parlament-berlin.de ↗

Sebastian Schlüsselburg

SPD 10.04.2025 Sitzungen 19/65

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 26. September 2021 hätte trotz der Coronapandemie mit den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus, zu den BVVs und zum Volksentscheid ein strahlender Tag für die Demokratie sein können, ja, sein müssen. Stattdessen ist er als ein Tag der Wahlfehler und des Versagens von Politik und Verwaltung in die Geschichte Berlins eingegangen. Die freien Wahlen, das Hochamt unserer Demokratie, waren in vielen Stimmbezirken unzureichend vorbereitet, und auch bei der Durchführung gab es zu viele Fehler. Die Folgen waren erheblich. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den BVVs wurden vollständig, die zum Bundestag hingegen teilweise wiederholt. Der Schaden und der Vertrauensverlust in die Verwaltung und die Politik waren da. Seitdem haben der rot-rot-grüne Vorgängersenat und der aktuelle Senat, die Expertenkommission, der neue Landeswahlleiter, die bezirklichen Wahlorgane und dieses Abgeordnetenhaus schon viel getan, um diesen Schaden zu reparieren und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen wir die rechtliche Aufarbeitung dieses schwarzen Tages ab. Und weil das so ist, möchte ich eines deutlich und unmissverständlich voranstellen: So etwas darf und wird sich hoffentlich nie wiederholen. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Dafür treffen wir hier und heute die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Wahlrecht ist sekundäres Verfassungsrecht, weil es die Spielregeln definiert, nach denen das Parlament als einziges unmittelbar legitimiertes Staatsorgan zustande kommt. Deswegen muss jeder Gesetzgeber, der hier etwas ändert, sehr gründlich, sorgfältig und transparent vorgehen. Und er sollte die Opposition einbinden, damit nicht einmal der Anschein entsteht, dass eine Regierungsmehrheit versucht, das Wahlrecht zu ihren Gunsten zu ändern. Genau das ist passiert. Der Ältestenrat hat die AG Wahlen unter Leitung der Präsidentin eingesetzt, in der alle Fraktionen mitgearbeitet haben, ich selbst damals noch für die oppositionelle Linke. Es blieb nicht nur bei der Mitarbeit. Wesentliche Änderungsvorschläge der Opposition finden sich in diesem Gesetzentwurf wieder. Der für mich wichtigste Punkt ist die Übernahme der Leitsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Teilwiederholung der Bundestagswahl, das bekanntlich erst nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs erging. Denn seitdem wissen wir, dass 1,4 Millionen Wählerstimmen, davon alle fehlerfreien Briefwahlstimmen, materiellrechtlich zu Unrecht annulliert wurden und damit auch die korrekt gewählten Abgeordneten. Denn die Wahlfehler waren nur in 455 von 2 256 Wahllokalen überhaupt mandatsrelevant.

Alle Reden von Sebastian Schlüsselburg Protokoll ↗