Sebastian Schlüsselburg
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Mithörerinnen und Mithörer! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Es liegen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. [Zuruf von der AfD] Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage gestellt wird. [Zuruf von der AfD] Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen.“ Es „liegt eine große Anzahl von gegen Migranten gerichteten Äußerungen vor, mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird. Daneben bestehen hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. [Karsten Woldeit (AfD): Zur Sache!] In der AfD werden in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet, zum Teil in Verbindung mit konkreten gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen gerichteten Forderungen.“ Es liegen „bei der AfD darüber hinaus Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, …“ [Ronald Gläser (AfD): Alles Fake News!] Die Erlaubnis der Präsidentin voraussetzend habe ich hier aus der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung von AfD und Junger Alternative als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zitiert.
