Bettina König
Da die Anzahl und Qualifikation des Personals laut Krankenhausverordnung den Anforderungen der Abteilungen entsprechen muss, sodass der Versorgungsauftrag erfüllt werden kann: Prüft die Krankenhausaufsicht des LAGeSo bei Streiks automatisch, dass es nicht zu einer Patientengefährdung durch fehlendes Personal kommt?
