Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, wir haben uns schon in der letzten Sitzung des AGS ausführlich mit dieser Frage, also den Auswirkungen des Beschlusses auf Brandenburg, beschäftigt. Dort haben Sie ja intensiv nachgefragt und auch schon sehr ausführlich Antwort bekommen. Ihre Frage, was die Landesregierung hier tun kann, geht jetzt noch weiter. Vielleicht noch einmal vorweg: Die Mindestimpfquote für Hausärzte ist eine Neuregelung, die über die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes von der Bundesebene verbindlich vorgegeben wurde. Das Land kann hierauf keinen Einfluss nehmen. Inwiefern die Praxen im Land Brandenburg in der Lage sind, sich an die Vorgaben anzupassen, wird sich mit dem Vorliegen der Daten der ersten Abrechnungsquartale zeigen. Auf Basis der Daten vergangener Quartale geht die KVBB davon aus, dass die Nichterfüllung der Mindestimpfquote weniger als 2 % der Hausarztpraxen in Brandenburg betreffen wird. Wir lassen uns nach dem Vorliegen der Daten der neuen Abrechnungsquartale über die Entwicklung berichten.
