Rolf Wiedenhaupt
Danke, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Ja, rechtlich gesehen ist es vielleicht eine freiwillige Nachzahlung an diejenigen, die nicht selbst Einspruch oder Klage erhoben haben. Finden Sie aber nicht auch, dass das eine Frage der Fairness und der Achtung eines jeden einzelnen Beamten im Lande ist, dass er, wenn man festgestellt hat, dass er verfassungswidrig bezahlt worden ist, dann auch die Nachzahlung erhält?
