Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Bereits in dem von CDU, CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrag der 21. Legislatur unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ ist auch dieses Thema aufgenommen. Dort ist auch beschlossen, dass unter Wahrung hoher Standards die Fahrlehrerausbildung reformiert wird und der Führerscheinerwerb nach Möglichkeit bezahlbarer werden soll. Auch in diesem Jahr auf der Verkehrsministerkonferenz im April in Nürnberg war dieses Vorhaben auf der Tagesordnung und wurde ausdrücklich von uns Ländern einmal mehr unterstützt. Das Bundesverkehrsministerium wurde gebeten, neben der vorrangigen Optimierung der Verkehrssicherheit auch die Kosteneindämmung im Rahmen dieser Novelle auf die Tagesordnung zu setzen und noch intensiver zu berücksichtigen. Das Land Bremen ist in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsprechend vertreten und begleitet auch die „Reform der Fahrschülerausbildung“ – so heißt der konkrete Titel –und arbeitet sehr aktiv an dieser Novelle mit. Wichtig ist mir dabei zu betonen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass eine Kostensenkung natürlich nicht zulasten der Verkehrssicherheit gehen darf. So verstehe ich Sie aber auch alle nicht. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die hohen Kosten für den Führerscheinerwerb längst nicht alle jungen Menschen gleichermaßen betreffen. Gerade Jugendliche aus Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen stehen dabei vor enormen finanziellen Hürden und großen Herausforderungen. Das dürfen wir und sollten wir nicht ignorieren. Der Führerschein ist jedoch nicht nur ein Nachweis fahrtechnischer Eignung – das ist er sicherlich auch –, sondern oft auch der Schlüssel für Teilhabe, gerade mit Blick auf Ausbildung, Arbeit, gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere, wenn wir in die Umlandbereiche gucken, wie man auch Stadt-Land-Gefälle abbilden kann. Wer sich Mobilität nicht leisten kann, ist aus meiner Sicht abgehängt, und das wollen wir nicht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir im Rahmen der Novelle auch gezielt nach Wegen suchen, die Kostenfrage mitauszutarieren, Ausbildung bezahlbar und sozial gerecht auszugestalten, ohne natürlich bei der Verkehrssicherheit Kompromisse einzugehen. Der Antrag der FDP, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liefert wichtige Impulse, nicht nur für den Diskurs heute, sondern auch einige der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten mitgetragen werden. Andere Punkte hingegen sind aus unserer Sicht nicht zielführend. Was wir aber sehr wohl unterstützen und was zum Teil bereits auf den Weg gebracht wurde, sind konkrete Maßnahmen, die den Zugang zur Fahrerlaubnis moderner und praxistauglicher machen. Die Einführung des digitalen Theorieunterrichts, um mal ein paar Beispiele zu nennen, die Möglichkeit zu Selbstlernphasen, der Ausbau von Blended-Learning-Angeboten und der Einsatz von Fahrsimulatoren: All das ist kein Zukunftsszenario, das wissen wir alle, sondern bereits Bestandteil der aktuellen Entwürfe zur Änderung dieser Fahrschülerausbildungsverordnung. Wir sehen zudem die Überlegung eines Förderkredites. Auch den Punkt sollten wir nicht gänzlich verwerfen, sondern der Prüfung weiterhin unterziehen, ob beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau auch diese Möglichkeiten eingeräumt werden können. Ein solcher Kredit könnte jungen Menschen helfen, die finanziellen Hürden in diesem Bereich zu überwinden. Deshalb ist es wichtig, das einmal durchzuprüfen. Klar ist aber auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die daraus resultierenden Kosten für den Bundeshaushalt lassen sich derzeit noch nicht entsprechend verlässlich beziffern. Hier braucht es noch eine seriöse Prüfung auf Bundesebene, und da sind die Kollegen schon dran. Wer über Reform spricht, muss auch den Blick auf die