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Dr. Bahar Haghanipour

04.12.2025 Sitzungen 19/76

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Entschließungsantrag ist eine sofortige Abstimmung vorgesehen. Wer den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2618-1 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage, ob es noch Enthaltungen gibt. – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann darf ich abschließend festhalten, dass das in der Verfassung von Berlin und im Abstimmungsgesetz vorgesehene Verfahren zur Behandlung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin werbefrei“ ordnungsgemäß durchgeführt wurde und fristgerecht zum Abschluss gekommen ist. Wir kommen zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 18 A Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 27. November 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 3. Dezember 2025 Drucksache 19/2796 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2657 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 7 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt damit die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Simon, Sie haben das Wort!

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