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Britta Müller

20.11.2025 Sitzungen 8/22

Zu Frage eins noch einmal – das hatte ich bereits im Ausschuss sehr ausführlich dargestellt –: Es handelt sich um eine Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner, also die Ärzte haben hier mitentschieden. Da verweise ich noch einmal auf den Absatz: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbaren gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V im Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).“ Also, die von Ihnen angesprochenen Akteure haben selbst darüber beschlossen. Insofern: Das jetzt infrage zu stellen, worüber Selbstverwaltungspartner sich geeinigt haben, obliegt nicht meiner hoheitlichen Aufgabenpflicht, zumal wenn zwei Partner das so wollen. Der EBM – ich kann das hier auch noch einmal ausführen – ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Wir wissen auch, dass die Impfquote nur ein Punkt war. Es gibt ja mehrere Punkte in dieser Vereinbarung: Die Grundsystematik der jetzigen Vorhaltepauschale, die seit 2013 als Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gezahlt wird, bleibt bestehen. Verändert hat sich die Bewertung der Vorhaltepauschale ab 2027: Sie wird von 138 auf 128 Punkte abgesenkt. Um eine Steigerung der Anzahl dieser Punkte zu erreichen, müssen zukünftig bestimmte Kriterien November 2025 37 erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise Haus- und Pflegeheimbesuche, Impfungen, Ultraschalluntersuchungen und hausärztliche Basisdiagnostik sowie Langzeit- und Belastungs-EKG. Wenn die Hausarztpraxis mindestens zwei bis sieben von den zehn Kriterien erfüllt, dann gibt es einen Zuschlag von zehn Punkten zur Vorhaltepauschale. Damit erreicht die Praxis wieder die bisherige Bewertung, also 128 Punkte plus zehn. Erfüllt eine Praxis acht oder mehr Kriterien, bekommt sie sogar einen höheren Zuschlag als 10 Punkte usw. All das können Sie auch dem Ausschussprotokoll entnehmen. Das habe ich schon einmal vorgetragen. Insofern wiederholen sich Ihre Fragen hier heute leider. Die Antworten hatte ich gegeben. Alle drei Fragen sind genau damit zu beantworten, dass die Selbstverwaltungspartner sich diese Vereinbarung gegeben haben. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Nicht beantwortet!)

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