Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Wir haben das ja hier schon mehrfach erörtert. Ich wiederhole es aber gern noch einmal: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat gemeinsam mit den Bezirken eine Arbeitsgruppe gebildet, die genau den Austausch darüber führt, wie man effizient gegen Mietwucher vorgehen kann und wie man den doch sehr steinigen Weg zu tatsächlich konkreten Anzeigen und Ähnlichem dann auch gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern gehen kann. Zuständig sind an dieser Stelle tatsächlich die Bezirke. Der Senat unterstützt die Bezirke aber dabei, hier zu Lösungen zu kommen, auch zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, da nicht jeder Bezirk das noch einmal neu erfinden muss. Wir haben hier erst einmal zu entscheiden, was Mietwucher ist, ob § 5 oder § 6 Wirtschaftsstrafgesetzbuch gilt. Für das eine ist tatsächlich eine ordnungsrechtliche Verfolgung erforderlich, für das andere sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen möglich. Dafür müssen aber die entsprechenden Indizien aufgezeigt werden und die Anhaltspunkte vorliegen. Diese zu ermitteln ist häufig nicht so einfach, wie es für eine App oder einen Internetrechner erscheint, denn für viele Mieterinnen und Mieter ist es dann doch erst einmal eine Hürde, wenn man ihnen sagt: Schön, dass in dem Rechner jetzt etwas rot aufgeblinkt hat, aber jetzt musst du zum einen nachweisen, dass eine Notlage ausgenutzt worden ist und zum anderen musst du deine persönlichen Verhältnisse insgesamt offen legen. Du musst persönlich vorstellig werden und dem Amt dann auch entsprechend die Unterlagen zur Verfügung stellen. – Da nimmt die Neigung, das in Anspruch zu nehmen, leider schon ab. Insofern ist es hier wichtig – und da sind wir auch im Gespräch mit den Berliner Mietervereinen –, Mieterinnen und Mieter zu finden, die auch tatsächlich bereit sind, diesen langen Weg mitzugehen, auf dem wir sie mit den Bezirken nach besten Kräften unterstützen. Wie viele Fälle echten Mietwuchers es gibt oder nicht, wird sich dann herausstellen. Allein die Nutzung einer App ist noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich Mietwucher vorliegt. Trotzdem ist jeder Fall von Mietwucher und Ausnutzung von Notlagen von Mieterinnen und Mietern und auch der angespannten Situation am Wohnungsmarkt einer zu viel und muss verfolgt werden. Dafür sind wir mit den Bezirken in enger Abstimmung und hoffen da jetzt auch auf zügige Ergebnisse, auch in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten.
