Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Ich habe beschrieben, welche Maßnahmen die Bezirke an der Stelle angehen, die dafür zuständig sind. Wir haben hier ja gerade lange über Verwaltungsreform und Zuständigkeiten gesprochen. Wir sind tatsächlich auch im Gespräch mit den Bezirken – [Steffen Zillich (LINKE): Fachaufsicht und so! Was ist mit Steuerung?] – Ja, die wollen Sie an anderer Stelle immer nicht so gerne. [Steffen Zillich (LINKE): Doch, Steuerung schon! Nur nicht an sich ziehen!] Eine Steuerung ohne Durchgriffsmöglichkeit ist aber auch ein stumpfes Schwert, und deshalb müssen Sie sich dann mal entscheiden, wenn Sie eine gesamtstädtische Steuerung wollen, dann muss es auch entsprechende Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten und Weisungsmöglichkeiten geben, denn sonst funktioniert eine gesamtstädtische Steuerung nicht. Das wissen übrigens diejenigen, die von Ihnen schon mal im Senat waren, auch. Kommen wir zurück zum Thema: Die Bezirke müssen an dieser Stelle ordnungsrechtlich vorgehen. Sie sind die Ordnungsbehörde, wenn es nach § 5 geht. Nach § 6 ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Der Senat hat an dieser Stelle nur eine beratende und unterstützende Funktion, die er wahrnimmt. Ihre Summen, die Sie hier nennen, sind an der Stelle nicht nachprüfbar und auch nicht nachvollziehbar. Ich nehme die jetzt mal so hin, habe aber gesagt: Jeder Vorfall in diese Richtung, wo überhöhte Mieten genommen werden, ist einer zu viel, und dem muss auch nachgegangen werden. Die Bezirke können Ordnungsverfahren aber erst einleiten, wenn ihnen auch die entsprechenden Unterlagen und Anhaltspunkte vorliegen. Dazu gehört unter anderem der von mir schon intensiv genannte Nachweis des Ausnutzens einer Notlage. Da reicht nicht allein irgendeine App oder irgendein Rechner, in den man ein paar Zahlen eingetragen hat, und genau dieses ist die Herausforderung für die Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Bezirke, das entsprechend nachzuweisen. Wenn es eine Wuchermiete ist, müsste die Staatsanwaltschaft einschreiten. Auch die hat dann aber den Bedarf nach den entsprechenden Informationen. Insofern ist ein einfacher Rechner, in den Leute etwas eintragen und etwas ausrechnen lassen, an der Stelle nicht ausreichend, um tatsächlich effizient und effektiv dagegen vorzugehen. Diese effizienten und effektiven Lösungen erarbeiten wir gerade mit den Bezirken. Aber noch mal: Die Bezirke sind nach der Verfassung und der rechtlichen Zuweisung dafür zuständig, das umzusetzen, und solange das so ist, müssen sie am Ende das Ganze dann auch umsetzen und untersetzen, und wir als Senat unterstützen sie dabei. Es hat insbesondere in Friedrichhain-Kreuzberg erste Ansätze dazu gegeben, die das auch auf eine effizientere und strukturierte Basis stellen wollen. Genau das sind wir dabei, mit den anderen Bezirken auch durchzugehen, dass sie sich daran ein Beispiel nehmen, dass dann landesweit einheitlich vorgegangen wird. Das ist unser Ansatz an der Stelle. Das ist etwas, wo man einen längeren Atem haben muss als für eine App oder ein Onlinetool, aber das ist das, was am Ende auch zum Erfolg führt.
