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Vasili Franco

GRÜNE 10.04.2025 Sitzungen 19/65

Vielen Dank, Herr Kollege Schlüsselburg! Das gibt mir tatsächlich die Zeit, auf den Punkt einzugehen. Die Unabhängigkeit der Wahlorgane zweifelt zumindest unter den Demokratinnen und Demokraten niemand an. Das ist auch explizit im Gesetzentwurf, den wir erarbeitet haben, als Grundvoraussetzung genannt. Die Frage ist aber: Wie stark sind diese Regelungen auch rechtlich abgesichert? Wenn wir genau auf diesen Punkt eingehen, haben wir bereits in diesem Gesetzentwurf ein Schlichtungsverfahren eingebaut beziehungsweise ein Verfahren, das bis vor den Verfassungsgerichtshof führen kann, sollten sich der Landeswahlleiter, die Bezirkswahlleitungen und beispielsweise die Innenverwaltung in einer Sache nicht einig sein. Das ist an der Stelle aus meiner Sicht ausreichend und abschließend geregelt, genauso wie Sie bereits für die reinen Verwaltungstätigkeiten einen Verweis auf § 8 AZG, die bezirkliche Fachaufsicht, mit drin haben. Deshalb braucht es diese angesprochene Regelung mit dem Durchgriffsrecht nach § 13a AZG einfach schlichtweg nicht. Darauf hätte man in diesem Gesetz verzichten können. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, es ist ja gut und richtig, dass die Unabhängigkeit auch verfassungsrechtlich und am Ende verfassungsgerichtlich abgesichert ist. Wir als Gesetzgeber könnten aber auch Gesetze schreiben, aus denen das ganz eindeutig und klar hervorgeht. Ich glaube, es braucht es da nicht, damit wir genau das haben, was Sie gesagt haben, nämlich eine unabhängige, von Bürgerinnen und Bürgern organisierte Wahl, bei der die Exekutive zurücktritt, so auch die Sachverständigen im Innenausschuss. Damit wäre das mit der Rute im Fenster noch mal genauer erklärt für alle, die die tief juristische Diskussion interessiert. Ich glaube, unabhängig davon, dass das jetzt in dem Gesetz stehen wird, sind wir alle da in der Pflicht, dass das Wahlrecht auch im Worst Case funktionieren muss. Ich persönlich hoffe, dass diese Schwachstelle nie ausgenutzt wird. Da sind wir alle in der Pflicht, der Senat, aber dann auch wir als Parlament, welches die Regierung kontrolliert. In diesem Sinne, in diesem Gesetz steht auch viel Gutes. Wir werden uns nur enthalten können, aber wir hoffen, dass das mit den Wahlen dann auch besser klappt. Liebe Frau Spranger! Einen letzten Satz habe ich trotzdem noch: Erinnern Sie sich noch, als Stefan Evers im Jahr 2023 täglich gefragt hat, ist Herr Geisel noch im Amt? – Da hat nämlich die Innenverwaltung gesagt, mit der Wahlorganisation und -durchführung haben wir gar nichts zu tun. Sie sprechen hier gleich. Damit sollte aber auch klar sein, die Innenverwaltung hat die politische Verantwortung für erfolgreiche Wahlen, aber auch dann, wenn sie nicht so erfolgreich verlaufen. In diesem Sinne, ich wünsche es uns allen, viel Glück, Frau Spranger! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE)]

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