel durch angegliederte Medizinische Versorgungszentren erfolgen. Die Herausforderung besteht darin, dass sich ambulanter und stationärer Sektor dabei eng abstimmen. Die Krankenhausplanung wird den Trend zur Ausdifferenzierung planerisch flankieren und Ambulantisierungspotenziale von Leistungsgruppen berücksichtigen. Die konkreten unternehmerischen Entscheidungen obliegen letztlich den jeweiligen Krankenhausträgern. Anfrage 11: Wann liegt die erste Evaluation zur Wirksamkeit der Rasseliste vor? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kriterien, Indikatoren und wissenschaftlichen Erkenntnisse fließen in die von der Innenbehörde angekündigte fortlaufende Evaluierung zur Wirksamkeit der Rasseliste ein? 2. In welchen zeitlichen Abständen werden die Ergebnisse ausgewertet und veröffentlicht, und welche fachlichen und statistischen Kriterien müssten nach Ansicht des Senats für eine Aufhebung der Rasseliste erfüllt sein? 3. Wie bewertet der Senat die neuerliche Forderung und die Argumente von Tierschutzbeirat und Tierschutzverein nach Abschaffung der Rasseliste? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Senatorin für Inneres und Sport legt dem Senat gemäß § 19 des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden bis zum 1. Januar 2035 einen Bericht über die Auswirkung des vorliegenden Gesetzes vor. Dabei ist insbesondere über die Auswirkungen des Sachkundenachweises, der Kennzeichen- und Registrierungspflicht und die damit verbundenen Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter zu berichten. Einschlägige Erkenntnisse wie zum Beispiel Beiß- und Gefahrenvorfälle werden fortlaufend dokumentiert. Zu Frage 2: Die Erforderlichkeit der Beibehaltung der Rasseliste bestimmt sich nach einer gefahrenabwehrrechtlichen Gesamtschau, in die Beißvorfälle ebenso einfließen wie Vollzugserfahrungen der Ortspolizeibehörden und wissenschaftliche Erkenntnisstände. Zu Frage 3: Der Senat hat sich mit den vorgebrachten Argumenten bereits im Gesetzgebungsverfahren auseinandergesetzt, die bestehende Regelung aber aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen bewusst beibehalten. Neben Bremen verfügt die Mehrzahl der Länder über hunderassebezogene Sonderregelungen. Die vier Bremer Listenrassen entsprechen denjenigen Rassen, deren Einfuhr und Verbringen nach Bundesrecht untersagt ist. Eine neuerliche Bewertung der vorgebrachten Argumente erfolgt im Zuge der ausstehenden Evaluation des Gesetzes. Anfrage 12: Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen schützen – Zigaretten- und Vapeautomaten abschaffen? Anfrage der Abgeordneten Selin Arpaz, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche rechtlichen Vorgaben gelten im Land Bremen aktuell für die Aufstellung von Zigaretten- und Vapeautomaten (zum Beispiel Mindestabstand zu Schulen/Kitas, Standortbeschränkungen), und sieht der Senat hier Novellierungsbedarf? 2. Welche technischen Kontrollen führen die zuständigen Bremer Behörden im Land und in den Kommunen (zum Beispiel Ordnungsamt, Jugendschutzbehörde) durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Altersverifikation an Zigaretten- und Vapeautomaten zu überprüfen, und wie viele Kontrollen und Beanstandungen gab es in den letzten drei Jahren? 3. Wie bewertet der Senat die Handlungsempfehlung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Zigarettenautomaten in Deutschland vollständig abzuschaffen sowie die entsprechende Empfehlung der WHOLeitlinien zu Artikel 13 des Tabakrahmenübereinkommens (WHO FCTC)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die Aufstellung von Zigaretten- und Vapeautomaten besteht keine eigenständige allgemeine Genehmigungspflicht. Soweit die Aufstellung von Automaten als selbständiges Gewerbe betrieben wird, besteht nach § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung eine gewerberechtliche Anzeigepflicht. Soll ein Automat im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden, ist daneben eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Bremischen Landesstraßengesetz erforderlich, in der Stadtgemeinde Bremen durch das Amt für Straßen und Verkehr und in der Stadtgemeinde Bremerhaven durch die Straßenverkehrsbehörde des Bürger- und Ordnungsamtes des Magistrats. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis in der Stadtgemeinde Bremen werden Sondernutzungsanträge für Zigarettenautomaten grundsätzlich nicht genehmigt. Befindet sich ein Automat dagegen ausschließlich auf Privatgrund, besteht keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnispflicht. Unberührt bleiben insbesondere die jugendschutz- und gewerberechtlichen Anforderungen. Nach § 10 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes dürfen Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht in Automaten angeboten werden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche die angebotenen Erzeugnisse nicht entnehmen können. Nach § 10 Absatz 4 Jugendschutzgesetz gelten diese Vorgaben auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas sowie deren Behältnisse. Gesetzliche Mindestabstände von Zigaretten- oder Vapeautomaten zu Schulen, Kindertageseinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sieht das Jugendschutzgesetz derzeit nicht vor. Zu Frage 2: In den letzten drei Jahren wurden weder durch das Ordnungsamt Bremen noch durch den Ordnungsdienst des Bürger- und Ordnungsamtes des Magistrats der Stadt Bremerhaven gezielte Kontrollen von Zigaretten- oder Vapeautomaten im Hinblick auf die technische Altersverifikation durchgeführt. Dementsprechend liegen für diesen Zeitraum auch keine Beanstandungen vor. Im Rahmen der verfügbaren Kontrollkapazitäten werden bei Jugendschutzkontrollen Schwerpunkte gesetzt. Diese liegen insbesondere auf Verkaufsstellen, an denen Tabakwaren, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte unmittelbar an Kundinnen und Kunden abgegeben werden, beispielsweise Kiosken und sonstigen Verkaufsstellen. Dort kann die Einhaltung der Abgabeverbote gegenüber Minderjährigen unmittelbar kontrolliert werden. Bei Zigaretten- und Vapeautomaten wird die Einhaltung der Altersbeschränkung demgegenüber grundsätzlich durch technische Altersverifikationssysteme sichergestellt. Vor diesem Hintergrund wurden Kontrollen dieser Automaten gegenüber Kontrollen des unmittelbaren Verkaufs bislang nicht priorisiert. Zu Frage 3: Der Senat misst dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den gesundheitlichen Gefahren des Tabak- und Nikotinkonsums eine hohe Bedeutung bei. Die Handlungsempfehlungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sowie die Empfehlungen im Rahmen des WHOTabakrahmenübereinkommens enthalten wichtige Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes. Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert in einem Policy Brief aus dem Jahr 2026 die Abschaffung von Zigarettenautomaten und verweist dabei insbesondere auf deren Sichtbarkeit und leichte Zugänglichkeit sowie auf die damit verbundene Normalisierung von Tabakprodukten im öffentlichen Raum. Die Leitlinien zu Artikel 13 des WHO-Tabakrahmenübereinkommens beziehen Verkaufsautomaten in die Maßnahmen gegen Tabakwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring ein und empfehlen deren Verbot. Die derzeitigen Vorgaben für die Abgabe von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen über Automaten beruhen insbesondere auf § 10 Jugendschutzgesetz und damit auf Bundesrecht. Eine vollständige Abschaffung von Zigarettenautomaten würde eine Änderung des bundesrechtlichen Regelungsrahmens voraussetzen, der einer geeigneten Rechtsgrundlage bedarf. Der Senat wird sich daher weiterhin für die Umsetzung eines vollumfänglichen Tabakwerbeverbots auf Bundesebene einsetzen. Anfrage 13: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw Anfrage der Abgeordneten Volker Stahmann, Anja Schiemann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Bedeutung misst der Senat einer leistungsfähigen öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Lkw im Land Bremen für die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen und der Logistikwirtschaft bei? 2. Welchen Bedarf an öffentlichen Ladepunkten für E-Lkw sieht der Senat bis 2030 im Land Bremen insbesondere in den Hafenbereichen, den Gewerbegebieten und entlang der überregionalen Verkehrsachsen? 3. Inwieweit sind dem Senat weitere Vorhaben zur Einrichtung von Ladestationen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen bekannt und wie unterstützt er diese? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat betrachtet eine leistungsfähige öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw als essenziell, um die Alltagstauglichkeit und Attraktivität der bremischen Häfen und Wirtschaftsstandorte zu sichern. Sie ist Voraussetzung für die Umstellung auf klimafreundliche Antriebe im Straßengüterverkehr und damit für die Erreichung der Klimaschutzziele. Insbesondere in den Gewerbe- und Hafengebieten wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur als zentraler Standortfaktor gesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Logistikwirtschaft zu stärken. Damit wird Bremen als moderner und nachhaltiger Logistikstandort positioniert und transformiert. Zu Frage 2: Der Senat sieht die Notwendigkeit, den konkreten Bedarf an Ladepunkten für E-Lkw bis 2030 im Land Bremen – insbesondere in den Hafenbereichen, Gewerbegebieten und entlang der überregionalen Verkehrsachsen – durch einen Gutachter fundiert ermitteln zu lassen. Dafür wird aktuell die Vergabe eines Konzepts durchgeführt, das eine detaillierte Analyse und Prognose des Ladeinfrastrukturbedarfs für E-Lkw liefern wird. Ziel ist, sowohl öffentlich zugänglich als auch für eingeschränkte Nutzerkreise, eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Planung sicherzustellen. Zu Frage 3: Dem Senat sind bislang nur vereinzelt Vorhaben zur Einrichtung von Ladestationen für E-Lkw bekannt. Um einen umfassenden und belastbaren Überblick zu erhalten, wird das Konzept benötigt. Ziel ist es, eine abgestimmte und bedarfsgerechte Entwicklung der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge im Land Bremen zu gewährleisten. Anfrage 14: Mehr Transparenz bei Kurzzeitvermietung schaffen – Neue Möglichkeiten nutzen Anfrage der Abgeordneten Falk-Constantin Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erfahrungen haben das Land Bremen und seine Kommunen mit der Nutzung der von Plattformen wie Airbnb und Booking.com an die Finanzbehörden übermittelten Daten zu der durch Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen erzielten Einnahmen, und in welchem Umfang werden diese Daten von den Finanzämtern im Land Bremen zur steuerlichen Kontrolle genutzt? 2. Wie bewertet der Senat die ab September 2026 geltende Verpflichtung von Plattformen, staatlichen Institutionen grundsätzlich entsprechende Daten zu bestehenden Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen zur Verfügung zu stellen, und wie beurteilt er die von der Bundesnetzagentur hierfür bereitgestellte Plattform zum Datenaustausch? 3. Beabsichtigt das Land Bremen, dem Beispiel Hamburgs und Berlins zu folgen und die erforderlichen Verfahren zur Nutzung der über die Plattform bereitgestellten Daten einzurichten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Daten der Onlineplattformbetreiber (DAC7) liegen der bremischen Finanzverwaltung noch nicht vor. Aus diesem Grunde liegen hierzu auch keine Erfahrungen vor. Zu Frage 2: Zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung wurde am 18. Mai 2026 auf Bundesebene ein Durchführungsgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem die Einrichtung einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle vor, welche die Bundesnetzagentur umgesetzt hat. Es werden die vergebenen Registrierungsnummern gelistet, die von den digitalen Schnittstellen der daran beteiligten Länder und Kommunen gemeldet werden. Es erfolgt keine generelle Überprüfung der von der Behörde übermittelten Daten, weil solche Verfahren langwierig sind und personelle Ressourcen binden. Der Datenabgleich wird jedoch durch Stichproben oder bei Verdacht auf Missbrauch vorgenommen. Somit können auch Immobilien weiterhin per Registrierungsnummer