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Christian Gaebler

04.12.2025 Sitzungen 19/76

Tut mir leid, nein. Ich glaube, das würde jetzt auch nicht weiterhelfen. [Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Ich möchte nämlich gerne noch ein Thema ansprechen: das Neutralitätsgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert auch das Neutralitätsgesetz. Er passt das Gesetz so an, dass das Verbot zum Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole innerhalb des Dienstes für Lehrkräfte an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen künftig nur noch dann gilt, wenn aufgrund objektiv nachweisbarer und nachvollziehbarer Tatsachen eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates belegbar ist. Das bisherige pauschal geltende Verbot wird somit durch eine bedarfsgerechte und fallbezogene Prüfung ersetzt. Es gilt übrigens ausdrücklich für Lehrkräfte, insofern weiß ich gar nicht, warum hier vorhin in der Rede von Diskriminierung von Mädchen die Rede war, die meines Wissens nicht als Lehrkräfte eingesetzt werden, jedenfalls nicht an Berliner Schulen. [Beifall von Marc Vallendar (AfD)] Über die Erteilung eines entsprechenden Verbots soll die Schulaufsichtsbehörde nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit aufgrund einer Einzelfallprüfung entscheiden. Diese Regelung orientiert sich eng an den Maßgaben der Rechtsprechung und setzt diese in angemessener Weise um. Abschließend möchte ich für den gesamten Senat, aber auch insbesondere im Namen von Frau Senatorin Spranger, Dank aussprechen, zuvorderst natürlich den Koalitionsfraktionen, die hier gemeinsam politische Verantwortung übernommen haben. Das schließt natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen für die aufwendige redaktionelle Begleitung dieses Projekts ein, ebenso wie die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen. Der Dank gilt ferner den Sachverständigen bei der Anhörung im Innenausschuss, die mit ihrer Expertise, ihren Hinweisen, auch ihrer Kritik und ihren Änderungsvorschlägen mitgeholfen haben, diesen Gesetzentwurf zu verbessern, aber er gilt zuletzt auch Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, für die intensive Diskussion in den Ausschüssen und im Plenum, die auch Gelegenheit für weitere Verbesserungen am Gesetzesvorhaben bot. Ich bin mir sicher: Diese Mühe hat sich gelohnt. Berlin wird mit diesem Gesetz sicherer für die Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt, aber auch für unsere Sicherheits- und Ordnungskräfte durch bessere Arbeitsbedingungen, ein größeres Instrumentarium und eine bessere Absicherung für ihre wichtige Arbeit für unser Gemeinwesen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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