parlament-berlin.de ↗

Louis Krüger

GRÜNE 26.06.2025 Sitzungen 19/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Damit ich den Ruf abstreiten kann, hier nur Oppositionsreden zu halten, möchte ich einmal zu Beginn sagen, dass der vorliegende Entwurf zur Reform des Lehrkräftebildungsgesetzes ohne Frage wichtige und richtige Ansätze enthält. Ich begrüße insbesondere die vorgesehene Flexibilisierung des Lehramtsmasters. Schon lange fordern wir, dass vom Senat endlich anerkannt wird, was längst Alltag ist. Viele Lehramtsstudierende stehen bereits während ihres Studiums als Lehrkräfte in den Schulen, oft zur Entlastung der Kollegien. Dabei sind sie kein Nebenschauplatz, sie sind systemrelevante Puffer bei der Absicherung des Unterrichts. Die Möglichkeit, das Praxissemester über das gesamte Masterstudium zu strecken, trägt dieser Realität Rechnung, und das ist gut so, genauso wie die Tatsache, dass das bewährte Betreuungskonzept erhalten bleibt. Es gibt weiterhin eine strukturierte Begleitung der Studierenden im schulischen Alltag. Das ist zentral für die Qualität der Ausbildung, aber, und das sage ich deutlich, Qualität gibt es eben nicht zum Nulltarif. Wenn wir das Praxissemester flexibilisieren, braucht es auch die entsprechenden Ressourcen an den Universitäten. Die Betreuung der Studierenden darf nicht weiter auf dem Rücken der Universitäten und Mentorinnen und Mentoren an den Schulen stattfinden. Ich möchte auch auf § 18 eingehen, die vorgesehene Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und dem BLiQ. Dazu möchte ich auch sagen: Die Stoßrichtung stimmt, eine engere Verzahnung der ersten, zweiten und dritten Phase der Lehrkräftebildung, wie sie auch in der Köller-Kommission angebracht wurde, ist richtig und längst überfällig. Wissenschaftstransfer und gegenseitiger Austausch gehören für mich zu den zentralen Qualitätsmerkmalen der Berliner Lehrkräftebildung. Der Gesetzentwurf enthält hier durchaus richtige Ansätze. So heißt es, dass „Senatsverwaltung, BLiQ und die lehrkräftebildenden Universitäten … in Kooperation berufsbegleitende Weiterbildungsstudien“ organisieren sollen. Auch die Absicht, parallele Maßnahmen zu vermeiden und das Weiterbildungsangebot gemeinsam abzustimmen, ist ausdrücklich zu begrüßen, aber, und das ist der entscheidende Punkt, wie soll dieser Wissenstransfer und die Abstimmung genau erfolgen? Wer verantwortet was? Wer entscheidet über Inhalte, Formate und Zielgruppen? – Auch wenn ich im Gesetz von einer Verständigung zwischen Universitäten und BLiQ lese, bleibt unklar, wie diese Verständigung konkret strukturiert und abgesichert werden soll. Hinzu kommt, dass das BLiQ selbst bislang wenig transparent arbeitet. Darüber wurde ja schon öfter berichtet. Wenn es künftig eine tragende Rolle in der Fort- und Weiterbildung übernehmen und eng mit den Hochschulen kooperieren soll, muss seine Arbeit klar nachvollziehbar, qualitätsgesichert und strukturell eingebettet sein. Auch in § 17, der die Lehrkräftefortbildung betrifft, bleibt vieles unkonkret. Ja, das BLiQ wird genannt, aber welche Aufgaben übernimmt es konkret im Bereich der Fortbildung? Welche Themen werden gesetzt? Wie werden Bedarfe ermittelt? Wie wird Qualität gesichert? – Auch hier fehlen bisher die entscheidenden Antworten. Ja, dieser Gesetzesentwurf geht in die richtige Richtung: mehr Flexibilität, mehr Praxisbezug, stärkere Verzahnung. Das sind notwendige und richtige Reformansätze, aber gute Ideen alleine reichen nicht. Wir brauchen klare Strukturen, ausreichende Ressourcen und eine verbindliche Umsetzung. Ich freue mich auf die Anhörung und Diskussion im Ausschuss nächste Woche. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Alle Reden von Louis Krüger Protokoll ↗