erfasst sein, die dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, sodass die Anzahl der tatsächlichen Fälle der Kurzzeitvermietung von den registrierten abweichen kann. Zu Frage 3: Die EU-VO knüpft an die Zweckentfremdungsgesetze der Länder an, die wiederum eine angespannte Wohnungsmarktsituation zur Anwendung der Regelungen voraussetzen. Nur in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven) wurde ein angespannter Wohnungsmarkt gutachterlich festgestellt. Die Zweckentfremdungsgesetze der Länder, die eine Registrierungspflicht regelten, dürfen diese nur beibehalten, wenn diese den Anforderungen der EU-VO entspricht. In Bremen sieht das geltende Bremische Wohnraumschutzgesetz (BremWoSchG) nicht vor, die Kurzzeitvermietung durch Registrierung verpflichtend zu erfassen, deshalb erwächst aus der EU-VO keine Verpflichtung für Bremen. Der Wohnungsmarkt wird auf Basis der gemeldeten Anzeigen nach BremWoSchG in Bezug auf die Entwicklung beobachtet, und die Erfahrungen der anwendenden Bundesländer werden ausgewertet. Anfrage 15: Suchtprävention am Landesinstitut für Schule (LIS): Welche Angebote bestehen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beschäftigte sind derzeit im Referat 14 „Gesundheit und Suchtprävention“ am Landesinstitut für Schule beschäftigt, wie hat sich die personelle Ausstattung seit 2021 entwickelt, und welche zusätzlichen personellen Ressourcen wurden im Rahmen der Integrierten Drogenhilfestrategie zur Verfügung gestellt? 2. Welche suchtpräventiven Module, Projekte und Programme bietet das Landesinstitut für Schule an, wie haben sich die Angebote seit 2021 entwickelt, und welche neuen Maßnahmen wurden mit Aktualisierung der Integrierten Drogenhilfestrategie seit Oktober 2025 umgesetzt? 3. Wie werden die Angebote zur Suchtprävention am Landesinstitut für Schule finanziert, und in welchem Umfang wird bei Maßnahmen mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert beziehungsweise in welcher Höhe werden Fördermittel nach § 20a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeworben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zurzeit sind in der Suchtprävention vier Vollzeitstellen für Referent:innen besetzt, eine abgeordnete Lehrkraft mit 12 Lehrwochenstunden (LWS) ergänzt das Team. Drei Vollzeitstellen werden durch die Integrierte Drogenhilfestrategie finanziert. Die Inhaberin der im Geschäftsverteilungsplan ausgewiesenen Vollzeitstelle scheidet zum 30. September 2026 aus. Das Wiederbesetzungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Zum Team der Suchtprävention gehören darüber hinaus acht aus dem Schuldienst abgeordnete Lehrkräfte, die Präventionsveranstaltungen an Schulen anbieten. Dafür stehen insgesamt 40 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Seit 2021 hat sich die Suchtprävention am LIS von einem überwiegend schulbezogenen Angebot mit etablierten Programmen und Beratung zu einem breiter aufgestellten Präventionsangebot entwickelt. Mit den zusätzlichen Ressourcen der Integrierten Drogenhilfestrategie konnten insbesondere aktuelle substanzbezogene und substanzungebundene Themen schneller aufgegriffen, neue Workshop- und Informationsformate entwickelt, die Präsenz in unterschiedlichen Lebenswelten Jugendlicher ausgebaut sowie Kooperationen mit anderen Ressorts und externen Trägern intensiviert werden. Zu Frage 2: Das Angebot der Suchtprävention gliedert sich in verschiedene Bereiche. Beispielhaft sind zu nennen: a) Lebensweltorientierte Programme, die Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern einbeziehen und über mehrere Stunden oder Tage durchgeführt werden. Die Angebote werden von Mitarbeiter:innen des LIS sowie von externen Trägern im Auftrag des LIS umgesetzt. b) Informationsveranstaltungen für Schüler:innen zu aktuellen Themen wie Vapes wurden mithilfe der zusätzlichen IDHS-Stellen deutlich ausgeweitet. Hinzu kommen Workshops zu Pornografienutzungsstörungen, Mediengebrauch und Stressmanagement. Eine Übersicht der Workshops und Themen ergibt sich aus dem Konzept der Suchtprävention. Das Konzept ist vom LIS genehmigt und wird in der Deputation für Kinder und Bildung sowie im Koordinierungsausschuss Sucht vorgestellt. c) Sprung ins Leben ist ein bewährtes Curriculum, das von suchtpräventiv qualifizierten Lehrkräften gemeinsam mit einem Team ehemals suchtkranker Menschen an Schulen durchgeführt wird. d) Lehrkräftefortbildungen, Schulberatung, Einzelfallberatung von Lehrkräften. Mit diesen unterschiedlichen Formaten ist das LIS sowohl in Schulen als auch im Partysetting präsent. Es unterstützt und berät Schulen, arbeitet mit Netzwerkpartner:innen anderer Ressorts zusammen und steht in engem Austausch mit dem Referat 24 der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Dadurch können neue Entwicklungen in der Drogenszene frühzeitig erkannt, Erfahrungen aus Schulen und Jugendarbeit ausgetauscht und bestehende Präventionslücken geschlossen werden. Zuletzt war das LIS gemeinsam mit dem Innen- und dem Sozialressort am Aufbau des Runden Tisches Jugendhilfe beteiligt, um den Jugendschutz weiter zu stärken. Zu Frage 3: Der Sockelbetrag zur Finanzierung suchtpräventiver Maßnahmen ist im Haushalt des Senators für Kinder und Bildung zu finden, für 2026 und 2027 jeweils mit 29 460 Euro veranschlagt. Aus der Integrierten Drogenhilfestrategie werden die drei – bereits in Antwort zur Frage 1 genannten – Referent:innenstellen finanziert, zudem stehen für 2026 und 2027 insgesamt 460 000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommen zahlreiche suchtpräventive Projekte, die mithilfe von Krankenkassen finanziert werden, insbesondere des Trägers Hood Training e. V., der Wilden Bühne, des Alpenvereins sowie der Medienagentur vomhörensehen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung des Landesinstituts für Schule durch die Krankenkassen variiert von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2024 belief sie sich auf 72 670 Euro, 2025 auf 165 120 Euro. Für 2026 sind Mittel in Höhe von 62 280 Euro vorgesehen. Anfrage 16: Fälle von Mietwucher in Bremen Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 25. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beratungsfälle wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 Wirtschaftsgesetzbuch und Mietwucher gemäß § 291 Wirtschaftsstrafgesetz hatten die Mietervereine im Land Bremen seit Einführung des Mietspiegels? 2. Wie viele Fälle von Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 und Mietwucher gemäß § 291 Wirtschaftsstrafgesetz sind bei den Behörden seit Einführung des Mietspiegels gemeldet worden? 3. Wie oft wurden seit Einführung des Mietspiegels Bußgelder verhängt wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse oder Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstößen nach § 291 Wirtschaftsstrafgesetz eingeleitet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Antworten der Mietervereine sind wie folgt: Mieterverein Bremen e. V.: Bezüglich der Anfrage wird keine Statistik geführt, sodass keine Zahlen genannt werden können. Mieterverein Bremerhaven e. V.: Die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Bremen gilt nur für die Stadtgemeinde Bremen. Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und Mietwucher gemäß § 291 Strafgesetzbuch spielen in der Rechtsberatung eine sehr untergeordnete Rolle. Die Stadt Bremerhaven hat bereits seit den 70er Jahren einen Mietspiegel. Zu Frage 2: Bei der senatorischen Behörde für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sind insgesamt sechs konkrete Anzeigen eingegangen, wobei eine Anzeige mehrere Wohneinheiten innerhalb desselben Gebäudes betraf. Darüber hinaus gab es einige allgemeinere Anfragen, die jedoch nicht zu einer konkreten Anzeige führten. Die Anzahl der bei der Staatsanwaltschaft Bremen geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 291 Strafgesetzbuch konnte in der vorgegebenen Zeit nicht festgestellt werden. Eine gesonderte Erfassung dieser Verfahren in der Strafverfolgungsstatistik erfolgt nicht. Zudem ist das staatsanwaltschaftliche Aktenbearbeitungssystem nicht auf die Erhebung statistischer Daten angelegt. Es wäre eine zeitlich nicht leistbare Einzelauswertung erforderlich gewesen. Zu Frage 3: Bei der senatorischen Behörde für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gab es bislang keine Bußgeldverfahren. Für die eingegangenen Anzeigen wurde jeweils die Prüfung aufgenommen, konnte jedoch in keinem Fall vollständig bearbeitet werden, da entweder notwendige Unterlagen nicht eingereicht wurden, keine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft der Anzeigensteller:innen bestand oder die Zuständigkeit aufgrund des Umfangs der mutmaßlichen Überhöhung bei der Staatsanwaltschaft lag. Ausweislich der Verurteilungsstatistiken ist in den Jahren 2024 und 2025 keine Verurteilung wegen Mietwuchers nach § 291 Absatz 1 Ziffer 1 Strafgesetzbuch ergangen. Anfrage 17: Pflegelehrkräfte gewinnen: Geht das Sonderprogramm Lehre in Pflegeschulen weiter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 2. September 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen wurden seit Einführung des Sonderprogramms „Lehre in Pflegeschulen“ in welcher Höhe gefördert, und wie viele haben bisher ihr Studium abgeschlossen und anschließend eine Lehrtätigkeit an einer Pflegeschule im Land Bremen aufgenommen? 2. Wie viele Lehrkräfte werden in den kommenden Jahren an Bremer Pflegeschulen benötigt, und welchen Beitrag leistet das Sonderprogramm bei der Deckung des Personalbedarfs? 3. Inwiefern sind eine Neuauflage des Sonderprogramms oder andere Maßnahmen geplant, um Studienplatzangebote auszuschöpfen und sicherzustellen, dass die Pflegeschulen im Land Bremen die Anforderungen des § 9 Pflegeberufegesetz (PflBG) zum Ablauf der Übergangsfrist erfüllen? Antwort des Senats: Vorbemerkung: Die Qualifikation und die Anzahl der Lehrkräfte (gemessen in Vollzeitäquivalenten), die eine Pflegeschule vorhalten muss, ist in § 9 Pflegeberufegesetz geregelt. Demnach sind je 20 Auszubildenden eine Lehrperson vorzuhalten. Bremen hat sich im Zuge der Pflegeberufereform aus Gründen der Ausbildungsqualität entschieden, über diesen Schlüssel hinauszugehen. Gemäß § 1 Absatz 1 Bremische Pflegeausbildungsverordnung ist eine Lehrperson je 15 Auszubildende vorzuhalten. Es wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2029 festgeschrieben. Aktuell erfüllen circa die Hälfte der Pflegeschulen im Land Bremen diese Vorgabe. Die Finanzierung der Pflegeschulen differiert je nach Erfüllungsgrad der Vorgabe. Der Einsatz von Schulsozialarbeitskräften kann gemäß § 1 Absatz 2 Bremische Pflegeausbildungsverordnung im Umfang bis zu einer Vollzeitstelle auf 120 besetzte Ausbildungsplätze auf den oben genannten Schlüssel angerechnet werden, allerdings maximal bis zum Schlüssel 1:15. Als weiteres Instrument zur Sicherung des Lehrkräftebedarfs wurde in Bremen die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag Personen, die noch nicht die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, als Nachwuchslehrkräfte einzusetzen. Die Zulassung erfolgt durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz unter Wahrung der Ausbildungsqualität und Prüfungssicherheit. Zu Frage 1: Seit dem Wintersemester 2022/2023 wurden insgesamt 14 Personen gefördert, wovon 6 Personen zwischen 2024 und 2026 den angestrebten Abschluss im Studiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft M.A.“ erlangt haben. Eine Person hat zum Januar 2024, eine weitere zum April 2025 eine Lehrtätigkeit nach Abschluss des Studiums in einer Pflegeschule im Land Bremen aufgenommen. Es wurde jeweils eine Förderung im Umfang von 416 Euro je Monat für höchstens 48 Monate entsprechend der Regelstudienzeit des Studienganges gezahlt. