Iris Spranger
Sehr verehrter Herr Vorsitzender – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Lieber Herr Prof. Bröchler! Ja, der Abschluss der Reform des Landeswahlgesetzes ist für mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein ganz besonderer Tag. Damit schließt sich der Kreis aus über drei Jahren Arbeit. Seit 2021 haben wir gemeinsam vier Wahlen durchgeführt, zuletzt die Bundestagswahl vor circa sechs Wochen. Die beiden Wiederholungswahlen und die Bundestagswahl mussten dabei, und das wissen Sie alle, unter stark verkürzten Vorbereitungsfristen stattfinden. Alle vier Wahlen sind trotz dieser zum Teil sehr herausfordernden Umstände erfolgreich verlaufen. Das können Sie und die Bürgerinnen und Bürger in Berlin selbstverständlich auch so erwarten. Wir haben gezeigt: Nun können sie sich auch wieder darauf verlassen. Von meinem ersten Tag als Innensenatorin an habe ich mich intensiv damit beschäftigt, wie wir die Organisation von Wahlen in Berlin besser und verlässlicher machen können. Wir haben die Ereignisse aufgeklärt und die vom Senat eingesetzte Expertenkommission hat eine Diagnose der Ursachen geliefert. Gleichzeitig habe ich die verwaltungsseitige Organisation der beiden Wiederholungswahlen zur Chefinnensache gemacht, Sie wissen es. Wir konnten gemeinsam mit den verschiedenen eingebundenen Behörden und vor allem mit den Bezirken die Abläufe, Strukturen und Kommunikation auf gänzlich neue Füße stellen. Insbesondere haben wir das neue Landeswahlamt geschaffen und dieses – ebenso wie die bezirklichen Wahlämter – auf eine solide personelle Grundlage gestellt. Gerade die ständigen bezirklichen Wahlämter garantieren einen guten und reibungslosen Wahlablauf vor Ort. Ich bedanke mich sehr herzlich und ausdrücklich bei Herrn Professor Bröchler, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und natürlich bei den Bezirksbürgermeistern und den Bezirken. [Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE), Dr. Kristin Brinker (AfD) und Rolf Wiedenhaupt (AfD)] Zeitweilig habe ich jede Woche mit allen Beteiligten an einem Tisch gesessen. Auch zur vorgezogenen Bundestagswahl gab es selbstverständlich einen regelmäßigen Jour fixe. Dadurch ist auch ein echtes Teamgefühl entstanden. Lassen Sie mich eins auch noch einmal ausdrücklich sagen: Ich bedanke mich auch beim SCC. Es konnte keiner ahnen, dass wir vorgezogene Bundestagswahlen haben würden, und wir haben extra gemeinsam den Marathon verlegt. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE), Werner Graf (GRÜNE) und Dr. Kristin Brinker (AfD)] Deshalb auch mein herzlicher Dank an den SCC! Wahlen sind kein Problem mehr, sondern sie sind ein gemeinsames Projekt. Die heute zur Abstimmung stehende Novelle des Landeswahlgesetzes ist nun quasi der Schlussstein dieser Anstrengungen der letzten dreieinhalb Jahre. Sie fasst die gewonnenen Lehren und Erkenntnisse zusammen und stellt sie für die Zukunft auf eine feste Basis. In den sehr konstruktiven Beratungen im Ältestenrat und im Innenausschuss haben im Grundsatz alle Fraktionen dieses Hauses gemeinsam ein zukunftsweisendes Gesetz erarbeitet, und ich bedanke mich auch hier ausdrücklich bei der Präsidentin und selbstverständlich bei allen Fraktionären, die diese Möglichkeit genutzt haben, gemeinsam etwas Neues zu machen. – Da könnt ihr euch alle ruhig beklatschen, ihr habt alle mitgemacht. [Beifall bei der SPD, der CDU und der AfD – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE) und Werner Graf (GRÜNE)] Ich erinnere mich sehr gerne daran, wie wir im Ältestenrat gesessen haben. Was mich sehr beeindruckt hat – auch das darf ich hier sagen –, ist, dass wirklich jede Fraktion sich auch inhaltlich sehr intensiv damit beschäftigt hat. Das hat mich sehr beeindruckt; dafür meinen Dank. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD) und Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE)] Ich bitte Sie alle, dieses nun in Kraft zu setzen, damit wir die bereits angelaufenen Vorbereitungen – auch das möchte ich hier sagen – für die Berliner Wahlen 2026 auf der neuen, verlässlichen Grundlage durchführen können. Die organisationsrechtlichen Vorschriften des Berliner Landeswahlgesetzes beschreiten größtenteils gesetzgeberisches Neuland. Unser Landeswahlgesetz wird dadurch zum modernsten in der ganzen Bundesrepublik und wird auch für andere Bundesländer beispielhaft wirken. Die Regelungen im Bund und in den anderen Ländern stammen ganz überwiegend – auch das möchte ich hier einmal sagen – noch aus der Nachkriegszeit. Sie regeln insbesondere die verwaltungsseitige Wahlorganisation und ihr Verhältnis zu den unabhängigen Wahlleitungen nur rudimentär und teilweise unklar – so, wie es auch in unserem noch geltenden Gesetz der Fall ist. Die Neuregelung hat angesichts dessen Vorbildcharakter. Sie bringt endlich klare Regeln über die Verantwortlichkeit aller Beteiligten und stellt durch sorgfältig abgestimmte Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse sicher, dass Versäumnisse und Fehler rasch bemerkt und abgestellt werden können. Die grundlegende Neuerung ist, dass die Landeswahlleitung nicht bloß Geschäftsführer des Landeswahlausschusses ohne weitergehende eigene Befugnisse ist. Das fast geflügelte Wort vom König ohne Land, der oben auf der Tribüne sitzt, wird der Vergangenheit angehören: Der Landeswahlleiter kann das Landeswahlamt jetzt durch Weisungen steuern, und mittelbar auch die Bezirkswahlämter. So kann er für einheitliche und klare Verfahrensweisen sorgen. [Beifall bei der SPD, der CDU und der AfD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ergänzt wird dies durch das entsprechende Weisungsrecht der Bezirkswahlleitungen gegenüber den Bezirkswahlämtern. Mit der Weisungsbefugnis gegenüber den staatlichen Wahlbehörden korrespondiert eine Rechtsaufsicht der Innenverwaltung, die indes nur durch Anruf des Verfassungsgerichtshofs durchgesetzt werden kann, wofür ein neuer Rechtsbehelf geschaffen wurde. Umgekehrt kann sich die Landeswahlleitung gegen die Senatsverwaltung durch einen ebenfalls neuen Antrag beim Verfassungsgerichtshof zur Wehr setzen, wenn sie ihre Unabhängigkeit gefährdet sieht. Vervollständigt wird diese gut austarierte Systematik von gegenseitiger Einflussnahme und Kontrolle durch die Klarstellung, dass die Bezirksaufsicht auch in Angelegenheiten der Wahlvorbereitung greift. Das heißt, der Senat kann die Bezirksämter auch anhalten, Mängel abzustellen und insbesondere die Richtlinien und Weisungen der Landeswahlleitung einzuhalten. Abgesehen von diesen grundlegenden Regelungen wird unser Landeswahlgesetz in vielen Details verbessert und Unklarheiten werden beseitigt. Was jetzt noch aussteht, ist die Anpassung der Landeswahlordnung an die neuen gesetzlichen Regelungen auf der Grundlage der neu gefassten Verordnungsermächtigung des Landeswahlgesetzes. Einen Entwurf haben wir in meinem Haus bereits erarbeitet und er wird nach Beteiligung der Bezirke kurzfristig durch den Senat in Kraft gesetzt. Die Anpassungen des Landeswahlgesetzes sind ein ganz wesentlicher Baustein im Prozess der Reform der Berliner Wahlorganisation und nehmen für den Bereich der Wahlen vieles von dem vorweg, was wir im Senat für die gesamte Verwaltung anstreben. Ich danke allen, die sich mit ihrer Expertise intensiv an dem gemeinsamen Prozess beteiligt haben. Nach 2021 haben wir keine andere Chance, als Wahlen wieder erfolgreich durchzuführen. Hier können wir uns gratulieren: Diese Chance haben wir gemeinsam genutzt. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der AfD]
