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Anja Schiemann

SPD 10.09.2025 Sitzungen 21/25

geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie auch mir einen kurzen nostalgischen Rückblick: Ich habe auch mit 18 Jahren meinen Führerschein gemacht; das ist genau 41 Jahre her. Seitdem arbeite auch ich, Herr Schäck, ich bin auch berufstätig. (Beifall SPD) Und ja, das war damals noch eine andere Zeit. Ich habe genau drei Monate für meinen Führerschein gebraucht, und er hat mich damals auch nur 1 500 DM gekostet. Und ja, ich erinnere mich auch genau an das Gefühl der Freiheit in diesem Moment, denn fortan galt es auch für mich und meinem gebrauchten VW Käfer: Kein Halten mehr und bisher unerreichbare Ziele – und die gab es damals –, Städte und Länder wollten und sollten entdeckt werden. Zur damaligen Zeit gab es leider auch kaum bezahlbare Mobilitätsalternativen. Der FlixBus war noch nicht erfunden und Bahnfahrkarten in entferntere Regionen oft unerschwinglich teuer. Aber auch heute und trotz unserem sehr viel besser ausgebautem, vielfältigerem und erschwinglicherem Nah- und Fernverkehr mit Bus und Bahn ist verständlich, dass viele und vor allem junge Menschen den Erwerb eines Kfz-Führerscheins anstreben, auch, um beispielsweise beruflich noch flexibler zu sein. Und ja, der Führerscheinerwerb ist heute im Vergleich zu dem Führerscheinerwerb vor mehr als 40 Jahren sehr, sehr viel teurer geworden. Laut Angaben des ADAC belaufen sich die Kosten für die Fahrschulausbildung bundesweit aktuell zwischen 2 500 und 4 500 Euro. Der ADAC sieht diese gestiegenen Führerscheinkosten vor allem in den gestiegenen Sprit-, Fahrzeug- und Personalkosten begründet. Und ja, zum 1. Januar 2025 wurden beispielsweise auch die CO -Preise von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht, was zu einem Anstieg der Kraftstoffpreise und auch einem Anstieg der Fahrstundenkosten geführt hat. Grundsätzlich gilt: Jede Fahrschule in Deutschland kann die Preise für Theorie- und Fahrstundenprüfungen und Wiederholungen selbst bestimmen, muss aber für Preisklarheit sorgen. Für jede angebotene Leistung ist eine Fahrschule also verpflichtet, einen von ihr festgelegten Preis öffentlich sichtbar anzugeben und diesen auch einzuhalten. So können angehende Autofahrer:innen schon vor der ersten Anmeldung und der Fahrstunde Preise vergleichen und sich über Angebote informieren. Trotzdem bleibt der Führerscheinerwerb teuer und vor allem für viele junge Menschen ohne einen kräftigen Zuschuss von Eltern beziehungsweise Familie nahezu unerschwinglich. Dieser Lebensrealität hat sich die derzeitige Koalition im Bund, aber auch bereits in dem zwischen CDU, CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, gestellt und beschlossen, unter Wahrung der hohen Verkehrssicherheitsstandards die Fahrausbildung zu reformieren und den Führerscheinerwerb wieder bezahlbar zu machen. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Auch auf der Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg im April dieses Jahres wurde dieses Vorhaben noch einmal unterstützt, indem das Bundesministerium für Verkehr von der Verkehrsministerkonferenz per Beschluss gebeten wurde, neben der vorrangigen Optimierung der Verkehrssicherheit auch den Aspekt der Kosteneindämmung im Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung noch intensiver zu berücksichtigen und hierzu nochmals sämtliche Entwürfe für das anstehende Rechtsetzungsverfahren einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Das Land Bremen ist in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Fahrschülerausbildung vertreten und arbeitet an der Novelle mit. Sehr geehrte Kollegen der FDP, viele der hier im Antrag vorliegenden Forderungen von Ihnen, nämlich beispielsweise der digitale Theorieunterricht, der Einsatz von Simulatoren in der Fahrschulausbildung, die Reduzierung der Fragen für theoretische Prüfungen, weitere Anbieter für die Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen zuzulassen und die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für die Fahrerlaubnisprüfer sind bereits Bestandteil der genannten Reform der Fahrschülerausbildung, an deren Novelle Bremen in der genannten Bund-Länder-Arbeitsgruppe mitwirkt und deshalb ist eine Beschlussfassung heute hier obsolet und verzichtbar. (Beifall SPD) Das Gleiche gilt übrigens ebenfalls auch für den kurzfristig von der CDU eingebrachten Änderungsantrag, den wir ebenfalls ablehnen. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Wissen Sie gar nicht, was Sie da im Bund machen, CDU?) Weitere Forderungen in Ihrem Antrag wie beispielsweise das Zulassen privater Übungsfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Bestandteil der geplanten Reform und deshalb auch nicht zu unterstützen. Zusammenfassend ist deshalb sowohl der Antrag der FDP als auch der Änderungsantrag der CDU heute hier abzulehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD)

Alle Reden von Anja Schiemann Protokoll (PDF) ↗