Prüfkapazitäten richten. Das gehört, glaube ich, zu einer ehrlichen und diskreten Debatte dazu, denn ohne ausreichend Prüfpersonal kann man diese Ausbildungsreform nicht ernsthaft weiterverfolgen. Deshalb ist dieser Baustein auch ein ganz wichtiger. Der Senat unterstützt deshalb ausdrücklich einen erleichterten Zugang zum Beruf der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer. Hier liegen bereits mit den Ländern abgestimmte Vorschläge vor, die genau das ermöglichen sollen und die wir ausdrücklich auch aus Bremen heraus begrüßen. Nun zu den konkreten Punkten, die will ich gerne einmal kurz beleuchten, die aus fachlicher Sicht leider nicht mitgetragen werden können, damit Sie auch unsere Argumentation an der Stelle kennen: Private Übungsfahrten mögen gut gemeint sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sie sind jedoch aus unserer Sicht nicht verantwortbar. Es geht hier nämlich um die Sicherheit im Straßenverkehr und den Schutz aller Verkehrsteilnehmenden. Das kann und darf aus unserer Sicht nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Auch eine Reduzierung des Fragenkatalogs in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung halten wir nicht für zielführend, haben wir nicht für zielführend bewertet. Die Prüfung muss aus unserer Sicht nicht nur praxistauglich und realitätsnah sein, sie sollte nicht zwangsläufig einfacher gesetzt werden, aber sie sollte verständlich sein. Der bestehende Fragenkatalog wird ohnehin regelmäßig überarbeitet und angepasst. Überflüssige Fragen werden gestrichen, neue Inhalte integriert, und zwar im Dialog mit den Fachstellen der Länder, den technischen Prüfstellen und dem Bundesministerium. So muss es sein: Hand in Hand. Was die Umsatzsteuer betrifft, auch das ist ja Bestandteil der Anträge, so sind wir an geltendes Recht gebunden, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Fahrschulen gelten nicht als allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen im steuerrechtlichen Sinne – eine steuerliche Begünstigung ist daher schlichtweg nicht zulässig. Auch weitere Anbieter für die Abnahme der theoretischen Prüfung können rechtlich nicht zugelassen werden. Das sogenannte Kraftfahrsachverständigengesetz regelt klar: Pro Region darf es nur eine technische Prüfstelle geben. Diese Frage wird allerdings, das möchte ich betonen, in den aktuellen Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur Zukunft dieser Fahrerlaubnisprüfung grundsätzlich mit beraten. Sie fließt in die Debatte mit ein, und das ist auch gut so. Schließlich, ein neues System zur Buchung von Prüfungsterminen halten wir für Bremen nicht wirklich kompatibel und damit aktuell nicht für erforderlich. Wir haben derzeit keine überlangen Wartezeiten. Die Fahrschulen erhalten frühzeitig ein ausreichendes Kontingent an Prüfungsterminen, das heißt, bis zu drei Monate im Voraus, und das erscheint auch sinnvoll. Eine Initiative zur Mobilitätserziehung begrüßen wir grundsätzlich, aber sie wäre mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden und ist auch in der aktuellen Lage leider aus unserer Sicht derzeit nicht so umsetzbar, wie wir uns das vielleicht gemeinsam vorstellen. Ich würde auf einen letzten Punkt eingehen wollen, der gerade im kurzfristig eingereichten Änderungsantrag noch einmal aufgegriffen wurde. Ich kann kurz kommentieren, dass die Punkte 1, 7, 15 und 17 bereits im Rahmen der Novelle aufgegriffen sind und in der Ausbildungsverordnung behandelt werden. Das ist vielleicht wichtig, an dieser Stelle abschließend noch zu erwähnen. Der letzte Punkt ist der Beschlusspunkt 12 in dem Antrag der CDU. Auch da will ich einmal kurz ausführen, (Glocke) dass die Prüfer – ich komme sofort zum Schluss – der Bundeswehr aus dienstrechtlichen Gründen nicht für Prüfungen im privaten Bereich eingesetzt und eingestuft werden können. – So weit meine Ausführungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD)
