Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Förster! Bislang gelten für identische Mehrwegbehälter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Bei der Rückgabe lässt sich oft nicht mehr nachvollziehen, was ursprünglich enthalten war. Beispielsweise gelten 19 Prozent für Kaffee, aber 7 Prozent für Kaffee, der überwiegend einen Milchanteil enthält. Das kann keiner mehr nachvollziehen, warum einmal 19 Prozent und einmal 7 Prozent Mehrwertsteuersatz anfallen. Bei der Rückgabe der Behälter ist eine Differenzierung nach dem ursprünglichen Inhalt nämlich nicht mehr möglich. Diese Uneinheitlichkeit ist ein echtes Hemmnis für die Verbreitung von Mehrweglösungen. Deshalb sind die Umweltminister auch hier dem Berliner Vorschlag gefolgt und sprechen sich klar für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz – unser Vorschlag liegt bei 7 Prozent – auf Mehrwegbehälter aus. Berlin hat damit und mit seinem Vorstoß einen wichtigen Impuls gesetzt, und wir bleiben dran, damit Mehrweg nicht die Ausnahme bleibt, sondern endlich Standard wird.
