Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, heute hier in Vertretung für Frau Senatorin Spranger, die an der Innenministerkonferenz in Bremen teilnimmt, zur zweiten Lesung dieses für Berlin und für die Sicherheit in Berlin sehr bedeutsamen umfangreichen Gesetzentwurfes zu sprechen. [Lachen bei der LINKEN – Vereinzeltes Lachen bei den GRÜNEN] Sicherheit in Berlin ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Lebensbereiche berührt: Sicheres Wohnen, sicherer Arbeitsplatz, soziale Sicherheit, aber auch und gerade die innere Sicherheit sind elementare Bestandteile. Sie können mir glauben, dass mir das ein besonderes Anliegen ist. Es ist vielen vielleicht nicht mehr präsent, aber am 19. Dezember 2016 war ich amtierender Innenstaatssekretär und habe in der Krisenzentrale des Polizeipräsidiums die Maßnahmen zum Weihnachtsmarkt und zum dortigen Anschlag verfolgt. Senator Geisel war vor Ort aktiv. Ich war, wie gesagt, beim Polizeipräsidenten und im Krisenstab unterwegs, und das hat mich schon sehr beeindruckt. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir die Aufarbeitung danach intensiv betrieben haben und dass wir jetzt eben auch Konsequenzen ziehen. Die Konsequenz, haben wir damals sehr schnell gesagt, kann nicht sein, dass wir Weihnachtsmärkte absagen, so wie es ja von einigen hier in diesem Hause auch offensichtlich gefordert wird. Ich will an der Stelle mal darauf hinweisen: Der erste Anschlag auf ein Volksfest in Deutschland war beim Oktoberfest in München von einem rechtsradikalen Täter ohne Migrationshintergrund. [Thorsten Weiß (AfD): Schlimm genug!] Das bitte ich auch mal zu beherzigen und nicht immer auf eine Seite zu schieben, sondern es geht hier tatsächlich darum, ohne Ansehen einzelner Personen Maßnahmen zu treffen, um die Bevölkerung zu schützen. Das macht diese Koalition. Da liefern diese Koalition und dieser Senat, und das liegt Ihnen heute vor. [Beifall bei der SPD und der CDU] Dieses Gesetzgebungsverfahren knüpft an die erste schnelle Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang an, die dieses Haus vor zwei Jahren abschließend beraten hat und die Ende 2023 in Kraft getreten ist. Ich möchte kurz daran erinnern: Der Einsatz von Tasern durch die Polizei wurde klar geregelt, um im Fall von Bedrohungen eine weniger gefährliche Alternative zu Schusswaffen zur Verfügung zu haben. Der Einsatz von Bodycams wurde erweitert, sodass diese nun auch in Wohnungen eingesetzt werden können. Die zulässige Höchstdauer des Unterbindungsgewahrsams wurde auf fünf Tage verlängert, bei drohenden terroristischen Straftaten sogar auf sieben Tage. Wir haben zudem Ausnahmegenehmigungen für Anwohnerparken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Justiz, die im Schichtdienst arbeiten, geschaffen, um ihnen die Arbeit zu erleichtern und vor allen Dingen, damit sie zur Arbeit und dann auch wieder nach Hause kommen. Das ist ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung für all diejenigen, die unter erschwerten Voraussetzungen die Sicherheit in Berlin gewährleisten. Das will auch dieser Gesetzentwurf unterstützen. Wir schulden tatsächlich allen diesen Menschen, die sich täglich für unsere Sicherheit und unsere Stadt einsetzen, einen ganz besonderen Dank. [Beifall bei der SPD und der CDU] Heute werden wir die umfassende Modernisierung, die sich die Koalition im Bereich der Sicherheit unserer Stadt vorgenommen hat, vollenden. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, kurz ASOG, wird 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten grundlegend aktualisiert. Wir heben das Berliner Polizeirecht damit auf die Höhe der Zeit und schaffen die Befugnisse und die Rechtsklarheit, die unsere Sicherheitsbehörden brauchen. Wir schaffen ein modernes Polizeirecht [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] mit Maß und Mitte und mit Augenmaß. Wer einmal über Berlin hinaus blickt und sich die Polizeigesetze der anderen Bundesländer ansieht, erkennt: Viele der Regelungen, die hier getroffen werden, sind in anderen Bundesländern längst Standard, und zwar völlig unabhängig von den jeweils bestehenden Regierungskoalitionen. Das betrifft etwa die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten. Das betrifft auch die Quellen-TKÜ, mit der wir Telefongespräche zur Abwehr von Terroranschlägen und im Bereich der organisierten Kriminalität abhören, bevor diese verschlüsselt werden. Das betrifft auch den finalen Rettungsschuss. Berlin ist das letzte Bundesland, das diesen schärfsten aller denkbaren Grundrechtseingriffe nun gesetzlich regelt und damit endlich Rechtssicherheit auch für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei schafft. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU] In anderen Punkten wird Berlin Vorreiter sein. Als erstes Bundesland verankern wir ein umfassendes Verbot des Racial Profilings ausdrücklich in einem Polizeigesetz. Berlin stärkt zudem nachhaltigen Opferschutz und die Gewaltprävention. Wir hatten gerade den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Die Zahl der registrierten Gewalttaten innerhalb des eigenen Haushaltes ist bundesweit auf einen neuen traurigen Rekord gestiegen, und von den rund 260 000 angezeigten Taten waren in fast 190 000 Fällen Frauen betroffen. Deshalb sind der bessere Schutz und die Prävention ein wichtiges Anliegen von Frau Senatorin Spranger, dem gesamten Senat und dieser Koalition. In Fällen häuslicher Gewalt wird vorgesehen, dass eine Wohnungswegweisung bis auf 28 Tage verlängert werden kann. Kontakt- und Näherungsverbote werden klar geregelt. Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die sogenannte elektronische Fußfessel, wird eingeführt, insbesondere zum Schutz vor partnerschaftlicher und anderen Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu gehört auch die Anlehnung an das sogenannte spanische Modell, also die Ausstattung auch der gefährdeten Personen mit einem Gerät zur Ortsbestimmung, das es ermöglicht, diese Personen im Fall einer Annäherung zu warnen. Auch die Verlängerung der Speicherfristen für Videoaufzeichnung im öffentlichen Personennahverkehr der BVG wird den Opfern von Straftaten und Gewalt zugutekommen. Wir führen außerdem stationäre Notrufsäulen ein als Pilotprojekt im Kurfürstenkiez. Durch Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes darf die BVG Videoaufnahmen künftig drei statt nur zwei Tage speichern. Das gibt den Opfern von Übergriffen etwas länger Zeit, um Anzeige zu erstatten, und der Polizei die Möglichkeit, dann noch auf Videoaufzeichnungen zugreifen zu können. Auch hier bieten wir praktische Hilfe und Maßnahmen statt allgemeiner Rhetorik. Es geht hier eben nicht um einen übergriffigen Staat, sondern es geht um übergriffige Gewalttäter, denen Einhalt geboten werden muss. Das machen wir mit diesem Gesetz. [Beifall bei der SPD und der CDU] Berlin muss sein Polizeirecht auch an die vielen technologischen Entwicklungen anpassen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, um auch hier künftig auf der Höhe der Zeit, auf der Höhe der technologischen Entwicklung zu sein – genau das, was ja an vielen Stellen gefordert wird, nämlich ein handlungsfähiger Staat –, um das eben auch zu gewährleisten. Der Einsatz von Drohnen durch die Polizei wird daher erstmals ausdrücklich geregelt. Sie sollen künftig beispielsweise für Übersichtsaufnahmen an Einsatzorten genutzt werden dürfen. Auch die Erkennung und die Abwehr potenziell gefährlicher Drohnen wird geregelt. In den Bereichen der Telekommunikation, der Telemediennutzung, werden die Bestandsdatenauskunft, die Verkehrsdatenerhebung und die Funkzellenabfragen nun auch zur Gefahrenabwehr ermöglicht. Es wird zudem eine Regelung geschaffen, die das Trainieren und Testen von künstlicher Intelligenz ermöglicht. Zur besseren Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, erhält die Polizei die Möglichkeit, Forderungen anderer, nicht börslicher Vermögenswerte präventiv sicherzustellen. Konkret heißt es, die Polizei kann bald auch Kryptowährungen wie Bitcoin und andere virtuelle Währungen präventiv beschlagnahmen. Zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkräfte ermöglichen wir Blutuntersuchungen von mutmaßlich infizierten Angreifern, damit die Einsatzkräfte entscheiden können, ob medizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Ansteckungsgefahren zu begegnen. Die kriminalitätsbelasteten Orte werden zukünftig durch Rechtsverordnungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport festgelegt, und – vielleicht dazu auch noch einmal – Rechtsverordnungen sind, wie Sie wissen, dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zuzuleiten. So sind auch Transparenz und Kontrolle durch das Parlament in noch stärkerem Maße gewährleistet. Auch an vielen anderen Stellen werden die Informationsrechte des Abgeordneten gestärkt und nicht geschwächt. Ich kann hier nicht auf alle Neuerungen eingehen, die mit der großen Novelle durchgeführt werden. Mit der heutigen zweiten Lesung finden die sehr ausführlichen Beratungen ihren Abschluss, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause mit der ersten Lesung hier im Plenum begonnen haben und an der insgesamt fünf Ausschüsse beteiligt waren. Im federführenden Innenausschuss haben an zwei Sitzungstagen wieder eingehende Anhörungen von Sachverständigen stattgefunden. Es gab dort viel Lob, insbesondere zu den Regelungen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch zur Normierung des finalen Rettungsschusses. Das ist die lange überfällige Rechtssicherheit für unseren Polizeibeamtinnen- und -beamtenschaft. Natürlich gab es auch Kritik. Im Fokus standen dabei insbesondere