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Sebastian Schlüsselburg

SPD 10.04.2025 Sitzungen 19/65

Vielen Dank, Herr Kollege Franco, für die erwartbare Frage! Die Antwort ist wahrscheinlich genauso erwartbar. Über den Regelungsgehalt des einen Änderungsantrags, den die Fraktion Die Linke eingereicht hat, der mir natürlich bekannt ist, muss man natürlich absolut nachdenken, und der ist natürlich grundsätzlich auch rechtlich regelungsfähig. Die Frage, die man aber in der Abwägung berücksichtigen muss – – Das haben wir in der AG Wahlen getan, und das haben wir auch in den nachgelagerten Beratungen, die dann noch mal zwischen der Koalition und den demokratischen Oppositionsfraktionen stattgefunden haben, getan. Da haben wir das noch einmal sehr genau gewürdigt und abgewogen. Wir haben die Situation, dass auf der einen Seite das Vertrauen in das Wahlergebnis und auch in ein knappes Wahlergebnis, im Zweifelsfall sogar ein Wahlergebnis mit einer Stimme Mehrheit, verfassungsrechtlich vorgesehen ist und dass nicht einfach so, ohne dass es tatsächliche Anhaltspunkte für Wahlfehler gibt, automatisch bei einem knappen Ergebnis ein gebundener Anspruch auf eine Kontrollzählung existiert. Ich persönlich neige nach wie vor zu der Auffassung, dass es überlegenswert wäre, mit einer sehr knappen Schwelle – die Linke hat, glaube ich, 1 Prozent vorgeschlagen; ich glaube, man müsste es wahrscheinlich etwas knapper machen – so einen gebundenen Anspruch in ein Gesetz zu schreiben. Die Abwägungen der Koalitionsfraktionen, an denen ich damals noch nicht teilgenommen habe, sind aber in eine andere Richtung gegangen. Die haben im Moment dem Argument Vorzug gegeben zu sagen: Die Nachzählung, die Kontrollzählung sollte nur dann – in Anführungszeichen – angeordnet werden – der neue Landeswahlleiter ist ja kein König ohne Land mehr; er hat jetzt auch Kompetenzen –, wenn es tatsächlich Anhaltspunkte gibt, dass es mandatsrelevante Wahlfehler gegeben hat. Diese Abwägung ist so von den Koalitionsfraktionen getroffen worden. Deswegen ist die Regelung im Gesetzentwurf nicht enthalten. Man kann das so machen. Ich denke, wir sollten uns angucken, wie die Praxis bei den nächsten Wahlen ist, und dann überlegen, ob wir einem solchen Regelungsgehalt möglicherweise noch mal nähertreten. – Ich hoffe, ich habe Ihre Frage einigermaßen beantworten können. [Vasili Franco (GRÜNE): Sehr erleuchtend!] Ich komme dann jetzt zum Schluss. Auch das Kernstück dieser Reform, nämlich der Wechsel zu einem System der organisierten Steuerung mit dauerhaftem Landeswahlamt und einer entscheidungsbefugten Landeswahlleitung ist Konsens und geht auf die Expertenkommission zurück, die im Übrigen auf Initiative der Linken vom R2G-Senat eingerichtet wurde. – Deswegen, liebe Linken und liebe Grünen, bitte ich euch, diesem Gesetz zuzustimmen. Entscheidend ist doch, was in diesem Gesetz steht. Da sehe ich eine gemeinsame Handschrift aller Demokratinnen und Demokraten. Die untergebrachten Big Points der Opposition, die ich da ja auch selber reinverhandelt habe in der damaligen Opposition – – Das ist – mit den Worten Klaus Wowereits – auch gut so. – Vielen Dank! Ich bitte um Zustimmung. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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