landtag.brandenburg.de ↗

Daniel Münschke

AfD 20.11.2025 Sitzungen 8/22

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie insinuierten gerade, dass Sie als Minister und obere Aufsichtsbehörde gegenüber der kommunalen Familie sozusagen keinen Einfluss auf das Verhalten von Ersten Beigeordneten hätten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Erste Beigeordnete ein Hauptverwaltungsbeamter ist, demzufolge dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg unterliegt und eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung bei öffentlichen Äußerungen bzw. der Wahrnehmung offizieller Funktionen hat. Wenn Sie, wie Sie es gerade getan haben, diesen Vorfall, der tung abtun, dann möchte ich Sie ganz konkret fragen: Wie haben Sie Ihre Dienstaufsicht wahrgenommen, indem Sie über diesen Fall Kenntnis erlangt haben? Ich erinnere an das Beamtenrecht und an Ihre Zuständigkeit bzw. die Zuständigkeit Ihres Ministeriums. Das Innenministerium hat hier direkten Einfluss auf die kommunalen Strukturen. Es hat Dienstrechtsverletzungen aufzunehmen und zu bewerten.

Alle Reden von Daniel Münschke Protokoll ↗