Lars Bocian
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist so in sich widersprechend, dass ich wirklich Schwierigkeiten hatte, das vernünftig aufzudröseln. Ich habe versucht, mal neue Ideen zu erkennen. Das Thema Inklusion ist ein wichtiges Thema, gerade deshalb, weil es unter den jetzigen Voraussetzungen schwierig wird, den Gedanken Inklusion auch in der Realität richtig umzusetzen. Wer Inklusion leben möchte, muss das Personal und die Voraussetzungen dafür auch schaffen. Aber hier setzen Sie ja gar nicht an! Sie wollen Änderungen in Paragrafen schreiben, die in anderen Paragrafen schon vorhanden und gültig sind. Einige Änderungen widersprechen gültigen Gesetzen. Diese müssten Sie dann auch ändern. Ihr Antrag hat es gar nicht erwähnt – ich will hier nicht mit Paragrafenreiterei anfangen und Sie alle langweilen –, aber die im Antrag benannte Änderung des Paragrafen 4 Absatz 2 Schulgesetz steht bereits im Paragraf 37 Absatz 4, und die Änderung der in Paragraf 36 Absatz 1 formulierten Garantie ist schon in Paragraf 36 Absatz 2 vorhanden, und zwar für alle Schüler. Ihre Änderungen sind nicht vereinbar mit dem in Paragraf 2 Absatz 2 Schulgesetz verankerten Recht, das – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Jeder junge Mensch hat entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen … ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen.“ Das müssten Sie dann konsequenterweise auch ändern wollen, genauso wie die SopädVO und die UN-Behindertenrechtskonvention. Nun steht auf meinem Arbeitsblatt zum Antrag die Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie auch andere Ausschüsse. Wir können gerne noch mal inhaltlich diskutieren, aber ich würde mir wünschen, dass wir das Problem in der Umsetzung und nicht im Gesetzestext anpacken, denn hier gibt es noch wirklich viel zu tun. [Beifall bei der CDU]
