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Falk Peschel

BSW 20.11.2025 Sitzungen 8/22

Wurde denn, neben dem grundhaften Ausbau des besagten Straßenabschnittes, durch die Straßenbauverwaltung auch geprüft, ob man analog zu anderen Straßenabschnitten auch ein Abfräsen des Kopfsteinpflasters vornehmen könnte? Dr. Ina Bartmann (Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung): Da sprechen Sie etwas ganz Wichtiges an. In Eichwalde beispielsweise, wo man auch Kopfsteinpflaster hat, wurden in Teilbereichen Fräsarbeiten durchgeführt. Ich habe mir auch diesen Bereich angeschaut. Hier müssen wir aber einen klassischen, grundhaften Ausbau tätigen. Das liegt daran, dass der Straßenbelag, im Gegensatz zu anderen Kommunen, in einigen Bereichen, wo das Kopfsteinpflaster liegt, nicht mehr eben, sondern zum Teil in einem solchen Zustand ist, dass man einfach sagen muss: Die Verkehrssicherheit ist gegeben, aber man müsste mehr machen, um das bautechnisch wirklich solide zu tätigen. Deshalb: Wir stufen gerne ab – MIL/LS. Man sollte das – das ist unser Wunsch – umstellen lassen, und dann wird entweder vonseiten des Landesbetriebes oder vonseiten der Kommune bzw. Gemeinde ausgebaut. Dann nimmt man die entsprechenden finanziellen Mittel auf, damit das relativ zügig umgesetzt werden kann. Der Landesbetrieb und wir, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sind sehr interessiert. – Vielen Dank.

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