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Sebastian Schlüsselburg

SPD 10.04.2025 Sitzungen 19/65

Das ist ja biblisch. Vielen Dank, Herr Kollege Franco, für die Zulassung der Zwischenfrage! Weil Sie gerade den einen Teil des Regelungsgehalts Ihres Änderungsantrags ansprechen und das mit dem Wort der Rute im Fenster illustriert haben, wollte ich Sie fragen: Sind Sie sich bewusst, dass schon alleine aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Unabhängigkeit der Wahlorgane, die eine selbstorganisierte, freie Wahl der Bürgerinnen und Bürger sozusagen organisieren und zu verantworten haben, das von Ihnen angesprochene, im Konfliktfall möglicherweise bestehende Weisungs- und Durchgriffsrecht nur auf den Teil der Bezirksverwaltung verfassungsrechtlich überhaupt beziehen kann, dem eben nicht die Aufgabe der unabhängigen Wahlbehörde in dem Moment innewohnt, sondern das sich auf den bezirksverwaltungsrechtlichen Teil der vielleicht Unterstützungsleistungen bezieht, überhaupt nur beziehen kann?

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