Dr. Bahar Haghanipour
Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bin mir sicher, dass wir uns viele Fragen der Fairness im Umgang mit dieser Rechtsprechung zu stellen haben. Ich bin mir sehr sicher, dass es einmal mehr zu sehr grundsätzlichen Debatten über den Umgang mit zwei Statusgruppen im öffentlichen Dienst führen wird. Wie fair insbesondere Tarifbeschäftige manches, was jetzt seitens des Bundesverfassungsgerichts im Bereich der Beamtenbesoldung wieder neu ausgestaltet, neu ausgerichtet wurde, empfinden, wird eine erste große Fragestellung sein. Ich bin mir sicher, dass auch die Ausgestaltung der Verbeamtungspraxis zwischen den Ländern sehr intensiv diskutiert wird, mit Blick darauf, dass dieses Urteil bereits heute einen sehr viel umfangreicheren Kreis betrifft als es im Rückblick zu früheren Zeiten noch der Fall gewesen wäre. Ja, es betrifft auch die Frage, wie wir dann mit dem Umstand umgehen, dass nicht nur zwischen zwei Statusgruppen sehr unterschiedliche Maßstäbe aus unterschiedlichen Gründen angelegt werden, sondern dass auch innerhalb einer Statusgruppe die einen Widerspruch geführt haben und andere nicht. All diese Fragen werden in einem Gesetzgebungsverfahren sicherlich eine Rolle spielen, und natürlich wird auch in der öffentlichen Debatte die Fairness ganz genau beobachtet, mit der der Haushaltsgesetzgeber am Ende darüber befindet, ob er die einzige haushaltspolitische Priorität im Bereich der Beamtenbesoldung setzt – wir sprechen mutmaßlich von einer Belastung von mehreren Milliarden Euro. Angesichts dessen, was hier im Haus gerade an Belastungen diskutiert wird, die bereits mit dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs verfolgt werden, dessen Ver-x-fachung eine umfassende Nachzahlung, wie Sie Ihnen offenbar vorschwebt, bedeuten würde, wird auch hier eine Fairness- und Prioritätendebatte stattfinden müssen. Es steht mir nicht zu, hier vorzugreifen. Ich kann nur sagen, dass der Handlungsrahmen des Haushalts, wie Sie wissen sollten, eng begrenzt ist.