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Einzelpersonen im Rahmen des Sonderprogramms „Lehre an Pflegeschulen“. Es wurden insgesamt Fördermittel in folgenden Summen je Jahr ausgezahlt: - 8 736 Euro in 2022; - 46 072 Euro in 2023; - 43 680 Euro in 2024; - 11 232 Euro in 2025 und - 14 976 Euro in 2026. Der rasche Aufwuchs erklärt sich durch die erstmalige Förderung zum Wintersemester 2022 und damit in dem Jahr nur für das vierte Quartal. Der Rückgang in den Jahren 2025 und 2026 resultiert aus den inzwischen erreichten Abschlüssen der geförderten Personen beziehungsweise der erreichten maximalen Förderung von 48 Monaten. Bei dem Wert für das Jahr 2026 handelt es sich um die voraussichtliche Gesamtsumme. Zu Frage 2: Unter der Voraussetzung, dass das Lehrkräfte-AuszubildendenVerhältnis von 1:15 im Land Bremen erfüllt wird, sind aktuell circa 24 Vollzeitstellen unbesetzt, wobei bereits in den betroffenen Schulen in Vorbereitung ist, fünf dieser Stellen bis Ende des Jahres nachzubesetzen. Bis Ende 2029 wird mit einem rentenbedingten Nachbesetzungsbedarf im Umfang von circa neun Vollzeitäquivalenten gerechnet und bis Ende 2035 liegt der zu erwartende altersbedingte Ersatzbedarf bei circa 21 Vollzeitstellen. Aktuell gehen zwei Absolvent:innen des Masterstudiengangs nach gefördertem Studium einer Lehrtätigkeit in den Bremer Pflegeschulen nach. Weitere vier Personen haben den Abschluss 2025 beziehungsweise 2026 absolviert, aber noch keine Aufnahme der Lehrtätigkeit gegenüber der Behörde nachgewiesen. Der Beginn der Lehrtätigkeit muss gemäß Förderrichtlinie innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss erfolgen, sodass hier mit weiteren vier neuen Lehrkräften mit jeweils mindestens einer 0,5 Vollzeitstelle zu rechnen ist. Vier der aktuell geförderten Personen gehen bereits einer Lehrtätigkeit in einer Pflegeschule im Land Bremen auf Basis eines akademischen Abschlusses unterhalb des Masterniveaus nach. Diese werden ihre Wochenarbeitszeit nach Abschluss des Studiums erhöhen können, sodass hier mit bis zu zwei weiteren Vollzeitäquivalenten gerechnet werden kann. In der Gesamtschau kann das Sonderprogramm neben anderen Maßnahmen, wie insbesondere der Möglichkeit der Zulassung von Nachwuchslehrkräften nach § 1 Absatz 5 Bremische Pflegeausbildungsverordnung und der Anrechnungsmöglichkeiten von Schulsozialarbeiter:innen auf den Lehrkräfteschlüssel nach § 1 Absatz 2 Bremische Pflegeausbildungsverordnung durchaus als wirksames Mittel gegen den Lehrkräftemangel angesehen werden. Zu Frage 3: Aktuell befindet sich die Fortführung des Sonderprogramms für 2027 für beginnende Studierende zum Sommersemester 2027 in Vorbereitung, wovon ein erneuter Anreiz für am Studiengang interessierte Personen zu erwarten ist. Es sind im Verlauf des Jahres 2026 insgesamt drei schriftliche Anfragen interessierter Personen zu einer möglichen Verlängerung des Sonderprogramms bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingegangen. Es wird damit gerechnet, dass eine Förderung zu einer Erhöhung der Studierendenzahl im einstelligen Bereich führen wird. Da der Studiengang zulassungsfrei ist, kann allen Interessent:innen mit einschlägigen Vorerfahrungen ein Studienplatz angeboten werden. Neben diesen Möglichkeiten, das Studienangebot auszuschöpfen, werden die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen fortgeführt, um die Pflegeschulen im Land Bremen darin zu unterstützen, die Anforderungen des § 9 Pflegeberufegesetz zu erfüllen. Anfrage 18: Ausreisepflichtige Straftäter in der Justizvollzugsanstalt Bremen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 8. September 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist der Anteil der Gefangenen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Justizvollzugsanstalt Bremen zum Stichtag 1. August 2026 in absoluten Zahlen und in Prozent? 2. Wie viele Gefangene sind zum Stichtag 1. August 2026 vollziehbar ausreisepflichtig, und aus welchen Herkunftsländern stammen sie jeweils? 3. Wie viele Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, wurden 2025 und 2026 jeweils aus der Justizvollzugsanstalt in ihre Heimat zurückgeführt, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum aus der Haft entlassen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Am 1. August 2026 lag die Belegung bei 761 Gefangenen, davon waren 347 Gefangene ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von circa 45,59 Prozent. Zu Frage 2: Der Senatorin für Inneres und Sport ist nicht bekannt, wie viele Gefangene in der JVA ausreisepflichtig sind. Allein um die Zahl für Personen zu ermitteln, die in Zuständigkeit einer bremischen Ausländerbehörde stehen, müssten die Ausländerbehörden circa 4 000 Akten händisch auswerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht leistbar. Die Justizverwaltung informiert Ausländerbehörden regelmäßig sowohl über strafrechtliche Verurteilungen als auch über Inhaftierungen. Auf diese Weise erhalten die Ausländerbehörden Kenntnis von der Tatsache der Inhaftierung und können – in geeigneten Fällen – die Personen in die eigene Abschiebungsplanung einbeziehen. Zu Frage 3: Der Senatorin für Inneres und Sport ist auch nicht bekannt, wie viele ausreisepflichtige Personen insgesamt aus der JVA abgeschoben und wie viele nach Verbüßung ihrer Haftstrafe entlassen wurden. Für die bremischen Ausländerbehörden kann sie mitteilen, dass im Berichtszeitraum insgesamt 45 Personen von bremischen Ausländerbehörden aus der JVA Bremen abgeschoben wurden. Anfrage 19: Integrierte Drohnenabwehr im Hafen Anfrage der Abgeordneten Thorsten Raschen, Marco Lübke, Christine Schnittker, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 15. September 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der Sachstand bei der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober 2025 verabredeten gemeinsamen Entwicklung von Fähigkeiten zur Detektion, Identifizierung und Abwehr von besatzungslosen Luftfahrtsystemen, und ab wann sollen diese durch welche Sicherheitsbehörden zum Einsatz kommen? 2. Welche landes- und bundesgesetzlichen Grundlagen bestehen beziehungsweise fehlen für eine Kooperation zwischen den Polizeien der Länder, des Bundes und der Bundeswehr bei der Detektion und Abwehr unbemannter Systeme aus der Luft, auf dem Wasser und unter Wasser, und bis wann sollen eventuell noch fehlende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden? 3. Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), den Hafen in Bremerhaven als Testfeld beziehungsweise Modellregion für die integrierte Drohnenabwehr zu etablieren, und durch welche konkreten Schritte und Maßnahmen will er das Vorhaben voranbringen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Abwehr von besatzungslosen Luftfahrtsystemen stellt weltweit eine Herausforderung für Sicherheitsbehörden dar. Die Möglichkeiten im Hinblick auf Drohnendetektion, Drohnenidentifizierung und der Drohnenintervention werden fortwährend intensiv auf EU-, Bundessowie Landesebene diskutiert. So befasste sich im Oktober 2025 die Bundesregierung im Rahmen der Kabinettsklausur mit dem Thema Drohnenabwehr. Als ein konkretes Ergebnis wurde der Aufbau eines deutschen Drohnenkompetenzzentrums mit den Zielen der Kompetenzbündelung von Bund und Ländern, der Verbesserung der Verzahnung von polizeilichen sowie militärischen Drohnenabwehr und der Entwicklung neuer Abwehrfähigkeiten beschlossen. Im Dezember 2025 nahm das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) den Wirkbetrieb auf. Es gilt seitdem als zentrale Koordinierungsstelle der Polizeien von Bund und Ländern für die Drohnenabwehr in Deutschland. Neben dem GDAZ erfolgte die Einrichtung des Technologiezentrums für Drohnensicherheit in Magdeburg-Cochstedt. Diese Einrichtung wird im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt betrieben. Das Zentrum dient im Kontext der Drohnenabwehr als Scharnier zwischen der Forschung, der Wirtschaft, und Sicherheitsbehörden, um so effizient Fähigkeiten sowie Gerätschaften für den Einsatz entwickeln zu können. Sowohl das GDAZ als auch das Technologiezentrum Drohnensicherheit verfolgen den gemeinschaftlichen Ansatz einer effektiven Drohnenabwehr. Nicht zuletzt der Anschlagsversuch vom 4. August 2026 am Flughafen Leipzig/Halle mit einer mit Sprengstoff ausgerüsteten Drohne verdeutlichte eindrücklich das von diesen Gerätschaften ausgehende Gefahrenpotenzial für Infrastrukturen, Objekte sowie Bevölkerung. Das Land Bremen weist mit dem Überseehafen Bremerhaven, den stadtbremischen Häfen, dem Flughafen Bremen sowie einer Reihe weiterer sensibler Liegenschaften eine hohe Dichte an potenziell gefährdeten Objekten auf. Aufgrund dieser hohen Bedeutung der Drohnenabwehr für das Land Bremen erfolgt ein intensiver Austausch sowohl auf ministerieller als auch auf taktisch-operativer Ebene mit dem GDAZ. Um konkrete Schritte sowie Maßnahmen für das Land Bremen effektiv ausarbeiten zu können, wurde jüngst eine ressortübergreifende Taskforce „Drohnenabwehr im Land Bremen“ eingerichtet. Die Taskforce ist eingebettet im Programm „Bremen resilient | Landesprogramm Zivile Verteidigung“ und wird ressortübergreifend durch die Senatorin für Inneres und Sport und die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation betrieben. Zu Frage 2: Die Abwehr von Gefahren durch Drohnen im bremischen Hafenbereich ist grundsätzlich die Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen. Für den Polizeivollzugsdienst enthält § 41b des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) eine besondere Befugnis zur Erkennung und Abwehr besatzungsloser Luftfahrtsysteme. Danach dürfen technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder dessen Steuerungsverbindung eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Daneben ist eine Kooperation zwischen den Polizeivollzugsbehörden der Freien Hansestadt Bremen, der Bundespolizei und der Bundeswehr rechtlich grundsätzlich möglich. Eine allgemeine Grundlage enthält Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz. Danach leisten sich die Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Die Zuständigkeit zur Abwehr besatzungsloser Systeme bestimmt sich hingegen nach den jeweils einschlägigen Fachgesetzen. Die Bundespolizei besitzt keine allgemeine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr im Bereich der Häfen. Nach § 1 Absatz 2 Bundespolizeigesetz (BPolG) nimmt sie nur die ihr ausdrücklich durch Bundesrecht übertragenen Aufgaben wahr. Soweit diese im Bereich der Seehäfen Aufgaben des Grenzschutzes nach § 2 BPolG wahrnimmt, umfassen diese insbesondere die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie die Abwehr der damit zusammenhängen Gefahren. Für die Abwehr sonstiger Gefahren im Hafengebiet, die keinen unmittelbaren Bezug zum Grenzschutz oder zu einer anderen gesetzlich übertragenen Aufgabe der Bundespolizei aufweisen, bleiben die allgemeinen Gefahrenabwehrbehörden des Landes Bremen zuständig. Ergänzend ermöglicht § 65 Absatz 1 des BPolG den Polizeivollzugsbeamt:innen der Bundespolizei ein Handeln im Zuständigkeitsbereich einer Landespolizei, soweit das jeweilige Landesrecht dies vorsieht. Nach § 143 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BremPolG dürfen Polizeivollzugsbeamt:innen des Bundes im Land Bremen unter anderem zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener tätig werden, wenn die zuständige bremische Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann. Umgekehrt ermöglicht § 64 Absatz 1 des BPolG den Einsatz von Polizeivollzugsbeamt:innen eines Landes zur Wahrnehmung von Aufgaben der Bundespolizei. § 144 Absatz 1 BremPolG gestattet dementsprechend den Polizeivollzugsbeamt:innen des Landes Bremen, im Zuständigkeitsbereich eines anderen Landes oder des Bundes tätig zu werden, wenn die Voraussetzungen des § 143 Absatz 1 Satz 1 BremPolG erfüllt sind und das dort geltende Landes- oder Bundesrecht dies zulässt. Das geltende BPolG enthält noch keine explizite Befugnis zur technischen Abwehr besatzungsloser Systeme. Der Entwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG-E) sieht in § 39 eine solche Regelung vor. Danach soll die Bundespolizei innerhalb ihrer Aufgabenbereiche unbemannte Systeme an Land, in der Luft und auf dem Wasser erkennen und mit geeigneten technischen Mitteln abwehren dürfen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundeswehr kann nach § 15a Luftsicherheitsgesetz im Wege der Amtshilfe Unterstützung bei der Abwehr von Drohnen leisten. Die Verantwortung verbleibt allerdings grundsätzlich bei den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Zu