landtag.brandenburg.de ↗

Daniel Münschke

AfD 20.11.2025 Sitzungen 8/22

Frau Präsidentin, deshalb habe ich den Knopf gedrückt. Ich kann ja bis zu zwei Nachfragen stellen. – Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Antwort. Ich gebe Ihnen recht: Hauptverwaltungsbeamte sind hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Aber Sie haben es richtig aufgelöst: Es geht hierbei um einen Wahlbeamten, und der Wahlbeamte unterliegt auch dem Brandenburger Beamtengesetz. Das besagt letztlich die Titulierung. Das war der Kern meiner Frage: Sie haben darauf abgestellt, dass Ihnen dieser Fall nicht bekannt ist. Er ist Ihnen aber bekannt gemacht geworden, indem die Legislative, ein Abgeordneter des Landtages Brandenburg, Sie in Form einer mündlichen Anfrage in Kenntnis gesetzt hat, und das bereits vor einer Woche, und gefragt hat, ob – so bewerte ich es jetzt – eine Aufsichtspflicht gegeben ist und Ihr Haus – nicht Sie persönlich – dieser Beschwerde, diesem Vorwurf nachgegangen ist und Sie eine Bewertung vorgenommen haben. Da Sie gesagt haben, dass sich die kommunalen Verwaltungsbeamten an Recht und Gesetz halten, hätte ich in diesem Zusammenhang gern von Ihnen gewusst, wie Sie das Thema Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes bewerten.

Alle Reden von Daniel Münschke Protokoll ↗