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Dennis Buchner

27.02.2025 Sitzungen 19/62

Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Krüger! Diese Frage haben Sie im Bildungsausschuss ebenfalls gestellt. Ich habe Ihnen damals § 7 Landeshaushaltsordnung zitiert, nach dem jede Verwaltung an zwei Prinzipien gebunden ist: das Prinzip der Sparsamkeit und das Prinzip der Wirksamkeit, wenn es darum geht, Entscheidungen über Zuwendungen zu treffen. Ich habe Ihnen auch ganz transparent gemacht, dass wir alle Zuwendungsempfänger unter genau diesen zwei Maßgaben überprüft und dann die Entscheidungen getroffen haben. Was de facto eine Falschaussage ist, ist, dass wir jetzt unterjährig noch einen Zuwendungsempfänger aufgenommen haben. Das stimmt nicht, sondern wir haben ganz klar, wie es der Einzelplan und der Parlamentsbeschluss zum Doppelhaushalt 2024/25 vorsehen, Zuwendungsempfänger im System gehabt, und unter all diesen sind auch Entscheidungen getroffen worden. Wir haben übrigens auch sehr wohl Anlage 9 des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes berücksichtigt, das von Ihnen im Parlament hier im Dezember verabschiedet worden ist, welche Träger und damit auch Zuwendungen geschützt sind. Bei diesen sind selbstverständlich keine Kürzungen vorgenommen worden. – Vielen Dank!

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