Sandra Khalatbari
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung: Als ehemalige Schulleiterin mit über 20 Jahren Berufserfahrung weiß ich, wie sehr der Erfolg guter Bildungspolitik von der Qualität, Motivation und Ausbildung unserer Lehrkräfte abhängt. Gerade in Berlin erleben wir täglich, wie dringlich strukturelle Verbesserungen in der Lehrerbildung sind und wie sehr unsere Schulen davon profitieren werden. Mit der heutigen Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung auf der Drucksache 19/2517, Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und weiterer Vorschriften, gehen wir einen überfälligen und sehr richtigen Schritt. [Beifall bei der CDU] Wir aktualisieren und modernisieren das Lehrkräftebildungsgesetz inhaltlich, strukturell und in seiner ganzen Ausrichtung. Wir gestalten den Einstieg in den Lehrerberuf praxisnäher, flexibler und attraktiver. Was heißt das konkret für die Lehramtsausbildung, das Lehramtsstudium, die Ausbildungswege, die Besoldung und das Laufbahnrecht? – Erstens: Aktualisierte Inhalte, mehr Medienkompetenz, mehr Praxisnähe. Wir haben es gerade von meinem Kollegen Marcel Hopp der SPD-Fraktion gehört. In § 1 des LBiG und in der entsprechenden Verordnung konkretisieren wir die Anforderungen an Studium und Vorbereitungsdienst. Ein besonderer Fokus liegt dabei eben auf genau dieser Stärkung der digitalen Medienbildung. Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler mit Smartphones groß werden, aber Lehramtsstudierende erst im Referendariat mit digitaler Didaktik in Berührung kommen. Diese Lücke schließen wir nun, und zwar verbindlich. Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern das ist notwendig. Zweitens: Flexibilisierung des Praxissemesters. Künftig kann das Praxissemester über mehrere Semester gestreckt werden. Für viele Studierende, die neben dem Studium arbeiten müssen, ob im Einzelhandel, als Nachhilfekraft oder in sozialen Einrichtungen, ist das ein entscheidender Schritt zu mehr Planbarkeit und individueller Studiengestaltung. [Beifall bei der CDU und der SPD] Ich erinnere mich gut an eine Studierende in Berlin-Mitte, die ihr Studium abbrechen wollte, weil das kompakte Praxissemester mit ihrem Nebenjob kollidierte. Sie hätte heute die Chance, mit diesem neuen Gesetz beides zu verbinden und uns als gute Lehrerin erhalten zu bleiben. Solche Biografien wollen wir ermöglichen und eben nicht verhindern. [Beifall bei der CDU – Beifall von Katrin Seidel (LINKE)] Drittens: Mehr Gestaltungsspielraum in der Grundschullehrerausbildung. Besonders begrüße ich die Möglichkeit, im Grundschulstudium mit dem Fach Musik oder Kunst anstelle eines der Fächer Deutsch oder Mathematik, künftig einen Lernbereich mit reduzierten Leistungspunkten zu wählen und dafür das künstlerische Fach vertieft zu studieren. Lesen, Schreiben, Rechnen bleiben natürlich die Grundpfeiler, aber kreative Fächer wie Musik und Kunst sind gerade in der Grundschule oft der Schlüssel, Kinder emotional zu erreichen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und Lernfreude zu wecken. Wer je erlebt hat, wie ein vermeintlich – in Anführungszeichen – schwieriges Kind durch das gemeinsame Singen plötzlich aufblüht, der weiß, kognitive und kreative Bildung gehören einfach zusammen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Viertens: Erweiterte Ausbildungswege für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Der Lehrkräftemangel ist real und akut. Deshalb verstetigen wir die bisher im Modellversuch angebotenen und erfolgreichen Quereinstiegsmasterstudiengänge mit zwei beziehungsweise drei Fächern. Und wir öffnen zusätzlich einen Weg für den Quereinstieg mit anschließendem Vorbereitungsdienst in nur einem Schulfach. Das ist besonders relevant für integrierte Sekundarschulen, berufliche Schulen und Gymnasien. Gerade in Fächern wie Physik, Informatik, Sonderpädagogik fehlen uns Bewerberinnen und Bewerber. Mit dieser Maßnahme schaffen wir zielgenaue Qualifikationen. Das ist pragmatisch, das ist effektiv und dringend notwendig. Fünftens: Attraktive Laufbahnen, gerechte Bezahlung. Jede Reform in der Ausbildung muss Hand in Hand gehen mit einer angemessenen Würdigung des Berufes, eines wundervollen Berufes. Deshalb enthält dieser Gesetzesentwurf auch wichtige besoldungs- und laufbahnrechtliche Anpassungen, die Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes um Amtsbezeichnung für Funktionsstellen an den SIBUZ, also jenen wichtigen Einrichtungen, die Schulpsychologie und Inklusionspädagogik bündeln, und die Anpassung der Bildungslaufbahnverordnung etwa zur Probezeit oder zu Funktionsstellen an sonderpädagogischen Förderzentren. Wir stärken damit jene, die oft im Verborgenen Großes leisten, und machen diese wichtigen Funktionen sichtbarer und attraktiver. Ich komme zum Schluss: Diese Reform ist kein kleiner Eingriff, sondern ein strategischer Neustart. Wir machen das Lehramt flexibler, moderner, attraktiver für angehende Studierende, für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, für unsere Schulen und letztlich für unsere Kinder. Wenn wir wollen, dass sich weiter mehr junge Menschen für den Lehrerberuf entscheiden, dann müssen wir genau solche Rahmenbedingungen schaffen. Das tun wir genau damit heute und das gemeinsam mit unserer Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. – Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. [Beifall bei der CDU und der SPD]
