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Dr. Bahar Haghanipour

10.04.2025 Sitzungen 19/65

Bitte schön, Herr Senator! Sie dürfen sich eine der zwei Fragen aussuchen. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich hatte ja eben bereits darauf hingewiesen: Es gibt durchaus Sachverhalte, die mir schlicht nicht bekannt sind. Dazu zählt die Frage, inwieweit in der Vergangenheit planerische Festsetzungen entsprechender Nutzungen erfolgt sind oder inwieweit es sich um Nutzungen von Grundstücken handelt, die unterhalb des planerisch Zulässigen liegen. Das Steuerrecht ist zunächst einmal blind für die Art der tatsächlichen Nutzung; [Katalin Gennburg (LINKE): Das ist das Problem!] es richtet sich danach, was der Gutachterausschuss in Anbetracht des planerisch Möglichen und in Anbetracht der Wertentwicklung innerhalb einer Region festsetzt. Der Gutachterausschuss hat seine Kriterien. Das Finanzamt, das Steuerrecht hat seine Kriterien. Für uns ist am Ende die Frage, wer ein Grundstück tatsächlich wie nutzt – schon angesichts des Umstands, dass wir ja gar nicht zu beurteilen haben, ob und warum oder warum nicht ein Bezirk, ein gewerblicher Vermieter diese steuerliche Belastung weitergibt oder nicht – noch kein entscheidungserheblicher Sachverhalt. Das wäre entsprechend politisch mit dem Bezirk zu erörtern oder gegebenenfalls mit den für Clubförderung zuständigen Fachverwaltungen.

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