die Regelungen für den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten, insbesondere der künstlichen Intelligenz. Hier gab es viele Hinweise und Anregungen, die die Koalition in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen hat und die helfen, Berlin sicherer zu machen und dabei zugleich grundrechtschonend vorzugehen. Das Ergebnis liegt Ihnen heute als Beschlussempfehlung des Innenausschusses und des Hauptausschusses vor. Zu den aufgegriffenen Anregungen gehört die Verpflichtung, die Verwendung oder Herausbildung diskriminierender Algorithmen bei der Nutzung künstlicher Intelligenz zu vermeiden, und das Verbot der Wiederherstellung der Ausgangsdaten beim Trainieren und Testen von künstlicher Intelligenz. Die Daten, die beim Trainieren und Testen herangezogen werden, müssen nun spätestens nach zwei Jahren gelöscht werden. Die Koalitionsfraktionen haben zudem bei Verfahren, die auf den Einsatz künstlicher Intelligenz gestützt sind, noch einmal an mehreren Stellen im Gesetz unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Mensch und keinesfalls die Maschine das letzte Wort haben muss. Das betrifft zunächst die Verhaltensmustererkennung bei der Videoüberwachung, die Straftaten, wie etwa Faustschläge, oder Unglücksfälle erkennen soll. Hier ist nun geregelt, dass sich die Polizeidienstkräfte vor weiteren Maßnahmen die Lage erst einmal entweder auf der Videoaufnahme oder vor Ort ansehen sollen. Die künstliche Intelligenz macht die Menschen aufmerksam, aber der Mensch macht sich dann ein eigenes Bild und entscheidet selbst. Das gilt auch für die nachträgliche biometrische Fernidentifizierung mit Bildern aus dem Internet. Senatorin Spranger hat bereits in ihrer Rede zur Einbringung der Novelle auf das Beispiel der mutmaßlichen Terroristin Klette verwiesen, deren Aufenthaltsort durch die Internetbilder eines Vereins ermittelt wurde. Auch hier ist ausdrücklich eine Inaugenscheinnahme der von künstlicher Intelligenz identifizierten Personen durch Menschen erforderlich, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. Auch bei der automatischen Datenanalyse gilt: Die Ergebnisse dieser Datenanalyse müssen aus den Ausgangsdaten nachvollziehbar sein. Klar ist auch: Weitere Maßnahmen dürfen nur auf die Ausgangsdaten selbst gestützt werden, denn KI-Anwendungen und komplexe Algorithmen dienen der Unterstützung menschlicher Entscheidungsfindung. Sie können sie aber nicht ersetzen und dürfen sie auch nicht ersetzen. Insofern gibt es hier, glaube ich, gar keinen großen Dissens, sondern die Frage ist tatsächlich: Was will man konkret an Möglichkeiten nutzen und umsetzen? Ich möchte noch einmal kurz auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingehen, mit dem nun auch künstliche Intelligenz im Sinne von selbstlernenden Systemen bei der automatisierten Datenanalyse eingesetzt werden darf. Das soll unter deutlich strengeren Voraussetzungen erfolgen. Das ist eine Entwicklung, die sich nun auch in Gesetzentwürfen Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs wiederfindet und in dortigen Landtagen beraten wird. Wenn ich mich recht entsinne, sind da auch Parteien in der Regierung, die hier in der Opposition sind. Insofern kann nicht alles von Übel sein, wenn, wie eben dargestellt, klar ist, dass die Ergebnisse der automatisierten Datenanalyse aus den Ausgangsdaten heraus nachvollziehbar sein müssen und Folgemaßnahmen alleine auf die Ausgangsdaten gestützt werden dürfen. Dann kann es keine Rolle spielen, ob das Auffinden dieser Ausgangsdaten und das Erkennen ihrer Bedeutung durch deterministische Software oder selbstlernende KI ermöglicht wurde. Die Öffnung für selbstlernende Systeme kann aber den Weg eröffnen, in absehbarer Zeit neue Anwendungsprogramme einzusetzen, denn für uns gilt der Grundsatz der europäischen digitalen Souveränität. Die Produkte eines amerikanischen Anbieters, die in anderen Bundesländern – übrigens auch in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg – bald zum Einsatz kommen, werden in Berlin nicht eingesetzt. Die Findung einer leistungsfähigen Alternative wird durch die nun gewonnene Flexibilität beim Einsatz von künstlicher Intelligenz leichter werden. [Vasili Franco (GRÜNE): Sie sagen dem Parlament nicht einmal, was Sie wollen! – Katina Schubert (LINKE): Er weiß selbst nicht, was er will!] – Was wir wollen, steht in dem Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt und den Sie jetzt hier entweder beschließen können oder ablehnen können, aber Sie können nicht sagen, es liegt Ihnen nichts vor, sondern wir haben hier konkret – – [Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Dass Sie nach sechs Monaten parlamentarischer Beratung sagen, Sie wissen gar nicht, was der Senat und die Koalitionsfraktionen wollen, kann ich nicht ganz nachvollziehen – insofern, tut mir leid.
