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Martin Matz

SPD 04.12.2025 Sitzungen 19/76

Nein, danke! Ich würde jetzt gern erst einmal den Zusammenhang darstellen; später dann gern. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Die technischen Möglichkeiten stellen uns vor neue Herausforderungen. Sinnvolle Instrumente werden möglich und brauchen eine Rechtsgrundlage, andere Instrumente müssen aktiv ausgeschlossen werden, damit die Freiheit nicht der Überwachung weicht. Gleichzeitig braucht die Polizei zeitgemäße Instrumente, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Das ist ein schwieriger Gesamtzusammenhang, in dem wir arbeiten. Das neue ASOG modernisiert unser Polizeirecht und schafft genau das, nämlich gleichzeitig mehrere Ziele zu erreichen, die manchmal auch im Widerspruch zueinander zu stehen scheinen. Es findet Antworten auf neue Herausforderungen. Manchmal ist es eben richtig, Nein zu sagen, wie bei der biometrischen Identifizierung in Echtzeit. Für anderes brauchen wir eine Rechtsgrundlage, die Maßnahmen zwar möglich macht, aber auch verhältnismäßig bleibt und mit hohen Eingriffsschwellen verbunden ist. So machen wir es zum Beispiel bei der KI-gestützten Bildrecherche durch die Polizei zu Fahndungszwecken. In den vergangenen Tagen ist manchmal behauptet worden, bei der Polizei würde hier in Zukunft massenhaft irgendetwas mit KI im Internet passieren. Das ist zwar in Einzelfällen sinnvoll, so wie es auch Journalistinnen und Journalisten schon tun können und nur die Polizei bisher nicht tun durfte, im Fall der Polizei versehen wir das allerdings mit dem Erfordernis einer richterlichen Anordnung und mit hohen Eingriffsschwellen, sodass es nur im Einzelfall tatsächlich zum Einsatz kommen wird, keinesfalls massenhaft. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass die Vorwürfe gegen unser Gesetz, die wir von den Grünen und den Linken zum Beispiel während der Beratung gehört haben, nicht zutreffend sind. Wir haben uns sehr genau überlegt, wie wir das Verhältnis zwischen dem Einsatz moderner Techniken und der Wahrung von Bürgerrechten bei gleichzeitiger Sicherung der effizienten Polizeiarbeit gestalten. So geben wir der Polizei weitere Instrumente nur zur Verhinderung von Terroranschlägen oder zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität an die Hand. Wir haben auch umfangreiche Anpassungen vorgenommen, um den Anforderungen des Datenschutzes besser gerecht zu werden, insbesondere auch der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Bereich. Einen wirklichen Schritt voran gehen wir auch bei dem Schutz vor häuslicher Gewalt. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir haben vor einigen Tagen aus Anlass des Orange Day viel über die Opfer von Gewalt gegen Frauen gehört. Mit diesem Gesetz schaffen wir zusätzliche Instrumente, um den Gewaltschutz zu verbessern und Taten möglichst zu verhindern. Dazu zählt künftig die elektronische Fußfessel, eine Rechtsgrundlage für Fallkonferenzen, eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Hilfeangebote sowie eine Verlängerung der Wegweisungsmöglichkeit. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)] Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist schwierig genug. Wir werden unserer Verantwortung gerecht, indem wir hier neue gesetzliche Möglichkeiten schaffen. Deswegen will ich einmal feststellen: So viele gesetzliche Änderungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt hat es in Berlin selten, vielleicht noch nie, gegeben. Das ist auch ein Grund dafür, dass wir auf den Entwurf des neuen ASOG, der Neuregelung des Polizeirechts hier bei uns in Berlin, stolz sein können. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)] Ein anderes ernstes Thema ist Racial Profiling. Zwar wissen Polizeivollzugskräfte, dass sie nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild gehen sollen und dürfen. Dennoch kommt überall, wo verdachtsunabhängige Kontrollen zulässig sind, schnell das Gefühl auf, mit Racial Profiling konfrontiert zu sein. [Niklas Schrader (LINKE): Ach, das ist nur ein Gefühl!] Wir erhöhen daher die parlamentarische Mitsprache bei der Einrichtung von kriminalitätsbelasteten Orten und Waffenkontrollzonen durch die Polizei, um diese Orte auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken. [Beifall bei der SPD] Gleichzeitig verbieten wir Racial Profiling unmissverständlich in unserem Gesetz und sorgen dadurch dafür, dass es der Polizei immer präsent ist und dieses Verbot auch in der Ausbildung ausreichend Raum bekommt. Auch das ist nicht zu unterschätzen. Einige Kritik gab es jetzt wegen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Polizeidaten. Hier möchte ich ganz klar sagen: Damit, KI-Einsatz in Gesetzesform zu gießen, hat bisher noch keiner Erfahrungen gemacht, das hat noch niemand gemacht. Wir haben uns da herangewagt, und wir werden genau beobachten müssen, ob unsere gesetzlichen Leitplanken, die wir dafür formulieren, in der Praxis funktionieren oder vielleicht noch einmal angepasst werden müssen. Dann würden wir das auch tun. Schaut man sich die veränderte Sicherheitslage an, dann haben wir aber weniger ein Defizit an Datenerhebung durch die Polizei als vielmehr ein Defizit daran, legal vorhandene gespeicherte Daten rechtzeitig auszuwerten. Der schreckliche Anschlag in Magdeburg vor einem Jahr hätte nicht durch Videoüberwachung verhindert werden können, die gab es nämlich, [Thorsten Weiß (AfD): Aber durch Abschiebung!] sondern durch die rechtzeitige Auswertung vorhandener Daten und Erkenntnisse in mehreren Bundesländern. Die hätte es nämlich gegeben, aber sie wurden nicht ausgewertet. Ich will hier auch einmal sagen: Die Regeln für die Zusammenarbeit mit Softwareanbietern sind in dem Gesetz und in der Begründung so gefasst, dass wir überseeische Unternehmen wie Palantir klar als Partner der Polizei Berlin ausschließen. [Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Ziller (GRÜNE)] Wir wollen keine Zusammenarbeit mit Unternehmen, deren Gründern wir aus guten Gründen nicht trauen. Alles in allem ist das neue ASOG, das neue Berliner Polizeirecht, ein Gesetz, mit dem wir einen zeitgemäßen Umgang mit neuen Instrumenten der Polizeiarbeit ermöglichen. Manchmal, wie gesagt, muss neue Technik auch ausgeschlossen werden, um Unbeteiligte zu schützen. Manches Instrument muss man nutzen, um der Polizei die Instrumente an die Hand zu geben, die sie braucht, aber mit hohen Hürden für einen zielgerichteten Einsatz versehen, und immer muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine zeitgemäß ausgestattete Polizei im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und im Kampf gegen den Terror. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das Wichtigste bleibt dabei der persönliche Kontakt zwischen Bürger und Polizei. Nur müssen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass die Polizei aufgrund der demografischen Situation kaum wachsen dürfte. Sie ist also mehr und mehr auf den Einsatz von Technik angewiesen, um Bürgerinnen und Bürger tatsächlich schützen zu können. Dass wir dabei die Balance wahren und auch auf Nachbesserungswünsche reagiert haben, kann man an den Änderungen sehen, die wir noch vorgenommen haben. Hier ist schon bei der ersten Lesung gesagt worden, dass das 758-Seiten-Dokument dieses neuen ASOG eines der umfangreichsten gesetzlichen Vorhaben ist, die dieses Haus in den letzten Jahren gesehen hat. Heute, am Tag der Beschlussfassung, möchte ich aber ergänzen, dass die Beschlussempfehlung, die wir nach der Anhörung und der Ausschussberatung eingebracht haben, immerhin auch noch einmal ein Dokument mit 21 Seiten ist, denn wir haben uns mit den Ergebnissen der Anhörung intensiv befasst und zahlreiche Regelungen noch einmal neu gestaltet. [Niklas Schrader (LINKE): Na ja!] Wir sind auch auf Punkte eingegangen, die uns zum Beispiel von der Datenschutzbeauftragten und von anderen Experten mit auf den Weg gegeben wurden. Wir haben unser ASOG also weiter verbessert und ausbalanciert.

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