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Elif Eralp

LINKE 23.05.2024 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Heute feiern wir zu Recht den 75. Geburtstag des Grundgesetzes. Es besagt in seinem Artikel 3 Absatz 1, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Und in Absatz 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das steht da als Lehre aus der Nazi-Zeit. Es ist eine Schande, dass die AfD ausgerechnet heute die Abschaffung des Landesantidiskriminierungsgesetzes beantragt, das dieses grundgesetzliche Diskriminierungsverbot umsetzt. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)] Und es ist eine Schande, dass eine verfassungsfeindliche, faschistoide Partei, die die Demokratie abschaffen will, die als historische Lehre mit einer Ewigkeitsgarantie vom Grundgesetz geschützt wird, heute, 75 Jahre nach dessen Inkrafttreten, hier im Parlament sitzt. [Zuruf von der AfD: Was ist denn mit Ihnen? – Thorsten Weiß (AfD): Wir können doch nichts dafür, dass Sie hier sitzen!] Mehr möchte ich zur AfD nicht sagen. [Zurufe von der AfD: Danke!] Bedauerlich ist aber ebenso, dass auch die CDU und der jetzige Bürgermeister noch im letzten Wahlkampf die Abschaffung des LADG bei Eintritt in die Regierung verkündet haben. Ihr Plan, Herr Wegner – Sie sind leider nicht da –, [Heiko Melzer (CDU): Ist entschuldigt!] ging zum Glück nicht auf. Allerdings hat das leider nichts mit Einsicht zu tun, sondern vor allem mit Opportunismus und Machtstreben. Ich frage Sie, was es denn eigentlich damit auf sich hat, dass die Ombudsstelle, die den gesetzlichen Auftrag hat, auf die Umsetzung des LADG hinzuwirken, nicht mehr Personal von dieser Koalition bekommt und deswegen, wie auf meine Anfrage hin herauskam, ihre Öffentlichkeitsarbeit einstellen musste und es laut Senatsantwort auch für eine regelhafte Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen der Ombudsstelle an Personal mangelt. Wollen Sie nun auf diese Weise die Effektivität des Gesetzes bremsen, weil Sie es nicht abschaffen können? Dabei sind das LADG und seine Ombudsstelle als Hüterin von Artikel 3 Grundgesetz ebenfalls ein Grund zum Feiern. Überall in Deutschland und sogar darüber hinaus verweisen Menschenrechtsorganisationen auf dieses Gesetz, das wir unter R2G beschlossen haben, und fordern, es Berlin gleichzutun; viele Bundesländer arbeiten auch schon daran. Statt um Abschaffung muss es um eine Weiterentwicklung gehen, [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] wie mein Kollege Walter schon sagte. Auf meine Anfrage hin heißt es, dass gerade in Hinblick auf strukturelle Diskriminierung mehr Befugnisse wie ein eigenständiges Befragungs-, Initiativ- und Presserecht und die Ergänzung von Diskriminierungsformen wichtig wären. Aber direkt einen Absatz darunter antwortet der Senat dennoch, dass es keine Reform geben wird. Das ist widersprüchlich und ideologisch verbohrt, vor allem, wenn man in den aktuellen Koalitionsvertrag schaut und dort liest – ich zitiere –: „Das Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt erhalten und wird weiter fortentwickelt.“ Tja, Herr Wegner, mal wieder versprochen, gebrochen! Dabei hat dieses Gesetz gerade erst zu einer Entscheidung gegen die Polizei geführt, die viele Berlinerinnen und Berliner und NGOs begrüßt haben. Zum ersten Mal hat ein Gericht festgestellt, dass die Frage nach der wahren Herkunft, die Menschen wie mich ihr Leben lang begleitet, rassistisch ist. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Das Gericht erklärt der Polizei auch, wie eine richtige Entschuldigung aussieht. Das bräuchten dringend auch Herr Wegner und die CDU, denn die rassistische Vornamensabfrage nach Silvester ist ja noch viel weitgehender, und immerhin will die Polizei ihr Verhalten selbstkritisch und umfassend überprüfen, wohingegen der Bürgermeister hier im Plenum nur meinte, dass eine Entschuldigung völlig unnötig sei. – Es sollten doch aber für Parteien mindestens dieselben Regeln gelten, die den Behörden per Gesetz vorgegeben werden – oder etwa nicht? [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Als Linke jedenfalls fühlen wir uns an das LADG gebunden und werden den Artikel 3 des Grundgesetzes und das LADG verteidigen und für dessen Fortentwicklung weiter mit den anderen progressiven Kräften streiten. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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