Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag zunächst erst einmal als das genommen, was Herr Zillich eingangs gesagt hat, nämlich als einen pragmatischen Lösungsvorschlag, über den wir hier gemeinsam diskutieren können, weil wir eigentlich alle eine ähnliche Problemanalyse haben und einen ähnlichen Blick auf das Problem. Das will ich mal so sagen, um die kleinen Spitzen rauszunehmen, die hier zwischendurch zu hören gewesen sind. Ich glaube tatsächlich, das Ziel ist ein gemeinsames. Ich fand den Antrag auf den ersten Blick erst mal überzeugend, habe inzwischen allerdings noch Fragen, weil wir hier in einem Umfeld verschiedener Bundesgesetze sind, in dem wir dann auch die richtigen Schritte machen müssen, denn nach dem Grundsteuergesetz ist grundsätzlich erst mal ein Grundstück, ein Wohngrundstück oder auch ein anderes, so zu bewerten, als wäre es unbebaut, und zur Bewertung unbebauter Grundstücke finden wir wiederum im Bewertungsgesetz einige Vorschriften. [Steffen Zillich (LINKE): Hmh!] Da steht unter anderem, dass für unbebaute Grundstücke der Bodenrichtwert heranzuziehen ist. Das heißt, wir sind hier erst mal sehr stark auf der Schiene der Bodenrichtwerte, und das ist das, was wir mit der Berliner Umsetzung der Grundsteuer gemacht haben. [Steffen Zillich (LINKE): Richtig!] Nun stellen wir trotzdem gemeinsam fest, dass wir hier besondere Einzelfälle haben, in denen unzumutbare Härten entstanden sind, und dass wir dafür, vor allen Dingen für Liegenschaften mit kultureller und sportlicher Nutzung in den Innenstadtlagen, Lösungen brauchen. Nun müssen wir, das ist hier die erste Lesung, zu dem, was ich eben über die Zusammenhänge mit den bundesrechtlichen Regelungen gesagt habe, bestimmt noch eine Meinung der Finanzverwaltung einholen und hören, und das sollten wir in den Ausschussberatungen tun. Es ist aber auch noch etwas anderes zu berücksichtigen, damit die Sache am Ende funktioniert. Wir sind immer noch im ersten Jahr der Grundsteuerreform, und wir haben noch keine aussagekräftigen Daten, um zu sagen, das ersetzt die Evaluierung, und wir ändern wieder das Gesetz. Wir haben trotzdem das Problem, das wir gemeinsam festgestellt haben. Kurzfristig gibt es deswegen immer noch die Möglichkeit, dass wir bei Einzelfällen mit Förderungen arbeiten, die die Härten insoweit ein bisschen abmildern, und auch mit Regelungen, wie landeseigene Behörden mit den von ihnen zur Miete oder Pacht überlassenen Grundstücken umgehen können. Wir haben weiterhin das Problem, dass wir bei der Grundsteuer eine durch den Bodenrichtwert in erster Linie ausgelöste Schieflage haben, über die ich beim letzten Mal hier im Zusammenhang mit der Bodenspekulation gesprochen habe. Wenn wir ein unbebautes Grundstück haben, das nur als solches gesehen wird und nur für 20 Euro pro Quadratmeter bewertet ist, und ein anderes, das zusammen mit anderen Grundstücken in eine gemeinsame Richtwertzone eingepasst worden ist und der angebliche oder tatsächliche Wert ist 850 Euro, dann haben wir hier natürlich eine Schieflage. Wir haben aber gleichermaßen das Ziel, Bodenspekulation zu bestrafen, entweder durch die Einführung der Grundsteuer C, die aber grundsätzlich wieder auf denselben Grundlagen beruhen müsste, oder auf eine andere Art und Weise, nach der wir gerade suchen oder die wir gerade diskutieren. Deshalb sieht man an der Stelle und an anderen Stellen, dass der Zuschnitt der Richtwertzonen, das hat der Finanzsenator im Hauptausschuss schon als Aufgabe angegeben, der man sich gemeinsam widmen muss, plötzlich eine ganz andere Bedeutung als früher hat, als er nur so ein bisschen ein Anhaltspunkt dafür war, wie wertvoll ein Grundstück eigentlich ist. Jetzt lastet eine konkrete Besteuerung darauf, und die ist in einigen Fällen nicht zutreffend. Da haben wir nun wieder eine andere bundesrechtliche Grundlage, nämlich den § 196 des Baugesetzbuches, der sagt: „Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.“ Wie das tatsächlich bei uns in Berlin umgesetzt wird, wie wir damit umgehen, wenn der Gutachterausschuss stattdessen ganz unterschiedliche Nutzungen von Grundstücken in eine Richtwertzone einpasst, das ist die eigentliche Aufgabe, und der Ansatz, den Sie gewählt haben, ist interessant, ist aber im Grunde genommen nicht das Ausgangsproblem, das Ausgangsproblem sind die Richtwertzonen, sondern es ist der Versuch, das dann zu umgehen. Ob wir diese Umgehung gehen müssen oder ob wir nicht doch einen Weg finden, wie wir die Richtwertzonen zutreffender gestalten können, das ist die eigentliche Frage, der wir uns in den nächsten Wochen widmen müssen. Insoweit freue ich mich trotzdem über diesen Antrag, dass wir damit eine weitere Grundlage für die Diskussion haben, und in den nächsten Wochen, das ist tatsächlich richtig, müssen wir dafür sorgen, dass dieses Problem gelöst werden kann. Darauf warten viele in der Stadt, die jetzt mit einer sehr hohen, teilweise zu hohen Grundsteuerbelastung auf ihren Grundstücken sitzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Häntsch (CDU) und Burkard Dregger (CDU)]
