Vasili Franco
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landeswahlleiter Bröchler! Bei der Durchführung der Wahlen 2021 hat sich Berlin wahrlich nicht von seiner besten Seite gezeigt. Falsche Stimmzettel, lange Schlangen vor den Wahllokalen, teilweise bis weit nach 18 Uhr. Allen hier im Haus ist klar, ein solches Wahlchaos darf sich nicht wiederholen. So weit haben Sie sogar recht, Herr Schlüsselburg! Das Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie, doch wenn es in Berlin genügend Prozesse gibt, die nicht funktionieren bei den Wahlen, dann müssen sie funktionieren. Daher war auch die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe eine richtige Weichenstellung. Ich möchte betonen, wir haben zwischen den demokratischen Fraktionen konstruktiv zusammengearbeitet. Dafür gilt mein besonderer Dank an dieser Stelle den Kollegen Dörstelmann, Herrmann, Schlüsselburg und Schrader. Doch leider ist die Koalition kurz vor Ende von einem interfraktionellen Gesetzentwurf abgesprungen und hat die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ganz für sich reklamiert. Ich bedauere das wirklich, denn gerade das Wahlrecht gewinnt seine Legitimation nicht allein durch die regierende Mehrheit, sondern vor allem dann, wenn es von der Breite unseres Parlaments getragen wird. Es ist daher auch schade, dass Sie unter dem Vorwand der Eilbedürftigkeit keine Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung mehr aufgenommen haben. Meine lieben Kollegen der Koalition! Ich bin Ihre Beratungsresistenz ja aus dem Innenausschuss gewohnt, an der Stelle wäre allerdings deutlich mehr drin gewesen. Unsere Zustimmung als Fraktion machen wir daher von unserem eingebrachten Änderungsantrag abhängig. In der Sachverständigenanhörung wurde angeregt, die Landeswahlleitung anstatt vom Senat vom Abgeordnetenhaus wählen zu lassen ebenso wie ein Vortragsrecht gegenüber unserem Haus zu gewähren. Wir greifen sogar die Forderung des Bezirksstadtrats aus Charlottenburg-Wilmersdorf, wohlgemerkt CDU, auf, dass auch die Bezirkswahlleitungen eine angemessene Entschädigung erhalten sollen. Gerade diese essenzielle Aufgabe, die oftmals von den Rechtsamtsleitungen als Zugleichaufgabe wahrgenommen wird, hätte eine zusätzliche Wertschätzung verdient. Wo die Innenverwaltung stur geblieben ist und auch den Koalitionsfraktionen leider keinen Spielraum gelassen hat, das ist das Durchgriffsrecht des Senats auf die Wahlorgane, die sogenannte Rute im Fenster der Innenverwaltung gegenüber dem Landeswahlleiter. Ich muss an der Stelle ehrlich sagen, dieses Verständnis irritiert mich. Gerade die Unabhängigkeit der Wahlorgane ist entscheidend, damit die Integrität der Wahlorganisation und -durchführung gesichert ist. Denn stellen Sie sich vor, bei Frau Spranger habe ich da keine Sorge, was eine Route in der Hand von Autokraten für ein Chaos anrichten könnte!
