Dr. Matthias Kollatz
Besser nicht, weil Sie hier ja schon so Lichter für die letzten 60 Sekunden angeknipst haben. [Carsten Schatz (LINKE): Dann gibt es ja noch mal zwei Minuten drauf! ] Der Bundesrat hat schon vor einiger Zeit einen Antrag beschlossen, dem auch das Land Berlin beigetreten ist, und hat darauf aufmerksam gemacht, dass es tatsächlich eine schwierige Rechtssituation ist. Der Bundesrat hat damals mit Mehrheit beschlossen, dass er der Auffassung ist, dass das nach dem Gesetz im Prinzip ‒ so lautet der Text; das ist so ein bisschen juristisch, ich zitiere ‒ „nach der Begründung final, als dolus directus ersten Grades, auszulegen“ ist. Dann hat der Bundesrat damals gesagt: „Eine derartige Absicht dürfte in der Praxis kaum jemals nachweisbar sein.“ Deswegen hat er gefordert, dass das Wirtschaftsstrafrecht von 1954 geändert und im Prinzip, das sagen Juristen dann wohl so, in eine Schutzbestimmung umgewandelt werden muss, weil dann die Beweislast eine andere wäre. Insofern ist es so: Ich denke, der Senat kann den Bezirk sehr wohl rechtlich unterstützen, aber das ist es dann auch. Das ist die Zuständigkeit des Bezirks. Im Übrigen sollten wir uns gemeinsam darum bemühen, dass auf Bundesebene das Wirtschaftsstrafrecht geändert und von einer in der Praxis kaum jemals nachweisbaren Bestimmung in eine Lösung überführt wird, die eher die Schutzrechte der Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt stellt. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU]
