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Martin Trefzer

AfD 23.05.2024 Sitzungen 19/48

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute nach der Aktuellen Stunde ein zweites Mal die Gelegenheit haben, über das Grundgesetzjubiläum miteinander zu diskutieren. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken haben es nicht für nötig befunden – Herr Melzer –, anlässlich dieses wichtigen Jahrestages einen Entschließungsantrag vorzulegen. Das hat meine Fraktion sehr gerne gemacht, und ich glaube, dass der vorliegende Entschließungsantrag eine gute Grundlage für alle Freunde des Grundgesetzes darstellt und diesem Hause die Möglichkeit bietet, die Bedeutung des Grundgesetzes angemessen zu würdigen. [Beifall bei der AfD] Lassen Sie mich zunächst einen kurzen Rückblick in die Entstehungs- und Anfangszeit des Grundgesetzes werfen, denn der Erfolg war dem Grundgesetz keineswegs in die Wiege gelegt. Anders als die Währungsreform im Vorjahr hatte die Verabschiedung des Grundgesetzes damals nur wenig Aufmerksamkeit erregt. Viele Experten prophezeiten gar eine nur kurze Lebensdauer. Hinzu kommt, was man gerne vergisst: Die Zeit Anfang der Fünfzigerjahre war in der Bundesrepublik noch keineswegs von Optimismus und Aufbruchstimmung geprägt, wie dann wenige Jahre später. Noch dominierten tiefsitzende Ängste und Verunsicherung. Das Wirtschaftswunder war für die meisten noch außerhalb ihrer Vorstellungskraft, und der Kommunismus erschien als akute Bedrohung. So hielt laut einer repräsentativen Umfrage die Mehrheit der Bürger Anfang der Fünfzigerjahre einen Dritten Weltkrieg innerhalb von zehn Jahren für wahrscheinlich, und zwei Drittel glaubten gar, es sei zu unsicher, Lebenspläne auf lange Zeit zu machen. Vor diesem Hintergrund ist die damals beginnende Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes umso bemerkenswerter. Das Geheimnis dieses Erfolgs ist zweifelsohne der freiheitliche Kern des Grundgesetzes, denn die kommunistische Bedrohung stand damals allen Beteiligten lebhaft vor Augen – Stichwort Berlin-Blockade –, sodass das Grundgesetz von seinen Vätern und Müttern als Schutzwall gegen die Unfreiheit konzipiert worden war. Und es war dieses Freiheitsversprechen, das dazu geführt hat, dass das Grundgesetz letztlich zu einem Stabilitätsanker werden konnte. Heute ist das Grundgesetz der unumstrittene Rahmen für unsere politische Ordnung, aber nichtsdestotrotz war es und ist es in zunehmendem Maße auch Belastungen ausgesetzt, die seine Akzeptanz gefährden. [Andreas Otto (GRÜNE): Durch Sie!] So hat die steigende Quantität der Verfassungsbestimmungen, die dazu geführt hat, dass der Textkorpus sich seit 1949 ungefähr verdoppelt hat, nicht unbedingt mit einer steigenden Qualität des Verfassungstextes korrespondiert. Die Einsicht, dass das Grundgesetz nicht beliebig transformiert und weiterentwickelt werden kann, ohne es immer auch ein Stück weit zu schwächen, war gerade in Zeiten großer Koalitionen rar gesät. Der Anspruch, dass jedes moralisch gut gemeinte Anliegen sich im Grundgesetz abbilden muss, schadet aber dem Kernbestand des Grundgesetzes. [Beifall bei der AfD] Als Beispiel sei die Forderung der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes genannt, weitere Diskriminierungstatbestände in das Grundgesetz aufzunehmen: Alte und Queere müssten im Grundgesetz explizit geschützt werden, fordert Frau Ataman. Aber gut gemeint heißt eben nicht automatisch politisch klug und nachhaltig gedacht. Mit ihrer Forderung stiftet Frau Ataman mehr Verunsicherung, als das ihrem Anliegen nutzt. Und mit ihrer Aussage, das Grundgesetz sei „so löchrig wie ein Schweizer Käse“, erweist sie dem Grundrechtsschutz in Wahrheit einen Bärendienst. [Beifall bei der AfD] Weitere Gefahren für das Grundgesetz und unsere Demokratie sind im Antragstext genannt. Zu nennen sind die Tendenz zu mehr Zentralismus und weniger Föderalismus und vor allem die ausufernde Übertragung von Souveränitätsrechten an supranationale Organisationen. Diese Selbstverzwergung des Grundgesetzes kann so nicht auf Dauer weitergehen, ohne das Grundgesetz nachhaltig infrage zu stellen. Ein weiterer zentraler Punkt: Der Meinungsstreit muss offen bleiben; eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der politische Diskurs darf nicht immer weiter durch die Kooperation von Exekutive und sogenannten zivilgesellschaftlichen Organisationen eingeschränkt werden. Die Gewaltenteilung darf nicht zur Chimäre werden. Die Rechte der Opposition sind zu wahren. Das gehört eben auch zur freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes. Und letztlich lebt das Grundgesetz von der Akzeptanz und Wertschätzung der Bürger dieses Landes, genauso wie der freiheitliche Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebt, die er eben nicht selbst schaffen kann; das ist das bekannte Böckenförde-Diktum. Zu diesen Voraussetzungen gehören nicht zuletzt eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Sprache und das Bewusstsein einer gemeinsamen Geschichte und eines gemeinsamen Schicksals. [Beifall bei der AfD] Das ist es, was in der Präambel des Grundgesetzes mitschwingt, wenn von der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ und vom „Deutschen Volk“ die Rede ist. Es ist unsere Aufgabe, diese Voraussetzungen zu bewahren, um so unserer freiheitlichen Ordnung eine gesicherte Zukunft zu geben, damit auch zukünftige Generationen in einem demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat leben können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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