Dr. Andreas Bovenschulte
Darf ich was sagen? Jetzt geht alles durcheinander. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, den Halbteilungsgrundsatz hat es in einem Obiter Dictum zur Vermögenssteuer gesagt, und der hat sich hinterher in der Rechtsprechung nicht weiter durchgesetzt, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Habe ich gesagt!) weil es natürlich auch schon früher 56 Prozent Einkommenssteuer in Deutschland gab und höhere Sätze. Ich will aber noch was ganz anderes sagen. Ich habe am Anfang erstens von Milliardärseinkommen gesprochen, und die sind deshalb so gering belastet, weil die Abgeltungssteuer von 25 Prozent so eine große Rolle spielt. Bei Mineralölkonzernen, das stimmt. Ich will diejenigen, die durch leistungslose Abschöpfung von Margen ihre Gewinne noch deutlich nach oben treiben, mit einem höheren Steuersatz belegen. Der Übergewinn soll aber auch gar nicht ganz weggenommen werden, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern zu 33 Prozent versteuert werden. Das noch mal, das ist die Definition: All das, was 20 Prozent über dem langjährigen Durchschnittsgewinn liegt, wird mit 33 Prozent zusätzlich versteuert. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP) – Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Das hat das letzte Mal 2 Milliarden Euro gebracht. 2 Milliarden Euro sind nach der 1-Prozent-Regel, wenn man es verteilen würde, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Aber das liegt noch vor Gericht! Das ist noch nicht durch!) 20 Millionen für Bremen. Das, finde ich, ist kein Betrag, den wir in irgendeiner Form geringschätzen sollten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
