Christian Hochgrebe
Frau Präsidentin! Ich bin bemüht, das zu beherzigen! – Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter Lux! Ich hatte eingangs ausgeführt, dass nach unserer Rechtsauffassung die Regelungen zu Pyrotechnikverbotsbereichen – jedenfalls großflächiger Natur – bundesgesetzliche Regelungen sind. Wir sind deswegen in intensiven Gesprächen und bemüht, hier Änderungen zu erzielen. Auch das hatte ich ausgeführt. Die gegenwärtige Ausgestaltung im Berliner Polizeirecht erlaubt keine großflächigen, sondern nur punktuelle Einrichtungen von Pyrotechnikverbotsbereichen. Davon machen wir Gebrauch. All das muss im Übrigen auch von den Kräften der Polizei durchgesetzt werden, und insofern gehört das natürlich auch als Teil der Antwort mit dazu. – Vielen Dank!
