Steffen Zillich
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion und die Grünenfraktion legen Ihnen heute hier einen Vorschlag vor, um ein Problem zu lösen, das sich mit der Grundsteuerreform herauskristallisiert hat. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass wir die Grundsteuerreform insgesamt für schlecht angelegt halten. Es ist allerdings auch nicht das einzige Problem, dass es in diesem Zusammenhang gibt, aber es ist aus unserer Sicht das Drängendste, weil es hier um wirtschaftliche Existenzen geht, wie auch um das Gesicht der Stadt. Worum geht es genau? – Kultureinrichtungen, Strandbäder, Clubs, Biergärten, Gewerbebetriebe – vor allem in der Innenstadt, aber nicht nur – werden mit Grundsteuerforderungen und Umlageforderungen konfrontiert, die einen Grundsteuerwert unterstellen, der mit der Nutzung, die darauf stattfindet, nicht darstellbar ist. So soll ein Strandbad die Grundsteuer für ein mehrstöckiges Mietshaus zahlen, das da nicht steht, aber angeblich stehen könnte, der Club die Steuerbelastung für die hochwertige Büronutzung, die da sein könnte, aber nicht ist, und gleichermaßen Gewerbehöfe und Biergärten für das Hotel, das da angeblich sein könnte, aber nicht ist, das Wochenendgrundstück die Grundsteuer für die Villa, die darauf stehen könnte, aber nicht steht. Da sieht sich die Schlosserei einer tausendprozentigen Erhöhung der Grundsteuer gegenüber, gleichermaßen der Club, das YAAM zum Beispiel, über 1 000 Prozent Erhöhung, der Wagenplatz über 2 000 Prozent Erhöhung, das Strandbad Weißensee über 3 000 Prozent Steigerung. Das kann nicht funktionieren. Entweder wir finden eine Lösung, oder diese Nutzungen müssen weichen, und das ist inakzeptabel. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Denn das würde das Gesicht unserer Stadt verändern, der Charme unserer Stadt, ihre Lebensqualität, ihr kreatives, ihr schöpferisches Potenzial hängt auch daran, dass wir hier Nischen haben, dass wir Inseln haben, dass es eine Mischung gibt und dass wir zum Glück nicht überall eine Monokultur der Glaspaläste und auch nicht überall Schlafstädte haben. Wir haben immer noch Orte, wo aus unterschiedlichen Gründen der spekulativ getriebene Verwertungsdruck nicht die Nutzung bestimmt. Da wäre es doch aberwitzig, wenn wir durch eine Steuer die Verdrängung auch noch ankurbeln, aber genau das findet derzeit statt, wenn wir hier nicht eingreifen. Es findet eine Verdrängung durch eine falsche Steuerregel statt, die die Mischung und die kreativen Orte dieser Stadt bedroht. Wir schlagen Ihnen hier eine gesetzliche Lösung für das Problem vor. Die sieht so aus: Wir schlagen vor, dass für die Fälle, wo die im Bodenwert unterstellte Verwertungsmöglichkeit, also zum Beispiel das mehrstöckige Wohnhaus, extrem von der tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel dem Strandbad, abweicht, eine Ausnahmeregelung als Billigkeitslösung für die Berechnung im Gesetz geschaffen wird. Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuerwert, der mit der Messzahl und dem Hebesatz multipliziert wird. Der Grundsteuerwert wiederum besteht aus dem Bodenwert und dem Gebäudewert. Da beim Bodenwert der Hase im Pfeffer liegt, setzen wir hier an und schlagen vor, dass in Ausnahmefällen der Bodenwert durch den Ertragswert der tatsächlichen Nutzung ersetzt wird, also zum Beispiel der Bodenwert für die nicht vorhandene mehrstöckige Wohnbebauung durch den Ertragswert der tatsächlich stattfindenden Strandbadnutzung ersetzt wird. Das soll auf Antrag geschehen und jedenfalls in den Fällen, in denen der Bodenwert den Ertragswert um mindestens 100 Prozent übersteigt. Dieser Ertragswert kann anhand von Pachtverträgen, Jahresabschlüssen oder Vergleichswerten nachgewiesen werden. Wir wählen damit einen Weg, der sich am Algorithmus der Grundsteuerberechnung orientiert und daher verhältnismäßig einfach umsetzbar ist. Das geht! Berlin hat die Gesetzgebungskompetenz. Eine solche Regelung wäre auch diskriminierungsfrei darstellbar, da ja an objektive Umstände angeknüpft wird. Also handeln wir! Noch einmal ganz ernsthaft: Uns geht es nicht darum, recht zu haben. Wir wollen eine Lösung erreichen, weil die dringend nötig ist. Wenn jemand eine bessere Idee hat, dann her damit. Wir ziehen unseren Antrag sofort zurück, wenn es eine bessere gemeinsame Lösung gibt. Wenn Sie einen Vorschlag haben, prüfen wir ihn zusammen, und wir sollten uns auch im Hauptausschuss dazu Beratungszeit nehmen. Wir müssen aber jetzt in die Beratung einsteigen. Das muss nicht vor Weihnachten ein Ergebnis zeitigen, aber vor März schon, denn die Forderungen laufen auf, und dann droht die Vollstreckung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Wie ich höre, gibt es in der Koalition ein Problembewusstsein. Das ist gut. Wie ich auch höre, wird der Vorschlag eines Hilfefonds für die Grundsteuer diskutiert. Ich will das nicht gering schätzen, aber schon anmerken, dass eine solche Lösung allein nicht ausreicht, weil sie nicht alle Problemfälle erreichen kann und es auf Dauer auch schon fragwürdig ist, Zuwendungen auszureichen, um damit inadäquate Steuern bezahlen zu können. Insofern sollten wir an einer gesetzlichen Lösung arbeiten. Unser Vorschlag liegt vor. Ich hoffe, wir kommen zu einer guten Lösung. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
