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Dennis Buchner

27.02.2025 Sitzungen 19/62

Das beantwortet offenbar die Bildungssenatorin. – Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Helm! Sie haben ja gerade selber aufgezählt, welche Bereiche und Projekte alle von BIG finanziert werden. Die Senatsverwaltung für Bildung ist für die Präventionsprojekte im schulischen Kontext zuständig. Wir haben gerade von der Sozialsenatorin gehört, dass es weitere Projektförderung für denselben Träger über die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gibt. Das sind natürlich die Mittel, die dann auch für die Frauenschutzprojekte zur Verfügung stehen, für Frauenschutzplätze, die ich als genauso wichtig erachte, die überhaupt nicht in meine Fachzuständigkeit, mein Fachressort fallen, sodass ich auch ganz klar sagen kann – und hier gehe ich auch gern noch mal auf Ihre erste Frage ein –: Selbstverständlich haben wir weiterhin Gewaltpräventionsprojekte an unseren Schulen. Dafür war weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft ausschließlich ein Träger verantwortlich, sodass ich Ihnen zusichern kann – und das hat ja auch Senatorin Kiziltepe gerade gesagt –, dass auch meine Verwaltung die Verantwortung für die Erfüllung der Istanbul-Konvention vollständig tragen wird. Die Entscheidung der Kürzung in diesem speziellen Kontext, die Sie ansprechen, ist natürlich auch dementsprechend verantwortungsvoll getroffen worden, aber für die Bereitstellung von Frauenschutzplätzen sind nicht die Mittel aus der Senatsverwaltung für Bildung zuständig.

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