Frage 3: Die Hafenwirtschaft spielt seit jeher für das Land Bremen eine wichtige Rolle. Folglich sind losgelöst von den Herausforderungen im Umgang mit Drohnen gefahrenabwehrende Maßnahmen für Hafenanlagen, Hafenwirtschaft sowie Seefahrt grundsätzlich zu begrüßen. Der Vorschlag des ZDS hinsichtlich einer möglichen Nutzung des Hafens in Bremerhaven als Testfeld beziehungsweise Modellregion für eine integrierte Drohnenabwehr ist Bestandteil des „10-Punkte-Plans des ZDS für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Luft und Wasser“. Die Anregung zur Einrichtung eines Testfeldes beziehungsweise einer Modellregion in deutschen Häfen gründet auf der Position, dass sich insbesondere Hafengebiete aufgrund ihrer Verdichtung von kritischer Infrastruktur sowie der Vielzahl an wirtschaftlichen sowie behördlichen Stellen ein gut geeignetes Testumfeld zur Erprobung von Fähigkeiten, Technologien, behördenübergreifende Einsatzkonzepte eignen. Orientierend an dem Ansatz eines „Best-Practice-Transfers“, wird sich seitens des ZDS anschließend eine Übertragungsmöglichkeit auf andere Bereiche in Deutschland außerhalb von Häfen erhofft. Die aktuelle Gesamtlage sowie die im Kontext der Drohnenabwehr exponierten Hafenbereiche gaben Anlass, um einen zeitnahen ressortübergreifenden Erörterungstermin mit dem ZDS zu initiieren. Gegenwärtig erfolgen hierzu zwischen der Senatorin für Inneres und Sport und der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Abstimmungen, um noch im 4. Quartal 2026 in einen Informationsaustausch mit dem ZDS zu gehen. Erst im Nachgang einer tiefergehenden Erörterung ist das Vornehmen einer abschließenden Bewertung des Vorschlages des ZDS möglich. Anfrage 20: Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven wären betroffen? Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 16. September 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen wären von der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren in Bremen und Bremerhaven voraussichtlich betroffen? 2. Wie viele Jahre längeres Arbeiten würde diese Rentenkürzung für diesen Personenkreis durchschnittlich bedeuten? 3. Wie bewertet der Senat die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, auch vor dem Hintergrund der oft beschworenen Leistungsgerechtigkeit? Antwort des Senats: Vorbemerkung: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz führt keine Aufsicht über einen Träger der Rentenversicherung. Schon aus diesem Grund liegen keine aktuellen, landesgenauen Zahlen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI – „abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren“) vor. Auch Schätzungen zu den angefragten Sachverhalten in den Fragen 1 und 2 wären aus verschiedenen Gründen mit größter Unsicherheit behaftet. Zur Begründung im Folgenden: Zu Frage 1: Laut Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung haben im Jahr 2025 im gesamten Berichtsgebiet 925 865 Personen erstmalig eine Rente wegen Alters bezogen. Davon bezogen 262 361 Personen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Zahlen für das Land Bremen liegen nicht vor. Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, für wie viele Personen in Zukunft ein Anspruch auf diese Rentenart entstehen würde; es kann weiterhin keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Personen in Zukunft von ihrem Anspruch auf diese Rentenart Gebrauch machen würden. Zu Frage 2: Durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird aktuell ein abschlagsfreier Renteneintritt je nach Geburtsjahrgang ab 63 Jahren mit stufenweiser Anhebung ermöglicht. Ohne diese Regelung müssten Betroffene bis zur Regelaltersgrenze (künftig bis zu 67 Jahre) arbeiten. Aufgrund der individuellen Erwerbsbiografien und der Lohnentwicklung kann jedoch keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Die genaue Differenz hängt vom Geburtsjahrgang und dem individuellen Renteneintrittsalter ab. Zu Frage 3: Eine pauschale Abschaffung der Regelung zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird als Instrument zur Entlastung der Rentenkasse sowie als Möglichkeit der Sicherung eines Beschäftigungspotenzials erfahrener Kräfte ins Feld geführt. Gleichzeitig ist sowohl im Rahmen der Würdigung einer erbrachten Lebensarbeitsleistung als auch schon zur Vermeidung individueller Härten eine pauschale Abschaffung dieser Möglichkeit der Frühverrentung aus Sicht des Senats nicht der richtige Weg. Nicht nur für Arbeitnehmer:innen in körperlich fordernden, teilweise niedrig entlohnten Tätigkeiten stellt die Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte eine besondere Härte dar. Diese Arbeitnehmer:innen können ihre Lebensarbeitszeit nur bedingt verlängern. Derartig kurzfristige Veränderung an diesem bis dato verlässlichen System der Alterssicherung können zu unvorhergesehenen finanziellen Kürzungen für Arbeitnehmer:innen führen, die bereits individuelle Entscheidungen für ihren Renteneintritt getroffen haben. Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 21/1349. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Dertwinkel, Sina (CDU) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Imhoff, Frank (CDU) Jonitz, Michael (CDU) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Michalik, Martin (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schnittker, Christine (CDU) Dr. Schröder, Marcel (FDP) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Zeimke, Simon (CDU) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Arpaz, Selin Ece (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Kähler, Katharina (SPD) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Menzel, Bithja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Stahmann, Volker (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Zager, Jörg (SPD) Zimmer, Olaf (Die Linke) Enthaltung Degenhard, Cord (BIW) Leidreiter, Piet (BIW) Schellenberg, Sven (BIW) Tiedemann, Julia (BIW) Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 21/1994. