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Elif Eralp

LINKE 27.02.2025 Sitzungen 19/62

Sehr geehrte Präsidentin! Geehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Berliner und Berlinerinnen! Es ist nun anderthalb Jahre her, dass wir unser Gesetz zur Änderung des Neutralitätsgesetzes und Abschaffung des Kopftuchverbots bei Lehrkräften in das Abgeordnetenhaus eingebracht und hier debattiert haben. [Heiko Melzer (CDU): Und mehrfach vertagt haben!] In der Debatte hatte damals die SPD, namentlich Kollege Schneider, zugesichert, dass der schwarz-rote Senat entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Gesetzesnovelle vorlegen wird, die das sogenannte Neutralitätsgesetz im Licht der Rechtsprechung ändert. Diese Rechtsprechung selbst liegt nun schon zwei Jahre zurück. Auf Klage der damals noch SPD-geführten Bildungsverwaltung hat zunächst das Bundesarbeitsgericht die Verfassungswidrigkeit des Bekleidungsverbots festgestellt, und anschließend hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Bildungsverwaltung ohne Begründung abgewiesen, offensichtlich weil es dazu schon etliche Verfassungsgerichtsentscheidungen gab und es unverständlich bleibt, dass die unbelehrbare Bildungsverwaltung dennoch vor Gericht zog. Ich habe seitdem etliche Schriftliche Anfragen gestellt, aber der Senat weigert sich, einen Zeitplan vorzulegen, und spricht nur lapidar davon, dass in dieser Legislatur noch etwas kommen soll. Auch auf meine Nachfrage in der letzten Ausschusssitzung kam nur die Information von SenASGIVA, dass es wohl keinen neuen Stand aus der Arbeitsgruppe dazu gäbe, aber man ja bei der federführenden Innensenatorin noch mal nachfragen könne. Das klingt nun gar nicht danach, als hätte dieses Thema im Senat auch nur irgendeine Priorität. Das wird dem wichtigen Thema und den vielen ausgezeichneten kopftuchtragenden Lehrkräften nicht gerecht. Ich fordere Sie auf, diese gesetzliche Diskriminierung und den Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und ihre Religionsfreiheit endlich abzustellen. Herr Stettner hat hier in der Aktuellen Stunde gesagt, er wolle nicht, dass Frauen, nur weil sie ein Kopftuch tragen, diskriminiert werden. Dann können Sie ja hier liefern, statt einfach nur zu labern. Raed Saleh und auch die Sozialsenatorin haben immer wieder betont, dass ihnen die Teilhabe von Musliminnen wichtig ist und sie auch eine Ansprechperson für antimuslimischen Rassismus in Berlin einsetzen wollen. Auch hierzu liegt bisher nichts vor. Übrigens ist Die Linke auf Bundesebene die einzige Partei, die eine Ansprechperson für antimuslimischen Rassismus im Bundestagswahlprogramm fordert und sich explizit gegen jegliche Kopftuchverbote stellt. Vielleicht auch deswegen wurden wir diesmal nicht nur in Berlin, sondern auch unter Musliminnen bundesweit stärkste Kraft. Jedenfalls, wenn Ihnen das Thema wichtig ist, sprechen Sie doch mit Ihrer SPD-Innensenatorin, dass sie zumindest mal einen Referentenentwurf vorlegt. Wenn ich mir allerdings die Rede der CDU in der ersten Lesung zu unserem Antrag und auch dem der Grünen anschaue, bekomme ich Sorge, dass anders als versprochen gar nichts mehr kommt. Herr Rissmann äußerte hier im Hinblick auf die Anträge von uns und den Grünen ernsthaft, dass, ich zitiere, hier ein Ziel verfolgt wird, das „die Errungenschaften der Aufklärung infrage stellt“, und dass es verfassungsfeindlich sei, wenn wir uns für einen Staat einsetzen, „der seinen Bürgern … nicht neutral gegenübertritt und den … Eindruck hinterlässt, dass er in einer Konfrontationssituation einem Konformitätsdruck ausgesetzt … wird.“ Dabei sind nicht wir, die fordern, dass ein verfassungswidriges Verbot abgeschafft wird, verfassungsfeindlich, sondern Sie halten hier eine verfassungswidrige Gesetzeslage weiter aufrecht. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE)] Diese Aussage zeugt auch von massiven Vorurteilen, denn nur weil eine Frau ein Kopftuch trägt, kann ihr keine religiöse Indoktrination vorgeworfen werden. Auch haben Sie von der CDU die vielen verfassungsgerichtlichen Urteile offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden. Dort steht, dass, ich zitiere, Einzelne kein Recht darauf haben, „von der Konfrontation mit … religiösen Symbolen verschont zu bleiben“ und damit keine Identifikation des Staates mit einer Religion verbunden ist, sondern es offensichtlich um individuelle Grundrechtsausübung geht. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nur die Vielfalt, auch im öffentlichen Dienst, kann überhaupt eine staatliche Neutralität sicherstellen. Hören Sie von der CDU also endlich auf, Musliminnen unter Generalverdacht zu stellen! Und liebe SPD: Wirkt auf eure Innensenatorin ein, dass sie uns hier endlich einen Gesetzesvorschlag vorlegt! Gegen etwaige CDU-Blockaden im Senat kämpfen wir dann gerne gemeinsam, an der Seite der betroffenen Frauen und der Antidiskriminierungsverbände Berlins, die zu Recht eine Änderung erwarten. Das wäre gerade in diesen Zeiten ein sehr wichtiges Zeichen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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