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Dertwinkel, Sina (CDU) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Imhoff, Frank (CDU) Jonitz, Michael (CDU) Leidreiter, Piet (BIW) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Michalik, Martin (CDU) Minne, Andre Folkert (BIW) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BIW) Schnittker, Christine (CDU) Dr. Schröder, Marcel (FDP) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Tiedemann, Julia (BIW) Timke, Jan (BIW) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Zeimke, Simon (CDU) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Arpaz, Selin Ece (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Kähler, Katharina (SPD) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Menzel, Bithja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Stahmann, Volker (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Zager, Jörg (SPD) Zimmer, Olaf (Die Linke) Liste der Abgeordneten Abgeordnete Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 37. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur abschließenden Behandlung an Smart begleitet per App – für mehr den Ausschuss für die Gleichstellung der Unterstützung bei Frau (federführend) und die staatliche geschlechterspezifischer Gewalt Deputation für Inneres. 17. Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die November 2025 Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter (Drucksache 21/1460) Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Enthaltung: CDU Jahresbericht über die nach den §§ 39, 40 Absatz 1, 41 bis 43, 46, 47 und 49 durchgeführten Maßnahmen und die Datenübermittlungen nach den §§ 55 Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 87. Absatz 5, 69 und 70 BremPolG im Land Mitteilung des Senats Kenntnis. Bremen im Jahr 2025 Mitteilung des Senats vom 25. August (Drucksache 21/1953) Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 90. Mitteilung des Senats vom einstimmig das Gesetz in erster Lesung. 8. September 2026 (Drucksache 21/1970) Wahl eines ständigen Gastes in die Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Parlamentarische Kontrollkommission Dr. Marcel Schröder anstelle von Thore 96. Antrag der Fraktion der FDP vom Schäck als ständigen Gast in die 14. September 2026 Parlamentarische Kontrollkommission (Drucksache 21/1992) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht Nr. 32 des Ausschusses für mehrheitlich die Behandlung der Petitionen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. Bericht und Antrag des staatlichen 97. Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Ausschusses für Petitionen vom 14. GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe September 2026 Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1993) (fraktionslos) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Gesetz zur Änderung des Bremischen mehrheitlich das Gesetz in erster Lesung. Hochschulgesetzes Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 99. Mitteilung des Senats vom GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe 15. September 2026 Enthaltung: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1995) (fraktionslos) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt mehrheitlich Jasmin Wührmann anstelle des ausgeschiedenen Nikolai Goldschmitdt als Nachbesetzung eines stimmberechtigtes Mitglied an den stimmberechtigten Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Landesjugendhilfeausschuss. 101. Mitteilung des Senats vom Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 15. September 2026 GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe (Drucksache 21/1999) Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Enthaltung: BIW Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt mehrheitlich das Gesetz in erster Lesung. Gesetz zur Änderung der Bremischen Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Landesverfassung GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Bericht und Antrag des Verfassungs- Meltem Sağiroğlu (BA-Gruppe), 104. und Geschäftsordnungsausschusses Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe) vom 21. September 2026 Dagegen: BIW, Abgeordneter Sven (Drucksache 21/2012) Lichtenfeld (fraktionslos) Enthaltung: Abgeordneter Holger Fricke (BAGruppe) Die Bürgerschaft (Landtag) setzt mehrheitlich einen nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen ein. Der Ausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen. Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (BA-Gruppe), Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe) Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Enthaltung: Abgeordneter Holger Fricke (BAGruppe) Die Bürgerschaft (Landtag) überweist das Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesverfassung (Drucksache 21/2012) zur weiteren Beratung und Berichterstattung an Einsetzung eines nicht ständigen den Ausschuss. Ausschusses gemäß Artikel 125 der 105. Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Landesverfassung der Freien GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, Abgeordnete Hansestadt Bremen Meltem Sağiroğlu (BA-Gruppe), Abgeordneter Sascha Schuster (BA-Gruppe), Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Enthaltung: Abgeordneter Holger Fricke (BAGruppe) Von den Fraktionen wurden folgende Mitglieder für den Ausschuss benannt: SPD: Abgeordnete Antje Grotheer, Mustafa Güngör, Sülmez Çolak, Dr. Hubertus HessGrünewald CDU: Abgeordnete Sandra Ahrens, Frank Imhoff, Christine Schnittker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abgeordneter Dr. Emanuel Herold Die Linke: Abgeordneter Nelson Janßen BIW: Abgeordneter Jan Timke FDP: Abgeordneter Dr. Marcel Schröder Nr. Vorlage Behandlung Pilotprojekt für einen mobilen Hilferuf Die Bürgerschaft (Landtag) überweist für hochgefährdete Betroffene einstimmig den Antrag zur abschließenden häuslicher Gewalt einrichten Beratung an den Ausschuss für die 106. Antrag der Fraktion der CDU vom 22. Gleichstellung der Frau (federführend) und September 2026 den staatlichen Haushalts- und (Drucksache 21/2013) Finanzausschuss Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
